Aufgabe HT 4 · Abitur NRW Recht GK · Haupttermin 2022

Thema: Grundrechte und Verfassungsbeschwerde · Aus der Prüfung GK · Haupttermin (2022)

Aufgabenstellung

Thema: Die Meinungsfreiheit im Rechtsstaat im Spannungsfeld zwischen kritischer Meinungsäußerung und Persönlichkeitsrechten

Material 1: Sachverhalt

Peter P. (P) – engagierter Demonstrant auf vielen Demonstrationen zu verschiedenen gesellschaftlichen Streitfragen und Student der Sozialwissenschaften – ist im Oktober 2009 infolge eines Polizeieinsatzes bei einer Demonstration in Leipzig, bei der es zu Einsätzen von Wasserwerfern durch die Polizei und in der Folge zu verletzten Demonstranten kam, in Aufruhr. Nicht zuletzt die Informationspolitik der Landesregierung lässt in ihm den Entschluss reifen, ein Zeichen zu setzen. Daher begibt er sich zur Polizeischule in Leipzig und hängt sich ein Schild mit der Wendung „Polizisten sind Mörder“ um und harrt für mehrere Tage vor dem Eingangsbereich aus.

Einige Polizisten müssen täglich an P vorbeigehen, wobei es für sie unvermeidlich ist, den Text „Polizisten sind Mörder“ lesen zu müssen. Sie sehen sich in der Folge durch das Verhalten des P in ihrer individuellen Ehre verletzt und stellen Strafantrag.

Daraufhin wird P durch das Strafgericht wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. P habe durch das Schild die einzelnen Polizisten des Landes Sachsen, die die Polizeischule in Leipzig besuchen, als Mörder im Sinne des StGB bezeichnet, was eine schwere Kränkung der Polizisten und eine unzulässige Schmähkritik darstelle, sodass der Tatbestand des § 185 StGB erfüllt sei.

Nachdem auch Rechtsmittel gegen das Strafurteil erfolglos blieben, erhebt P Verfassungsbeschwerde, weil er sich in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt fühlt. Er argumentiert, dass sich seine Aktion gegen die Polizeiarbeit allgemein gerichtet habe und die Frage der Befugnisse der Polizei im Allgemeinen gegenüber den Bürgern thematisieren sollte.

Bearbeitervermerk: Gehen Sie von der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit des § 185 StGB aus.

Quelle: Autorentext angelehnt an tu-dresden.de

Material 2: Sachverhalt – Kommentare in sozialen Medien

Auf einem Restaurantportal veröffentlichte ein Nutzer folgenden Kommentar: „Mir schmeckte die Pizza etwas fade“. Ein anderer Nutzer veröffentlichte zum selben Restaurant: „Das Restaurant serviert Tiefkühlpizza“. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Das Restaurant drängt darauf, beide Kommentare löschen zu lassen und klagt vor Gericht auf die Löschung der Kommentare. Die zuständigen Gerichte lehnen diesen Anspruch in allen Instanzen ab.

Quelle: angelehnt an test.de/Kommentare-in-sozialen-Medien-Die-Grenzen-der-Meinungsfreiheit

1.

Erläutern Sie, auf welchen verfassungsrechtlichen Grundlagen der strafrechtliche Ehrbegriff beruht, und erläutern Sie zudem die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede der §§ 186, 187 StGB gegenüber § 185 StGB.

[24 Punkte]

2.

Subsumieren Sie unter die Voraussetzungen der Begründetheit, ob die Verfassungsbeschwerde des P Erfolg hat (Material 1).

[42 Punkte]

3.

Bewerten Sie, inwiefern dem Restaurant abweichend vom Urteil ein Rechtsanspruch auf Löschung der Beiträge zustehen könnte. Wägen Sie dazu nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Interessen der bewertenden Nutzer und die der Restaurantbetreiber gegeneinander ab (Material 2).

[24 Punkte]

Aufgabenstellung: Aufgabe HT 4 · Abitur NRW Recht GK · Haupttermin 2022

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

1. Erläutern Sie, auf welchen verfassungsrechtlichen Grundlagen der strafrechtliche Ehrbegriff beruht, und erläutern Sie zudem die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede der §§ 186, 187 StGB gegenüber § 185 StGB.

Lösung: Ausführliche Erläuterung des normativen Ehrbegriffs (Art. 1 I i.V.m. Art. 2 I GG) mit innerer und äußerer Ehre sowie Vergleich von § 185 StGB mit §§ 186, 187 StGB hinsichtlich Tatsachenbehauptung, Werturteil, Kundgabe an Dritte, Beleidigungsfähigkeit und Ehrverletzung.

2. Subsumieren Sie unter die Voraussetzungen der Begründetheit, ob die Verfassungsbeschwerde des P Erfolg hat (Material 1).

Lösung: Vollständige Prüfung der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde (Schutzbereich von Art. 5 I 1 GG, Eingriff durch Verurteilung, Schranke nach Art. 5 II GG und Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht/Schmähkritik).

3. Bewerten Sie, inwiefern dem Restaurant abweichend vom Urteil ein Rechtsanspruch auf Löschung der Beiträge zustehen könnte. Wägen Sie dazu nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Interessen der bewertenden Nutzer und die der Restaurantbetreiber gegeneinander ab (Material 2).

Lösung: Differenzierte Abwägung der Rechte des Restaurantbetreibers (Art. 14 GG, Art. 2 I GG) und der Nutzer (Art. 5 I 1 GG) unter Unterscheidung von Werturteil und unwahrer Tatsachenbehauptung sowie Verhältnismäßigkeitsprüfung.

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