Aufgabe 3 - Atomhülle und Spektren · Abitur NRW Physik LK · Haupttermin 2022

Thema: Atomhülle und Spektren · Aus der Prüfung LK · Haupttermin (2022)

Aufgabenstellung

Aufgabenstellung:

Aufgabe: Nachweis und Eigenschaften extrem seltener Elemente

Schon in der Antike kannte man insgesamt 10 chemische Elemente, und bis zum Ende des 19. Jahrhunderts kamen 73 weitere Entdeckungen hinzu. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ließen sich die Elemente zwar zunehmend besser nach ihrer Atommasse und nach wiederkehrenden, ähnlichen chemischen Eigenschaften ordnen, doch dem damals noch lückenhaften Periodensystem fehlte eine verlässliche „Nummerierung“ der Elemente. Erst am Anfang des 20. Jahrhunderts konnten Physikerinnen und Physiker mithilfe leistungsfähiger Atommodelle und neuer experimenteller Methoden die Anordnung der Elemente im Periodensystem über ihre „Ordnungszahl ZZ“ eindeutig bestimmen. Dazu trug die damals entstandene Röntgenspektroskopie maßgeblich bei.

Teilaufgabe 1: Physikalische Grundlagen der Röntgenspektroskopie

a)

Zur Erzeugung von Röntgenstrahlung dienen speziell dafür ausgelegte Vakuumröhren.

Zeichnen Sie eine beschriftete Skizze, die den Aufbau einer Röntgenröhre und ihre elektrische Beschaltung darstellt.

Erläutern Sie, wie eine Röntgenröhre funktioniert; die atomaren Vorgänge bei der Entstehung der Strahlung müssen Sie dabei nicht betrachten.

b)

In Abbildung 1 ist ein typisches Röntgenspektrum dargestellt. Es setzt sich aus zwei Anteilen zusammen: dem kontinuierlichen Spektrum der Bremsstrahlung und den Linien der charakteristischen Röntgenstrahlung.

Erklären Sie, wie Bremsstrahlung und charakteristische Röntgenstrahlung entstehen, indem Sie die jeweiligen elementaren Prozesse und ein passendes Modell des atomaren Aufbaus des Anodenmaterials heranziehen.

c)

Die Drehkristallmethode ist ein einfaches Verfahren, um ein Röntgenspektrum aufzunehmen. Abbildung 2 stellt einen typischen Versuchsaufbau dafür dar.

Bei der Messung des Röntgenspektrums mit dieser Methode trifft die gebündelte Strahlung unter einem Winkel ϑ\vartheta auf einen Einkristall, dessen Oberfläche parallel zu seinen Netzebenen verläuft. Unter dem Winkel 2ϑ2\vartheta zur Einfallsrichtung der Röntgenstrahlung misst ein Zählrohr die vom Einkristall gestreute Strahlung. Für die Wellenlänge λ\lambda der dort nachgewiesenen Röntgenstrahlung gilt die sogenannte Bragg-Bedingung:

n⋅λ=2⋅d⋅sin⁡ϑmit n=1,2,3,…n \cdot \lambda = 2 \cdot d \cdot \sin\vartheta \quad \text{mit } n = 1, 2, 3, \dots

Dabei bezeichnet dd den Abstand benachbarter Netzebenen des Einkristalls.

Leiten Sie die Bragg-Bedingung mithilfe einer passenden Skizze her.

Bei der Messung eines Röntgenspektrums mit einem typischen Schulröntgengerät wird bei der Drehkristallmethode der Einkristall in gleichmäßigen Drehschritten Δϑ\Delta\vartheta, beginnend bei kleinen Winkeln bis zu ϑ=45∘\vartheta = 45^\circ, bewegt. Das Zählrohr wird dabei entsprechend um den doppelten Drehwinkel mitgeführt. Nach jedem Drehschritt wird für eine immer gleiche Zeit Δt\Delta t die Zahl der Strahlungsereignisse im Zählrohr gemessen und für den jeweiligen Winkel ϑ\vartheta registriert.

Erklären Sie, weshalb zur Aufnahme eines Röntgenspektrums die Messzeit Δt\Delta t für alle Messwerte gleich sein muss.

Bei einer konkreten Messung mit einem LiF-Kristall (Netzebenenabstand d=0,201 nmd = 0{,}201\text{ nm}) beträgt die Drehschrittweite Δϑ=0,2∘\Delta\vartheta = 0{,}2^\circ. Die Messung beginnt bei ϑ=3,0∘\vartheta = 3{,}0^\circ.

Geben Sie die Anzahl der Messpunkte an, die bei dieser Messung aufgenommen werden.

Zeigen Sie, dass bei dieser Messung in erster Ordnung n=1n = 1 der Wellenlängenbereich zwischen λmin⁡=2,10⋅10−11 m\lambda_{\min} = 2{,}10 \cdot 10^{-11}\text{ m} und λmax⁡=2,84⋅10−10 m\lambda_{\max} = 2{,}84 \cdot 10^{-10}\text{ m} abgedeckt wird.

Die Messung erfolgt bei einer Beschleunigungsspannung an der Röntgenröhre von UB=25,0 kVU_{\mathrm{B}} = 25{,}0\text{ kV}.

Untersuchen Sie mit Begründung, ob sich das kurzwellige Ende des Röntgenspektrums unter diesen Messbedingungen erfassen lässt.

Teilaufgabe 2: Sortierung des Periodensystems durch Bestimmung der Ordnungszahlen der Elemente

a)

Abbildung 3 zeigt das Spektrum der Röntgenstrahlung des Kupfers. Die beiden Linien in dem Spektrum sind die Kα\text{K}_\alpha- und die Kβ\text{K}_\beta-Linie des Kupfers. Die genaue Wellenlänge der Kα\text{K}_\alpha-Linie in diesem Spektrum beträgt λKα=0,154 nm\lambda_{\text{K}\alpha} = 0{,}154\text{ nm}. Abbildung 4 zeigt das vereinfachte Niveauschema eines Atoms mit den Übergängen der charakteristischen Röntgenlinien.

Bestimmen Sie anhand von λKβ\lambda_{\text{K}\beta} aus Abbildung 3 die Energiedifferenz zwischen der L-Schale und der M-Schale im Kupferatom in der Einheit keV\text{keV}.

b)

Der britische Physiker H. Moseley fand bereits 1914 auf empirischem Weg folgende Beziehung zwischen den Wellenlängen der Kα\text{K}_\alpha-Röntgenlinien der chemischen Elemente (bis zum Zirkon) und ihrer Ordnungszahl ZZ:

1λKα=C⋅(Z−1)\sqrt{\frac{1}{\lambda_{\text{K}\alpha}}} = \sqrt{C} \cdot (Z - 1)

Dabei bezeichnet C\sqrt{C} eine empirisch gefundene Proportionalitätskonstante mit der Maßeinheit [C]=1 1m[\sqrt{C}] = 1\,\frac{1}{\sqrt{\text{m}}}.

Tabelle 1 beinhaltet die von H. Moseley gemessenen Wellenlängen der Kα\text{K}_\alpha-Röntgenlinien einiger Elemente.

Element:

Aluminium

Kalzium

Chrom

Kobalt

Zink

Zirkon

ZZ:

13

20

24

27

30

40

λKα\lambda_{\text{K}\alpha} in m\text{m}:

8,36⋅10−108{,}36 \cdot 10^{-10}

3,37⋅10−103{,}37 \cdot 10^{-10}

2,30⋅10−102{,}30 \cdot 10^{-10}

1,80⋅10−101{,}80 \cdot 10^{-10}

1,45⋅10−101{,}45 \cdot 10^{-10}

0,794⋅10−100{,}794 \cdot 10^{-10}

Tabelle 1: Kα\text{K}_\alpha-Röntgenlinien einiger Elemente (H. Moseley, 1914)

Zeigen Sie mithilfe einer grafischen Auswertung, dass die Messwerte aus Tabelle 1 die oben genannte Beziehung bestätigen.

Bestimmen Sie aus dieser grafischen Auswertung einen Wert für die Proportionalitätskonstante C\sqrt{C}.

Bestimmen Sie anhand dieser Auswertung und der Informationen aus Teilaufgabe 2a die Ordnungszahl ZZ von Kupfer.

Aufgabenstellung: Aufgabe 3 - Atomhülle und Spektren · Abitur NRW Physik LK · Haupttermin 2022

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

Zeichnungen: Skizze Röntgenröhre, Herleitungsskizze Bragg-Bedingung und grafische Auswertung (Moseley-Diagramm)

Lösung: 1a) Skizze einer Röntgenröhre: 1c) Skizze zur Bragg-Bedingung: 2b) Grafische Auswertung (Moseley-Diagramm):

1a) Erläutern Sie, wie eine Röntgenröhre funktioniert; die atomaren Vorgänge bei der Entstehung der Strahlung müssen Sie dabei nicht betrachten.

Lösung: Beim Betrieb der Röntgenröhre werden an der Glühkathode durch den glühelektrischen Effekt Elektronen ausgelöst und dann aufgrund der anliegenden Spannung UBU_{\mathrm{B}} zur Anode hin beschleunigt. Beim Auftreffen dieser Elektronen auf das Anodenmaterial entsteht dann die Röntgenstrahlung, welche die Röntgenröhre verlassen kann.

1b) Erklären Sie, wie Bremsstrahlung entsteht...

Lösung: Die Bremsstrahlung entsteht, wenn ein schnelles Elektron nach dem Eintreten ins Anodenmaterial durch die Wechselwirkung mit einem Atomkern stark abgelenkt wird und dabei einen Teil seiner kinetischen Energie in Form eines Strahlungsquants abgibt.

1b) Erklären Sie, wie charakteristische Röntgenstrahlung entsteht...

Lösung: Die charakteristische Röntgenstrahlung entsteht, wenn ein schnelles Elektron nach Eintritt ins Anodenmaterial dort ein Elektron aus einer inneren Schale eines Atoms herausschlägt und dann ein anderes Elektron aus einer äußeren Schale auf diesen freien Platz übergeht. Dabei wird die für diesen Übergang charakteristische Energie abgestrahlt.

1c) Leiten Sie die Bragg-Bedingung mithilfe einer passenden Skizze her.

Lösung: Die einlaufenden Röntgenwellen werden an den Netzebenen des Einkristalls gestreut. Der Wegunterschied, den eine einlaufende Wellenfront bis zur Streuung an der nächst tieferen Netzebene des Kristalls zurücklegen muss, ist Δs\Delta s. Wie aus der Skizze ersichtlich, gilt für diesen Wegunterschied der Zusammenhang Δs=d⋅sin⁡ϑ\Delta s = d \cdot \sin\vartheta. Nach Streuung an der nächst tieferliegenden Netzebene muss die auslaufende Wellenfront unter Berücksichtigung der Reflexionsbedingung erneut den Wegunterschied Δs\Delta s zusätzlich zurücklegen, sodass der Gesamtgangunterschied zwischen den an benachbarten Netzebenen reflektierten Wellenfronten 2Δs=2⋅d⋅sin⁡ϑ2\Delta s = 2 \cdot d \cdot \sin\vartheta beträgt. Zu einer konstruktiven Interferenz der reflektierten Wellenfronten kann es in einer solchen Situation nur kommen, wenn der Gesamtgangunterschied ein ganzzahliges Vielfaches der Wellenlänge ist: n⋅λ=2⋅d⋅sin⁡ϑmit n=1,2,3,…n \cdot \lambda = 2 \cdot d \cdot \sin\vartheta \quad \text{mit } n = 1, 2, 3, \dots

1c) Erklären Sie, weshalb zur Aufnahme eines Röntgenspektrums die Messzeit Δt\Delta t für alle Messwerte gleich sein muss.

Lösung: Bei der Aufnahme eines Röntgenspektrums mit der Drehkristallmethode muss die Messzeit Δt\Delta t für jede Winkeleinstellung gleich sein, damit die erfasste Zahl der Strahlungsereignisse und damit die gemessene Intensität bei allen Winkeleinstellungen miteinander vergleichbar ist.

1c) Geben Sie die Anzahl der Messpunkte an, die bei dieser Messung aufgenommen werden.

Lösung: 211 / 210

1c) Zeigen Sie, dass bei dieser Messung in erster Ordnung n=1n = 1 der Wellenlängenbereich zwischen λmin⁡=2,10⋅10−11 m\lambda_{\min} = 2{,}10 \cdot 10^{-11}\text{ m} und λmax⁡=2,84⋅10−10 m\lambda_{\max} = 2{,}84 \cdot 10^{-10}\text{ m} abgedeckt wird.

Lösung: λmin⁡=2⋅(2,01⋅10−10 m)⋅sin⁡(3∘)=2,10⋅10−11 m\lambda_{\min} = 2 \cdot (2{,}01 \cdot 10^{-10}\text{ m}) \cdot \sin(3^\circ) = 2{,}10 \cdot 10^{-11}\text{ m} λmax⁡=2⋅(2,01⋅10−10 m)⋅sin⁡(45∘)=2,84⋅10−10 m\lambda_{\max} = 2 \cdot (2{,}01 \cdot 10^{-10}\text{ m}) \cdot \sin(45^\circ) = 2{,}84 \cdot 10^{-10}\text{ m}

1c) Grenzwellenlänge λGr\lambda_{\mathrm{Gr}}

Lösung: 4,97⋅10−114{,}97 \cdot 10^{-11} m / 49,749{,}7 pm

1c) Begründung, ob sich das kurzwellige Ende des Röntgenspektrums unter diesen Messbedingungen erfassen lässt.

Lösung: Ja, das kurzwellige Ende kann erfasst werden, da die Grenzwellenlänge λGr=4,97⋅10−11 m\lambda_{\mathrm{Gr}} = 4{,}97 \cdot 10^{-11}\text{ m} innerhalb des bei der Messung erfassten Wellenlängenbereichs liegt: λmin⁡≤4,97⋅10−11 m≤λmax⁡\lambda_{\min} \le 4{,}97 \cdot 10^{-11}\text{ m} \le \lambda_{\max}

2a) Abgelesene Wellenlänge λKβ\lambda_{\text{K}\beta} aus Abbildung 3

Lösung: 0,1400{,}140 nm / 1,40⋅10−101{,}40 \cdot 10^{-10} m / 140140 pm

2a) Energiedifferenz zwischen der L-Schale und der M-Schale im Kupferatom in keV

Lösung: 0,810{,}81 keV / 1,29⋅10−161{,}29 \cdot 10^{-16} J

2a) Rechnungsweg zur Energiedifferenz zwischen L- und M-Schale

Lösung: Aus dem Termschema folgt: ΔEKβ=EM−EK\Delta E_{\text{K}\beta} = E_{\mathrm{M}} - E_{\mathrm{K}} und ΔEKα=EL−EK\Delta E_{\text{K}\alpha} = E_{\mathrm{L}} - E_{\mathrm{K}}. Die gesuchte Differenz ist ΔEML=EM−EL=ΔEKβ−ΔEKα=hc/λKβ−hc/λKα\Delta E_{\mathrm{ML}} = E_{\mathrm{M}} - E_{\mathrm{L}} = \Delta E_{\text{K}\beta} - \Delta E_{\text{K}\alpha} = h c / \lambda_{\text{K}\beta} - h c / \lambda_{\text{K}\alpha}.

2b) Wert für die Proportionalitätskonstante C\sqrt{C}

Lösung: 28602860 1/√m / 28602860 m^(-1/2)

2b) Ordnungszahl ZZ von Kupfer

Lösung: 29

2b) Erläuterung der Bestimmung der Ordnungszahl ZZ von Kupfer aus der grafischen Auswertung

Lösung: Zunächst wird der Wert 1λKα\frac{1}{\sqrt{\lambda_{\text{K}\alpha}}} für Kupfer aus λKα=0,154 nm\lambda_{\text{K}\alpha} = 0{,}154\text{ nm} berechnet (8,06⋅104 m−1/28{,}06 \cdot 10^4\,\text{m}^{-1/2}). Anhand der Regressionsgeraden im Diagramm wird der zugehörige Wert auf der Rechtsachse abgelesen (Z−1=28Z - 1 = 28). Daraus folgt Z=29Z = 29.

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