Aufgabe 3 · Abitur NRW Sozialwissenschaften LK · Nachtermin 2023

Thema: Sozialstaat und soziale Sicherung · Aus der Prüfung LK · Nachtermin (2023)

Aufgabenstellung

Thema: Sozialpolitik in Krisenzeiten – keine Gelegenheit für den Abbau der Staatsverschuldung?

1.

Stellen Sie die Ziele und die verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Sozialstaats sowie zwei Prinzipien der sozialen Sicherung dar. (24 Punkte)

2a.

Analysieren Sie den Text hinsichtlich der Haltung des Autors und seiner Argumentation zur Sozialpolitik der Bundesregierung. (30 Punkte)

Hugo Müller-Vogg: Vater Staat in Spendierlaune: Wohlfahrtspolitik ohne Schuldenbremse?

Ja, ist denn heute schon Weihnachten? Diese Frage war selten so berechtigt wie jetzt. Kurz vor Pfingsten hat die Ampel-Koalition ein zweites Entlastungspaket und die Ausweitung der Nettoverschuldung in diesem Jahr um 40 auf 139 Milliarden Euro beschlossen. [...]

Nun wird niemand abstreiten wollen, dass die seit Dezember regierende SPD/Grüne/FDP-Koalition mit ungewöhnlich vielen und schwerwiegenden Herausforderungen zu kämpfen hat: Die noch keineswegs überwundene Pandemie, die Notwendigkeit einer anderen Klimapolitik, galoppierende Energiepreise, eine seit Jahrzehnten nicht mehr erlebte Inflationsrate von acht Prozent und nicht zuletzt die durch Russlands Überfall auf die Ukraine verursachten Folgen.

Dies alles belastet die Menschen direkt, schwächt die Wirtschaft und erfordert Gegenmaßnahmen. Da ist der Staat gefordert. Folglich hat er die Schuldenbremse für das laufende Haushaltsjahr abermals ausgesetzt. Deshalb kann der Finanzminister knapp 140 Milliarden neue Schulden aufnehmen. Doch in Wirklichkeit werden noch viel höhere Kredite aufgenommen. In zwei Nebenhaushalten für die Klimapolitik und die Ausrüstung der Bundeswehr stecken 60 beziehungsweise 100 Milliarden Euro. Beides nennt sich „Sondervermögen". Doch dieses „Vermögen" besteht aus der Ermächtigung des Finanzministers, neue Schulden zu machen.

Folglich steigt die deutsche Staatsverschuldung derzeit von Rekord zu Rekord. Bund, Länder und Gemeinden sowie ihre Extrahaushalte waren Ende 2021 mit rund 2.320 Milliarden Euro verschuldet. Auf den Bund entfallen 67 Prozent, Tendenz steigend. Bundesfinanzminister Christian Lindner ist stolz darauf, dass die FDP die Wiedereinhaltung der Schuldenbremse von 2023 durchgesetzt hat. Nach Angaben seines Ministeriums wird die Nettokreditaufnahme deshalb im nächsten Haushalt von derzeit 138,9 auf 7,3 Milliarden Euro sinken. Doch sind Zweifel angebracht, ob SPD und Grüne mitmachen, wenn Lindner bei den nächsten Etatberatungen auf die im Koalitionsvertrag festgehaltene Schuldenbegrenzung pocht.

Einstweilen regiert in Berlin das Prinzip Hoffnung. Der FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler ist geradezu euphorisch, was die Solidität der nächsten Bundeshaushalte angeht. „Ich freue mich schon jetzt, dass mit der Einhaltung der Schuldenbremse im nächsten Haushaltsjahr so manche Blütenträume im Nichts verschwinden werden", frohlockte er am Dienstag auf Twitter. Doch werden höchstwahrscheinlich auch im nächsten Jahr eine vierte Pandemiewelle und außenpolitische Turbulenzen den Ruf nach weiteren Ausgaben anschwellen lassen.

Natürlich freut sich kein Regierender über diese Gemengelage aus innen- wie außenpolitischen Herausforderungen. Doch drängt sich der Verdacht auf, Politiker von SPD und Grünen freuten sich klammheimlich, dass es eigentlich keiner großen Begründung für eine deutliche Ausweitung der Staatsausgaben und insbesondere Sozialleistungen bedürfe. Denn nichts möchte die SPD lieber loswerden als den Ruf, Erfinderin von Hartz IV zu sein. Die Grünen wiederum scheinen längst vergessen zu haben, dass sie es sich vor zwei Jahrzehnten als Erfolg angerechnet hatten, bei den insgesamt erfolgreichen Arbeitsmarkt- und Sozialreformen von Rot-Grün dabei gewesen zu sein.

Der Staat entlastet, federt ab, fördert wie kaum zuvor. Wahrscheinlich sind nicht einmal ausgewiesene Sozialexperten in der Lage, auswendig herunterzubeten, was der Staat in diesem Jahr so alles an Wohltaten verteilt hat, um vor allem die Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln aufzufangen. Es begann im Februar unter anderem mit der Streichung der EEG-Zulage, einem einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, einer höheren Entfernungspauschale für Fernpendler. Viele Erleichterungen für Unternehmen aus den ersten Corona-Jahren wurden beibehalten.

Es folgten jetzt im Entlastungspaket II der befristete „Tankrabatt", der bei den Autofahrern nur teilweise ankommt, eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für steuerpflichtige Berufstätige, ein einmaliger Kinderbonus von 200 Euro je Kind, eine Einmalzahlung von 200 Euro für Hartz-IV-Bezieher oder das berühmte Neun-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, mit dem die Bahn über Pfingsten die Grenzen ihrer ohnehin begrenzten Leistungsfähigkeit aufgezeigt wurden.

Die vielen Pauschalen sollen nicht nur soziale Härten abmildern, sondern auch zur Umverteilung beitragen. Der Kinderbonus und die Energiepreispauschale müssen versteuert werden, weshalb bei den Beziehern höherer Einkommen weniger ankommt. Vom „Tankrabatt" beziehungsweise von dem, was die Mineralölkonzerne weitergeben, haben die Fahrer großer Autos mit hohem Spritverbrauch hingegen mehr als Pendler mit Kleinwagen. Konsequent ist das allenfalls insofern, als eben auch die FDP-Klientel nicht ganz leer ausgehen soll.

[...]

Vater Staat ist in Spendierlaune. Dabei wird man den Verdacht nicht los, dass unter besonderen Umständen gewährte Leistungen oder Erleichterungen beim Bezug von Transfers zu Dauereinrichtungen werden sollen. Das beste Beispiel ist das Arbeitslosengeld II. Recht bald nach Ausbruch der Corona-Pandemie wurden die Voraussetzungen zum Bezug von Hartz IV gelockert: keine genaue Prüfung der Vermögensverhältnisse, Übernahme von Mietkosten durch das Amt, ganz gleich, wie groß oder wie teuer die Wohnung ist. Dies alles hat die Ampel nun bis zum 1. Juni nächsten Jahres verlängert. Zudem muss nicht mehr mit nennenswerten Sanktionen rechnen, wer Termine bei der Arbeitsagentur versäumt oder angebotene Jobs partout nicht annehmen will.

Damit nimmt die Ampel Abschied vom Grundprinzip des „Förderns und Forderns", der Basis der Arbeitsmarktreformen im Rahmen der rot-grünen „Agenda 2010". Der Grundgedanke lautete: Wer Leistungen auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler erhält, muss auch eine Gegenleistung erbringen, nämlich sich ernsthaft um Arbeit bemühen, sich umschulen oder qualifizieren lassen. Damit ist unter Rot-Grün-Gelb Schluss: Die Finanziers des Sozialstaats, also der arbeitende Teil der Bevölkerung, hat zu zahlen. Die Begünstigten hingegen haben keinerlei Verpflichtung, sich um eine Verbesserung ihrer Lage zu bemühen.

[...]

Obwohl die Freien Demokraten Teil dieser Koalition sind, vollzieht sich sozialpolitisch ein „roll back". Der unter Rot-Grün reformierte und verschlankte Sozialstaat wird zurückgebaut zum Vollkasko-Versorgungsstaat der 1990er-Jahre. Dazu passt, dass das zentrale SPD-Wahlversprechen, den gesetzlichen Mindestlohn um 22 Prozent auf 12 Euro zu erhöhen, zum 1. Oktober umgesetzt wird.

Hier vollzieht sich ein grundlegender Paradigmenwechsel. Der Mindestlohn orientiert sich nicht mehr an der Entwicklung der Tariflöhne, also indirekt am Beitrag der Arbeitnehmer zur Wertschöpfung, sondern wird politisch festgelegt. So wird die Lohnpolitik zum integralen Bestandteil staatlicher Sozialpolitik. Die Kosten tragen überwiegend die Unternehmen, auch die öffentlichen. Sie werden sich in den Etats der Länder und Kommunen niederschlagen.

Die deutsche Staatsverschuldung steigt derzeit von Rekord zu Rekord. Hauptgrund sind die Folgen der Pandemie, aber auch versäumte Strukturreformen und Sparanstrengungen. Besonders bedenklich ist, dass der Koalition der Wille zu einer anderen Finanzpolitik fehlt. Offenkundig regiert hier zusammen, was nicht zusammen passt. Die Debatte wird dominiert von rot-grünen Vorschlägen und Forderungen für neue soziale Wohltaten, höhere Steuern und Gedankenspielen über verstärkte Staatseingriffe, nicht zuletzt auf dem Wohnungsmarkt. Die FDP versucht zwar zu bremsen, ist aber letztlich doch dabei, wenn der Staat so tut, als könne er all das finanziell ausgleichen, was das Leben – aus unterschiedlichsten Gründen – verteuert und erschwert.

Um auf die Vorfreude Frank Schäfflers auf einen nahezu schuldenfreien Bundeshaushalt 2023 zurückzukommen: Ja, es könnte schon so kommen, dass die Schuldenbremse 2023 formal eingehalten wird. Aber das sagt über die tatsächliche Neuverschuldung gar nichts. Denn eines hat die Ampel ganz schnell gelernt: wie man neue Ausgaben in Nebenhaushalten versteckt und diese Schulden als „Sondervermögen" etikettiert. Wie wär's mit einem „Sondervermögen gutes Leben"? Bei der Ampel scheint nichts unmöglich.

Hugo Müller-Vogg, geb. 1947, war von 1988 bis 2001 Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und arbeitet heute als Publizist in Berlin. Cicero ist ein monatlich erscheinendes politisches Magazin.

2b.

Erläutern Sie an zwei Textstellen, welche Bezüge zu Handlungskonzepten für die Gestaltung des Sozialstaats erkennbar sind. (16 Punkte)

3.

Erörtern Sie unter Einbeziehung der Position des Autors aus wirtschafts- und aus sozialpolitischer Sicht, ob die Bundesregierung den Abbau der Staatsverschuldung verstärkt in Angriff nehmen sollte. (30 Punkte)

Aufgabenstellung: Aufgabe 3 · Abitur NRW Sozialwissenschaften LK · Nachtermin 2023

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

1. Stellen Sie die Ziele und die verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Sozialstaats sowie zwei Prinzipien der sozialen Sicherung dar.

Lösung: Zielsetzungen: Sicherung eines menschenwürdigen Daseins und gesellschaftlicher Teilhabe; Absicherung der sozialen Folgen von Lebensrisiken; sozialer Ausgleich zwischen ungleichen Einkommen; Ermöglichung eigenständiger Daseinsvorsorge. Verfassungsrechtliche Grundlagen: Orientierung an Menschenwürde als zentralem Wert (Art. 1 GG); Verankerung der „Sozialstaatsklausel" (Art. 20 GG); Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 GG); Verzicht im GG auf eindeutige Hinweise hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Sozialstaats. Prinzipien sozialer Sicherung (zwei von): Versicherungsprinzip (Beiträge begründen Leistungsanspruch, Äquivalenz- oder Solidarprinzip), Versorgungsprinzip (Anspruch durch besondere Aufgaben für die Allgemeinheit, z. B. Beamte, Finanzierung aus Staatshaushalt, keine Beiträge), Fürsorgeprinzip (Absicherung Bedürftiger nach individueller Bedarfsprüfung, Finanzierung aus Staatshaushalt, Subsidiarität).

2a. Analysieren Sie den Text hinsichtlich der Haltung des Autors und seiner Argumentation zur Sozialpolitik der Bundesregierung.

Lösung: Einordnung: Kommentar von Hugo Müller-Vogg, veröffentlicht am 08.06.2022 im Onlineangebot von Cicero, Thema: sozialpolitische Maßnahmen und Ausgaben der Bundesregierung im Kontext von Krisen. Position des Autors: Die wiederholte Nicht-Einhaltung der Schuldenbremse sei problematisch, weil sich dahinter der Versuch verberge, Staatsausgaben langfristig auszuweiten und Umverteilung zu betreiben; die Maßnahmen der Regierung seien inkonsequent, da sie unterschiedlichen Gruppen ohne klare Zielsetzung Entlastung verschaffen; anstatt Ausgaben auszuweiten sei es notwendig, durch strukturelle Reformen und Sparpolitik die Staatsverschuldung zu begrenzen. Begründungsgang: Problemaufriss (Entlastungspaket als „Weihnachtsgeschenk", Notwendigkeit zeitlich begrenzten staatlichen Handelns eingeräumt); Entfaltung der These (Zweifel an Rückkehr zu ausgeglichenen Haushalten); Kontextualisierung/Kontrastierung (Vergleich mit Hartz-Reformen, „Fördern und Fordern"); ideologische Begründung der Kritik (fehlende Leistungsanreize, Lasten für die arbeitende Bevölkerung); Ausblick (Einhaltung der Schuldenbremse unwahrscheinlich, Neuverschuldung werde verschleiert). Argumentationsweise: Kontrastierung der Hartz-Reformen mit der gegenwärtigen Politik; negativ konnotierte Vermutungen („drängt sich der Verdacht auf", „sind Zweifel angebracht") zur Diskreditierung der Regierungspolitik als unredlich; Aufzählung zahlreicher Beispiele („Tankrabatt", Neun-Euro-Ticket) zur Illustration von Vielzahl und Beliebigkeit der Maßnahmen. Intention: Kritik an den versteckten Nebenhaushalten und der zugrunde liegenden sozialpolitischen Grundhaltung; Warnung vor einer dauerhaften Abkehr von der Schuldenbremse; Forderung nach Begrenzung der fiskal- und sozialpolitischen Aktivität des Staates.

2b. Erläutern Sie an zwei Textstellen, welche Bezüge zu Handlungskonzepten für die Gestaltung des Sozialstaats erkennbar sind.

Lösung: Erste Textstelle: Der Autor lehnt die Idee eines stark umverteilenden, sozialdemokratischen Sozialstaats bzw. Wohlfahrtsstaates ab, in dem es tendenziell eine bessere Absicherung, aber geringere Anreize für eigene Leistungserbringung gibt, wenn er den Ausbau von Leistungen bei gleichzeitigem Abbau eingeforderter Gegenleistungen kritisiert („roll-back") und dies als „Vollkasko-Versorgungsstaat" diskreditiert. (Oder: Der Autor sieht im stark ausgebauten Sozialstaat vor allem einen Kostenfaktor, was typisch für ein liberales Sozialstaatsverständnis ist, bei dem Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt sind und Anreize zur Selbsthilfe gegeben werden sollen.) Zweite Textstelle: Der Autor bedauert die von ihm konstatierte Abkehr vom aktivierenden Sozialstaat, der Bürgerinnen und Bürger sowohl befähigen als auch dazu anhalten soll, Leistungen zu erbringen, indem er unterstützt, wo dies notwendig erscheint, aber auch Verpflichtungen auferlegt („Fördern und Fordern"), wenn er behauptet, die Begünstigten hätten „keinerlei Verpflichtung, sich um eine Verbesserung ihrer Lage zu bemühen".

3. Erörtern Sie unter Einbeziehung der Position des Autors aus wirtschafts- und aus sozialpolitischer Sicht, ob die Bundesregierung den Abbau der Staatsverschuldung verstärkt in Angriff nehmen sollte.

Lösung: Wirtschaftspolitische Sicht: Eher zustimmend: Schuldenfinanzierte, ausgedehnte Staatsaktivität kann private Investitionen verdrängen (Crowding-Out) und so zu einem für langfristiges Wachstum nachteiligen Marktumfeld beitragen (Marktkonformität). Solide Staatsfinanzen sind eine Grundlage wirtschaftspolitischer Stabilität und Vorbedingung jeder zukünftigen wirtschaftspolitischen Förderung in Krisenzeiten (Zukunftsfähigkeit). Eher ablehnend: Staatsausgaben sind per definitionem unmittelbar Teil des BIP; Deficit Spending kann in einer fragilen konjunkturellen Situation der einzig mögliche Wachstumsimpuls sein, wenn privater Konsum und Investitionen stagnieren (Wachstumsförderung). Verschuldung für privat nicht getätigte Investitionen in Zukunftstechnologien (z. B. Energiewende) ist für langfristig fortgesetztes Wachstum evtl. notwendig (Zukunftsfähigkeit). Sozialpolitische Sicht: Eher zustimmend: Für Sozialpolitik werden große Teile des Bundeshaushaltes aufgewendet; nur solide Staatsfinanzen schaffen die Grundvoraussetzungen für zukünftige sozialpolitische Ausgaben (Finanzierbarkeit). Sobald Verschuldung überhandnimmt, sehen sich Staaten zu Kürzungen sozialer Leistungen gezwungen, was dann soziale Gerechtigkeit gefährdet (soziale Gerechtigkeit). Eher ablehnend: Außergewöhnliche Belastungen der gegenwärtigen Krise treffen vor allem finanzschwache Haushalte; diese zu unterstützen, obwohl es Neuverschuldung bedingt, sichert deren gesellschaftliche Teilhabe (gesellschaftliche Teilhabe). Massiv gestiegene Lebenshaltungskosten können gesellschaftliche Spannungen auslösen, deren frühzeitige Bekämpfung wichtiger ist als ein Schuldenabbau um jeden Preis (sozialer Friede). Stellungnahme: Unter expliziter Nennung und Gewichtung leitender Urteilskriterien (z. B. Marktkonformität, Zukunftsfähigkeit, Wachstumsförderung, Finanzierbarkeit, soziale Gerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe, sozialer Friede) ist in einem in sich konsistenten Argumentationsgang eine begründete eigene Position zu beziehen, ob die Bundesregierung den Schuldenabbau verstärkt in Angriff nehmen sollte.

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