Aufgabe B4 - Beurteilende Statistik · Abitur NRW Mathematik LK · Haupttermin · CAS · Weiterbildungsk 2021
Thema: Beurteilende Statistik: Tests und Intervalle · Aus der Prüfung LK · Haupttermin · CAS · Weiterbildungskolleg (Kolleg) (2021)
Aufgabenstellung
Aufgabenstellung:
Firmen geben viel Geld für Online-Werbung aus und schalten oft eine Anzeige bei einer Suchmaschine. Sie erscheint passend zu der Suchanfrage einer Nutzerin oder eines Nutzers. Wer die Anzeige anklickt, gelangt zur Webseite des Unternehmens.
Betrachtet werden ausschließlich die Aufrufe der Unternehmenswebseite, die durch eine Anzeige bei einem Suchmaschinenanbieter zustande kommen. Zur Vereinfachung soll jede Person die Anzeige nur ein einziges Mal sehen.
Eine Anzeige erscheint -mal. Die Zufallsvariable gibt die Anzahl der daraus resultierenden Webseitenaufrufe an. Als Modell wird angenommen, dass binomialverteilt ist.
Firma A hat bei einem Suchmaschinenanbieter eine Anzeige geschaltet, die innerhalb eines Monats 800-mal eingeblendet wurde. Dabei sei binomialverteilt mit .
Nach Angaben des Suchmaschinenanbieters können die Anzeigen nun besser auf die Zielgruppe zugeschnitten werden. Durchschnittlich soll jetzt bei mehr als der eingeblendeten Anzeigen ein Webseitenaufruf erfolgen. Wegen dieser verbesserten Qualität plant der Suchmaschinenanbieter eine Preiserhöhung.
Firma A möchte diese Aussage überprüfen und setzt als Nullhypothese an: „Die Wahrscheinlichkeit eines Webseitenaufrufs beträgt höchstens .“
c) (1)
Begründen Sie, warum Firma A diese Nullhypothese wählt.
(2)
Firma A möchte die Hypothese anhand von eingeblendeten Anzeigen prüfen.
Ermitteln Sie die Entscheidungsregel für das Signifikanzniveau .
Webseitenaufrufe erfolgen.
Bei einem Signifikanzniveau von gilt hier die Entscheidungsregel: Die Nullhypothese wird verworfen, sobald mindestens Webseitenaufrufe erfolgen.
Nun sei angenommen, die Wahrscheinlichkeit für einen Webseitenaufruf über die Anzeige sei tatsächlich auf gestiegen.
(3)
Bestimmen Sie für diese Annahme die Wahrscheinlichkeit des Fehlers 2. Art und interpretieren Sie ihn im Sachzusammenhang.
(4)
Firma A erwägt, die Nullhypothese stattdessen mit einer geänderten Stichprobe von eingeblendeten Anzeigen zu überprüfen. Zum Signifikanzniveau lautet die Entscheidungsregel dann: „Die Nullhypothese wird verworfen, wenn mindestens Webseitenaufrufe erfolgen.“
Stellen Sie in der nachstehenden Abbildung die Wahrscheinlichkeit des Fehlers 2. Art für die veränderte Stichprobe grafisch dar.
Beurteilen Sie, ob die Änderung des Stichprobenumfangs für den Suchmaschinenanbieter sinnvoll ist.

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
c) (1) Begründen Sie, warum Firma A diese Nullhypothese wählt.
Lösung: Als Nullhypothese wird gewählt, was man möglichst nicht fälschlich verwerfen möchte. Würde Firma A die Nullhypothese verwerfen und von einer verbesserten Qualität ausgehen, obwohl die Qualität gleichgeblieben ist, müsste sie höhere Preise für die gleiche Leistung zahlen. Dies sollte aus Sicht von Firma A vermieden werden.
c) (2) Ermitteln Sie die Entscheidungsregel für das Signifikanzniveau 2,5 %.
Lösung: 97
c) (3) Bestimmen Sie für diese Annahme die Wahrscheinlichkeit des Fehlers 2. Art
Lösung: 0,2277 / 22,77 %
c) (3) ...und interpretieren Sie ihn im Sachzusammenhang.
Lösung: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 22,77 % geht Firma A von einer gleichbleibenden Qualität aus, obwohl sich die Wahrscheinlichkeit eines Webseitenaufrufs auf 25 % erhöht hat.
c) (4) Stellen Sie in der nachstehenden Abbildung die Wahrscheinlichkeit des Fehlers 2. Art für die veränderte Stichprobe grafisch dar.
Lösung: In der Abbildung für müssen alle Säulen für dunkel gefärbt bzw. schraffiert werden, da die Entscheidungsregel besagt: „Verwerfen, wenn mindestens 16 Webseitenaufrufe erfolgen“. Der Nicht-Verwerfungsbereich ist somit .
c) (4) Beurteilen Sie, ob die Änderung des Stichprobenumfangs für den Suchmaschinenanbieter sinnvoll ist.
Lösung: In der Abbildung ist die Wahrscheinlichkeit für den Fehler 2. Art für und dargestellt. Wird der Hypothesentest auf der Grundlage von eingeblendeten Anzeigen durchgeführt, ist die Wahrscheinlichkeit für den Fehler 2. Art deutlich höher. Entsprechend ist der Test mit dem geringeren Stichprobenumfang aus Sicht des Suchmaschinenanbieters nicht sinnvoll, da eine Qualitätssteigerung (Aufruf mit einer Wahrscheinlichkeit von ) mit einer höheren Wahrscheinlichkeit angezweifelt wird.
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