Aufgabe Brillantblaue Mundspülung · Abitur NRW Chemie LK · Brillantblaue Mundspülung 2026
Thema: Farbstoffe und Fotometrie · Aus der Prüfung LK · Brillantblaue Mundspülung (2026)
Aufgabenstellung
1 Aufgabe: Brillantblaue Mundspülung
Mundspülungen werden in verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten und zur leichteren Unterscheidung eingefärbt. Um bei der Einfärbung immer die gleiche Intensität sicherzustellen, wird häufig die Vis-Spektroskopie eingesetzt.
Material 1: Farbstoffe in Mundspülungen
Farbstoffe sorgen für ein ansprechendes Aussehen von kosmetischen Produkten. So wird zum Beispiel die Farbe Blau dazu benutzt, um ein Frischegefühl zu suggerieren. Oft werden auch Mischungen mehrerer Farbstoffe verwendet.
Farbstoffe werden auch in Mundspülungen eingesetzt. Mundspülungen sind meist schwach saure Lösungen. Bei der Anwendung der Mundspülung wird eine Menge von 20 mL empfohlen.
Tab. 1: Farbstoffe in verschiedenen Mundspülungen
Mundspülung
Farbstoff
Farbe
1
Brillantblau FCF und Allurarot AC
lila
2
Brillantblau FCF
blau
3
Echtgrün FCF und Chinolingelb
grün
Material 2: Informationen zu Brillantblau FCF
Brillantblau FCF ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff, der zum Färben von Getränken, Speisen, Medikamenten oder Kosmetika wie Mundwasser eingesetzt wird. Er kann unter anderem über Verletzungen ins Blut gelangen. In Versuchen mit Bakterienstämmen und Mäusen wurden keine Hinweise auf erbgutverändernde Stoffeigenschaften gefunden. Gibt man Brillantblau FCF Tieren in einer hohen Dosierung, kann es sich in den Nieren ablagern.
Material 3: Konzentrationsbestimmung von Brillantblau FCF in einer Mundspülung
Die Konzentration von Brillantblau FCF in einer Mundspülung soll mit Hilfe eines Fotometers bzw. eines Kolorimeters bestimmt werden. Zur Kalibrierung werden folgende Daten ermittelt:
Tab. 3: Extinktionswerte des Farbstoffs Brillantblau FCF bei ,
Stoffmengenkonzentration in
Extinktion
0 · 0
1 · 0,084
2 · 0,179
3 · 0,283
4 · 0,375
5 · 0,462
1
Erläutern Sie anhand der Strukturformel des Farbstoffs Brillantblau FCF in Abbildung 2 die Grundlagen der Farbigkeit organischer Verbindungen (M 2).
Geben Sie eine weitere mesomere Grenzstruktur an.
2
Beurteilen Sie, ob sich Brillantblau FCF zum Anfärben basischer Lösungen eignet (M 2).
3
Stellen Sie eine Hypothese auf, zu welcher der drei Mundspülungen sich das Absorptionsspektrum zuordnen ließe (M 1).
Mundspülung
4
Beschreiben Sie eine Versuchsdurchführung zur Ermittlung der Werte in Tabelle 3 ausgehend vom festen Farbstoff (M 3).
Berechnen Sie die Masse an Brillantblau FCF in 20 mL Mundspülung (M 2, M 3).
5
Diskutieren Sie anhand von vier Argumenten den Einsatz des Farbstoffs Brillantblau FCF in Mundspülungen (M 2, M 3).
Hinweis: Sollten Sie in Aufgabe 4 keinen Wert berechnet haben, verwenden Sie den Ersatzwert für die Diskussion. Ersatzwert:

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
1 Erläutern Sie anhand der Strukturformel des Farbstoffs Brillantblau FCF in Abbildung 2 die Grundlagen der Farbigkeit organischer Verbindungen (M 2).
Lösung: Chromophor: System konjugierter Doppelbindungen. Es erfolgt eine Anregung der Elektronen des konjugierten Doppelbindungssystems durch Absorption von Licht einer bestimmten Wellenlänge . Die jeweilige Komplementärfarbe wird wahrgenommen. Auxochrome/Antiauxochrome: Auxochrome und Antiauxochrome führen zu einer verbesserten Delokalisierung der Elektronen, wodurch weniger Energie zur Anregung der Elektronen benötigt wird. Dadurch verschiebt sich das Absorptionsmaximum () hin zu größeren Wellenlängen. - Auxochrome: tertiäre Aminogruppe (mit +M-Effekt, fungiert als Elektronendonator) - Antiauxochrome: Stickstoff-Teilchen mit positiver Formalladung (mit -M-Effekt, fungiert als Elektronenakzeptor)
1 Geben Sie eine weitere mesomere Grenzstruktur an.
Lösung: Eine weitere mesomere Grenzstruktur entsteht durch Verschiebung der Elektronenpaare zwischen den beiden substituierten Phenylringen und den Stickstoffatomen, sodass die positive Ladung und Doppelbindung am anderen Stickstoffatom liegen.
2 Beurteilen Sie, ob sich Brillantblau FCF zum Anfärben basischer Lösungen eignet (M 2).
Lösung: Brillantblau FCF ist zum Anfärben basischer Lösungen ungeeignet. Begründung: - Im Basischen wird das System konjugierter Doppelbindungen durch den nukleophilen Angriff der Hydroxygruppe am zentralen Kohlenstoff-Atom unterbrochen (Reaktionsgleichung Abb. 3a). - Dadurch wird energiereichere, kurzwelligere Strahlung (im UV-Bereich) absorbiert. - Die Größe des mesomeren Systems reicht nicht mehr aus, um Licht aus dem sichtbaren Bereich zu absorbieren; die Lösung erscheint farblos.
3 Stellen Sie eine Hypothese auf, zu welcher der drei Mundspülungen sich das Absorptionsspektrum zuordnen ließe (M 1).
Lösung: Mundspülung 1
3 Begründung der Hypothese zur Zuordnung des Absorptionsspektrums
Lösung: Das Absorptionsspektrum weist zwei Maxima bei ca. 500 nm und 625 nm auf, vermutlich handelt es sich um eine Mischfarbe. - Absorptionsmaximum bei 500 nm (blaugrün/grünes Licht) Komplementärfarbe rot/purpurrot. - Absorptionsmaximum bei 625 nm (rot) Komplementärfarbe blau-grün. Eine Mischung der beiden Farben führt zur Farbe Lila Es könnte sich um die lilafarbene Mundspülung 1 handeln (Gemisch aus Brillantblau FCF und Allurarot AC).
4 Beschreiben Sie eine Versuchsdurchführung zur Ermittlung der Werte in Tabelle 3 ausgehend vom festen Farbstoff (M 3).
Lösung: Herstellung von Stammlösung und Verdünnungsreihe: - Abwiegen von 793 mg Brillantblau FCF. - Erstellen einer Stammlösung: Lösen in Wasser und Auffüllen der Lösung auf 1 Liter in einem Messkolben (). - Auffüllen von 10 mL Stammlösung auf 1 Liter Lösung (). - Abpipettieren von 10 mL, 20 mL, 30 mL, 40 mL und 50 mL dieser Lösung in je einen Messkolben und Auffüllen auf 100 mL zur Erzielung von Konzentrationen von und . Aufnahme der Messwerte für die Kalibrierkurve: - Fotometer vorher mit destilliertem Wasser (Blindwert) kalibrieren. - Lösungen in Küvetten füllen und jeweils bei die Absorption/Extinktion messen.
4 Berechnen Sie die Masse an Brillantblau FCF in 20 mL Mundspülung (M 2, M 3).
Lösung: /
5 Diskutieren Sie anhand von vier Argumenten den Einsatz des Farbstoffs Brillantblau FCF in Mundspülungen (M 2, M 3).
Lösung: Pro-Argumente: - In Mundspülungen ist sehr wenig Farbstoff enthalten (nur ca. 0,021 mg in 20 mL Mundspülung). - Bei Brillantblau FCF ist man weit unter der erlaubten Tagesdosis von 6 mg pro kg Körpergewicht. - Es wird nur gespült und die Mundspülung wird nicht getrunken die Aufnahme ist nochmals deutlich geringer. - Die Mengen, die man bei Mundspülungen aufnimmt, sind äußerst gering, zumal ein Großteil (99 %) unverändert über Kot und Urin ausgeschieden wird, so dass es zu keinen körperlichen Auswirkungen kommen dürfte. Contra-Argumente: - Bei Zahnfleischbluten nach dem Zähneputzen kann jedoch etwas Brillantblau FCF auch direkt über das Blut aufgenommen werden. - Brillantblau darf laut Sicherheitsdatenblatt nicht in die Kanalisation gelangen (Umweltaspekt beim Ausspucken). - Bei hoher Dosierung kann sich der Farbstoff in den Nieren ablagern. Fazit: Abwägendes Urteil unter Berücksichtigung von Pro- und Contra-Argumenten (z. B. gesundheitlich bei normalem Gebrauch unbedenklich, jedoch unter Umweltaspekten kritisch zu hinterfragen).
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