Abitur NRW Recht 2022 · GK · Haupttermin

Abiturprüfung Recht in Nordrhein-Westfalen 2022, GK · Haupttermin: 1 Aufgabe mit Lösungen. Mit automatischer Korrektur.

Themen der Prüfung: Strafrecht: Straftaten gegen Leben und Körper und Strafzwecke · Vertragsschluss und Wirksamkeit von Verträgen · Gewährleistung, Schadensersatz und deliktische Haftung · Grundrechte und Verfassungsbeschwerde

Aufgabe HT 1 · Strafrecht: Straftaten gegen Leben und Körper und Strafzwecke

Thema: Strafrechtlicher Lebensschutz bei Infektionen

1.

Erläutern Sie anhand eines Beispiels, unter welchen Voraussetzungen eine versuchte bzw. eine vollendete Straftat vorliegt und worin sich beide unterscheiden, und legen Sie dar, aus welchen Gründen der Versuch strafbar ist. (24 Punkte)

Material 1: Sachverhalt

A, Covid-19 positiv getestet, ist über die Ansteckungsgefahr von ärztlicher Seite eingehend aufgeklärt und angewiesen worden, angesichts seiner Infektion sich für die Dauer des positiven Nachweises in häuslicher Quarantäne aufzuhalten und den Kontakt zu anderen Menschen zu unterlassen.

Dennoch verheimlicht er im Freundes- und Bekanntenkreis seine Infektion, die bei ihm nahezu symptomfrei verläuft.

Um weiterhin körperlichen Kontakt zu seiner Freundin O zu haben, verschweigt er ihr seine Infektion. Er weiß, dass das Virus leicht übertragbar und er selbst höchst infektiös ist. Er sieht eine Übertragung des Virus als möglich an, nimmt dies aber lieber in Kauf, als auf die Intimität mit seiner Freundin zu verzichten. Er weiß auch, dass O an einer schweren Autoimmunerkrankung leidet und eine Infektion mit dem Virus für sie tödlich enden kann. Auch diesen Umstand nimmt er in Kauf. O erkrankt schwer am von A übertragenen Virus und ringt für einige Wochen mit dem Tod, ist dann aber wieder vollständig genesen. Aufgrund der Umstände des Lockdowns hat O bis zum Ausbruch der virusbedingten Erkrankung ausschließlich Kontakt mit A.

Abwandlung:

A hat noch eine Ex-Freundin B, die ihn vor Wochen verlassen hat und der er schaden möchte. Allerdings möchte er zu keinem Zeitpunkt ihren Tod. Ihm genügt es, sie leiden zu sehen. Er verabredet sich mit ihr zwecks Übergabe einiger persönlicher Gegenstände in der ursprünglich gemeinsamen Wohnung. Er trinkt aus ihrem Glas, hustet, niest und spuckt sie an und versucht ihr auch körperlich sehr nahezukommen. All dies macht er, um B mit dem Virus zu infizieren, wohl wissend, dass B an einer Lungenvorerkrankung leidet.

Zwei Wochen später wird bei B das Covid-19-Virus diagnostiziert. Es wird festgestellt, dass die Infektion direkt auf A zurückzuführen sein muss, da sich B aufgrund einer depressiven Phase in den letzten vier Wochen ausschließlich zu Hause aufgehalten hat und keinerlei andere Kontakte hatte. B erkrankt daran tatsächlich schwer, muss intensivmedizinisch behandelt werden, wird nach vierzehn Tagen dann gesund aus dem Krankenhaus entlassen.

(Autorentext; Quelle: angelehnt an T. Pörner: Die Infektion mit Krankheitserregern in der strafrechtlichen Fallbearbeitung, JuS 6/2020, S. 498 ff.)

2.

Subsumieren Sie, welcher Straftaten sich A gegenüber O und B möglicherweise schuldig gemacht hat (Material 1). (40 Punkte)

Material 2: Ex-ante-Triage – Erläuterung

Der Begriff der Triage (von französisch trier, „sortieren“, „aussuchen“, „auslesen“) hat seinen Ursprung in der Militärmedizin und bezeichnet das Verfahren, nach dem medizinische Hilfeleistung priorisiert wird, falls die Anzahl medizinisch Hilfsbedürftiger die vorhandenen personellen oder materiellen Ressourcen übersteigt. Ziel der Triage ist es dabei, dass möglichst viele Personen die Überlastungssituation mit möglichst wenig Schaden überstehen. Gleichzeitig soll ein strukturierter Prozess mit Kriterien zur Entscheidung darüber, welche Person zu welcher Zeit welche Behandlungsressourcen erhält, sicherstellen, dass die Auswahlentscheidungen prinzipiengeleitet erfolgen und nicht von der Willkür Einzelner abhängen.

Die Frage nach den Anwendungsvoraussetzungen des Triage-Verfahrens und den richtigen Priorisierungskriterien ist über weite Strecken ethischer Natur, wobei der Entscheidungsspielraum der Beteiligten jedoch durch das Strafrecht begrenzt wird.

Als Ex-ante-Triage wird die Situation bezeichnet, in der mehr Patientinnen und Patienten eintreffen als Behandlungskapazität besteht und daher auszuwählen ist, wer behandelt wird.

Quelle: Autorentext angelehnt an T. Rönnau / K. Wegner: Grundwissen – Strafrecht: Triage, JuS 5/2020, S. 403 ff.

Material 3: Sachverhalt

Das Krankenhaus in B hat noch intensivmedizinische Kapazitäten für drei Patientinnen und Patienten. Es werden sechs Patientinnen und Patienten mit vergleichbaren Symptomen sowie vergleichbar schweren Krankheitsverläufen aufgrund einer Covid-19-Infektion zeitgleich mit akuter Atemnot eingeliefert. Der verantwortliche Intensivmediziner A kann nur drei Patientinnen und Patienten aufnehmen. A wählt diese drei Patientinnen und Patienten dem Alter entsprechend aus. Es gibt im erreichbaren Umkreis keinerlei notfallmedizinische Aufnahmemöglichkeiten, sodass die drei nicht aufgenommenen Patientinnen und Patienten kurze Zeit später sterben.

(Autorentext)

3.

Beurteilen Sie, welche straf- und verfassungsrechtlichen Grenzen für die Triage-Entscheidung des Arztes gelten, der die zu behandelnden Patientinnen und Patienten nach ihrem Alter auswählt. Berücksichtigen Sie dabei seine verfassungsrechtlich begründeten Pflichten, z. B. aus Art. 3 GG, sowie strafrechtliche Verbote (Materialien 2 und 3). (26 Punkte)

Aufgabe HT 2 · Vertragsschluss und Wirksamkeit von Verträgen

Abiturprüfung 2022 - Recht, Grundkurs (RK GK HT 2)

Thema: Das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Kaufverträgen

1. Erklären Sie am Beispiel des Kaufvertrages, was unter „Nichtigkeit“, „schwebender Unwirksamkeit“ und „Anfechtbarkeit“ zu verstehen ist und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen diese jeweils vorliegen. (24 Punkte)

2. Subsumieren Sie, ob V gegenüber K einen Anspruch auf Zahlung von 54 € bzw. 27 € hat (Material 1). (38 Punkte)

3. Beurteilen Sie, ob die Regelungen der §§ 312c, 312d, 312g, 355, 356, 357 BGB zum Fernabsatzvertrag dazu geeignet sind, die in Material 2 genannten Ziele des Gesetzgebers zu verwirklichen. (28 Punkte)

Aufgabe HT 3 · Gewährleistung, Schadensersatz und deliktische Haftung

Abiturprüfung 2022 – Recht, Grundkurs

Aufgabenstellung: Thema: Haftung von Minderjährigen für deliktisches Handeln

1.

Erläutern Sie zunächst, was unter Deliktsfähigkeit zu verstehen ist, und gehen Sie dabei auf die einzelnen Altersstufen ein. Erläutern Sie außerdem drei deliktische Ansprüche, jeweils anhand eines Beispiels und mit Angabe der einschlägigen BGB-Normen. Vergleichen Sie schließlich die Deliktsfähigkeit mit der Geschäftsfähigkeit in Bezug auf Zielsetzung und Voraussetzungen. (26 Punkte)

Material 1: Sachverhalt – Das eingeparkte Auto

Freitagnachmittag um 17 Uhr parkt S seinen Lieferwagen mit großer Gewerbeaufschrift und E-Mail-Adresse im dicht besiedelten Stadtzentrum in zweiter Reihe, sodass ein daneben am Straßenrand parkendes Auto nicht mehr aus seiner Parklücke herauskommen kann. Beim Aussteigen aus seinem Lieferwagen schlägt er versehentlich mit der Autotür eine größere Delle und einen Kratzer in die Fahrertür des Pkw der G. Dann geht S ein paar Straßen weiter in seine Lieblingsgaststätte, um das Wochenende einzuläuten.

Um 21 Uhr abends – bei S wird es gerade richtig lustig – kommt die Eigentümerin des eingeparkten Autos, die Ärztin G, zu ihrem Auto. Sie muss um 22:00 Uhr zum Krankenhaus-Nachtdienst in einer anderen Stadt antreten. Normalerweise würde die Zeit ausreichen, um pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, aber das Auto des S steht im Weg, sodass G nicht losfahren kann. Nachdem sie etwa eine Viertelstunde gewartet hat, hält sie schließlich noch in zwei umliegenden Gastwirtschaften nach dem Fahrer des Lieferwagens Ausschau, doch vergebens, denn die Lieblingsgaststätte von S ist ja ein paar Straßen weiter.

Da es mit dem Zug in die andere Stadt ungefähr eine Stunde dauert und der nächste Zug erst um 21:50 Uhr abfährt, sieht sich G gezwungen, ein Taxi zu nehmen, um halbwegs rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Sie bezahlt an den Taxifahrer angemessene 200 € für die Fahrt. Die Schäden an der Fahrertür lässt G für 500 € reparieren. Zuvor hat sie allerdings noch die E-Mail-Adresse des S von der Autoaufschrift notiert. Am Montag darauf bekommt S eine E-Mail von G, in der von 700 € Schadensersatz wegen der Reparatur- und der Taxikosten die Rede ist.

Kann G von S 700 € Schadensersatz verlangen?

2.

Subsumieren Sie hierzu, ob ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach gegeben ist und welcher Art dieser Anspruch sein könnte (Material 1). (38 Punkte)

Material 2: Sachverhalt

In Bamberg kam es 2018 zu einem folgenreichen Vorfall. Eine 13 Jahre alte gesunde Schülerin hatte vorgetäuscht, von einem Unbekannten mit Spritzen attackiert worden zu sein. Das Mädchen hatte angegeben, der Täter, der ihr die Spritzen verabreicht haben soll, habe „Nummer sechs“ gesagt. Viele dachten daraufhin: Womöglich bin ich Nummer sieben! Viele Bürger trauten sich nicht mehr auf die Straße.

Mehrere Wochen ermittelten die Behörden auf Hochtouren: Es gab acht Polizeieinsätze diesbezüglich; zudem waren Rechtsmediziner mit aufwendigen Begutachtungen und Analysen befasst, weil das Mädchen angegeben hatte, der Täter habe ihr eine Substanz injiziert. Es entstanden Kosten in Höhe von 25.000 €. Die Schülerin wird im letztinstanzlichen Urteil dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 25.000 € zu zahlen.

3.

Bewerten Sie, inwiefern es verhältnismäßig ist, die 13-jährige S zum Schadensersatz zu verpflichten. Wägen Sie dazu den Schutzzweck des § 828 BGB und die Schutzbedürftigkeit des Geschädigten gegeneinander ab (Material 2). (26 Punkte)

Aufgabe HT 4 · Grundrechte und Verfassungsbeschwerde

Thema: Die Meinungsfreiheit im Rechtsstaat im Spannungsfeld zwischen kritischer Meinungsäußerung und Persönlichkeitsrechten

Material 1: Sachverhalt

Peter P. (P) – engagierter Demonstrant auf vielen Demonstrationen zu verschiedenen gesellschaftlichen Streitfragen und Student der Sozialwissenschaften – ist im Oktober 2009 infolge eines Polizeieinsatzes bei einer Demonstration in Leipzig, bei der es zu Einsätzen von Wasserwerfern durch die Polizei und in der Folge zu verletzten Demonstranten kam, in Aufruhr. Nicht zuletzt die Informationspolitik der Landesregierung lässt in ihm den Entschluss reifen, ein Zeichen zu setzen. Daher begibt er sich zur Polizeischule in Leipzig und hängt sich ein Schild mit der Wendung „Polizisten sind Mörder“ um und harrt für mehrere Tage vor dem Eingangsbereich aus.

Einige Polizisten müssen täglich an P vorbeigehen, wobei es für sie unvermeidlich ist, den Text „Polizisten sind Mörder“ lesen zu müssen. Sie sehen sich in der Folge durch das Verhalten des P in ihrer individuellen Ehre verletzt und stellen Strafantrag.

Daraufhin wird P durch das Strafgericht wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. P habe durch das Schild die einzelnen Polizisten des Landes Sachsen, die die Polizeischule in Leipzig besuchen, als Mörder im Sinne des StGB bezeichnet, was eine schwere Kränkung der Polizisten und eine unzulässige Schmähkritik darstelle, sodass der Tatbestand des § 185 StGB erfüllt sei.

Nachdem auch Rechtsmittel gegen das Strafurteil erfolglos blieben, erhebt P Verfassungsbeschwerde, weil er sich in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt fühlt. Er argumentiert, dass sich seine Aktion gegen die Polizeiarbeit allgemein gerichtet habe und die Frage der Befugnisse der Polizei im Allgemeinen gegenüber den Bürgern thematisieren sollte.

Bearbeitervermerk: Gehen Sie von der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit des § 185 StGB aus.

Quelle: Autorentext angelehnt an tu-dresden.de

Material 2: Sachverhalt – Kommentare in sozialen Medien

Auf einem Restaurantportal veröffentlichte ein Nutzer folgenden Kommentar: „Mir schmeckte die Pizza etwas fade“. Ein anderer Nutzer veröffentlichte zum selben Restaurant: „Das Restaurant serviert Tiefkühlpizza“. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Das Restaurant drängt darauf, beide Kommentare löschen zu lassen und klagt vor Gericht auf die Löschung der Kommentare. Die zuständigen Gerichte lehnen diesen Anspruch in allen Instanzen ab.

Quelle: angelehnt an test.de/Kommentare-in-sozialen-Medien-Die-Grenzen-der-Meinungsfreiheit

1.

Erläutern Sie, auf welchen verfassungsrechtlichen Grundlagen der strafrechtliche Ehrbegriff beruht, und erläutern Sie zudem die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede der §§ 186, 187 StGB gegenüber § 185 StGB.

[24 Punkte]

2.

Subsumieren Sie unter die Voraussetzungen der Begründetheit, ob die Verfassungsbeschwerde des P Erfolg hat (Material 1).

[42 Punkte]

3.

Bewerten Sie, inwiefern dem Restaurant abweichend vom Urteil ein Rechtsanspruch auf Löschung der Beiträge zustehen könnte. Wägen Sie dazu nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Interessen der bewertenden Nutzer und die der Restaurantbetreiber gegeneinander ab (Material 2).

[24 Punkte]

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