Aufgabe 4 - Gericht und Vollendung · Abitur NRW Katholische Religion GK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg 2022
Thema: Gericht und Vollendung: Gericht als Hoffnungsbild · Aus der Prüfung GK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg (2022)
Aufgabenstellung
Materialgrundlage
Tück, Jan-Heiner *: Das „ewige Gedächtnis“ als Fluchtpunkt der Hoffnung. Das Jüngste Gericht und die Wahrheit der Geschichte. In: Rahner, Johanna / Söding, Thomas (Hrsg.): Kirche und Welt – ein notwendiger Dialog. Stimmen katholischer Theologie. (QD 300) Freiburg i. Br./Basel/Wien 2019, S. 427 – 443 (Auszug)
* Jan-Heiner Tück (*1967) ist ein deutscher katholischer Theologe und Professor für Dogmatik an der Universität Wien.
Dass die Zeit Wunden heile, ist ein viel bemühter, aber hoch ambivalenter 1 Gemeinplatz. In
der Tat kann mit zunehmendem Abstand die Erinnerung an ein verstörendes und verletzendes
Ereignis verblassen. Es kann aber auch genau das Gegenteil eintreten. Das Trauma der Ver-
störung bleibt. Es kann zerstörend wirken, so dass es durch das Voranschreiten der Zeit ge-
5 rade nicht verheilt, sondern sich langsam und hartnäckig wie ein Krebsgeschwür ausbreitet.
Die Sehnsucht aber, dass Wunden geheilt und den Leiden der Vergangenheit Gerechtigkeit
widerfährt, reicht immer dann ins Eschatologische hinein, wenn sie unter den Bedingungen
von Zeit und Geschichte nicht mehr gestillt werden kann. [...]
Es gibt aus dem Blick gefallene Menschen, für die sich niemand mehr interessiert, an den
10 Rand gedrängte, die im Zentrum keinerlei Anerkennung erfahren, Geschädigte, deren Ruf
nach Behebung des Unrechts ungehört bleibt. Es gibt aber auf der Gegenseite die Erfolgrei-
chen, die sich mit allen Mitteln in die Mitte drängen, die anpassungsbeflissenen Karrieristen,
die den Mächtigen nach dem Mund reden, um selbst nach oben zu kommen, ja die Täterinnen
und Täter, die „nur pflichtschuldig“ Befehle ausgeführt haben.
15 Mit diesem hier nur holzschnittartig angedeuteten Antagonismus 2 zwischen Opfern und Tätern
[ist] die Schwelle zur theologischen Reflexion erreicht, welche die dem Glauben an Gott ein-
geschriebene Hoffnung bedenkt, dass alle Vergangenheit der Geschichte eine Zukunft vor
sich hat, in der sie durch Gott, den Richter und Retter, in die Wahrheit geführt wird. [...]
Die Aufdeckung der Wahrheit des Vergangenen erfolgt durch die Person des erhöhten Chris-
20 tus selbst, der das Buch der Geschichte 3 liest und entziffert. [...] Das leitende Vorstellungs-
modell ist daher nicht die menschliche Strafjustiz, die unparteiisch auf der Basis des Gesetzes
dem Angeklagten Urteil und Strafmaß von außen zuspricht. Vielmehr ist gerichtstheologisch
die persönliche Konfrontation mit Jesus Christus, dem Richter und Retter entscheidend. In
seinem alles durchdringenden Blick liegt die verborgene Wahrheit einer jeden Lebensge-
25 schichte mit ihren Licht- und Schattenseiten offen zutage, und dies in einem doppelten Sinn:
Zum einen geht es in diesem Wahrheitsgeschehen Aug-in-Aug mit dem Erlöserrichter um die
Negation des Vergessens [...]. Wahrheit meint zum anderen aber auch die Negation des Ver-
borgenen [...]. Das Verborgene kommt ans Licht. Das ist für die ungerecht Leidenden alle-
mal Grund zur Hoffnung, für die Peiniger aber Grund zur Furcht. [...]
30 Das Gericht kann vor diesem Hintergrund als der Ort der eschatologischen Krisis 4 gedeutet
werden, an dem die Wahrheit der Geschichte aufgerichtet, das Vergessene erinnert und das
Verdrängte offenbar gemacht wird. Das Gegenteil, das Ausbleiben des Gerichts, „wäre der
schreckliche Ausdruck göttlicher Gleichgültigkeit: der Gleichgültigkeit des Schöpfers gegen-
über der eigenen Schöpfung und speziell gegenüber dem von ihm geschaffenen Menschen.
35 Nichts aber würde den Menschen tiefer erniedrigen als dies, Gott gleichgültig zu sein.“ Das
Gericht aber bliebe unter dem Niveau der menschlichen Leidens- und Schuldgeschichte, wenn
es nicht die ganze Dramatik der zwischenmenschlichen Beziehungen bis in die zerrütteten
Täter-Opfer-Konstellationen hinein in die Wahrheit führen würde. Erst wenn diese Wahrheit
ungeschönt aufgerichtet und rückhaltlos aufgearbeitet sein wird, können die Wunden heilen, die
40 keine Zeit heilen kann. Die Aufrichtung dieser Wahrheit ist nicht gnadenlos, sie zielt nicht
auf eine Zugrunderichtung und Verurteilung der Übeltäter und Frevler, weil der Richter zu-
gleich Anwalt und Retter der zu richtenden Menschen ist. Die Gnade in Person kann nicht
gnadenlos richten! Dennoch ist das Gericht keine billige Begnadigung, die anstelle des Sün-
ders die Sünden selbst rechtfertigen würde. Das Gericht der Gnade wird gegenüber mensch-
45 lichem Unrecht nicht gleichgültig bleiben. [...] Mit einem „wattigen Ungefähr der Erlösung
für alle“ ist das Gericht schon deshalb nicht zu verwechseln, weil sein Drama darin besteht,
dass keiner dem Blick des Richters ausweichen kann und jeder mit den moralischen Hypo-
theken seiner Geschichte konfrontiert wird. Eingeübte Schuldabwehrreflexe laufen ins Leere,
Fassaden werden weggenommen, Masken enttarnt. [...] Aber niemand, auch der ruchloseste
50 Täter nicht, wird durch den Richter und Retter auf die Summe seiner Untaten reduziert. Im
Gegenteil: als Person, die sich zu sich selbst verhalten kann, erhält er die Möglichkeit, in die
Wahrheit zu kommen und sich von seinen Taten reuevoll zu distanzieren, wenn denn der
Richter zugleich der Anwalt und Erlöser ist, der sich an die Seite der Schuldigen stellt, damit
diese sich gegen sich selbst stellen können. Ob die Täterinnen und Täter in der dramatischen
55 Konfrontation mit Christus der ungeschminkten Wahrheit der Geschichte standhalten, ob sie
sich von ihren Taten reuevoll distanzieren und das Angebot der Vergebung annehmen können,
ist nicht vorwegzunehmen, darf aber angesichts der werbenden Macht der Liebe Gottes ge-
hofft werden. Der eschatologische Ernstfall, dass sich eine Person definitiv verschließt und
in Selbstherrlichkeit das Angebot der Vergebung ablehnt, ist eine reale Möglichkeit, die theo-
60 logisch durch den Begriff der Hölle angezeigt wird. Die Hölle als endgültige Abkehr des Men-
schen von Gott wäre dann selbstgewählt und ein Akt kreatürlicher Freiheit – nicht aber Folge
eines eschatologischen Verdammungsurteils Gottes selbst.
Umgekehrt ist mit dem Gericht Jesu Christi zugleich Trost für die Leidenden verbunden.
Ihre Entwürdigung wird anerkannt, sie werden bei ihrem Namen gerufen und ihre Tränen
65 abgewischt. Ihre Sehnsucht nach Aufrichtung der Gerechtigkeit aber wird gestillt, wenn die
Schuldabwehrreflexe der Täter ins Leere laufen und die Wahrheit rückhaltlos aufgedeckt
wird. Ob allerdings die Opfer der Geschichte den vergebenden Blick des Erlöserrichters
übernehmen und in ihren Peinigern vergebungsbedürftige Nächste sehen können, ist ebenso
wenig vorwegzunehmen, darf aber mit Blick auf die Nähe zwischen Passion des auferweck-
70 ten Gekreuzigten und den Passionsgeschichten der Opfer gehofft werden. Größeres kann jeden-
falls nicht gehofft werden, als dass die persuasive 5 Macht der Liebe Gottes, die in der Passion
auf Golgotha ihre äußerste Offenbarungsgestalt gefunden hat, auch im Gericht bestimmend
sein sowie ihre rettende und erlösende Kraft erweisen wird.
1 ambivalent: in sich widersprüchlich, zwiespältig.
2 Antagonismus: Gegensatz, Widerstreit.
3 Buch der Geschichte: Bereits im Alten Testament taucht die Rede von einem Buch, in dem die Geschichte der Menschen verzeichnet ist, auf. In diesem ist menschliches Tun und Unterlassen vermerkt und so durch die Geschichte hindurch gesichert. Das Buch bildet die Grundlage für das Gericht. Aus ihm bezieht der Richter sein Wissen und fällt auf dieser Grundlage sein Urteil. Diese alttestamentliche Vorstellung wird im Neuen Testament in der Johannesoffenbarung aufgegriffen.
4 eschatologische Krisis: hier die endgültige Unterscheidung von Gut und Böse am Ende der Zeiten.
5 persuasiv: überzeugend.
Aufgabenstellung 3
a)
Entfalten Sie eine traditionelle oder gegenwärtige theologische Interpretation der Bilder von Gericht und Vollendung und gehen Sie dabei auf das darin erkennbare Gottes- und Menschenbild ein; bringen Sie Ihre Darlegungen mit der vorliegenden Position in Verbindung. (24 Punkte)
b)
Setzen Sie sich kritisch und würdigend damit auseinander, ob Tücks Verständnis des Gerichts die menschliche Sehnsucht nach „Aufrichtung der Gerechtigkeit“ (Z. 65) erfüllen kann. (14 Punkte)
a)
b)

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
3. a) Entfalten Sie eine traditionelle oder gegenwärtige theologische Interpretation der Bilder von Gericht und Vollendung und gehen Sie dabei auf das darin erkennbare Gottes- und Menschenbild ein; bringen Sie Ihre Darlegungen mit der vorliegenden Position in Verbindung.
Lösung: Deutung (z. B. „Dies Irae“): • Gottesbild: Christus als strenger Richter am Tag des Zorns, aber zugleich barmherziger Erlöser und einzige Quelle der Hoffnung. • Menschenbild: Der Mensch ist schuldig, zitternd vor dem Gericht, bedrängt von Verantwortung, völlig auf Gnade angewiesen. Bezug zu Tück: • Gemeinsamkeiten: Gericht als schonungslose Aufdeckung der Wahrheit; Christus zugleich Richter und Retter; Kreuzestod als Erlösergrund. • Unterschiede: Tück betont das moderne Subjekt- und Freiheitsverständnis. Versöhnung verlangt Mitwirkung beider Seiten (Täter und Opfer). Gott überwältigt nicht; Hölle ist die selbstgewählte Ablehnung der Liebe.
3. b) Setzen Sie sich kritisch und würdigend damit auseinander, ob Tücks Verständnis des Gerichts die menschliche Sehnsucht nach „Aufrichtung der Gerechtigkeit“ (Z. 65) erfüllen kann.
Lösung: Würdigung: • Ernstnehmen von Recht und Unrecht: Kein „wattiges Ungefähr“; schonungslose Offenlegung der Wahrheit. • Schutz der Würde von Opfern und Tätern: Keine Entmündigung; Freiheit zur Reue oder zur Verweigerung. • Kreuzestheologische Erdung: Hoffnung aus der Solidarität des Gekreuzigten mit den Opfern. Kritik: • Grenzen postmortaler Gerechtigkeit angesichts unauslöschlicher irdischer Traumata (z. B. Holocaust). • Überforderung der Opfer: Das Verzeihenkönnen als moralische Zumutung; mögliche Empfindung der Begnadigung des Täters als zweite Ungerechtigkeit.
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