Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 2 · Abitur Hessen Evangelische Religion GK 2021

Thema: Christliche Menschenbilder und Rechtfertigungslehre · Aus der Prüfung GK (2021)

Aufgabenstellung

Material 1

Wilfried Härle: Menschenwürde – zentrales Element des christlichen Menschenbildes (2006)

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller

staatlichen Gewalt“. Ein halbes Jahrhundert lang galten diese Sätze aus Art. 1 des Grundgesetzes in

der Bundesrepublik fast unbestritten. Sie waren – und sind – nicht nur die Grundlage unserer

Verfassung, sondern auch des gesellschaftlichen Zusammenlebens. […] Niemand kann einem

5 Menschen den Anspruch auf Achtung nehmen. Aber sehr wohl können Menschen diesen Anspruch

missachten, sie können Menschen so behandeln, als hätten sie diesen Anspruch nicht. Und darum hat

GG Art. 1 auch darin recht, dass es nicht nur die Unantastbarkeit der Menschenwürde – im Sinne des

Anspruchs auf Achtung – konstatiert, sondern zugleich sagt: „Sie zu achten und zu schützen ist

Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ […]

10 Und was sagt das im Blick auf das christliche Menschenbild? In dessen Zentrum steht fraglos die

Einsicht, dass der Mensch, jeder Mensch, zu Gottes Bild geschaffen ist. Über die Jahrhunderte hin hat

sich allerdings gezeigt, dass die traditionelle theologische Begründung der Menschenwürde durch den

Gedanken der Gottebenbildlichkeit nicht völlig gegen Missverständnisse und problematische

Anwendungen gefeit ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn die biblische Aussage über die

15 Gottebenbildlichkeit des Menschen verstanden wird als Hinweis auf besondere Eigenschaften oder

Fähigkeiten des Menschen, aufgrund deren ihm Menschenwürde zukommt und zuzusprechen ist.

Unter diesen Eigenschaften und Fähigkeiten stehen naturgemäß vornean: Vernunft und Sprache, also

das, was den Menschen von den übrigen Geschöpfen unterscheidet. Das ist natürlich nicht verkehrt,

aber es kann leicht zu problematischen Verengungen führen.

20 Dagegen hat sich in der Theologie seit der Mitte des 20. Jahrhunderts ein neues, vertieftes Verständnis

von Menschenwürde durchgesetzt, das sich nicht länger an Eigenschaften und Fähigkeiten orientiert,

sondern an Beziehungen, genauer gesagt: an der grundlegenden, das menschliche Dasein

konstituierenden Beziehung Gottes zum Menschen. Ein solches relationales Verständnis von

Gottebenbildlichkeit und Menschenwürde hat sich als dem biblischen und christlichen Denken

25 angemessenere Verständnis herausgestellt und erweist sich zugleich im Blick auf die aktuellen

Diskussionen – insbesondere im Bereich der Medizin- und Bioethik – als besonders leistungsfähig.

Eine besonders wichtige Leistung des relationalen Menschenwürde-Gedankens besteht darin, dass er

sowohl dem Wissen um die Sozialität als auch um die Individualität des Menschen gerecht wird, ohne

in die gefährlichen Abwege eines Kollektivismus oder Individualismus abzugleiten.

30 Auf diesem Weg ist die Theologie nun in den letzten Jahren noch einen entscheidenden Schritt

weitergegangen, indem sie erkannte, dass aus christlicher Sicht eine weitere Vertiefung des

Verständnisses von Gottebenbildlichkeit und Menschenwürde dadurch möglich ist, dass der Mensch

im Lichte der Rechtfertigung wahrgenommen wird, die ihm durch Jesus Christus zuteil wird, der „das

Ebenbild des unsichtbaren Gottes“ ist (Kol 1,15 […]). Diese Begründung der Gottebenbildlichkeit und

35 Menschenwürde in der Rechtfertigung hat gegenüber der schöpfungstheologischen Begründung den

Vorteil, dass man von ihr her kaum auf den Gedanken kommen kann, dass es die Stärken und Vorzüge

eines Menschen wären, aufgrund deren ihm diese Auszeichnung von Gott her zuteil wird, sondern

dass der Mensch auch und gerade in seiner ganzen Schwäche, Niedrigkeit, Fehlbarkeit und

Erbärmlichkeit Gegenstand dieser Auszeichnung ist. […]

40 Wem eignet Menschenwürde? […] Dabei ist zunächst festzuhalten, dass es keine Grenze geben kann,

durch die von Menschen abstammende Wesen aufgrund von irgendwelchen Defekten ausgeschlossen

wären. Keine mögliche körperliche oder intellektuelle Behinderung berechtigt dazu, einem Wesen, das

von Menschen abstammt, das Menschsein abzusprechen. Trotzdem bleibt aber die Frage zu stellen

und zu beantworten, von wann ab und bis zu welchem Zeitpunkt ein von Menschen abstammendes

45 Wesen als „Mensch“ zu bezeichnen ist.

In dem ganzen Entwicklungsprozess von der Verbindung des Genoms der Samenzelle und der Eizelle

zu einem neuen, lebensfähigen Genom – also von der Befruchtung – an bis zum Tod gibt es keine

qualitative Zäsur, an der aus einem Zellhaufen erst ein Mensch würde. Der menschliche Embryo

entwickelt sich […] von Anfang an als Mensch, nicht zum Menschen. Alle Einschnitte, die es in dieser

50 Entwicklung gibt – Einnistung, Entstehung des zentralen Nervensystems, selbständige

Lebensfähigkeit, Geburt etc. – stellen trotz ihrer großen Bedeutung für die menschliche Entwicklung

keine solche qualitative Zäsur dar. […]

In der Gesamtheit des geschaffenen Seienden ist die Spezies „Mensch“ die einzige, von der wir

wissen, dass sie – in Gestalt ihrer einzelnen Individuen und in überindividuellen Gemeinschaften –

55 dazu in der Lage ist, nach dem Ursprung, Ziel und Sinn des Seienden und damit auch nach Gott zu

fragen, darüber Vermutungen oder Erkenntnisse zu äußern und sich dazu – in Verehrung oder

Ablehnung – zu verhalten. […]

Damit ist natürlich nur gesagt, dass die Anlage oder Bestimmung zur weltanschaulich-religiös-

ethischen Kommunikation das Charakteristikum der Spezies „Mensch“ bildet. Sie begründet die

60 Besonderheit der Menschenwürde im Unterschied zum Sein aller anderen Geschöpfe. Sie begründet

auch seine damit gegebene Überordnung, wie sie in der biblischen Vorstellung von der dem Menschen

übertragenen fürsorglichen Herrschaft (Dominium terrae 1) zum Ausdruck kommt. Denn nur eine

Erkenntnis – oder zumindest Ahnung – von Ursprung, Ziel und Sinn des Seienden befähigt dazu,

dessen Wesen und Bestimmung so zu erkennen, dass ein dem angemessener, verantwortlicher

65 Umgang mit dem Seienden möglich ist.

Wilfried Härle: Menschenwürde – zentrales Element des christlichen Menschenbildes, in: Evangelische Verantwortung (Heft 2) 2006, S. 1–11.

Hinweis

Wilfried Härle (*1941): deutscher evangelischer Theologe

1 Dominium terrae (lat.) – Herrschaft über die Erde, gemeint ist der biblische Herrschaftsauftrag

Material 2

Hubert Markl: Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde (2001)

Wenn es um bioethische Entscheidungen geht, die insbesondere Beginn und Ende des Menschen-

lebens betreffen, dann muss der Gewissens- und Handlungsfreiheit des einzelnen selbst betroffenen

Menschen – ob Christ oder nicht – in einer freien Gesellschaft ein hoher Rang eingeräumt bleiben.

Damit ist nicht nur die Freiheit von Eltern, insbesondere von Müttern gemeint, sich, wenn

5 Präimplantations- oder Pränataldiagnostik 1 schwere Entwicklungsstörungen einer Leibesfrucht

erwarten lässt, für oder gegen deren Austragen zu entscheiden.

Mich schrecken dabei sozialethische Argumente der Art, es könnte die Stimmung in der Bevölkerung

für oder gegen Behinderte beeinflussen, wenn es Müttern frei überlassen wird, solche schweren

Entscheidungen zu treffen. Nicht nur deshalb, weil sich hier andere anmaßen, nach ihrem Gutdünken

10 anstelle der Eltern und vor allem der Mütter zu entscheiden. […] Mich schreckt am meisten der Geist

erbarmungsloser Moral und zugleich des rechtlichen Zwanges auf betroffene Einzelne im Dienste

vermeintlicher Gemeinschaftsinteressen.

Hubert Markl: Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde, in: Tagesspiegel, 24.06.2001, URL: https://www.tagesspiegel.de/themen/gesundheit/gentechnik-warnung-vor-erbarmungsloser-moral/236494.html (abgerufen am 01.07.2020).

Hinweis

Hubert Markl (1938–2015): deutscher Zoologe

1 Präimplantationsdiagnostik (PID) – Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte nach einer künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibs. In der Folge könnte eine Entscheidung getroffen werden, ob der Embryo überhaupt in den Mutterleib eingesetzt wird.

Pränataldiagnostik (PND) – Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte während der Schwangerschaft. In der Folge könnte eine Entscheidung getroffen werden, ob die Schwangerschaft fortgesetzt oder ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird.

Vorschlag B – Aufgabe 2

2

In seinem Text stellt der Autor in Bezug auf die Menschenwürde fest, „dass der Mensch auch und gerade in seiner ganzen Schwäche, Niedrigkeit, Fehlbarkeit und Erbärmlichkeit Gegenstand dieser Auszeichnung ist“. (Material 1)

Erläutern Sie diese Aussage unter Bezugnahme auf Reden und Handeln Jesu. [40 BE]

Aufgabenstellung: Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 2 · Abitur Hessen Evangelische Religion GK 2021

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

Erläutern Sie diese Aussage unter Bezugnahme auf Reden und Handeln Jesu.

Lösung: Erläuterung der Aussage Härles, dass dem Menschen Würde in Schwäche, Niedrigkeit, Fehlbarkeit und Erbärmlichkeit zukommt, anhand von Beispielen aus Reden und Handeln Jesu (Überwindung des Tun-Ergehen-Zusammenhangs, Zuwendung zu Marginalisierten, Bergpredigt/Seligpreisungen, Heilungserzählungen, Mahlgemeinschaft mit Sündern/Zöllnern, Gleichnisse wie Barmherziger Samariter, Arbeiter im Weinberg oder Verlorener Sohn).

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