Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 2 · Abitur Hessen Politik und Wirtschaft GK 2021

Thema: Parteiendemokratie, Wahlen und Partizipation · Aus der Prüfung GK (2021)

Aufgabenstellung

Aufgabe 2

Vergleichen Sie Wahl und Bildung von Legislative (Bundestag und EU-Parlament) und Exekutive (Bundesregierung und EU-Kommission) in der Bundesrepublik Deutschland mit der auf EU-Ebene sowie die jeweiligen Kompetenzen der beiden Parlamente. [25 BE]

Aufgabenstellung: Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 2 · Abitur Hessen Politik und Wirtschaft GK 2021

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

Vergleichen Sie Wahl und Bildung von Legislative (Bundestag und EU-Parlament) und Exekutive (Bundesregierung und EU-Kommission) in der Bundesrepublik Deutschland mit der auf EU-Ebene sowie die jeweiligen Kompetenzen der beiden Parlamente.

Lösung: Vergleich von Legislative, Exekutive und Kompetenzen beider Parlamente: 1. Legislative: - Bundestag: Wahl durch wahlberechtigte Bürger, in der Regel alle vier Jahre, personalisiertes Verhältniswahlrecht mit 5%-Sperrklausel. Parteien stellen Kanzlerkandidaten; Regierungsmehrheit stützt sich auf feste Koalitionen. - EU-Parlament: Wahl alle fünf Jahre in den Mitgliedstaaten (in Deutschland reines Verhältniswahlrecht ohne Sperrklausel). Keine einheitlichen europäischen Parteien, sondern länderübergreifende Fraktionen nach Inhalten/Interessen. Keine feste Regierungsmehrheit/Koalition. 2. Exekutive: - Bundesregierung: Bundestag wählt Bundeskanzler/in; Minister werden auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt (überwiegend aus den Koalitionsparteien). - EU-Kommission: Europaparlament wählt Kommissionspräsidenten mit absoluter Mehrheit (auf Vorschlag des Europäischen Rates). Gesamte Kommission wird nach Anhörungen vom Parlament bestätigt (je ein Mitglied pro Mitgliedstaat). 3. Kompetenzen der Parlamente: - Gesetzgebung & Budget: Beide haben weitreichende Gesetzgebungs- und Budgetkompetenzen. Wesentlicher Unterschied: Der Bundestag besitzt das Initiativrecht für Gesetze; das Europaparlament besitzt kein formelles Gesetzesinitiativrecht (kann nur Kommission auffordern). Mehrheitsfindung im EP themenbezogen wechselnd. - Kontrolle / Misstrauensvotum: Bundestag kann Bundeskanzler durch konstruktives Misstrauensvotum abwählen und Untersuchungsausschüsse einsetzen. Europaparlament kann der gesamten Kommission mit Zweidrittelmehrheit das Misstrauen aussprechen (Rücktritt der gesamten Kommission). - Gewaltenverschränkung: Im Bundestag sind Regierungsmitglieder meist auch Abgeordnete; auf EU-Ebene ist dies unzulässig (EP vertritt Gesamteuropa, Europäischer Rat nationale Interessen).

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