Aufgabe HT 4 - Aufgabe 3 · Abitur NRW Katholische Religion GK · Haupttermin 2022

Thema: Gericht und Vollendung: Gericht als Hoffnungsbild · Aus der Prüfung GK · Haupttermin (2022)

Aufgabenstellung

Dass die Zeit Wunden heile, ist ein viel bemühter, aber hoch ambivalenter 1 Gemeinplatz. In der Tat kann mit zunehmendem Abstand die Erinnerung an ein verstörendes und verletzendes Ereignis verblassen. Es kann aber auch genau das Gegenteil eintreten. Das Trauma der Verstörung bleibt. Es kann zerstörend wirken, so dass es durch das Voranschreiten der Zeit gerade nicht verheilt, sondern sich langsam und hartnäckig wie ein Krebsgeschwür ausbreitet. Die Sehnsucht aber, dass Wunden geheilt und den Leiden der Vergangenheit Gerechtigkeit widerfährt, reicht immer dann ins Eschatologische hinein, wenn sie unter den Bedingungen von Zeit und Geschichte nicht mehr gestillt werden kann. […]

Es gibt aus dem Blick gefallene Menschen, für die sich niemand mehr interessiert, an den Rand gedrängte, die im Zentrum keinerlei Anerkennung erfahren, Geschädigte, deren Ruf nach Behebung des Unrechts ungehört bleibt. Es gibt aber auf der Gegenseite die Erfolgreichen, die sich mit allen Mitteln in die Mitte drängen, die anpassungsbeflissenen Karrieristen, die den Mächtigen nach dem Mund reden, um selbst nach oben zu kommen, ja die Täterinnen und Täter, die „nur pflichtschuldig“ Befehle ausgeführt haben.

Mit diesem hier nur holzschnittartig angedeuteten Antagonismus 2 zwischen Opfern und Tätern [ist] die Schwelle zur theologischen Reflexion erreicht, welche die dem Glauben an Gott eingeschriebene Hoffnung bedenkt, dass alle Vergangenheit der Geschichte eine Zukunft vor sich hat, in der sie durch Gott, den Richter und Retter, in die Wahrheit geführt wird. […]

Die Aufdeckung der Wahrheit des Vergangenen erfolgt durch die Person des erhöhten Christus selbst, der das Buch der Geschichte 3 liest und entziffert. […] Das leitende Vorstellungsmodell ist daher nicht die menschliche Strafjustiz, die unparteiisch auf der Basis des Gesetzes dem Angeklagten Urteil und Strafmaß von außen zuspricht. Vielmehr ist gerichtstheologisch die persönliche Konfrontation mit Jesus Christus, dem Richter und Retter entscheidend. In seinem alles durchdringenden Blick liegt die verborgene Wahrheit einer jeden Lebensgeschichte mit ihren Licht- und Schattenseiten offen zutage, und dies in einem doppelten Sinn: Zum einen geht es in diesem Wahrheitsgeschehen Aug-in-Aug mit dem Erlöserrichter um die Negation des Vergessens […]. Wahrheit meint zum anderen aber auch die Negation des Verborgenen […]. Das Verborgene kommt ans Licht. Das ist für die ungerecht Leidenden allemal Grund zur Hoffnung, für die Peiniger aber Grund zur Furcht. […]

Das Gericht kann vor diesem Hintergrund als der Ort der eschatologischen Krisis 4 gedeutet werden, an dem die Wahrheit der Geschichte aufgerichtet, das Vergessene erinnert und das Verdrängte offenbar gemacht wird. Das Gegenteil, das Ausbleiben des Gerichts, „wäre der schreckliche Ausdruck göttlicher Gleichgültigkeit: der Gleichgültigkeit des Schöpfers gegenüber der eigenen Schöpfung und speziell gegenüber dem von ihm geschaffenen Menschen. Nichts aber würde den Menschen tiefer erniedrigen als dies, Gott gleichgültig zu sein.“ Das Gericht aber bliebe unter dem Niveau der menschlichen Leidens- und Schuldgeschichte, wenn es nicht die ganze Dramatik der zwischenmenschlichen Beziehungen bis in die zerrütteten Täter-Opfer-Konstellationen hinein in die Wahrheit führen würde. Erst wenn diese Wahrheit ungeschönt aufgerichtet und rückhaltlos aufgearbeitet sein wird, können die Wunden heilen, die keine Zeit heilen kann. Die Aufrichtung dieser Wahrheit ist nicht gnadenlos, sie zielt nicht auf eine Zugrunderichtung und Verurteilung der Übeltäter und Frevler, weil der Richter zugleich Anwalt und Retter der zu richtenden Menschen ist. Die Gnade in Person kann nicht gnadenlos richten! Dennoch ist das Gericht keine billige Begnadigung, die anstelle des Sünders die Sünden selbst rechtfertigen würde. Das Gericht der Gnade wird gegenüber menschlichem Unrecht nicht gleichgültig bleiben. […] Mit einem „wattigen Ungefähr der Erlösung für alle“ ist das Gericht schon deshalb nicht zu verwechseln, weil sein Drama darin besteht, dass keiner dem Blick des Richters ausweichen kann und jeder mit den moralischen Hypotheken seiner Geschichte konfrontiert wird. Eingeübte Schuldabwehrreflexe laufen ins Leere, Fassaden werden weggenommen, Masken enttarnt. […] Aber niemand, auch der ruchloseste Täter nicht, wird durch den Richter und Retter auf die Summe seiner Untaten reduziert. Im Gegenteil: als Person, die sich zu sich selbst verhalten kann, erhält er die Möglichkeit, in die Wahrheit zu kommen und sich von seinen Taten reuevoll zu distanzieren, wenn denn der Richter zugleich der Anwalt und Erlöser ist, der sich an die Seite der Schuldigen stellt, damit diese sich gegen sich selbst stellen können. Ob die Täterinnen und Täter in der dramatischen Konfrontation mit Christus der ungeschminkten Wahrheit der Geschichte standhalten, ob sie sich von ihren Taten reuevoll distanzieren und das Angebot der Vergebung annehmen können, ist nicht vorwegzunehmen, darf aber angesichts der werbenden Macht der Liebe Gottes gehofft werden. Der eschatologische Ernstfall, dass sich eine Person definitiv verschließt und in Selbstherrlichkeit das Angebot der Vergebung ablehnt, ist eine reale Möglichkeit, die theologisch durch den Begriff der Hölle angezeigt wird. Die Hölle als endgültige Abkehr des Menschen von Gott wäre dann selbstgewählt und ein Akt kreatürlicher Freiheit – nicht aber Folge eines eschatologischen Verdammungsurteils Gottes selbst.

Umgekehrt ist mit dem Gericht Jesu Christi zugleich Trost für die Leidenden verbunden. Ihre Entwürdigung wird anerkannt, sie werden bei ihrem Namen gerufen und ihre Tränen abgewischt. Ihre Sehnsucht nach Aufrichtung der Gerechtigkeit aber wird gestillt, wenn die Schuldabwehrreflexe der Täter ins Leere laufen und die Wahrheit rückhaltlos aufgedeckt wird. Ob allerdings die Opfer der Geschichte den vergebenden Blick des Erlöserrichters übernehmen und in ihren Peinigern vergebungsbedürftige Nächste sehen können, ist ebenso wenig vorwegzunehmen, darf aber mit Blick auf die Nähe zwischen Passion des auferweckten Gekreuzigten und den Passionsgeschichten der Opfer gehofft werden. Größeres kann jedenfalls nicht gehofft werden, als dass die persuasive 5 Macht der Liebe Gottes, die in der Passion auf Golgotha ihre äußerste Offenbarungsgestalt gefunden hat, auch im Gericht bestimmend sein sowie ihre rettende und erlösende Kraft erweisen wird.

1 ambivalent: in sich widersprüchlich, zwiespältig.

2 Antagonismus: Gegensatz, Widerstreit.

3 Buch der Geschichte: Bereits im Alten Testament taucht die Rede von einem Buch, in dem die Geschichte der Menschen verzeichnet ist, auf. In diesem ist menschliches Tun und Unterlassen vermerkt und so durch die Geschichte hindurch gesichert. Das Buch bildet die Grundlage für das Gericht. Aus ihm bezieht der Richter sein Wissen und fällt auf dieser Grundlage sein Urteil. Diese alttestamentliche Vorstellung wird im Neuen Testament in der Johannesoffenbarung aufgegriffen.

4 eschatologische Krisis: hier die endgültige Unterscheidung von Gut und Böse am Ende der Zeiten.

5 persuasiv: überzeugend.

Aufgabe 3:

a)

Entfalten Sie eine traditionelle oder eine zeitgenössische theologische Interpretation der Bilder von Gericht und Vollendung und gehen Sie dabei auf das jeweils zugrunde liegende Gottes- und Menschenbild ein; stellen Sie Ihre Darlegungen in einen Bezug zur vorliegenden Position. [24 Punkte]

b)

Setzen Sie sich kritisch und würdigend damit auseinander, ob Tücks Interpretation des Gerichts dem menschlichen Verlangen nach „Aufrichtung der Gerechtigkeit“ (Z. 65) gerecht werden kann. [14 Punkte]

Aufgabenstellung: Aufgabe HT 4 - Aufgabe 3 · Abitur NRW Katholische Religion GK · Haupttermin 2022

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

3. a) Entfalten Sie eine traditionelle oder eine zeitgenössische theologische Interpretation der Bilder von Gericht und Vollendung und gehen Sie dabei auf das jeweils zugrunde liegende Gottes- und Menschenbild ein; stellen Sie Ihre Darlegungen in einen Bezug zur vorliegenden Position.

Lösung: Entfaltung einer Deutung (z. B. mittelalterliche Sequenz „Dies Irae“): - *Drama des Jüngsten Gerichts*: Kosmische Dimension (Beben, Posaune, „Tag des Zorns“), unentrinnbare Verantwortung des Menschen, Offenlegung aller Taten. - *Christus als Richter und Erlöser*: Furchtgebietender Herrscher, an den sich der Beter jedoch vertrauensvoll als milde Barmherzigkeit und Erlöser wendet. - *Gottesbild*: Gerechter, strafender Richter, der zugleich die einzige Zuflucht und Hoffnungsquelle ist. - *Menschenbild*: Sünder voller Furcht, angewiesen auf Reue und Gnade. Bezug zu Tücks Position: - *Gerichtsvorstellung*: Beide sehen das Gericht als unvermeidliche Konfrontation mit der Wahrheit; Tück betont jedoch die personale Begegnung und Aufarbeitung statt äußerer Strafjustiz. - *Gottesbild*: In beiden Texten ist Christus Richter und Retter; bei Tück stellt er sich jedoch als Anwalt zugleich an die Seite der Schuldigen wie der Opfer. - *Menschenbild/Freiheit*: Während im *Dies Irae* Unterwerfung und Flehen dominieren, betont Tück neuzeitliche Autonomie: Der Täter kann Gnade ablehnen („Hölle“ als Selbstverweigerung), das Opfer muss zur Vergebung freiwillig mitwirken.

3. b) Setzen Sie sich kritisch und würdigend damit auseinander, ob Tücks Interpretation des Gerichts dem menschlichen Verlangen nach „Aufrichtung der Gerechtigkeit“ (Z. 65) gerecht werden kann.

Lösung: Würdigung: - Tück nimmt die Sehnsucht der Opfer ernst: Keine Verharmlosung des Unrechts, keine „billige Begnadigung“ („wattiges Ungefähr“), sondern schonungslose Aufdeckung der Wahrheit. - Wahrung menschlicher Freiheit: Der Täter wird nicht zwangsbegnadigt; Hölle bleibt reale Option freier Verweigerung. - Eschatologische Hoffnung auf Versöhnung: Täter und Opfer können durch Christi Vorbild zur Vergebung finden (vgl. gelebte Versöhnung wie bei Jean-Marie Lustiger). Kritik: - Genügt postmortale Gerechtigkeit, wenn im irdischen Leben unheilbare Wunden und Traumata (z. B. NS-Verbrechen, unverschuldete Verelendung) bleiben? - Überforderung der Opfer: Die Erwartung, dem Täter als „vergebungsbedürftigem Nächsten“ zu begegnen, kann wie ein moralischer Druck oder eine zweite Ungerechtigkeit wirken, wenn Vergelten und Genugtuung verwehrt bleiben.

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