Aufgabe HT 2 · Abitur NRW Sozialwissenschaften GK · Haupttermin 2022
Thema: Europäische Integration: Geschichte, Institutionen und Modelle · Aus der Prüfung GK · Haupttermin (2022)
Aufgabenstellung
Thema: Vertiefung der europäischen Integration – eine angemessene Antwort auf globale Herausforderungen?
Ulrike Guérot: Alles wird anders, als es war?
[…]
Wer erinnert sich noch? Kaum sechs Monate ist es her, dass ganz Europa im Lockdown war. Beängstigende Bilder aus Bergamo flimmerten über die Bildschirme, nationale Grenzen wurden geschlossen, Europa war im Ausnahmezustand. Dann war plötzlich auf einmal alles möglich, was zuvor als politisch unmöglich gegolten hatte: Die Schuldenbremse in Europa wurde aufgehoben, die 3-Prozent-Regel für Haushaltsdefizite suspendiert, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron setzte seine umkämpfte Rentenreform aus, die EZB mobilisierte im Handumdrehen einen Rettungsschirm, unter dessen Schutz viel Geld für nationale Hilfsprogramme luftgebucht wurde. […]
Alles werde anders, als es war, hieß es doch zu Beginn von Covid-19, oder nicht? Nun, wagen wir eine Bestandsaufnahme, ob jetzt wirklich etwas anders wird in Europa.
Krisen sind die Substanz, aus der die Zukunft gemacht wird. […] [P]olitische Krisen [sind] jene Momente […], in denen aus traumatischen Erfahrungen heraus ein utopischer Wurf entstehen kann. Das Europa, die EU, in der wir heute leben, ist nichts anderes als der utopische Entwurf eines Europas, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus einem schreienden „Nie wieder!“ heraus entstehen konnte: nie wieder Krieg, nie wieder Holocaust.
In den 1950ern gelang es, den utopischen Entwurf eines Europas ohne militärische Konkurrenz zu verrechtlichen: Indem die Produktion von Kohle und Stahl vergemeinschaftet wurde, buchstäblich also kein Land mehr Panzer bauen konnte, waren Kriege fortan auf dem europäischen Kontinent nicht mehr möglich. Das europäische Prinzip wurde es von da an über nunmehr 70 Jahre Europäische Integration, stets jene Dinge zu vergemeinschaften, an denen sich in Krisen mangelnde Solidarität festmachen ließ.
[…]
Als in den 1970ern der europäische Friede zwar gesichert war, Europa aber durch die Beendigung des Bretton-Woods-Systems in wirtschaftliche Turbulenzen und währungspolitische Konkurrenz geriet, beschloss man die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes, um wirtschaftlich und währungspolitisch solidarisch zu sein. 1992 folgte daraufhin der Binnenmarkt, aus dem einen Markt wurde dann 2002 die eine Währung, der Euro. Zentral dabei ist, dass die solidarische, europäische Antwort, die Reaktion auf die jeweils vorausgehende Krise, immer die Vergemeinschaftung substanzieller Politikbereiche war. Die systemische Umstellung von Politikbereichen auf Europa war also lange Jahre die europäische Antwort beziehungsweise die Reaktion auf Krisen. Binnenmarkt und Euro, die heutigen Erfolgsprojekte der EU, sind – es ist in Vergessenheit geraten – alles Produkte konsequenter europäischer Vergemeinschaftung.
Diese Essenz der Vergemeinschaftung, das eigentliche Lebenselixier europäischer Politik, wurde nach der gescheiterten europäischen Verfassung von 2003 im Wesentlichen aufgegeben. Krisen in Europa dienen seither eigentlich nur noch als Vorwand für fortschreitende Nationalisierung. In der Bankenkrise 2009 gelang genau nicht eine Vergemeinschaftung jener Dinge, in denen die Solidarität während der Krise fehlte. Eurobonds waren damals das Unwort der Stunde, politisch nicht durchsetzbar. Dabei fehlte Europa in der Bankenkrise vor rund einer Dekade genau das: gleiche Zinssätze für Staatsanleihen von Eurostaaten, um zu verhindern, dass die Finanzmärkte mit Europas Budgets und Zinssätzen jonglieren. […]
Und jetzt? Eine der vielleicht überzeugendsten Krisenreaktionen der EU nach der Pandemie sind jene wohl tatsächlich historischen Beschlüsse vom Juli 2020, durch die sie erstmals in ihrer Geschichte gemeinsame Anleihen über 750 Milliarden Euro aufnimmt. Das ist kein Einstieg in eine Schulden-, wohl aber in eine Zinsgemeinschaft – ein Novum.
Wie in früheren europäischen Epochen wurde mithin versucht, die Pandemie zum Anlass für einen Einstieg in eine systemische Verlagerung zugunsten Europas zu nutzen, und das ist gut. Ob die Juli-Beschlüsse aber […] den Beginn einer europäischen Staatlichkeit darstellen, ist zweifelhaft. Selbst wenn das europäische Budget durch das Rettungspaket fast verdoppelt wurde, ist es mit rund 1,5 Prozent des europäischen BIP doch viel zu gering, um auch nur ansatzweise in Richtung Staatshaushalt zu kommen. Dennoch liegt durch diese Beschlüsse perspektivisch und nicht zum ersten Mal die Frage einer europäischen Staatlichkeit auf dem Tisch, denn das europäische Rettungspaket wirft demokratietheoretische und legitimatorische Probleme auf, nämlich wie dem Grundsatz „No taxation without representation“ künftig in EU-Europa entsprochen werden soll.
[…]
Wenn nach Corona in Europa nichts so bleiben soll, wie es ist, dann ist jetzt die Frage der Ausgestaltung der europäischen Demokratie in Angriff zu nehmen: Wie wollen wir gemeinsam in Europa entscheiden? Die vielbeschworene europäische Souveränität ist nicht länger bei den Staaten, sondern bei Europas Bürgerinnen und Bürgern zu suchen. Diese sind die eigentlichen politischen Subjekte. Die Zukunft von Post-Corona-Europa wird sich daran festmachen, welche Stellung sie – und nicht der Europäische Rat – in Zukunft in Europa haben. Die Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Recht ist notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für jede Demokratie.
Diesem Grundsatz endlich in Europa gerecht zu werden, ist das Gebot der Stunde, damit Bürgerinnen und Bürger innerhalb Europas nicht mehr zueinander in Konkurrenz gestellt werden. Egal, ob es […] um eine europäische Arbeitslosenversicherung oder einen europäischen Gesundheitsschutz geht: Post-Corona-Europa ist das Europa der Bürgerinnen und Bürger, nicht der Staaten. Das wäre das schönste Take-away der Krise und die beste Art, aus den traumatischen Bergamo-Bildern ein anderes, soziales und bürgernahes Europa hervorzubringen.
Zur Autorin: Ulrike Guérot, geb. 1964, ist Professorin für Europapolitik an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
1.
Stellen Sie zu zwei Modellen der europäischen Integration jeweils die angestrebten Ziele sowie die Wege zu ihrer Verwirklichung dar. [24 Punkte]
2a)
Analysieren Sie den Text hinsichtlich der Haltung der Autorin zur europäischen Integration und ihrer Argumentationsweise. [30 Punkte]
2b)
Erläutern Sie anhand von zwei Belegen aus dem Text, welche Bezüge zu einem Modell europäischer Integration bestehen. [16 Punkte]
3.
Erörtern Sie unter Einbeziehung der Haltung der Autorin, inwiefern eine Vertiefung der europäischen Integration eine angemessene Antwort auf globale Herausforderungen ist. Beziehen Sie dazu zwei globale Herausforderungen ein, von denen mindestens eine ökonomischer Art ist. [30 Punkte]

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
1. Stellen Sie zu zwei Modellen der europäischen Integration jeweils die angestrebten Ziele sowie die Wege zu ihrer Verwirklichung dar.
Lösung: Modell Bundesstaat (föderales Modell): Zielvorstellung ist die Vertiefung der EU durch Integration in allen wesentlichen Politikfeldern mit starken supranationalen Institutionen in einem zu schaffenden europäischen Gesamtstaat („Vereinigte Staaten von Europa“). Umsetzung: Zentralisierung der Kompetenzen auf die EU-Organe, Verabschiedung einer europäischen Verfassung als Grundlage des demokratischen Zusammenlebens (Verfassungssprung), Stärkung des EU-Rechts gegenüber nationalem Recht der Mitgliedstaaten. Modell Staatenbund: Zielvorstellung ist die Zusammenarbeit bzw. Kooperation der Regierungen souveräner Nationalstaaten, die jeweils ihr Letztentscheidungsrecht beibehalten, aber ihre Kräfte bündeln, unter Verzicht auf starke supranationale Institutionen. Umsetzung: Revision bestehender EU-Verträge zwecks Rückübertragung von Kompetenzen auf die Nationalstaaten und Schwächung der supranationalen Institutionen, Treffen von Vertretern und Vertreterinnen nationaler Regierungen zwecks gemeinsamer Entscheidungsfindung – ggf. mit Einstimmigkeitszwang.
2a) Analysieren Sie den Text hinsichtlich der Haltung der Autorin zur europäischen Integration und ihrer Argumentationsweise.
Lösung: Der Text 'Alles wird anders, als es war?' ist als Diskussionsbeitrag der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot einzuordnen, veröffentlicht am 21. September 2020 in der Wiener Zeitung; Thema ist die Bedeutung von Krisen für die bisherige und zukünftige Ausgestaltung der EU. Die Position der Autorin: Die EU verdanke ihre größten Erfolge der sukzessiven Vertiefung ihrer Integration; Krisen hätten in der Vergangenheit Prozesse der Vergemeinschaftung jener Politikbereiche initiiert, in denen es an Solidarität gemangelt habe, was die EU stark gemacht habe und auch zukünftig stärken könne; zur Stärkung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit seien die rechtliche Gleichheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie eine europäische Staatlichkeit anzustreben. Begründungsgang: Im Problemaufriss deutet die Autorin die EU-Reaktionen auf die Corona-Krise als potenziellen Wendepunkt in Richtung einer besseren, sozialeren EU an, wobei die tatsächliche Entwicklung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch offen sei. In der Entfaltung der These argumentiert sie, utopische Gesellschaftsentwürfe entstünden häufig aus Krisen heraus, was auch für die EU gelte, deren größtes Erfolgsrezept die schrittweise Vergemeinschaftung derjenigen Bereiche sei, in denen es in Krisenzeiten an Solidarität gemangelt habe. Als Beispiele und Gegenbeispiele führt sie die Friedenssicherung durch Vergemeinschaftung kriegswichtiger Güter nach dem Zweiten Weltkrieg sowie die Wohlstandssicherung durch EU-Binnenmarkt und Euro als Reaktionen auf ökonomische Krisen an, denen sie die Erfolglosigkeit fortschreitender Nationalisierung seit dem gescheiterten Verfassungsentwurf und als Antwort auf die Bankenkrise gegenüberstellt. Im Ausblick deutet sie die EU-Beschlüsse zu gemeinsamen Anleihen zur Bewältigung der Corona-Krise einerseits als begrüßenswerte Rückkehr zum erfolgreichen europäischen Prinzip der Vergemeinschaftung, zieht aber andererseits auch demokratietheoretische und legitimatorische Fragen nach sich. Schließlich fordert sie, dass europäische Souveränität von den Bürgerinnen und Bürgern statt von den Mitgliedstaaten aus gedacht werden müsse, wobei deren umfassende rechtliche Gleichstellung der folgerichtige nächste Schritt europäischer Integration sei. Zur Argumentationsweise der Autorin: Sie nutzt historische Beispiele, um ihre These zu bekräftigen, dass die EU sich vor allem aus Krisen heraus (weiter-)entwickelt habe und die jüngste Krise einen weiteren bedeutenden Integrationsschritt nach sich ziehen könnte ('Eine der vielleicht überzeugendsten Krisenreaktionen der EU nach der Pandemie sind jene wohl tatsächlich historischen Beschlüsse vom Juli 2020'). Sie verwendet wertende Sprache, um ihre Position hinsichtlich unterschiedlicher Reaktionen der EU auf Krisen zu verdeutlichen ('Vergemeinschaftung, das eigentliche Lebenselixier europäischer Politik' vs. 'Vorwand für fortschreitende Nationalisierung'; 'zueinander in Konkurrenz gestellt'). Zudem pflegt sie einen normativen Stil, um die Alternativlosigkeit ihrer Argumentation zu betonen ('Alles werde anders, als es war, hieß es doch zu Beginn von Covid-19, oder nicht?'; 'das Gebot der Stunde'). Die Intention der Autorin besteht darin, über die Bedeutung historischer Krisen für die Entwicklung der EU aufzuklären, ausbleibendes gemeinschaftliches Handeln und eine fehlende demokratische Basis zu kritisieren und für eine solidarischere, demokratischere und sozialere EU zu plädieren, die ihre Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt rücken sollte.
2b) Erläutern Sie anhand von zwei Belegen aus dem Text, welche Bezüge zu einem Modell europäischer Integration bestehen.
Lösung: Erster Textbeleg: Dem föderalen Modell der europäischen Integration entspricht die Zielvorstellung der Integration in allen wesentlichen Politikfeldern. Die Autorin betont mehrfach die Erfolge bisheriger Vergemeinschaftungsprozesse in der EU und befürwortet auf diese Weise implizit das Integrationsmodell Föderalismus: 'systemische Umstellung von Politikbereichen auf Europa – […] Produkte konsequenter europäischer Vergemeinschaftung.' Alternativ (gleichwertig): Resultierend aus einem föderalen Integrationsmodell wird nationalstaatliche Souveränität zugunsten eines gemeinschaftlichen europäischen Bundesstaates eingeschränkt. Die Autorin zeigt ihre Nähe zu diesem Modell, indem sie die 'fortschreitende Nationalisierung' innerhalb der EU kritisiert, welche z. B. in der Bankenkrise 2009 eine erfolgreiche Krisenbewältigung (nämlich durch gemeinschaftliche Anleihen) verhindert habe: 'Eurobonds waren damals […] politisch nicht durchsetzbar. Dabei fehlte Europa in der Bankenkrise […] genau das: gleiche Zinssätze für Staatsanleihen von Eurostaaten, um zu verhindern, dass die Finanzmärkte mit Europas Budgets und Zinssätzen jonglieren.' Zweiter Textbeleg: Die Stärkung des EU-Rechts gegenüber nationalem Recht der Mitgliedstaaten ist kennzeichnend für das Integrationsmodell Föderalismus/europäischer Bundesstaat, insbesondere, wenn in diesem Leistungen wie 'europäische Arbeitslosenversicherung oder […] Gesundheitsschutz' für alle Bürgerinnen und Bürger der EU verankert werden, die implizieren, dass die entsprechenden Politikfelder vergemeinschaftet werden. In diesem Sinne einen Bundesstaat befürwortend ist die Forderung der Autorin nach 'Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Recht [als] notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für jede Demokratie.'
3. Erörtern Sie unter Einbeziehung der Haltung der Autorin, inwiefern eine Vertiefung der europäischen Integration eine angemessene Antwort auf globale Herausforderungen ist. Beziehen Sie dazu zwei globale Herausforderungen ein, von denen mindestens eine ökonomischer Art ist.
Lösung: Mögliche ökonomische Herausforderung – Internationale Handelskonflikte: Eher zustimmend: Gesteigerte Durchsetzbarkeit europäischer Handelsinteressen durch weiter verstärkte Zusammenarbeit innerhalb einer – wie von der Autorin geforderten – europäischen Republik (Durchsetzbarkeit); Vermeidung von Versorgungsengpässen durch vertiefte Integration der europäischen Staaten, Unabhängigkeit von globalen Lieferketten bzw. bei vermehrtem Rückzug aus globalen Handelsabkommen, vgl. Erfahrungen in der Corona-Krise (ökonomische Unabhängigkeit). Eher ablehnend: Starker EU-Binnenmarkt und Zuständigkeit für Handelsabkommen sind bereits Realität, sodass kaum eine weitere signifikante und potenziell konfliktlösende Vertiefung erfolgen kann (Wirksamkeit); Handelspolitik der EU kann nicht alle nationalen Interessen vertreten, Abkommen können nicht alle regionalen und Partikularinteressen aufgreifen (Akzeptanz). Mögliche weitere Herausforderung – Klimawandel: Eher zustimmend: Übergreifende Entscheidungsbefugnisse der EU würden zu einheitlichen Klimazielen und verbindlichen Maßnahmen sowie quantifizierbaren Langzeitergebnissen in der Klimapolitik führen (Wirksamkeit); langfristig mögliche Steigerung der Akzeptanz und Legitimation der EU-Institutionen durch die Bekämpfung negativer Auswirkungen des Klimawandels (Akzeptanz). Eher ablehnend: Stärkere Belastung wirtschaftlich schwächerer EU-Staaten durch ausgeweitete Entscheidungsbefugnisse der EU in Bezug auf einheitliche Klimaziele, z. B. beim CO2-Ausstoß, wobei Möglichkeiten eines Ausgleichs dieser Ungleichheit unklar sind (Akzeptanz); Kompetenzverlagerung auf EU-Ebene hätte lediglich Minimalkonsens hinsichtlich der Klimaziele zur Folge, umfassender Wandel zur Nachhaltigkeit und Erreichen der notwendigen Klimaziele unsicher (Nachhaltigkeit). Oder alternativ – Migration: Eher zustimmend: Kompetenzverlagerung im Politikfeld 'Migration und Asyl' würde Umsetzbarkeit effektiver Maßnahmen der Migrations-, Asyl- und Entwicklungspolitik steigern und somit auch humanitären Krisen vorbeugen, vgl. Text (Wirksamkeit); Steigerung der Akzeptanz für europäische Migrationspolitik durch gestärkte und einheitliche Mitbestimmungsrechte aller EU-Bürgerinnen und -Bürger (Akzeptanz). Eher ablehnend: Politischer Zusammenhalt, besonders in betroffenen und länderübergreifenden EU-Ländern, könnte gefährdet werden, wenn in kritischen Situationen die Handlungen der EU als zu langsam und nicht zielführend wahrgenommen würden (politische Stabilität); Stärkung nationalistischer Ressentiments in besonders durch Migration betroffenen Mitgliedstaaten angesichts nationaler Souveränitätsverluste (sozialer Frieden). Ein konsistenter eigener Urteilsgang unter explizitem Ausweis und Gewichtung leitender Urteilskriterien (z. B. Durchsetzbarkeit, ökonomische Unabhängigkeit, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, politische Stabilität, Akzeptanz, sozialer Frieden) ist erforderlich, der zu einer begründeten Gesamtposition zur Vertiefung der europäischen Integration als Antwort auf globale Herausforderungen führt.
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