Aufgabe 3 - Sozialstaat und soziale Sicherung · Abitur NRW Sozialwissenschaften GK · Nachtermin · Wirtschaft 2022
Thema: Sozialstaat und soziale Sicherung · Aus der Prüfung GK · Nachtermin · Wirtschaft (2022)
Aufgabenstellung
Thema: Sanktionen gegen Arbeitsverweigerung – ein geeignetes Mittel der Sozialpolitik?
Dietrich Creutzburg
Der Hartz-IV-Wahlkampf beginnt
[...]
Dass die SPD und mit ihr die Grünen gerade jetzt Rezepte für einen weitreichenden Umbau
des Hartz-IV-Systems 1 auf den Markt werfen, lässt sich mit parteitaktischer Betriebsamkeit
zu Beginn eines Wahljahrs erklären. Dass es dabei nicht vorrangig um dringende Erforder-
nisse in der Corona-Krise geht, ist offenkundig. Während Unternehmen immer mehr unter
5 Druck geraten, ihren Betrieb wegen der Pandemielage um- oder einzustellen, fahren etliche
Politiker und Parteien routiniert ihre Wahlkampfapparate hoch.
Die Geldleistungen für Hartz-IV-Bezieher sind jedenfalls gerade erst angehoben worden: Die
Regelsätze für alleinstehende Erwachsene stiegen zum 1. Januar um 3,2 Prozent und die Sätze
für Kinder um bis zu 14 Prozent. Ein Paar mit drei Kindern von 4, 12 und 15 Jahren hatte
10 bisher einen Regelbedarf von 2536 Euro im Monat, worin in diesem Fall Wohnkosten von
872 Euro enthalten sind. Nun gibt es 2643 Euro – und falls die Miete gestiegen ist, zahlt auch
dafür das Amt.
Trotzdem hat SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil nun einen Gesetzentwurf mit grundlegen-
den Änderungen vorgelegt – weit über das hinaus, was sich als sachpolitisch naheliegender
15 Handlungsbedarf definieren ließe. Hierunter könnte man eine Neuregelung der Sanktionen
gegen Hilfebezieher fassen, die Arbeit verweigern; dazu liegt ein unerledigter Auftrag des
Bundesverfassungsgerichts von 2019 auf dem Tisch der Regierung. Man kann auch fragen, ob
die bis Ende März befristeten Corona-Sonderregeln für einen leichteren Zugang zu Arbeits-
losengeld II noch einmal verlängert werden sollen – die Pandemie ist dann wohl noch nicht
20 vorbei.
Dieser erleichterte Zugang besteht darin, dass auch Antragsteller mit einigen finanziellen
Rücklagen schnell Geldleistungen erhalten, falls ihnen plötzlich Einkommen weggebrochen
ist – ob als Selbständige oder als Kurzarbeiter. Auch auf die Größe der Wohnung kommt es
derzeit nicht an, der Staat finanziert die tatsächlichen Kosten, selbst wenn sie die üblichen
25 Grenzen überschreiten. Die Bewilligungen gelten zunächst für sechs Monate; wo sie bis März
ablaufen, können weitere sechs Monate hinzukommen.
[...]
Doch nun geht es auf einmal darum, ob die als Antwort auf eine plötzliche Beschränkung des
Wirtschaftslebens eingeführten Lockerungen zum Dauerzustand werden sollen. Darüber zu dis-
kutieren ist nicht verboten. Derlei mal eben im Vorbeigehen neu festzulegen wäre aber völlig
30 falsch. Denn es geht hier um Grundsatzfragen, die sorgfältiger Abwägung bedürfen – gerade
im Zusammenspiel mit anderen Elementen des Hartz-IV-Regelwerks: Bisher ist Hartz IV Teil
der sozialstaatlichen Fürsorge für Bedürftige, denen kein anderes Einkommen und keine andere
Hilfe in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Wer das ändern will, sollte genau klären,
welches Bild von Sozialstaat er vor Augen hat – einschließlich der Frage, ob das Motiv eines
35 bedingungslosen Grundeinkommens darin aufscheint. Für Grüne und Linke dürfte das klar
sein, im Fall der einstigen Arbeiterpartei SPD ist es noch nicht so evident.
Die Wirklichkeit klärt sich indes an zwei Kernfragen: Wie stehen die Parteien zu Sanktionen
gegen Arbeitsverweigerung? Und welche Rolle hat für sie eine aktivierende Hilfe, die Ein- und
Aufstieg in Beschäftigung als zentrales Ziel definiert? Wer das System für mehr Menschen
40 öffnet, gleichzeitig Sanktionen streicht und sonst daran werkelt, Hilfebeziehern durch ein
„Weiterentwickeln“ von Sozialtransfers zu einem Leben mit möglichst geringen Einschrän-
kungen zu verhelfen, der muss sich dazu nicht mehr positionieren. Er hat es schon getan.
Ganz so weit geht Heils Entwurf zwar nicht. Aber er verknüpft den gelockerten Zugang zu
Hartz IV mit milderen Sanktionen; den gerichtlich gesteckten Spielraum dafür schöpft er nicht
45 aus. Diskussionswürdig wäre jedoch auch ein anderer Ansatz: ein erleichterter Zugang – aber
mit besonders klaren, harten Anforderungen an die Bereitschaft, sich aus dem Hilfesystem
wieder herauszuarbeiten.
[...]
50 Wer aus einer stabilen Arbeit heraus unvermutet in Not gerät, fühlt sich leicht doppelt ge-
straft, falls der Sozialstaat gleich den Umzug in eine kleinere Wohnung und die Auflösung
der Ersparnisse fordert, bevor er hilft. Hier etwas längere Schonfristen zu gewähren kann
sogar motivierend wirken. Umso weniger darf dann aber das Ziel der Hilfe aus dem Blick
geraten – zügig wieder auf eigene Füße zu kommen, notfalls unter Inkaufnahme eines beruf-
55 lichen Statusverlusts.
Solche Fragen werden spätestens dann in neuer Schärfe gestellt, wenn die Schäden der aktuel-
len Krise klarer zutage treten. Auch CDU und CSU wären gut beraten, sich programmatisch
auf neue Debatten über „Abstiegsängste der Mittelschicht“ vorzubereiten – bevor sie irgend-
wann aus Versehen in ein bedingungsloses Grundeinkommen hineinstolpern. Eilbedürftig ist
60 das alles aber derzeit nicht. Es könnte Stoff für einen interessanten Wahlkampf sein.
1 Hartz IV: Umgangssprachlicher Begriff für das Arbeitslosengeld II (ALG II), welches der Sicherung des Lebensunterhalts dient. Als Bedingung sind leistungsberechtigte Personen dazu verpflichtet, alles zu tun, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und an der Eingliederung in den Arbeitsmarkt mitzuwirken.
Zum Autor:
Dietrich Creutzburg, geb. 1969, ist Journalist und arbeitet als Wirtschaftskorrespondent für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
2. a)
Analysieren Sie, welche Position der Autor zu einer möglichen Reform des Arbeitslosengeldes II vertritt und wie er dabei argumentiert. [30 Punkte]
2. b)
Erläutern Sie unter Heranziehung von zwei Textbelegen, inwiefern der Text Verbindungen zu Prinzipien der sozialen Sicherung aufweist. [16 Punkte]
3.
Erörtern Sie unter Berücksichtigung ökonomischer wie auch sozialer Gesichtspunkte, ob „Sanktionen gegen Arbeitsverweigerung“ (Z. 38 f.) als Instrument der Sozialpolitik eingesetzt werden sollten. [30 Punkte]

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
2. a) Analysieren Sie, welche Position der Autor zu einer möglichen Reform des Arbeitslosengeldes II vertritt und wie er dabei argumentiert.
Lösung: - Einordnung: Kommentar von Dietrich Creutzburg (FAZ, 13.01.2021) zur Debatte um die Reform des ALG II. - Position: Ablehnung einer dauerhaften Lockerung der Hartz-IV-Regelungen im Sinne eines bedingungslosen Grundeinkommens; Plädoyer für einen aktivierenden Sozialstaat mit erleichtertem Zugang bei gleichzeitigen strikten Anforderungen und Sanktionen bei Arbeitsverweigerung. - Begründungsgang: Darstellung parteitaktischer Motive im Wahljahr; Verweis auf bereits erfolgte Regelsatzerhöhungen; Kritik an unzureichender Ausschöpfung des verfassungsgerichtlichen Spielraums für Sanktionen; Notwendigkeit einer Grundsatzdebatte. - Argumentationsweise: Einsatz statistischer Belege, Kontrastierung politischer Forderungen, wertende Zuspitzungen. - Intention: Warnung vor Aufweichung des Fürsorgeprinzips und Aufruf zur Debatte über das Leitbild des Sozialstaats.
2. b) Erläutern Sie unter Heranziehung von zwei Textbelegen, inwiefern der Text Verbindungen zu Prinzipien der sozialen Sicherung aufweist.
Lösung: - Beleg 1 – Fürsorgeprinzip: Verweis auf Z. 31 ff. („Bisher ist Hartz IV Teil der sozialstaatlichen Fürsorge für Bedürftige..."). Das Fürsorgeprinzip greift bedarfsorientiert nach Bedürftigkeitsprüfung und wird aus Steuermitteln finanziert. - Beleg 2 – Subsidiaritätsprinzip: Verweis auf die Forderung nach „Sanktionen gegen Arbeitsverweigerung“ (Z. 38 f., 46 ff.). Eigenverantwortung und Selbsthilfe haben Vorrang vor staatlicher Hilfe; der aktivierende Staat fordert Mitwirkung ein.
3. Erörtern Sie unter Berücksichtigung ökonomischer wie auch sozialer Gesichtspunkte, ob „Sanktionen gegen Arbeitsverweigerung“ (Z. 38 f.) als Instrument der Sozialpolitik eingesetzt werden sollten.
Lösung: - Ökonomische Aspekte: * Pro: Anreiz zur Arbeitsaufnahme, Sicherung des Arbeitskräfteangebots, Kostendämpfung bei Transferleistungen. * Contra: Fehlende Passgenauigkeit bei Qualifikationen, keine nachhaltige Beseitigung struktureller Arbeitslosigkeit, Dämpfung der Binnennachfrage bei Leistungskürzungen. - Soziale Aspekte: * Pro: Stärkung des Leistungsprinzips und der Akzeptanz des Sozialstaats bei Erwerbstätigen; Förderung von Eigenverantwortung. * Contra: Existenzbedrohung, Stigmatisierung und Armutsrisiken für Betroffene und deren Familien (Kindeswohl); Verstoß gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. - Synthese / Urteil: Abwägendes, kriterienorientiertes Fazit (z. B. Gewichtung von Existenzsicherung vs. Anreizstrukturen).
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