Aufgabe 2 · Abitur NRW Geschichte-Sozialwissenschaften LK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg 2023

Thema: NS-Ideologie, Herrschaftssicherung und Volksgemeinschaft · Aus der Prüfung LK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg (2023)

Aufgabenstellung

Aufgabe 2

Material: Rede von Joseph Goebbels an die deutsche Presse zur Bekanntgabe des Schriftleitergesetzes, Berlin, 4. Oktober 1933.

Meine Herren!

Die Reichsregierung hat in der Kabinettssitzung vom heutigen Nachmittag das neue Schriftleitergesetz beschlossen, und ich glaube, wir stehen damit an einem entscheidenden Wendepunkt in der Entwicklung der öffentlichen Meinung in Deutschland überhaupt.

[…] Ich möchte mich zuerst darauf beschränken, eine Reihe von Begriffen klarzustellen, Begriffe, die im alten Staat, den wir überwunden haben, und im neuen Staat, den wir repräsentieren, eine ganz andere Bedeutung haben und auch haben müssen. Der Begriff der Meinungsfreiheit wird nicht nur in Deutschland selbst, sondern heute in der ganzen Welt auf das lebhafteste diskutiert. Und ich glaube nicht zuviel zu sagen, wenn ich behaupte, daß dieser Begriff in seiner absoluten Überschätzung in der ganzen Welt sehr ins Wanken geraten ist. Der Glaube, daß es eine Freiheit des Geistes und eine Freiheit der Meinung losgelöst vom nationalen und vom völkischen Interesse überhaupt geben könne, dieser Glaube ist allgemach im Rückzug begriffen. Man beginnt nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt mehr und mehr einzusehen, daß die Freiheit des Geistes und die Freiheit der Meinung Grenzen finden müssen, wo sie sich mit den Rechten und Verpflichtungen des Volkes und Staatskörpers zu stoßen beginnen. Wir haben unsere Ansicht über diesen Tatsachenbestand niemals verheimlicht, sondern schon in den Zeiten unserer Opposition immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß wir es für einen politischen Wahnsinn halten, daß man einzelnen Individuen die absolute Freiheit des Geistes und der Meinung garantieren wollte und dabei die Freiheit eines ganzen Volkskörpers immer mehr Schaden nehmen mußte.

[…] Der Staat kann sich gar nicht dieses souveräne Recht von irgendeinem Einzelwesen nehmen lassen. In dem Augenblick, in dem der Staat sich dieses souveränen Rechtes begibt, begibt er sich der Möglichkeit, eine zielbewußte und konsequente Politik nach innen und nach außen zu betreiben.

Nun, glaube ich, sind die Gefahren, die Deutschland und Europa gegenwärtig bedrohen, niemals so groß gewesen wie im Augenblick. Wenn ich noch dazu in Betracht ziehe, daß wir heute eine Regierung haben, die besten Willens ist und nach bestem Wissen und Gewissen Maßnahmen zu treffen versucht, um die Situation zum Wohle des Volkes zu lösen, wenn ich noch hinzunehme, daß dem deutschen Volke Pläne ganz großen Charakters vorgelegt werden, die die ganze Hingabebereitschaft und den ganzen Opfersinn und die ganze Opferfähigkeit des deutschen Volkes in Anspruch nehmen müssen, um sie zum Erfolg zu führen, dann, glaube ich, geht es nicht an, daß die Regierung einerseits die größten Geldmittel, die größten politischen Werte einsetzt, um mit ihren Plänen zu einem greifbaren Ergebnis zu kommen, daß dann andererseits aber einem Einzelmenschen nun das Recht vorbehalten bleibt, diese Pläne zu sabotieren und sie in der Anlage schon zu verfälschen.

[…] Es ist das souveräne Recht des Staates, die öffentliche Meinung, um nicht zu sagen, zu kontrollieren, so doch wenigstens in ihrer Gestaltung gewissermaßen zu überwachen und dafür zu sorgen, daß sie nicht in Wege hineingerät, die Staat und Volk und dem Allgemeinwesen abträglich sein könnten. Wenn heute in Journalistenkreisen Klage darüber geführt wird, daß das Bild der deutschen Presse zu uniform geworden sei, so muß ich dem gegenüberhalten, daß das nicht im Willen der Regierung gewesen ist. Ich kann doch nichts dafür, wenn Zeitungen, die früher gegen die nationalsozialistische Bewegung Sturm gelaufen sind, heute päpstlicher sein wollen als der Papst. Wir zwingen sie doch nicht zur Charakterlosigkeit! Wir verlangen doch nicht, daß sie hurra schreien, wenn ihnen nicht zum Hurraschreien zumute ist. Wir verlangen nur, daß sie nichts gegen den Staat unternehmen. Es wäre uns durchaus recht, wenn sie für das jeweils wechselnde Publikum eine jeweils […] wechselnde Nuance hätten. Der Vielgestaltigkeit der öffentlichen Meinungsbildung ist durchaus kein Hindernis entgegengesetzt. […] Die Presse soll monoform im Willen und polyform in der Ausgestaltung des Willens sein. Jeder hat im Rahmen der großen Aufgaben, die wir erfüllen müssen, volle Entfaltungsfreiheit. Es liegt nicht im Interesse der Regierung, Schreibkulis zu erziehen, sondern sie hat im Gegenteil ein Interesse daran, aufrichtige Männer zu besitzen, die die Feder zu handhaben verstehen und die auf ihre Art an den großen nationalen Aufgaben mitzuarbeiten entschlossen sind.

[…] Der Staat will Ihren Beruf nicht verbeamten, aber er sichert sich eine oberste Aufsicht über den Presseberuf, nicht um dem Presseberuf Fesseln anzulegen, sondern um ihn von Elementen zu säubern, die im Presseberuf eigentlich gar keinen Platz haben dürften. Ich glaube, jeder anständige Journalist wird dies nur begrüßen. Ich glaube, daß wir in Deutschland heute schon sehr viel weiter sind als in anderen Staaten. Wenn Sie nun anfangen, sich selbst zu erziehen, wenn Sie in Ihrem Beruf nun auch neben der Schreibarbeit eine große sittliche Aufgabe erkennen und wenn Sie weiterhin erkennen wollen, wie große Verantwortung Sie Volk und Staat gegenüber tragen, dann, glaube ich, kann dieses Gesetz unendlichen Segen schaffen, und Sie kommen dann in ein positives Verhältnis zum Staate. Sie wissen, was der Staat Ihnen schuldet, und Sie wissen auch, was Sie dem Staat schulden. Muß es nicht für jeden Schriftleiter und Journalisten erfreulich sein, nun zu sehen, daß sein Stand aus allen anderen Ständen sichtbar herausgehoben wird, daß er besondere Verantwortung übernimmt, dabei aber auch den besonderen Schutz des Staates für sich in Anspruch nehmen kann?

Aus: Bernd Sösemann / Marius Lange: Propaganda. Medien und Öffentlichkeit in der NS-Diktatur, Nr. 1025, Beiträge zur Kommunikationsgeschichte Bd. 25. Stuttgart 2011.

a)

Ordnen Sie den Text in den Ablauf der nationalsozialistischen Machtsicherung zwischen 1933 und August 1934 ein und erläutern Sie, wie sich die sogenannte „Gleichschaltung“ in diesem Zeitraum vollzog, vor allem im Bereich der Presse.

b)

Arbeiten Sie im Anschluss heraus, wie Goebbels zur Meinungsfreiheit und zur Presse steht.

c)

Bewerten Sie diese Position gegenüber Meinungsfreiheit und Presse.

Aufgabenstellung: Aufgabe 2 · Abitur NRW Geschichte-Sozialwissenschaften LK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg 2023

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

Ordnen Sie den Text in den Ablauf der nationalsozialistischen Machtsicherung zwischen 1933 und August 1934 ein und erläutern Sie, wie sich die sogenannte ,Gleichschaltung' in diesem Zeitraum vollzog, vor allem im Bereich der Presse.

Lösung: Einordnung (u. a.): Übertragung der Reichskanzlerschaft an Hitler (30.01.1933); Verordnung zum Schutze des Deutschen Volkes; Reichstagsbrandverordnung ,Zum Schutze von Volk und Staat' (Aufhebung von Grundrechten der Weimarer Verfassung); Verfolgung politischer Gegner, erste Konzentrationslager; Ermächtigungsgesetz (Aushebelung der Gewaltenteilung); Verbot/Selbstauflösung der Parteien (Einparteienstaat); Übertragung des Reichstagswahlergebnisses auf die Länder, Einsetzung von Statthaltern; nach Hindenburgs Tod Vereinigung von Reichspräsidenten- und Kanzlerbefugnissen bei Hitler als ,Führer und Reichskanzler'. Gleichschaltung der Presse (mindestens drei Aspekte): Gesetz zur ,Wiederherstellung des Berufsbeamtentums'; Umwandlung des Justizapparates (z. B. Volksgerichtshof); Gleichschaltung der Polizei (Gestapo, SS, SD); Ermordung parteiinterner Gegner beim ,Röhm-Putsch'; Vereidigung der Reichswehr auf Hitler; Übertragung des Führerprinzips auf die Arbeitswelt, Deutsche Arbeitsfront; Gleichschaltung ziviler Organisationen; Einrichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda; Einrichtung der Reichspressekammer und Reichsrundfunkkammer; das Schriftleitergesetz selbst (Gesinnungsprüfung, Berufsverbote); Ausrichtung aller Medien auf die NS-Ideologie (Pressanweisungen); Medien als Erziehungsinstrument zur Volksgemeinschaft; Nutzung von Rundfunk und Film (Volksempfänger); zentrale Begriffsdeutung durch das Propagandaministerium (hier: ,Meinungsfreiheit').

Arbeiten Sie im Anschluss heraus, wie Goebbels zur Meinungsfreiheit und zur Presse steht.

Lösung: Goebbels lehnt die Meinungsfreiheit als universalistischen, individuellen Wert ab und sieht sie nur im Gegensatz zu den Interessen von Volk und Staat: Der Begriff sei weltweit ,im Rückzug begriffen'; individuelle Meinungsfreiheit müsse hinter dem ,völkischen Interesse' zurücktreten, da sie sonst dem ,Volkskörper' schade. Abweichendes individuelles Handeln wird mit Sabotage und Verfälschung gleichgesetzt. Der Staat beansprucht das souveräne Recht, die öffentliche Meinung zu überwachen, da sie sonst dem Gemeinwesen schaden könne. Zur Presse: Er weist Sorgen vor einer ,Gleichschaltung' zurück und behauptet, die eigentliche Gefahr sei vorauseilende Selbstzensur (,päpstlicher als der Papst'); die Presse sei frei und vielfältig, solange sie sich nicht gegen die NS-Ideologie wende (,monoform im Willen, polyform in der Ausgestaltung'). ,Entfaltungsfreiheit' bestehe nur für loyale Journalisten, die ,die Feder zu handhaben verstehen'. Zugleich droht er indirekt: der Staat überwacht die Presse ,zu ihrem eigenen Schutz' und unterdrückt nur ,feindlich gesonnene' Journalisten. Schließlich stellt er den Journalismus als angesehenen, aber dem Staat verpflichteten Berufsstand dar, der im Gegenzug besonderen staatlichen Schutz genießt.

Bewerten Sie diese Position gegenüber Meinungsfreiheit und Presse.

Lösung: Goebbels' Haltung ist mit den im Grundgesetz verankerten Grundrechten unvereinbar: Die Definition der Meinungsfreiheit als ,politischer Wahnsinn' widerspricht Art. 5 GG (freie Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild); die Überwachung der öffentlichen Meinung verstößt gegen das Zensurverbot; Schranken der Meinungsfreiheit sind im Grundgesetz zwar vorgesehen (z. B. Jugendschutz), aber nicht als Ausdruck einer einzigen Parteimeinung; die Indienstnahme der Medien für staatliche Interessen widerspricht der Informations- und Pressefreiheit; Berufsverbote für oppositionelle oder ,nicht-arische' Journalisten widersprechen der Berufsfreiheit; eine gleichgeschaltete Medienlandschaft widerspricht dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, zu der eine pluralistische Medienlandschaft beiträgt; heute gelten Medien als ,vierte Gewalt', die staatliches Handeln kritisch prüfen soll.

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