Aufgabe NT 3 - Sozialstaat und soziale Sicherung · Abitur NRW Sozialwissenschaften GK · Nachtermin 2022

Thema: Sozialstaat und soziale Sicherung · Aus der Prüfung GK · Nachtermin (2022)

Aufgabenstellung

Thema:

Sanktionen gegen Arbeitsverweigerung – ein geeignetes Mittel der Sozialpolitik?

Dietrich Creutzburg

Der Hartz-IV-Wahlkampf beginnt

[...]

Dass die SPD und mit ihr die Grünen gerade jetzt Rezepte für einen weitreichenden Umbau

des Hartz-IV-Systems 1 auf den Markt werfen, lässt sich mit parteitaktischer Betriebsamkeit

zu Beginn eines Wahljahrs erklären. Dass es dabei nicht vorrangig um dringende Erforder-

nisse in der Corona-Krise geht, ist offenkundig. Während Unternehmen immer mehr unter

5 Druck geraten, ihren Betrieb wegen der Pandemielage um- oder einzustellen, fahren etliche

Politiker und Parteien routiniert ihre Wahlkampfapparate hoch.

Die Geldleistungen für Hartz-IV-Bezieher sind jedenfalls gerade erst angehoben worden: Die

Regelsätze für alleinstehende Erwachsene stiegen zum 1. Januar um 3,2 Prozent und die Sätze

für Kinder um bis zu 14 Prozent. Ein Paar mit drei Kindern von 4, 12 und 15 Jahren hatte

10 bisher einen Regelbedarf von 2536 Euro im Monat, worin in diesem Fall Wohnkosten von

872 Euro enthalten sind. Nun gibt es 2643 Euro – und falls die Miete gestiegen ist, zahlt auch

dafür das Amt.

Trotzdem hat SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil nun einen Gesetzentwurf mit grundlegen-

den Änderungen vorgelegt – weit über das hinaus, was sich als sachpolitisch naheliegender

15 Handlungsbedarf definieren ließe. Hierunter könnte man eine Neuregelung der Sanktionen

gegen Hilfebezieher fassen, die Arbeit verweigern; dazu liegt ein unerledigter Auftrag des

Bundesverfassungsgerichts von 2019 auf dem Tisch der Regierung. Man kann auch fragen, ob

die bis Ende März befristeten Corona-Sonderregeln für einen leichteren Zugang zu Arbeits-

losengeld II noch einmal verlängert werden sollen – die Pandemie ist dann wohl noch nicht

20 vorbei.

Dieser erleichterte Zugang besteht darin, dass auch Antragsteller mit einigen finanziellen

Rücklagen schnell Geldleistungen erhalten, falls ihnen plötzlich Einkommen weggebrochen

ist – ob als Selbständige oder als Kurzarbeiter. Auch auf die Größe der Wohnung kommt es

derzeit nicht an, der Staat finanziert die tatsächlichen Kosten, selbst wenn sie die üblichen

25 Grenzen überschreiten. Die Bewilligungen gelten zunächst für sechs Monate; wo sie bis März

ablaufen, können weitere sechs Monate hinzukommen.

[...]

Doch nun geht es auf einmal darum, ob die als Antwort auf eine plötzliche Beschränkung des

Wirtschaftslebens eingeführten Lockerungen zum Dauerzustand werden sollen. Darüber zu dis-

30 kutieren ist nicht verboten. Derlei mal eben im Vorbeigehen neu festzulegen wäre aber völlig

falsch. Denn es geht hier um Grundsatzfragen, die sorgfältiger Abwägung bedürfen – gerade

im Zusammenspiel mit anderen Elementen des Hartz-IV-Regelwerks: Bisher ist Hartz IV Teil

der sozialstaatlichen Fürsorge für Bedürftige, denen kein anderes Einkommen und keine andere

Hilfe in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Wer das ändern will, sollte genau klären,

35 welches Bild von Sozialstaat er vor Augen hat – einschließlich der Frage, ob das Motiv eines

bedingungslosen Grundeinkommens darin aufscheint. Für Grüne und Linke dürfte das klar

sein, im Fall der einstigen Arbeiterpartei SPD ist es noch nicht so evident.

Die Wirklichkeit klärt sich indes an zwei Kernfragen: Wie stehen die Parteien zu Sanktionen

gegen Arbeitsverweigerung? Und welche Rolle hat für sie eine aktivierende Hilfe, die Ein- und

40 Aufstieg in Beschäftigung als zentrales Ziel definiert? Wer das System für mehr Menschen

öffnet, gleichzeitig Sanktionen streicht und sonst daran werkelt, Hilfebeziehern durch ein

„Weiterentwickeln“ von Sozialtransfers zu einem Leben mit möglichst geringen Einschrän-

kungen zu verhelfen, der muss sich dazu nicht mehr positionieren. Er hat es schon getan.

Ganz so weit geht Heils Entwurf zwar nicht. Aber er verknüpft den gelockerten Zugang zu

45 Hartz IV mit milderen Sanktionen; den gerichtlich gesteckten Spielraum dafür schöpft er nicht

aus. Diskussionswürdig wäre jedoch auch ein anderer Ansatz: ein erleichterter Zugang – aber

mit besonders klaren, harten Anforderungen an die Bereitschaft, sich aus dem Hilfesystem

wieder herauszuarbeiten.

[...]

50 Wer aus einer stabilen Arbeit heraus unvermutet in Not gerät, fühlt sich leicht doppelt ge-

straft, falls der Sozialstaat gleich den Umzug in eine kleinere Wohnung und die Auflösung

der Ersparnisse fordert, bevor er hilft. Hier etwas längere Schonfristen zu gewähren kann

sogar motivierend wirken. Umso weniger darf dann aber das Ziel der Hilfe aus dem Blick

geraten – zügig wieder auf eigene Füße zu kommen, notfalls unter Inkaufnahme eines beruf-

55 lichen Statusverlusts.

Solche Fragen werden spätestens dann in neuer Schärfe gestellt, wenn die Schäden der aktuel-

len Krise klarer zutage treten. Auch CDU und CSU wären gut beraten, sich programmatisch

auf neue Debatten über „Abstiegsängste der Mittelschicht“ vorzubereiten – bevor sie irgend-

wann aus Versehen in ein bedingungsloses Grundeinkommen hineinstolpern. Eilbedürftig ist

60 das alles aber derzeit nicht. Es könnte Stoff für einen interessanten Wahlkampf sein.

1 Hartz IV: Umgangssprachlicher Begriff für das Arbeitslosengeld II (ALG II), welches der Sicherung des Lebensunterhalts dient. Als Bedingung sind leistungsberechtigte Personen dazu verpflichtet, alles zu tun, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und an der Eingliederung in den Arbeitsmarkt mitzuwirken.

Zum Autor: Dietrich Creutzburg, geb. 1969, ist Journalist und arbeitet als Wirtschaftskorrespondent für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Dietrich Creutzburg: Der Hartz-IV-Wahlkampf beginnt. In: Faz.net vom 13. Januar 2021 (aktualisiert; gekürzt; Anpassungen an die sprachliche Richtigkeit wurden vorgenommen). URL: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/spd-plant-eilverfahren-der-hartz-iv-wahlkampf-beginnt-17142580.html (Zugriff am 25.09.2021)

Teilaufgaben 2 a), 2 b) und 3

2. a)

Analysieren Sie den Text hinsichtlich der Haltung des Autors und seiner Argumentation zu einer möglichen Reform des Arbeitslosengeldes II. [30 Punkte]

2. b)

Erläutern Sie anhand von zwei Belegen aus dem Text, welche Bezüge zu Prinzipien der sozialen Sicherung erkennbar sind. [16 Punkte]

3.

Erörtern Sie unter Berücksichtigung ökonomischer wie auch sozialer Gesichtspunkte, ob „Sanktionen gegen Arbeitsverweigerung“ (Z. 38 f.) ein Instrument der Sozialpolitik sein sollten. [30 Punkte]

Aufgabenstellung: Aufgabe NT 3 - Sozialstaat und soziale Sicherung · Abitur NRW Sozialwissenschaften GK · Nachtermin 2022

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

2. a) Analysieren Sie den Text hinsichtlich der Haltung des Autors und seiner Argumentation zu einer möglichen Reform des Arbeitslosengeldes II.

Lösung: Analyse des Textes von Dietrich Creutzburg (Einordnung, Position, Begründungsgang, Argumentationsweise und Intention).

2. b) Erläutern Sie anhand von zwei Belegen aus dem Text, welche Bezüge zu Prinzipien der sozialen Sicherung erkennbar sind.

Lösung: Erläuterung zweier Textbelege im Bezug zum Fürsorge- bzw. Subsidiaritätsprinzip.

3. Erörtern Sie unter Berücksichtigung ökonomischer wie auch sozialer Gesichtspunkte, ob „Sanktionen gegen Arbeitsverweigerung“ (Z. 38 f.) ein Instrument der Sozialpolitik sein sollten.

Lösung: Differenzierte Erörterung unter Abwägung ökonomischer und sozialer Pro- und Contra-Argumente mit kriteriengeleitetem Urteil.

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