Aufgabe HT 2 - Teilaufgabe 1 · Abitur NRW Jüdische Religionslehre GK · Haupttermin 2022

Thema: Texterschließung: Hauptaussagen, Gedankengang und Intention · Aus der Prüfung GK · Haupttermin (2022)

Aufgabenstellung

Geschächtetes Fleisch darf kein Bio-Siegel bekommen

Zentralrat der Juden kritisiert EU-Urteil. Europäische Rabbinerkonferenz: Richterspruch ist »nicht koscher«

von Michael Thaidigsmann

Das EU-Bio-Siegel darf nicht für geschächtetes Fleisch verwendet werden, wenn das

Schlachttier nicht zuvor betäubt wurde, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union

(EuGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Das Schächten ohne Betäubung erfülle

nicht die höchsten Anforderungen an den Tierschutz, befanden die obersten Richter in

5 Luxemburg.

Neben dem muslimischen ist auch der jüdische Schlachtritus von dem Urteil betroffen. Der

Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, kritisierte den Richter-

spruch: »Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Schlag ins Gesicht für die jüdi-

sche Gemeinschaft und zeugt von einer großen Unkenntnis über das religiöse Schlachten.«

10 Religiöse Schlachtung und ökologische Tierhaltung beziehungsweise Produktion von

Fleischerzeugnissen schließen sich keineswegs aus, so Schuster. Die Voraussetzungen für

eine Biozertifizierung koscher geschächteten Fleischs hänge von artgerechter Tierhaltung

und -transport sowie der Fütterung ab. Das Urteil impliziere, dass Tierschutz und größt-

mögliches Tierwohl bei konventioneller Schlachtung gegeben seien, bei religiöser Schlach-

15 tung jedoch nicht. »Diese Argumentation entbehrt jeder Grundlage. Es gibt keine wissen-

schaftlichen Untersuchungen, die belegen, dass die Schechita schmerzhaft sei«, betonte der

Zentralratspräsident.

Auch der Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz, Oberrabbiner Pinchas Gold-

schmidt, kritisierte die Entscheidung der Luxemburger Richter: »Dieses Urteil ist nicht ko-

20 scher. Wir sind zutiefst enttäuscht, dass der Europäische Gerichtshof ein Urteil über die

Produktionsmethode von Fleisch fällt und damit gleichzeitig das rituelle Schlachten in Eu-

ropa in Misskredit bringt.«

Mit diesem Urteil bestätigte der Gerichtshof »insgeheim auch einen besorgniserregenden

Trend in Europa, indem immer mehr die freie Religionsausübung von Minderheiten, insbe-

25 sondere auf Kosten von Muslimen und Juden infrage gestellt wird«, so Goldschmidt. Es er-

gebe keinen Sinn, warum ein EU-Bio-Logo den Tierschutz fördert und rituell geschlachtete

Produkte ausschließt, der hiesigen Massentierhaltung und industriellen Fleischverarbeitung

aber keine Grenzen gesetzt würden. Dies sei scheinheilig, und es »offenbart wohl einen an-

deren Grund, der in Europa zunehmend Einzug erhält: Die Angst vor dem Fremden, vor

30 Migranten und anderen Religionsgemeinschaften.«

Die Organisation Œuvre d’assistance aux bêtes d’abattoirs hatte 2012 vom französischen

Landwirtschaftsministerium verlangt, die Verwendung des grünen Logos der EU auf Ver-

packungen und in Anzeigen für Halal-Hacksteaks zu untersagen. Die zuständige Zertifizie-

rungsstelle hatte dieses Ansinnen abgewiesen und vor Gericht damit in erster Instanz Recht

35 bekommen. Das Berufungsgericht in Versailles legte dann die Frage dem EuGH vor, der

nun zugunsten der Kläger entschied und so eine EU-weit verbindliche Auslegung des euro-

päischen Rechts vorlegte.

Obwohl auch das rituelle Schächten das Leiden des Tieres durch einen scharfen Schnitt

durch die Kehle zu verringern suche, so das Gericht, sei die Schlachtung mit vorheriger Be-

40 täubung die schonendere Methode. Sie sei laut europäischem Recht auch vorgeschrieben;

nur für religiöse Zwecke gebe es eine Ausnahme.

Zum Schutz des Verbrauchervertrauens in das europäische Bio-Siegel sei es aber notwen-

dig, dass die höchsten europäischen Standards eingehalten würden. Wissenschaftliche Stu-

dien hätten gezeigt, dass die Betäubung diese Standards am ehesten berücksichtige und das

45 betäubungslose Schächten keinen ebenbürtigen Tierschutz gewährleiste, befanden die Rich-

ter.

1. Stellen Sie die zentralen Aussagen des vorliegenden Textes dar. (24 Punkte)

Aufgabenstellung: Aufgabe HT 2 - Teilaufgabe 1 · Abitur NRW Jüdische Religionslehre GK · Haupttermin 2022

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

1. Stellen Sie die zentralen Aussagen des vorliegenden Textes dar.

Lösung: Eine vollständige Darstellung umfasst: - Nennung von Autor (Michael Thaidigsmann) und Titel («Geschächtetes Fleisch darf kein Bio-Siegel bekommen»). - Thema: Kritik des Zentralrats der Juden und der Europäischen Rabbinerkonferenz am Urteil des EuGH, das ein Bio-Siegel für koscher geschächtetes Fleisch untersagt. - Zusammenfassung der Problematik: EuGH-Grundsatzurteil verbietet EU-Bio-Siegel für geschächtetes Fleisch ohne vorherige Betäubung, da höchste Tierschutzstandards nicht erfüllt seien; jüdischer und muslimischer Schlachtritus betroffen. - Kritische jüdische Reaktionen: • Josef Schuster (Zentralrat) kritisiert Unkenntnis über religiöses Schlachten; religiöse Schlachtung und Bio-Haltung schlössen sich keineswegs aus; Widerspruch, dass konventionelle Schlachtung Tierschutz impliziere, religiöse aber nicht; keine Belege für Schmerzhaftigkeit der Schechita. • Pinchas Goldschmidt (Rabbinerkonferenz) sieht Diskreditierung des rituellenexportierens/Schlachtens in Europa, einen bedenklichen Trend der Einschränkung freier Religionsausübung von Minderheiten, Scheinheiligkeit bezüglich Massentierhaltung sowie Angst vor dem Fremden. - Hintergrund des Urteils: Klage der französischen Tierschutzorganisation, Vorlage durch Berufungsgericht Versailles, Argumentation des EuGH zur Betäubung als schonendere Methode und zum Schutz des Verbrauchervertrauens in das Bio-Siegel.

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