Aufgabe 3 · Abitur NRW Philosophie LK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg 2022
Thema: Staatslegitimation: Gemeinschaft und Gesellschaftsvertrag · Aus der Prüfung LK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg (2022)
Aufgabenstellung
Abiturprüfung 2022 – Philosophie, Leistungskurs
Aufgabenstellung:
1.
Stellen Sie die Problemfrage, von der der Text ausgeht, und die Hauptthese des Verfassers dar und erarbeiten Sie den Gang seiner Argumentation. (26 Punkte)
2.
Vergleichen Sie Höffes Aussagen mit einer klassischen vertragstheoretischen Position, die Sie aus dem Unterricht kennen. Stellen Sie hierfür zunächst die wesentlichen Grundzüge dieser Position dar. (30 Punkte)
3.
Beurteilen Sie, wie überzeugend beide Positionen sind, und nehmen Sie Stellung zu der Frage, ob bzw. inwiefern ein demokratischer Staat das Prinzip der Chancengleichheit durchsetzen muss, damit er als gerechter Staat angesehen werden kann. (24 Punkte)
Materialgrundlage
Otfried Höffe: Gerechtigkeit als Tausch? Ein ökonomisches Prinzip für die Ethik. In: Hans Lenk / Matthias Maring (Hrsg.): Wirtschaft und Ethik. Stuttgart: Reclam 1992, S. 119 – 133, hier S. 122 – 127.
(Bei der vorliegenden Fassung handelt es sich um einen gekürzten Textausschnitt, der einen zusammenhängenden Gedankengang ergibt. Die Schreibweise folgt der Vorlage.)
Otfried Höffe: Gerechtigkeit als Tausch? Ein ökonomisches Prinzip für die Ethik (1992)
Unter der politischen Gerechtigkeit verstehe ich die Gerechtigkeit einer politischen Ordnung, die eines Rechts- und Staatswesens. Die naheliegende Frage hat die Philosophie seit ihren Anfängen behandelt: „Unter welchen Bedingungen ist eine Rechts- und Staatsordnung gerecht?“ […] In der Antike, im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurde im wesentlichen die Rechts- und Staatsordnung als Prämisse 1 vorausgesetzt. Die neue, „moderne“, radikalere Frage [seit der Französischen Revolution] stellt die Prämisse in Frage: „Ist es überhaupt gerecht, daß die Menschen in Rechts- und Staatsverhältnissen, und das heißt: unter zwangsbefugten 2 Regeln, miteinander leben?“
Wer die moderne Gerechtigkeitsfrage in Begriffen eines gerechten Tausches beantworten will, hat vier Teilaufgaben zu lösen. Er muß zeigen, daß es im rechts- und staatsförmigen Zusammenleben Tauschelemente gibt; ferner, daß es „vernünftiger“ ist, sich auf das entsprechende Tauschgeschäft einzulassen; weiterhin, daß der Tausch gerecht ist, weil nämlich eine Gleichwertigkeit des Nehmens und Gebens stattfindet. Schließlich ist zu zeigen, daß ohne eine Zwangsbefugnis der gerechte Tausch sich kaum durchsetzt. […]
Gewöhnlich denken wir beim Tausch an einen ökonomischen Prozeß, an den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Geld. Eine grundsätzlichere Bedeutung haben aber nichtökonomische Tauschprozesse, in denen es um die gegenseitige Anerkennung der Menschen geht. In ihrem Rahmen spielt eine besondere Rolle ein negativer 3 Tausch, nämlich der Verzicht darauf, Leib und Leben, das Eigentum oder die Religionsausübung anderer mit Gewalt zu bedrohen. Dort, wo diese Verzichte wechselseitig vorgenommen werden, entsteht allerdings eine positive 4 Leistung: der Schutz von Leib und Leben, der des Eigentums oder der der Religionsausübung. Und dort, wo der negative Tausch allseitig vorgenommen wird, gibt es Freiheitsrechte. […]
Wer den Tauschcharakter der Freiheitsrechte erkannt hat, stellt sich als zweites die Frage, ob auf diesen Tausch die Bürger sich einlassen sollen. Wer den Tausch vornimmt, verzichtet auf das „Recht“, seinesgleichen zu töten, zu berauben usw., und erhält dafür die Integrität 5 von Leib und Leben, von Eigentum usw. Wer dagegen dem Tausch sich entzieht, der behält lieber die Freiheit, andere zu töten, steht allerdings in der Gefahr, selber getötet zu werden. Die Frage lautet also: Was will der Mensch lieber, das Weder-töten-noch-getötet-Werden oder aber das Sowohl-als-auch?
Man könnte die Frage empirisch 6 zu beantworten versuchen. Man findet dann vielleicht, daß die meisten Menschen ein dominantes Begehren haben und nichts mehr wollen als einen gewaltsamen Tod durch ihresgleichen vermeiden. Es gibt aber klare Ausnahmen: religiöse oder politische Märtyrer, die ihr Leben opfern, um ihrer religiösen oder politischen Überzeugung treu zu bleiben. […]
Um Freiheitsrechte zu begründen, muß man [also] eine so allgemeine Ebene finden, daß der entsprechende Freiheitstausch tatsächlich jeden Menschen interessiert. Diese Bedingung wird dort erfüllt, wo man für die Freiheitsverzichte Vorteile findet, die für jeden Menschen dermaßen elementar sind, daß keiner auf sie ernsthaft verzichten kann. Für die uns vertrauten empirischen Interessen trifft das nicht zu, wohl aber für ein Interesse zweiter Stufe: für die Bedingungen, die es dem Menschen allererst möglich machen, seine – durchaus verschiedenen – Interessen erster Stufe zu verfolgen. Dieses Interesse zweiter Stufe besteht in der Handlungsfreiheit. […]
Unter den Bedingungen für Handlungsfreiheit finden wir das Interesse an Leib und Leben wieder; […] die Integrität von Leib und Leben ist eine der Bedingungen, die die Handlungsfreiheit ermöglichen. Diese Argumentation trifft auch auf unsere „empirische Ausnahme“, den religiösen oder politischen Märtyrer, zu. Dieser will nämlich selber entscheiden, wofür er sein Leben opfert: für eine religiöse oder politische Überzeugung und nicht etwa, um von einem Betrunkenen überfahren oder von einem Räuber überfallen zu werden.
Da die höherstufigen Interessen die niederstufigen ermöglichen, sind sie für den Menschen unverzichtbar. Es sind Interessen, die der Mensch als Mensch, als in seinem Handeln freies Wesen hat; die entsprechenden Rechte, die durch wechselseitige Verzichte zustande kommen, heißen mit gutem Grund Menschenrechte.
Nun gibt in dem wechselseitigen Tausch jeder dasselbe und erhält auch dasselbe; für den Verzicht auf die Freiheit zu töten gewinnt er das Recht auf Leib und Leben. Es findet also eine Gleichwertigkeit im Nehmen und Geben statt; der Tausch, so der dritte Argumentationsschritt, ist gerecht.
Weil der Freiheitstausch für jeden vorteilhaft, überdies gerecht ist, scheint eine öffentliche Zwangsbefugnis überflüssig und ihre Abschaffung, die Beseitigung aller Herrschaft, geboten zu sein. […]
Um [aber] die Gefahr zu bannen, daß der negative Freiheitstausch ein bloßes Wort bleibt, braucht es jene gemeinsame oder öffentliche Durchsetzungsmacht, die man das „Schwert der Gerechtigkeit“ nennen kann. Hier, im vierten Argumentationsschritt, läßt sich nach dem Muster der Tauschgerechtigkeit auch die Rechts- und Staatsordnung legitimieren. Es ist nämlich für alle Seiten vorteilhafter, dafür zu sorgen, daß die Gefahr des Trittbrettfahrens überwunden wird. Für die öffentliche Durchsetzungsmacht trifft dasselbe wie für die wechselseitigen Freiheitsverzichte zu: es findet ein negativer Tausch statt; jeder verzichtet darauf, seine Freiheitsrechte privat durchzusetzen. Und wie bei den Freiheitsrechten hat der negative Tausch eo ipso 7 eine positive Bedeutung. Mit dem Verzicht der privaten Durchsetzung wird eine öffentliche Durchsetzungsmacht konstituiert. Nun ist auch dieser Tausch wechselseitig und gleich; er kann wieder als im Prinzip gerecht gelten.
Zum Autor: Otfried Höffe (*1943) ist ein deutscher Philosoph, der als Professor an der Universität Tübingen lehrte und dort die Forschungsstelle für „Politische Philosophie“ gründete.
1 Prämisse, hier: das Gegebene
2 zwangsbefugt: der Staat ist befugt, solche Regeln notfalls mit Gewalt durchzusetzen
3 negativ, hier: im Sinne einer Unterlassung
4 positiv, hier: im Sinne einer aktiven Handlung
5 Integrität: Unverletzlichkeit
6 empirisch: mittels Beobachtung
7 eo ipso, hier: gleichzeitig

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
1. Stellen Sie die Problemfrage, von der der Text ausgeht, und die Hauptthese des Verfassers dar und erarbeiten Sie den Gang seiner Argumentation.
Lösung: Ausarbeitung zur Textanalyse von Otfried Höffes Text „Gerechtigkeit als Tausch? Ein ökonomisches Prinzip für die Ethik“ (26 Punkte)
2. Vergleichen Sie Höffes Aussagen mit einer klassischen vertragstheoretischen Position, die Sie aus dem Unterricht kennen. Stellen Sie hierfür zunächst die wesentlichen Grundzüge dieser Position dar.
Lösung: Darstellung einer klassischen Vertragstheorie (z. B. Hobbes, Locke oder Rousseau) und vergleichende Gegenüberstellung mit Höffes Modell der Tauschgerechtigkeit (30 Punkte)
3. Beurteilen Sie, wie überzeugend beide Positionen sind, und nehmen Sie Stellung zu der Frage, ob bzw. inwiefern ein demokratischer Staat das Prinzip der Chancengleichheit durchsetzen muss, damit er als gerechter Staat angesehen werden kann.
Lösung: Kritische Beurteilung der Positionen von Höffe und des Vertragstheoretikers sowie begründete Stellungnahme zur Notwendigkeit von Chancengleichheit in einem gerechten Staat (24 Punkte Inhalt + 20 Punkte Darstellungsleistung)
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