Aufgabe 2 · Abitur NRW Philosophie GK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg 2021
Thema: Kants Pflichtethik im Textvergleich · Aus der Prüfung GK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg (Kolleg) (2021)
Aufgabenstellung
Abiturprüfung 2021 – Philosophie, Grundkurs
Aufgabenstellung:
1.
Stellen Sie das Problem, das dem Text zugrunde liegt, sowie Rousseaus Kernthese dar und erarbeiten Sie die Argumentationsschritte des Autors. (26 Punkte)
2.
Vergleichen Sie die Aussagen Rousseaus mit vergleichbaren Gedanken Kants. Stellen Sie hierfür zuerst Kants Standpunkt in seinen Grundzügen dar. (30 Punkte)
3.
Beurteilen Sie, wie überzeugend beide Positionen sind, und nehmen Sie Stellung zu der Frage, ob ein Handeln aus Eigeninteresse als moralisch bezeichnet werden kann. (24 Punkte)
Materialgrundlage
Jean-Jacques Rousseau: Die Träumereien des einsamen Spaziergängers (1782). München: Winkler 1985, S. 682 – 684
(Gekürzter Textausschnitt. Die Schreibweise folgt der Vorlage.)
1 [W]enn die Verpflichtung, die Wahrheit zu sagen, nur von deren Nutzen abhängt, wie kann ich selbst über diesen Nutzen urteilen? Sehr oft ist des einen Vorteil des anderen Schaden, und der Nutzen des einzelnen steht fast immer im Gegensatz zu dem der Allgemeinheit. Wie soll man sich in solchen Fällen verhalten? Soll man den Vorteil des Abwesenden dem des Anwe-
5 senden opfern? Soll man eine Wahrheit, die dem einen nützt und dem anderen schadet, sagen oder verschweigen? Soll ich alles, was ich sagen muß, allein auf die Waage des öffentlichen Wohls oder auf die der austeilenden Gerechtigkeit legen? Und bin ich sicher, daß ich alle Seiten einer Angelegenheit genügend kenne, um die Einsichten, über die ich verfüge, nur nach den Regeln der Billigkeit¹ zu verkünden? Und ferner: Wenn ich untersuche, was man
10 anderen schuldet, habe ich dann auch hinlänglich untersucht, was man sich selbst, was man der Wahrheit an sich schuldig ist? [...]
Es ging mir nicht darum, festzustellen, ob es gut sei, allezeit die Wahrheit zu sagen, sondern ob man allezeit in gleichem Maße dazu verpflichtet sei; verneint man diese Frage, so muß man bei der Untersuchung jener Definition zwischen den Fällen unterscheiden, wo es unbedingt
15 notwendig ist, die Wahrheit zu sagen, und solchen, wo man sie ohne Ungerechtigkeit verschweigen und ohne Lüge verschleiern kann: Denn ich habe gefunden, daß es solche Fälle wirklich gibt. Es ist hier nun darum zu tun, eine sichere Regel zu finden, nach der man sie erkennen und genau bestimmen kann.
Aber wo soll man diese Regel und den Beweis ihrer Unfehlbarkeit finden?... In allen Fra-
20 gen der Moral, die schwer zu beantworten sind wie diese, konnte ich mich stets eher auf die Stimme meines Gewissens als auf den Antrieb meiner Vernunft verlassen. Nie betrog mich der moralische Instinkt: Er hat sich bis heute in meinem Herzen so rein erhalten, daß ich ihm vertrauen kann, und wenn ihn auch bisweilen die Leidenschaften zum Verstummen bringen, so übt er doch in meinen Erinnerungen erneut seine Macht über mein Betragen aus. [...]
25 Wollte man die Reden der Menschen nach den Folgen beurteilen, so würde man sie oft falsch beurteilen. Abgesehen davon, daß diese Folgen nicht immer wahrnehmbar oder leicht zu erkennen sind, gibt es ihrer so unendlich viele wie Umstände, in denen sie ausgesprochen werden. Aber einzig nach der Absicht des Sprechenden können sie eingeschätzt werden; sie bestimmt auch den Grad von Güte oder Bosheit. Eine Unwahrheit sagen ist nur insoweit eine
30 Lüge, als man dabei die Absicht hat zu betrügen, und selbst die Absicht zu betrügen ist längst nicht immer mit der Absicht zu schaden verbunden, sondern bezweckt oft das Gegenteil. Doch damit eine Lüge unschuldig wird, genügt es nicht, daß die Absicht zu schaden nicht ausdrücklich vorhanden ist, sondern man muß außerdem sicher sein, daß der Irrtum, zu dem man den Angesprochenen verleitet, weder ihm noch sonst irgend jemand auf irgendeine Weise schaden
35 kann. Diese Gewißheit läßt sich nur selten und schwer erlangen; ebenso schwer und selten ist es, daß eine Lüge vollkommen unschuldig ist. Zu seinem eigenen Vorteil lügen ist Betrug, zum Vorteil eines anderen lügen ist Arglist; lügen, um zu schaden, ist Verleumdung; das ist die abscheulichste unter allen Lügen. Wenn man aber eine Unwahrheit sagt, die weder einem selbst noch anderen nützt oder schadet, so ist es keine Lüge, sondern eine Erdichtung.
¹ Billigkeit, hier: Angemessenheit
Zum Autor: Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778) war ein Philosoph und Schriftsteller der Aufklärung.

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
1. Stellen Sie das Problem, das dem Text zugrunde liegt, sowie Rousseaus Kernthese dar und erarbeiten Sie die Argumentationsschritte des Autors.
Lösung: Ausarbeitung zur Textanalyse von Rousseaus Textausschnitt gemäß den Vorgaben.
2. Vergleichen Sie die Aussagen Rousseaus mit vergleichbaren Gedanken Kants. Stellen Sie hierfür zuerst Kants Standpunkt in seinen Grundzügen dar.
Lösung: Ausarbeitung zu Kants Ethik sowie Vergleich (Gemeinsamkeiten und Unterschiede) mit Rousseau.
3. Beurteilen Sie, wie überzeugend beide Positionen sind, und nehmen Sie Stellung zu der Frage, ob ein Handeln aus Eigeninteresse als moralisch bezeichnet werden kann.
Lösung: Beurteilung beider Positionen und begründete Stellungnahme zum Handeln aus Eigeninteresse.
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