Aufgabe 1 · Abitur NRW Philosophie GK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg 2021
Thema: Demokratie und soziale Gerechtigkeit · Aus der Prüfung GK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg (2021)
Aufgabenstellung
Abiturprüfung 2021 – Philosophie, Grundkurs
Aufgabenstellung 1
Materialgrundlage
Ernst Fraenkel: Demokratie (1964)
Keine Staatsform ist heute weiter verbreitet als die demokratische; über keine Staatsform herrschen gleichzeitig größere Mißverständnisse. […]
Weder der Begriff der Volkssouveränität noch der Text einer Verfassung reichen aus, um einen Staat als >demokratisch< zu qualifizieren. Entscheidend ist vielmehr der Prozeß der politischen Meinungs- und Willensbildung, der den formalen Anspruch der Demokratie erst mit materieller Substanz erfüllt. Wenn heute jedes Regierungssystem von sich behauptet, den Volkswillen darzustellen, indem es auf die Förderung des Gesamtinteresses, auf das >Gemeinwohl< 1 gerichtet sei, bleibt die Kernfrage: Wie entsteht dieser Volkswille und wie wird er von den Regierenden erkannt?
Im Anschluß an Rousseau hatte die französische Revolution die Vision von der Herrschaft eines vorgegebenen abstrakten Gemeinwillens entwickelt, den zu entdecken und im Sinne des Gemeinwohls zu interpretieren Aufgabe der Regierung sei. […] Während totalitäre Diktaturen die Verwirklichung des Allgemeinwohls allein darin sehen, daß sie einen abstrakten Gemeinwillen der Gesellschaft von außen oktroyieren 2, lebt die freiheitliche Demokratie westlicher Prägung aus der Zuversicht, daß es prinzipiell möglich sei, in einer pluralistischen Gesellschaft einen am Gemeinwohl orientierten Gesamtwillen autonom zu bilden. Nach dieser Auffassung bedeutet >Gemeinwohl< weder eine zeitlos-abstrakte, ideologische Richtschnur, an die sich jeder zu halten hat, noch ein bloßes Instrument zur gewaltsamen Schaffung einer >Volksgemeinschaft<. Gemeinwohl im demokratischen Verfassungsstaat entsteht vielmehr aus dem gerechten Ausgleich der verschiedenen Interessen, als Ergebnis von Kompromissen, die nach allgemein anerkannten Spielregeln im Rahmen einer regulativen Wertidee zustande kommen (Idee des Consensus).
Man kann den autonomen Willensbildungsprozeß in der Demokratie nicht bejahen, ohne gleichzeitig die pluralistische Struktur der Gesellschaft zu akzeptieren. Parteien und Verbände sind darum notwendige Bestandteile der autonomen Demokratie. Wenn die Demokratie die Beseitigung aller Privilegien und Bevormundungen auf ihre Fahne geschrieben hat und statt dessen alle Bevölkerungsschichten am Prozeß der politischen Meinungs- und Willensbildung gleichberechtigt teilnehmen lassen will, dann muß sie es ihnen ermöglichen, auch kollektiv die eigenen Interessen in diesem Prozeß zur Geltung zu bringen. […]
Eine pluralistische Demokratie muß ferner ein Rechtsstaat sein. Sie muß überschaubaren Regeln verpflichtet sein, die den autonomen Ablauf des Meinungs- und Willensbildungsprozesses und die freie Konkurrenz der pluralistischen Interessen rechtlich gewährleisten und schützen. Sie wird zugleich, um dem Gemeinwohl aller und nicht nur einer bestimmten Schicht zu dienen, ein Sozialstaat sein. Erst wenn der Bürger, frei von möglicher Willkür der Regierenden, seine Meinung äußern und seine Interessen kollektiv wahrzunehmen vermag, und erst wenn ihm durch rechtliche Garantien wirksame Mittel gegeben sind, um Leben, Freiheit und Eigentum gegen Willkürakte der Staatsgewalt zu schützen, sind die formalen Voraussetzungen für das Funktionieren einer pluralistischen Demokratie gegeben. Um den materiellen Erfordernissen einer Demokratie zu entsprechen, muß dieses Gemeinwesen ein sozialer Rechtsstaat sein. Die alte Spannung zwischen Freiheit und Gleichheit, die das Entstehen der westlich-liberalen Demokratie und ihre Auseinandersetzung mit dem Sozialismus begleitet hat, wird nicht nur durch die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern erst durch die Gleichheit der Chancen so weit gelöst, wie dies in der Pluralität einer freien Gesellschaft möglich ist. Dem Rechtsstaat der Demokratie ist deshalb nicht allein die Aufgabe gesetzt, Schutz gegen bereits erfolgte Eingriffe des Staates in die Freiheitssphäre zu gewähren. Er muß auch die Entstehung wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen verhüten, aus denen eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Grundrechte erwachsen könnte.
Die westliche Demokratie trägt in der Regel die Gestalt eines Repräsentativsystems. Demokratie und Repräsentation des Volkes in einem Parlament sind fast zu Synonymen geworden. […]
Der Verschmelzung von Demokratie und Repräsentativsystem lag das Prinzip zugrunde, daß eine demokratisch gewählte Repräsentativversammlung […] nicht allein den Gemeinwillen reflektiere, sondern auch das Gemeinwohl garantiere. […]
Die westliche Demokratie erscheint als ein kompliziertes und labiles Gebilde, das ständig Anfechtungen und Gefahren ausgesetzt ist. Ihr erklärtes Ziel ist es, unter Verzicht auf eine allverbindliche Ideologie und erzwungene Homogenität der Gesellschaft ein Maximum an gemeinem Wohl zu verwirklichen. Dasselbe Ziel suchen auch ihre Gegner zu erreichen […]. Während die autoritären und totalitären Systeme aber die Eigenverantwortlichkeit der Bürger ihren Macht- und Effektivitätserwägungen opfern, nimmt die Demokratie organisatorische Reibungen und ideologische Spannungen in Kauf, weil sie die verantwortliche Mitwirkung der Bürger in Staat und Gesellschaft als Grundlage ihrer Stärke begreift. Die pluralistische Demokratie rechts- und sozialstaatlicher Prägung ist eine Staatsform, die höchste Anforderungen an die politische Reife, die Einsichtsfähigkeit und den Gemeinsinn der Bürger stellt. Das unterscheidet sie von allen Formen der autoritären und totalitären Herrschaft, die auf die Unterwerfung und Unmündigkeit der Menschen gegründet sind.
1 Als Gemeinwohl bezeichnete Jean-Jacques Rousseau dasjenige, was jeder Bürger vernünftigerweise als das Beste für die Gemeinschaft, deren Teil er ist, ansehen würde.
2 oktroyieren: hier im Sinne von aufzwingen
Ernst Fraenkel (1898 – 1975) war ein deutsch-amerikanischer Jurist und Politikwissenschaftler. Aus: Gesammelte Schriften Band 5, Baden-Baden 2007, S. 442–448 (gekürzt).
1.
Stellen Sie das Problem, auf dem der Text beruht, sowie Fraenkels Kernthese dar und arbeiten Sie heraus, wie er argumentativ vorgeht. [26 Punkte]
2.
Vergleichen Sie die Position Fraenkels mit derjenigen Schumpeters. Stellen Sie hierfür zuerst deren Grundzüge dar. [30 Punkte]
3.
Beurteilen Sie, wie überzeugend beide Positionen sind, und nehmen Sie dazu Stellung, inwieweit die Meinungsfreiheit in einer pluralistischen Gesellschaft – zum Beispiel in sozialen Medien oder bei öffentlichen Veranstaltungen – begrenzt werden darf. [24 Punkte]

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
1. Stellen Sie das Problem, auf dem der Text beruht, sowie Fraenkels Kernthese dar und arbeiten Sie heraus, wie er argumentativ vorgeht. (26 Punkte)
Lösung: Individuelle Ausarbeitung entsprechend den inhaltlichen Kriterien der offiziellen Vorgaben (Fragestellung: 4 P., Zentrale These: 4 P., Gedankengang: 12 P., Argumentativer Aufbau: 6 P.).
2. Vergleichen Sie die Position Fraenkels mit derjenigen Schumpeters. Stellen Sie hierfür zuerst deren Grundzüge dar. (30 Punkte)
Lösung: Individuelle Ausarbeitung zum Vergleich der Demokratietheorien von Fraenkel und Schumpeter (Darstellung Schumpeter: 12 P., Einordnung: 2 P., Gemeinsamkeiten: 6 P., Unterschiede: 10 P.).
3. Beurteilen Sie, wie überzeugend beide Positionen sind, und nehmen Sie dazu Stellung, inwieweit die Meinungsfreiheit in einer pluralistischen Gesellschaft – zum Beispiel in sozialen Medien oder bei öffentlichen Veranstaltungen – begrenzt werden darf. (24 Punkte)
Lösung: Individuelle Beurteilung der beiden Theorien und eigenständige, philosophisch begründete Stellungnahme zur Reichweite und Begrenzung der Meinungsfreiheit (Beurteilung Fraenkel: 8 P., Beurteilung Schumpeter: 8 P., Stellungnahme Meinungsfreiheit: 8 P.).
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