Aufgabe 2 - Teilaufgabe 3 a) · Abitur NRW Katholische Religion GK · Haupttermin 2021

Thema: Gericht und Vollendung: Gericht als Hoffnungsbild · Aus der Prüfung GK · Haupttermin (2021)

Aufgabenstellung

Robert Kaufmann*: Götter-Menschen, Menschen-Götter. Der überfällige Abschied von Götzenbildern. Neu-Isenburg 2015, S. 108 – 118 (Auszug)

Aus biologischer Sicht besteht kein Zweifel daran, dass das Leben des Menschen wie auch

jenes aller anderen Lebewesen endlich ist. Das Ende des Lebens ist durch den Tod und durch

den nachfolgenden allgemeinen Zerfallsprozess […] des Körpers gekennzeichnet.

Nichtsdestotrotz wird in vielen Religionen die Auffassung vertreten, dass dem begrenzten

5 Leben auf der Erde ein ewiges Leben in einem Paradies oder einer Hölle nachfolgt – mit ge-

naueren Ortsangaben über die Lage des Paradieses oder der Hölle können Religionen leider

nicht dienen.

Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Seele, die eben nach Sichtweise vieler

Religionen unsterblich sein soll. Über die Vorstellungen, wie die Seele beschaffen sei und wie

10 oder wo sie nach dem Tod des Individuums weiter bestehe, gibt es unterschiedliche Auffas-

sungen der verschiedenen Religionen, die von der Fortsetzung der Seelenexistenz nach dem

Tod, der Wiedergeburt der Seelen, Seelenwanderungen bis zu speziellen Aufenthaltsorten

(Paradies, Hölle […]) reichen. Ich möchte daher auch in diesem Zusammenhang unterstrei-

chen: Es gibt auch hier seitens der Theisten nicht eine allgemeingültige These hinsichtlich der

15 Ausgestaltung der unsterblichen Seele, sondern unterschiedliche zueinander im Widerspruch

stehende Vorstellungen. Es gibt auch hier, wie etwa hinsichtlich der divergierenden 1 Verhal-

tensgebote der unterschiedlichen Religionen, ein völliges Wirrwarr, ein Chaos, das auf unter-

schiedliche mehr oder minder bizarre (Wunsch-)Vorstellungen verschiedener Menschen zu-

rückzuführen ist. Ich selbst bringe mit der Seele lediglich eine Befindlichkeit in Verbindung,

20 die selbstverständlich mit dem Ende der Körperlichkeit einer physischen Entität 2 gänzlich

endet. Der Körper und die Seele sind somit zwingend eine Einheit, die nie auseinanderfällt.

Ich habe noch keine Seelenerfahrung ohne Körper gehabt und werde auch keine diesbezüg-

lichen Erfahrungen machen, mögen mir auch Vertreter diverser Religionen anderes einreden

wollen.

25 […] Wenn ich meinen Geist 3 lediglich als eine bestimmte Funktion meines Körpers begreife,

die der Erhaltung des Lebens dient und unausweichlich und selbstverständlich mit dem Tod

endet, so interessieren mich Beeinflussungen durch religiöse Würdenträger in Hinblick auf

eine Nachbehandlung meiner Seele durch den von ihnen kreierten Gott nicht. Mich interes-

siert eine „Vorbehandlung“ meiner Seele durch die ehrenwerten geistigen Würdenträger 4 zeit

30 meines Lebens dann auch nicht. Die geistigen Würdenträger sind bei mir arbeitslos. Denn

meine Seele, wenn man diesen Ausdruck verwenden will, endet unausweichlich mit meinem

Leben. Das ist – für mich – gewiss und es ist gut, dies zu wissen, um nicht ein Opfer von

Märchenerzählern zu werden, die teilweise gutgläubig agieren, zum Teil aber auch wissent-

lich Fehlinformationen verbreiten.

35 Mit der Endlichkeit meiner Seele ist diese jedoch nicht weniger wert als eine geglaubte un-

sterbliche Seele. Es geht für mich einfach nur darum, Grenzen des Lebens, Grenzen der Natur

anzuerkennen und zu respektieren und nicht die Natur durch irgendwelche bizarren Ideen ein-

zelner Angehöriger einer Spezies auf den Kopf zu stellen! Die Natur stellt uns Menschen eine

begrenzte Zeit einer körperlichen und geistigen Einheit zur Verfügung. Diese Grenzen sollten

40 nicht durch religiöse gedankliche Exzesse eines ewigen Daseins ohne Körper verletzt werden.

Ich erachte es für unmoralisch, Gelüste nach einem alternativen Dasein jenseits der Körper-

lichkeit zu schüren, denn das jetzige und einzige Leben eines jeden wird hiermit eigentlich

abgewertet. […]

Sich zu wünschen, nach dem Tod irgendwie weiter zu existieren, ist ein unerfüllbarer Wunsch.

45 Man sollte ihn sich möglichst rasch abgewöhnen, wenn man ihn denn überhaupt schon hat.

Dann ist man vor den seltsamen Verlockungen mancher Religionen, die von haltlosen Ver-

sprechen leben, gefeit. Der Lebenswille ist gut und natürlich. Hätten wir ihn nicht, so könnten

wir nicht überleben. Dies gilt für uns genauso wie für jede andere Spezies auf dem Planeten

Erde. Aber ein Wille in Hinblick auf ein Nachher? Dieser Wunsch ist nicht natürlich und

50 nicht gut. Ein Wille in Hinblick auf ein Nachher entspringt somit nur manchen von Größen-

wahn befallenen Primatengehirnen, und durch den Sanktionscharakter in der Nachexistenz

wird von manchen Menschen, vor allem religiösen Autoritäten, auf das Verhalten der Mit-

menschen – dies eben ohne taugliche Grundlage – Einfluss geübt. Das gilt vor allem dann,

wenn mit der begehrten Nachexistenz nach dem Tod von den Urhebern des irrwitzigen Pro-

55 gramms gleich noch ein im Jenseits richtender Gott mitgeliefert wird. Besonders abstoßend

sind Religionen, die sogar eine ewige Bestrafung der Seele vorsehen, wenn man sich nicht an

ihre jeweiligen Verhaltensgebote hält […].

Somit wird die Unsterblichkeit in Verbindung mit der Seele nichts anderem als einem Bedürf-

nis des Menschen gerecht, der seine zeitlich begrenzte Belebtheit im sozialen Kontext einfach

60 nicht hinnehmen will. Der Tod kann unter Umständen als weniger belastend wahrgenommen

werden, wenn er als eine bloße Durchgangspforte zu einer neuen Existenz begriffen wird.

Religionen kommen in diesem Sinne dem menschlichen Bedürfnis nach Unsterblichkeit nach.

Aufgrund des Bestehens eines menschlichen Bedürfnisses kann aber gerade nicht auf die

Existenz des Bedurften oder Gewünschten geschlossen werden, sondern ganz im Gegenteil.

65 Nebst diesem wesentlichen Faktor für die Generierung der Vorstellungen von der unsterblichen

Seele ist zu unterstreichen, dass es sich um eine wesentliche Grundlage für die Einflussnahme

religiöser Würdenträger handelt, da die Seele vor allem ja auch Adressat der Sanktionen des

den Menschen richtenden jeweiligen Gottes […] ist beziehungsweise die nachfolgende Wei-

terexistenz vom Vorleben abhängt, was beides selbstverständlich blanker Unfug ist.

* Robert Kaufmann, Lebensdaten unbekannt, ist Jurist und gehört zum Redaktionsteam des Humanistischen Verbands Österreich.

1 divergierend: unterschiedlich, verschieden.

2 physische Entität: das körperlich Seiende, die körperliche Existenz.

3 Geist: Der Autor verwendet die Begriffe „Geist“ und „Seele“ synonym.

4 geistige Würdenträger: gemeint sind geistliche Würdenträger, die Vertreter von Kirchen und Religionsgemeinschaften.

3. a)

Entfalten Sie, wie die Bilder von Gericht und Vollendung aus heutiger theologischer Sicht gedeutet werden können, und beziehen Sie dabei das Gottes- und Menschenbild ein, das ihnen zugrunde liegt. [14 Punkte]

Aufgabenstellung: Aufgabe 2 - Teilaufgabe 3 a) · Abitur NRW Katholische Religion GK · Haupttermin 2021

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

Entfalten Sie, wie die Bilder von Gericht und Vollendung aus heutiger theologischer Sicht gedeutet werden können (z. B. nach G. Greshake)

Lösung: - Eschatologische Bilder sind keine Reportagen über zukünftige sichtbare Vorgänge oder Räume, sondern müssen im Bezug zum personalen Gott verstanden werden; sie stärken die christliche Hoffnung und orientieren das Handeln. - Himmel: Bild für die vollendete Gemeinschaft mit Gott und den Mitmenschen; Erfüllung aller Sehnsüchte nach Liebe und Kommunikation. Vollendung des Einzelnen ist an die Vollendung aller gebunden (universale Heilsansicht). - Hölle: Keine von außen auferlegte Strafe, sondern das Bild für die bewusste, freie Entscheidung des Menschen gegen Gott und Mitmenschen, die bereits im irdischen Leben Zerstörung bewirkt. - Gericht und Fegefeuer: Keine Endereignisse oder Strafanstalten, sondern die reinigende, schmerzhafte Begegnung mit dem richtenden, liebenden Gott zur Selbsterkenntnis, Versöhnung und Läuterung in vollkommener Gerechtigkeit und Gnade.

Zugrunde liegendes Gottesbild

Lösung: - Gott ist geprägt von unbedingtem Wohlwollen und grenzenloser Liebe gegenüber jedem Menschen. - Er will im Gericht Selbsterkenntnis und Vollendung ermöglichen (= Himmel), respektiert aber in seiner Liebe auch die Freiheit des Menschen zur endgültigen Verweigerung (= Hölle). - Gott richtet nicht willkürlich strafend, sondern erweist sich als gerechter und zugleich barmherziger Richter.

Zugrunde liegendes Menschenbild

Lösung: - Der Mensch ist von Gott erwählt und mit einer Verheißung beschenkt (Gabe). - Er ist zugleich als autonomes, freies Wesen zur Verantwortung für sein Leben und Mitwirken an seiner Vollendung aufgerufen (Aufgabe). - Das Ziel der Vollendung kann Gott nur in freier Kooperation mit dem Menschen verwirklichen.

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