Abitur NRW Philosophie 2022 · LK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg

Abiturprüfung Philosophie in Nordrhein-Westfalen 2022, LK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg: 1 Aufgabe mit Lösungen. Themen: Freiheit und Determinismus.

Themen der Prüfung: Freiheit und Determinismus · Ethische Fallerörterung: Utilitarismus und Kant · Staatslegitimation: Gemeinschaft und Gesellschaftsvertrag · Erkenntnistheorie und Geltung der Wissenschaften

Aufgabe 1 · Freiheit und Determinismus

Abiturprüfung 2022 – Philosophie, Leistungskurs

Aufgabenstellung:

1.

Stellen Sie das Problem, das dem Text zugrunde liegt, sowie die Hauptthese des Autors dar und erarbeiten Sie dessen Argumentationsgang. (26 Punkte)

2.

Vergleichen Sie die Aussagen Humes mit vergleichbaren Gedanken Sartres. Stellen Sie hierfür zunächst die Grundzüge der Position Sartres dar. (30 Punkte)

3.

Beurteilen Sie, wie überzeugend beide Positionen jeweils sind, und nehmen Sie Stellung dazu, ob bzw. inwiefern sich das Kausalitätsprinzip und die Willensfreiheit sinnvoll miteinander vereinbaren lassen. (24 Punkte)

Materialgrundlage

David Hume: An Enquiry Concerning Human Understanding / Eine Untersuchung über den menschlichen Verstand. Übers. v. Herbert Herring. Hrsg. v. Falk Wunderlich. Stuttgart: Reclam 2016, S. 213–217, 225–235, 243–255. (Gekürzter Textausschnitt. Die Rechtschreibung folgt der Vorlage.)

David Hume: Über Freiheit und Notwendigkeit (1748)

1 Ich hoffe [...] klarzumachen, dass alle Menschen von jeher über die Lehre von Notwendigkeit und Freiheit einig gewesen sind, wenn man diesen Ausdrücken einen vernünftigen Sinn gibt, und dass sich die ganze bisherige Kontroverse bloß um Worte gedreht hat. Wir wollen mit der Prüfung der Lehre von der Notwendigkeit beginnen. [...]

5 [U]nsere Idee von Notwendigkeit und Verursachung [entsteht] ausschließlich aus der im Naturgeschehen beobachtbaren Gleichförmigkeit 1, wo gleichartige Gegenstände beständig miteinander verbunden sind und der Geist durch Gewohnheit veranlasst wird, den einen aus dem Auftreten des anderen zu folgern. Diese beiden Umstände machen das Ganze jener Notwendigkeit aus, die wir der Materie zuschreiben. [...]

10 Es ist allgemein anerkannt, dass eine große Gleichförmigkeit unter den Handlungen der Menschen bei allen Völkern und zu allen Zeiten besteht und dass die menschliche Natur in ihren Prinzipien und Handlungsweisen immer dieselbe bleibt. Dieselben Motive führen immer zu denselben Handlungen; dieselben Ereignisse folgen aus denselben Ursachen. Ruhmsucht, Habgier, Selbstliebe, Eitelkeit, Freundschaft, Großmut, Gemeinsinn – diese Leidenschaften waren und sind stets, in unterschiedlichem Grad gemischt und in der Gesellschaft verteilt, seit Anbeginn der Welt die Quelle aller Handlungen und Unternehmungen, die man je unter den Menschen beobachtet hat. [...]

18 Ich gebe zu, dass man Handlungen finden kann, die keine regelmäßige Verknüpfung mit irgendwelchen bekannten Motiven zu haben scheinen [...].

20 Die unregelmäßigsten und unerwartetsten Entschlüsse des Menschen können [jedoch] oft von denen erklärt werden, die jede Einzelheit ihres Charakters und ihrer Situation kennen. Ein dem Wesen nach liebenswürdiger Mensch gibt eine mürrische Antwort: er hat aber Zahnschmerzen oder nicht zu Mittag gegessen. Ein Dummkopf legt eine ungewöhnliche Heiterkeit in seinem Betragen 2 an den Tag: ihm ist aber unerwartetes Glück begegnet. [...]

25 In der Tat, wenn wir bedenken, wie trefflich natürliche und moralische 3 Gewissheit zusammenhängen und nur eine einzige Begründungskette bilden, werden wir keine Bedenken haben zuzugeben, dass sie gleicher Natur und aus den gleichen Prinzipien hergeleitet sind. Ein Gefangener, der weder Geld noch Einfluss hat, erkennt die Unmöglichkeit seiner Flucht ebenso, wenn er die Standhaftigkeit des Gefängniswärters, wie wenn er die ihn umgebenden Mauern und Gitter betrachtet; und bei allen Befreiungsversuchen wird er lieber gegen Stein und Eisen der einen als gegen die unnachgiebige Natur des anderen arbeiten. [...]

32 Denn da diese [Handlungen des Willens] offenbar eine regelmäßige Verbindung mit Motiven, Umständen und Charaktereigenschaften aufweisen und wir stets eines aus dem anderen folgern, sind wir gezwungen, jene Notwendigkeit ausdrücklich anzuerkennen, die wir bereits bei jeder Überlegung in unserem Leben und bei jedem Schritt in unserem Verhalten und Benehmen anerkannt haben.

37 Fahren wir aber in unserem die Frage von Freiheit und Notwendigkeit betreffenden versöhnlichen Vorhaben fort – [...] was ist mit Freiheit in ihrer Anwendung auf willentliche Handlungen gemeint? [...] Unter Freiheit können wir somit nur eine Macht, zu handeln oder nicht zu handeln, entsprechend den Entschlüssen des Willens, verstehen; d. h., beschließen wir, uns ruhig zu verhalten, so können wir es; beschließen wir, uns zu bewegen, so können wir es auch. Diese bedingte Freiheit wird nun allgemein jedem zugestanden, der kein Gefangener ist und in Ketten liegt. Das ist also unbestritten. [...]

44 Es gibt kein gebräuchlicheres und gleichzeitig verwerflicheres Begründungsverfahren, als in philosophischen Streitfragen zu versuchen, die Widerlegung einer Hypothese durch den Vorwand zu erreichen, sie hätte gefährliche Folgen für Religion und Moralität 4. [...] Ich unterwerfe mich bereitwillig einer solchen Prüfung und wage zu behaupten, dass die vorhin dargelegten Lehren von Notwendigkeit und Freiheit nicht nur mit der Moralität verträglich, sondern ihr eine unerlässliche Stütze sind. [...]

50 Handlungen sind, ihrer eigensten Natur nach, zeitlich und vergänglich, und wo sie nicht von irgendeiner Ursache in Charakter und Anlage der handelnden Person ausgehen, können sie ihr weder zur Ehre, sofern sie gut sind, noch, wenn sie schlecht sind, zur Schande gereichen. Die Handlungen selbst mögen verwerflich sein, sie mögen wider alle Regeln der Moralität und Religion sein: Dennoch ist die Person nicht für sie verantwortlich; und da sie aus nichts Dauerhaftem und Beständigem in ihr hervorgehen und nichts Derartiges hinterlassen, kann sie unmöglich ihretwegen Gegenstand von Strafe oder Rache werden. Nach dem Prinzip, das die Notwendigkeit und folglich die Ursachen leugnet, ist somit ein Mensch, nachdem er das abscheulichste Verbrechen begangen hat, ebenso rein und makellos wie im ersten Augenblick seiner Geburt; auch sein Charakter ist an seinen Handlungen in keiner Weise beteiligt, da diese ja nicht aus ihm entstehen, und die Schlechtigkeit der einen kann niemals als Beweis der Verderbtheit des anderen dienen.

62 Man tadelt Menschen nicht für Handlungen, die sie unwissend und zufällig begehen, welche Konsequenzen sie auch immer haben mögen. [...]

64 Ebenso leicht lässt sich mit denselben Argumenten beweisen, dass Freiheit nach der oben gegebenen und von allen Menschen zugegebenen Definition für die Moralität ebenfalls wesentlich ist und dass, wo sie fehlt, keine menschlichen Handlungen moralische Eigenschaften haben oder Gegenstand von Billigung oder Missbilligung sein können. Da nämlich Handlungen nur insofern Gegenstand unseres moralischen Gefühls 5 sind, als sie auf den inneren Charakter, auf Leidenschaften und Neigungen verweisen, können sie unmöglich dort zu Lob oder Tadel Anlass geben, wo sie nicht aus diesen Prinzipien hervorgehen, sondern völlig äußerer Gewalt entspringen.

Zum Autor: David Hume (1711–1776) war ein schottischer Philosoph der Aufklärung, der sich u. a. mit Fragen der Erkenntnistheorie und der praktischen Philosophie beschäftigt hat.

1 Gleichförmigkeit, hier: Regelmäßigkeit

2 Betragen: Verhalten

3 moralisch, hier: praktisch, auf menschliche Handlungen bezogen

4 Moralität, hier: moralische Verantwortlichkeit bzw. deren Begründbarkeit

5 moralisches Gefühl: Gefühl der Lust bzw. Unlust bei der Wahrnehmung einer moralisch guten bzw. schlechten Handlung

Hinweis: Für die Darstellungsleistung werden bis zu 20 weitere Punkte vergeben (Gesamtpunktzahl: 100 Punkte).

Aufgabe 2 · Ethische Fallerörterung: Utilitarismus und Kant

Aufgabenstellung:

Erörtern Sie das philosophische Problem, das im Fallbeispiel zum Ausdruck kommt, indem Sie

Materialgrundlage: Der „Fall Ashley“

Eine US-amerikanische Familie bittet ein Ärzteteam um Hilfe. Die schwerstbehinderte sechsjährige Ashley soll auf Wunsch der Eltern in einem Zustand „permanenter Kindheit“ gehalten werden. Sie leidet an „statischer Enzephalopathie“ (dauerhafte und unheilbare Gehirnerkrankung), kann weder gehen noch sitzen und wird in ihrer geistigen Entwicklung auf dem Stand eines drei Monate alten Babys bleiben; dabei ist sie aufnahmefähig, mental rege und nimmt ihre Umwelt aufmerksam wahr. Ashley muss künstlich ernährt werden und ihre Eltern sind es gewohnt, sie zum Bad, zu ihrem kinderwagenähnlichen Wagen, zum Auto etc. zu tragen. Mit einer Kombinationstherapie wollen die Eltern nun erreichen, dass Ashley nicht weiterwächst und nicht in die Pubertät kommt; u. a. muss hierzu die Gebärmutter chirurgisch entfernt und Ashley mit einer hochdosierten Hormontherapie behandelt werden.

Die Eltern wollen so sicherstellen, dass sie auch in Zukunft ihre Tochter zuhause pflegen können und Ashley nicht in eine Einrichtung geben müssen, in der sie möglicherweise nicht so gut versorgt wäre. Die Eltern, die betonen, dass es ihnen um das Wohl Ashleys geht, argumentieren, dass sie so auch gesundheitliche Komplikationen (z. B. Geschwüre vom Liegen, Blaseninfektionen etc.), die häufig bei Bettlägerigen auftreten, vermeiden können. Außerdem seien Ashleys Ansprüche die eines Kleinkindes, und daher sei der Körper eines Kindes langfristig angemessener und würdevoller als der einer erwachsenen Frau.

Das Ärzteteam muss entscheiden, ob die von den Eltern gewünschten schweren medizinischen Eingriffe an Ashley vorgenommen werden sollen.

Nach Ronald D. Gerste: „Fall Ashley“ – Ein ethisches Dilemma. In: Deutsches Ärzteblatt (letzter Aufruf: 08.03.2021)

1.

die ethische Problemstellung benennen, die der bevorstehenden Entscheidung des Ärzteteams im Fallbeispiel zugrunde liegt, und deren zentrale Aspekte analysieren. (16 Punkte)

2.

die ethische Problemstellung der im Fallbeispiel zu treffenden Entscheidung aus der Perspektive der utilitaristischen und der Kantischen Ethik erläutern und beurteilen sowie dabei die maßgeblichen Grundsätze dieser beiden Positionen darstellen. (48 Punkte)

3.

abwägend zu der Frage Stellung nehmen, ob die Würde eines Menschen davon abhängen darf, welche geistigen Entwicklungsmöglichkeiten er besitzt. (16 Punkte)

Aufgabe 3 · Staatslegitimation: Gemeinschaft und Gesellschaftsvertrag

Abiturprüfung 2022 – Philosophie, Leistungskurs

Aufgabenstellung:

1.

Stellen Sie die Problemfrage, von der der Text ausgeht, und die Hauptthese des Verfassers dar und erarbeiten Sie den Gang seiner Argumentation. (26 Punkte)

2.

Vergleichen Sie Höffes Aussagen mit einer klassischen vertragstheoretischen Position, die Sie aus dem Unterricht kennen. Stellen Sie hierfür zunächst die wesentlichen Grundzüge dieser Position dar. (30 Punkte)

3.

Beurteilen Sie, wie überzeugend beide Positionen sind, und nehmen Sie Stellung zu der Frage, ob bzw. inwiefern ein demokratischer Staat das Prinzip der Chancengleichheit durchsetzen muss, damit er als gerechter Staat angesehen werden kann. (24 Punkte)

Materialgrundlage

Otfried Höffe: Gerechtigkeit als Tausch? Ein ökonomisches Prinzip für die Ethik. In: Hans Lenk / Matthias Maring (Hrsg.): Wirtschaft und Ethik. Stuttgart: Reclam 1992, S. 119 – 133, hier S. 122 – 127.

(Bei der vorliegenden Fassung handelt es sich um einen gekürzten Textausschnitt, der einen zusammenhängenden Gedankengang ergibt. Die Schreibweise folgt der Vorlage.)

Otfried Höffe: Gerechtigkeit als Tausch? Ein ökonomisches Prinzip für die Ethik (1992)

Unter der politischen Gerechtigkeit verstehe ich die Gerechtigkeit einer politischen Ordnung, die eines Rechts- und Staatswesens. Die naheliegende Frage hat die Philosophie seit ihren Anfängen behandelt: „Unter welchen Bedingungen ist eine Rechts- und Staatsordnung gerecht?“ […] In der Antike, im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurde im wesentlichen die Rechts- und Staatsordnung als Prämisse 1 vorausgesetzt. Die neue, „moderne“, radikalere Frage [seit der Französischen Revolution] stellt die Prämisse in Frage: „Ist es überhaupt gerecht, daß die Menschen in Rechts- und Staatsverhältnissen, und das heißt: unter zwangsbefugten 2 Regeln, miteinander leben?“

Wer die moderne Gerechtigkeitsfrage in Begriffen eines gerechten Tausches beantworten will, hat vier Teilaufgaben zu lösen. Er muß zeigen, daß es im rechts- und staatsförmigen Zusammenleben Tauschelemente gibt; ferner, daß es „vernünftiger“ ist, sich auf das entsprechende Tauschgeschäft einzulassen; weiterhin, daß der Tausch gerecht ist, weil nämlich eine Gleichwertigkeit des Nehmens und Gebens stattfindet. Schließlich ist zu zeigen, daß ohne eine Zwangsbefugnis der gerechte Tausch sich kaum durchsetzt. […]

Gewöhnlich denken wir beim Tausch an einen ökonomischen Prozeß, an den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Geld. Eine grundsätzlichere Bedeutung haben aber nichtökonomische Tauschprozesse, in denen es um die gegenseitige Anerkennung der Menschen geht. In ihrem Rahmen spielt eine besondere Rolle ein negativer 3 Tausch, nämlich der Verzicht darauf, Leib und Leben, das Eigentum oder die Religionsausübung anderer mit Gewalt zu bedrohen. Dort, wo diese Verzichte wechselseitig vorgenommen werden, entsteht allerdings eine positive 4 Leistung: der Schutz von Leib und Leben, der des Eigentums oder der der Religionsausübung. Und dort, wo der negative Tausch allseitig vorgenommen wird, gibt es Freiheitsrechte. […]

Wer den Tauschcharakter der Freiheitsrechte erkannt hat, stellt sich als zweites die Frage, ob auf diesen Tausch die Bürger sich einlassen sollen. Wer den Tausch vornimmt, verzichtet auf das „Recht“, seinesgleichen zu töten, zu berauben usw., und erhält dafür die Integrität 5 von Leib und Leben, von Eigentum usw. Wer dagegen dem Tausch sich entzieht, der behält lieber die Freiheit, andere zu töten, steht allerdings in der Gefahr, selber getötet zu werden. Die Frage lautet also: Was will der Mensch lieber, das Weder-töten-noch-getötet-Werden oder aber das Sowohl-als-auch?

Man könnte die Frage empirisch 6 zu beantworten versuchen. Man findet dann vielleicht, daß die meisten Menschen ein dominantes Begehren haben und nichts mehr wollen als einen gewaltsamen Tod durch ihresgleichen vermeiden. Es gibt aber klare Ausnahmen: religiöse oder politische Märtyrer, die ihr Leben opfern, um ihrer religiösen oder politischen Überzeugung treu zu bleiben. […]

Um Freiheitsrechte zu begründen, muß man [also] eine so allgemeine Ebene finden, daß der entsprechende Freiheitstausch tatsächlich jeden Menschen interessiert. Diese Bedingung wird dort erfüllt, wo man für die Freiheitsverzichte Vorteile findet, die für jeden Menschen dermaßen elementar sind, daß keiner auf sie ernsthaft verzichten kann. Für die uns vertrauten empirischen Interessen trifft das nicht zu, wohl aber für ein Interesse zweiter Stufe: für die Bedingungen, die es dem Menschen allererst möglich machen, seine – durchaus verschiedenen – Interessen erster Stufe zu verfolgen. Dieses Interesse zweiter Stufe besteht in der Handlungsfreiheit. […]

Unter den Bedingungen für Handlungsfreiheit finden wir das Interesse an Leib und Leben wieder; […] die Integrität von Leib und Leben ist eine der Bedingungen, die die Handlungsfreiheit ermöglichen. Diese Argumentation trifft auch auf unsere „empirische Ausnahme“, den religiösen oder politischen Märtyrer, zu. Dieser will nämlich selber entscheiden, wofür er sein Leben opfert: für eine religiöse oder politische Überzeugung und nicht etwa, um von einem Betrunkenen überfahren oder von einem Räuber überfallen zu werden.

Da die höherstufigen Interessen die niederstufigen ermöglichen, sind sie für den Menschen unverzichtbar. Es sind Interessen, die der Mensch als Mensch, als in seinem Handeln freies Wesen hat; die entsprechenden Rechte, die durch wechselseitige Verzichte zustande kommen, heißen mit gutem Grund Menschenrechte.

Nun gibt in dem wechselseitigen Tausch jeder dasselbe und erhält auch dasselbe; für den Verzicht auf die Freiheit zu töten gewinnt er das Recht auf Leib und Leben. Es findet also eine Gleichwertigkeit im Nehmen und Geben statt; der Tausch, so der dritte Argumentationsschritt, ist gerecht.

Weil der Freiheitstausch für jeden vorteilhaft, überdies gerecht ist, scheint eine öffentliche Zwangsbefugnis überflüssig und ihre Abschaffung, die Beseitigung aller Herrschaft, geboten zu sein. […]

Um [aber] die Gefahr zu bannen, daß der negative Freiheitstausch ein bloßes Wort bleibt, braucht es jene gemeinsame oder öffentliche Durchsetzungsmacht, die man das „Schwert der Gerechtigkeit“ nennen kann. Hier, im vierten Argumentationsschritt, läßt sich nach dem Muster der Tauschgerechtigkeit auch die Rechts- und Staatsordnung legitimieren. Es ist nämlich für alle Seiten vorteilhafter, dafür zu sorgen, daß die Gefahr des Trittbrettfahrens überwunden wird. Für die öffentliche Durchsetzungsmacht trifft dasselbe wie für die wechselseitigen Freiheitsverzichte zu: es findet ein negativer Tausch statt; jeder verzichtet darauf, seine Freiheitsrechte privat durchzusetzen. Und wie bei den Freiheitsrechten hat der negative Tausch eo ipso 7 eine positive Bedeutung. Mit dem Verzicht der privaten Durchsetzung wird eine öffentliche Durchsetzungsmacht konstituiert. Nun ist auch dieser Tausch wechselseitig und gleich; er kann wieder als im Prinzip gerecht gelten.

Zum Autor: Otfried Höffe (*1943) ist ein deutscher Philosoph, der als Professor an der Universität Tübingen lehrte und dort die Forschungsstelle für „Politische Philosophie“ gründete.

1 Prämisse, hier: das Gegebene

2 zwangsbefugt: der Staat ist befugt, solche Regeln notfalls mit Gewalt durchzusetzen

3 negativ, hier: im Sinne einer Unterlassung

4 positiv, hier: im Sinne einer aktiven Handlung

5 Integrität: Unverletzlichkeit

6 empirisch: mittels Beobachtung

7 eo ipso, hier: gleichzeitig

Aufgabe 4 · Erkenntnistheorie und Geltung der Wissenschaften

Aufgabenstellung:

1.

Stellen Sie dar, welche Frage der Text aufwirft und welche zentrale These der Autor vertritt, und erarbeiten Sie die Argumentationsschritte, mit denen er dabei vorgeht.

(26 Punkte)

2.

Vergleichen Sie die Position Roths mit derjenigen von Hans-Georg Gadamer. Stellen Sie dazu zunächst die Grundzüge von Gadamers Position dar.

(30 Punkte)

3.

Beurteilen Sie, wie überzeugend beide Positionen jeweils sind, und nehmen Sie Stellung zu der Frage, ob die Geisteswissenschaften zu gültigen Erkenntnissen gelangen können.

(24 Punkte)

Materialgrundlage: Gerhard Roth: Wissenschaft und Wahrheit (2003)

1 Die traditionelle Aufteilung der Wissenschaften in die Naturwissenschaften und die Geistes-

2 wissenschaften (bzw. in die Natur- und Biowissenschaften einerseits und die Geistes-, Kultur-

3 und Sozialwissenschaften andererseits) wird durch die Unterschiede in den Gegenständen und

4 in den Verfahrensweisen legitimiert. Nach dieser Anschauung handelt es sich in den Natur-

5 und Biowissenschaften um das Aufdecken von Gesetzmäßigkeiten, insbesondere in Form von

6 Naturgesetzen. Alles Geschichtliche, alles von menschlichem Denken, Wünschen und Glau-

7 ben Abhängige muss hierbei ausgeschlossen werden. Die naturwissenschaftlichen Verfahren

8 sind auf der beobachtenden Analyse und dem Erklären gegründet, d. h. auf der Angabe von

9 Gesetzmäßigkeiten und Mechanismen, die das Auftreten und den Verlauf von Phänomenen

10 begreifbar und damit voraussagbar machen. Die Geisteswissenschaften befassen sich hinge-

11 gen mit den »Erscheinungsformen der geistigen Welt« (wie es einer ihrer Begründer, Wilhelm

12 Dilthey, ausdrückte), mit dem Erfassen solcher Resultate menschlichen Denkens und Emp-

13 findens, die immer historisch einmalig sind. Das traditionelle Instrument der Geisteswissen-

14 schaften ist das Verstehen, das hermeneutische Prinzip des rekursiven Erfassens von Bedeu-

15 tung, das sich Hineindenken und Hineinfühlen. Die Ziele und Methoden der Naturwissen-

16 schaften und der Geisteswissenschaften stehen sich in dieser Auffassung unvereinbar gegen-

17 über. Die Forderung nach empirischer Überprüfung erscheint in vielen Geistes- und Kultur-

18 wissenschaften absurd und wird deshalb von ihren Vertretern vehement abgelehnt. Entspre-

19 chend geht man auch von zwei unterschiedlichen Begriffen der Wahrheit aus, nämlich einer

20 analytisch-erklärenden Wahrheit und einer hermeneutisch-verstehenden Wahrheit. [...] Eine

21 solche Zweiteilung des Wahrheitsbegriffs ist heutzutage aber nicht mehr akzeptabel. Dies

22 bedeutet, dass auch die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften den oben genannten Forde-

23 rungen nach begrifflicher Eindeutigkeit und Anschlussfähigkeit und ebenso nach Überprüf-

24 barkeit nachkommen müssen, um als Wissenschaften angesehen zu werden. [...]

25 Von großer Wichtigkeit wird hier eine noch zu entwickelnde Theorie der Entstehung von

26 Bedeutung und des Erfassens von Bedeutungen, d. h. von Verstehen sein. Begriffe wie »Bedeu-

27 tung« und »Verstehen« waren bisher den Naturwissenschaften völlig fremd, während sie in

28 den Geisteswissenschaften zentral sind, wie wir gehört haben. Aber gerade für diejenige Dis-

29 ziplin, um die es in diesem Buch ging, nämlich die Hirnforschung, ist ein Brückenschlag

30 zwischen bedeutungsfreien und bedeutungshaften, erklärenden und verstehenden Prozessen

31 unverzichtbar. Wir können zwar neuronale Vorgänge, die im Gehirn eines Tieres oder Men-

32 schen ablaufen, in rein naturwissenschaftlichen Termini beschreiben, in denen »Bedeutung«

33 und »Verstehen« überhaupt nicht vorkommen. Irgendwann einmal werden wir aber zu der

34 Feststellung gelangen, dass diese neuronalen Prozesse auf der Ebene kognitiver und emotio-

35 naler Funktionen und auf der Verhaltensebene Phänomene erzeugen, die man unausweichlich

36 als »bedeutungshaft« ansehen muss.

37 Ebenso eindeutig beruht das Gefühl, etwas verstanden zu haben – sei dies ein bestimmter

38 Mechanismus, die Bedeutung einer Aussage oder das Verhalten eines Menschen (z. B. eines

39 Patienten) – auf Prozessen, die aufgrund bestimmter Vorgänge im Gehirn des Verstehenden

40 ablaufen und als solche im Prinzip erklärbar sind. Erklären und Verstehen kann also gar kein

41 Gegensatz sein. Meine Vermutung geht dahin, dass Verstehen eine besonders kontext- und

42 erfahrungsabhängige Form von Erklärung ist. In jedem Fall aber sind wir aufgefordert, eine

43 Theorie des Verstehens zu entwickeln, welche geeignet ist, Vorgänge des Verstehens, wie sie

44 in den Geisteswissenschaften dominieren, erklärbar zu machen. [...]

45 In meinen Augen gibt es keinen fundamentalen Unterschied zwischen Natur- und Geistes-

46 wissenschaften, und damit keine Definition dieser Wissenschaften über einen spezifischen

47 Gegenstandsbereich. Die Trennung der Wissenschaft in »zwei Welten« erschien so lange sinn-

48 voll, wie man annehmen konnte, die Welt der nichtmenschlichen Natur sei fundamental von

49 derjenigen des Menschen unterschieden, insbesondere was dessen geistige Aktivitäten betrifft.

50 Das Naturhafte war im Ganzen gesehen unwandelbar, gesetzmäßig und daher voraussagbar,

51 und deshalb unhistorisch und überindividuell; das Menschliche war wandelbar, nicht voraus-

52 sagbar, historisch und individuell.

53 Diese Anschauung, die das wissenschaftliche Lager-Denken auch heute noch weitgehend

54 beherrscht, wird aber durch die neuen Erkenntnisse der Biologie, der Hirnforschung und der

55 Psychologie hinfällig. Zum einen hat der Mensch gegenüber den Tieren seine Einzigartigkeit

56 verloren; er ist sowohl körperlich als auch geistig-psychisch ein Teil der belebten Natur. Geist

57 und Bewusstsein stellen sich als naturhafte Ereignisse dar, die in manchen Formen nicht ein-

58 mal auf den Menschen beschränkt sind. Zugleich beginnen wir neurobiologisch und psycho-

59 logisch zu verstehen, wie sich Persönlichkeit und Ich und damit die historisch-individuelle

60 Natur des Menschen in engstem Zusammenhang mit der Entwicklung seines Gehirns ent-

61 wickeln. Schließlich wird klar, dass sich auch die gesellschaftliche Natur des Menschen aus

62 seiner biologischen – wenngleich jeweils höchst individuellen – Natur ergibt. All dies macht

63 eine scharfe Trennung zwischen Natur auf der einen Seite und Geist, Kultur und Gesellschaft

64 auf der anderen Seite im Hinblick auf den Menschen völlig unsinnig.

65 Wissenschaftliches Vorgehen besteht in dem Aufstellen von klar definierten und empirisch

66 überprüfbaren Aussagen von Sachverhalten und der Prüfung auf logische Konsistenz und

67 Kohärenz. Wissenschaft ist demnach durch eine Vorgehensweise, ein Verfahren, und nicht

68 durch einen spezifischen Gegenstand bestimmt. Es müssen Begriffe verwendet werden, die

69 möglichst anschlussfähig sind. Das Postulat der empirischen Überprüfbarkeit bedeutet, dass

70 es eine Menge von Phänomenen (physikalische, chemische, physiologische Vorgänge, Ver-

71 haltensweisen, Funde, Texte usw.) gibt, an deren Gegebenheit und Beschaffenheit unter Ein-

72 satz akzeptierter Methoden kein vernünftiger Zweifel bestehen kann.

73 Diese Feststellung bedeutet nicht, dass alles in diesem Sinne Unwissenschaftliche irrele-

74 vant oder unwahr ist. Eine Aussage kann unwissenschaftlich und doch von höchster Bedeu-

75 tung für Menschen sein. Die Aussage »ich weiß, dass mein Erlöser lebt« kann von größter

76 Wichtigkeit für einen gläubigen Menschen sein, wie es der Satz »ich liebe dich« für einen

77 verliebten Menschen ist. Sie haben mit Wissenschaft nichts zu tun, denn es gibt bisher keiner-

78 lei Verfahren, mit denen man die Wahrheit oder Falschheit dieser Aussagen verlässlich über-

79 prüfen könnte. Ob dies beim Verliebtsein irgendwann einmal möglich sein wird, sei dahin

80 gestellt (immerhin ist Verliebtsein mit charakteristischen physiologischen Zuständen verbun-

81 den). Wahrscheinlich aber wird dies gar nicht gewünscht.

Anmerkungen:

1 rekursiv: zurückgehend

2 das Postulat, hier: die Forderung

Zum Autor: Gerhard Roth (geb. 1942) ist ein deutscher Biologe, Hirnforscher und Philosoph.

1.

2.

3.

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