Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 3 · Abitur Hessen Evangelische Religion LK 2021
Thema: Christliche Menschenbilder und Rechtfertigungslehre · Aus der Prüfung LK (2021)
Aufgabenstellung
Material
Hans Küng: Statt Gesetzlichkeit Gottes Wille (2014)
Das Tun des Willens Gottes ist für viele Fromme eine fromme Formel geworden. Sie haben ihn mit
dem Gesetz identifiziert. Daß es hier um eine sehr radikale Parole geht, erkennt man erst, wenn man
sieht: Der Wille Gottes ist nicht einfach identisch mit dem geschriebenen Gesetz und erst recht nicht
identisch mit der das Gesetz auslegenden Tradition. Sosehr das Gesetz den Willen Gottes künden
5 kann, sosehr kann es auch Mittel sein, um sich hinter ihm gegen Gottes Willen zu verschanzen. So
leicht führt das Gesetz zur Haltung der Gesetzlichkeit 1. Eine Haltung, die trotz rabbinischer Aussagen
über das Gesetz als Ausdruck der Gnade und des Gotteswillens weit verbreitet war!
Ein Gesetz gibt Sicherheit: weil man weiß, woran man sich zu halten hat. An genau dieses nämlich: an
nicht weniger (das kann manchmal lästig sein), aber auch nicht an mehr (das ist manchmal recht
10 bequem). Nur was geboten ist, muß ich tun. Und was nicht verboten ist, das ist erlaubt. Und wie viel
kann man in einzelnen Fällen tun und lassen, bevor man mit dem Gesetz in Konflikt kommt! Kein
Gesetz kann alle Möglichkeiten berücksichtigen, alle Fälle einkalkulieren, alle Lücken schließen.
Zwar versucht man immer wieder, frühere Gesetzesbestimmungen (für die Moral oder die Lehre), die
damals einen Sinn hatten, ihn aber unterdessen verloren haben, künstlich auf die neuen Lebens-
15 bedingungen zurechtzubiegen beziehungsweise aus ihnen künstlich etwas Entsprechendes für die
veränderte Situation abzuleiten. Dies scheint der einzige Weg zu sein, wenn man den Buchstaben des
Gesetzes mit dem Willen Gottes identifiziert: durch Gesetzesinterpretation und Gesetzesexplikation 2
zur Gesetzeskumulation 3.
Im mosaischen Gesetz zählte man 613 Vorschriften […]. Aber je feiner das Gesetz geknüpft ist, um so
20 zahlreicher sind auch die Löcher. Und je mehr Gebote und Verbote man aufstellt, um so mehr
verdeckt man das, worauf es entscheidend ankommt. Und vor allem ist möglich, daß man das Gesetz
im Ganzen oder auch einzelne Gesetze nur hält, weil es nun einmal vorgeschrieben ist und man
eventuell die negativen Folgen zu fürchten hat. Wäre es nicht vorgeschrieben, würde man es nicht tun.
Und umgekehrt ist möglich, daß man vieles nicht tut, was eigentlich getan werden sollte, weil es nun
25 einmal nicht vorgeschrieben ist und einen niemand darauf festlegen kann. […]
Die Vorteile der Gesetzlichkeit damals wie heute sind unübersehbar. Es läßt sich leicht begreifen,
warum so viele Menschen sich gegenüber anderen Menschen lieber an ein Gesetz halten, als sich
persönlich zu entscheiden: Wie vieles müßte ich sonst tun, was nicht vorgeschrieben ist? Und wie
vieles lassen, was gar nicht verboten ist? Dann doch lieber klare Grenzen. Im Einzelfall läßt sich dann
30 noch immer diskutieren: ob wirklich eine Gesetzesübertretung vorlag, ob es wirklich schon Ehebruch
war, ob direkt ein Meineid, ob geradezu Mord …! Und wenn auch Ehebruch gesetzlich verboten ist,
so doch nicht alles, was dazu führt. Und wenn schon Meineid, so doch nicht alle harmloseren Formen
der Unwahrhaftigkeit. Und wenn schon Mord, so doch nicht alle böswilligen Gedanken, die
bekanntlich zollfrei sind. Was ich bei mir selber, was ich in meinem Herzen denke, begehre, möchte,
35 ist meine Sache.
Und ebenfalls läßt sich leicht begreifen, warum so viele Menschen sich auch im Blick auf Gott selbst
lieber an ein Gesetz halten: Weiß ich auf diese Weise doch genau, wann ich meine Pflicht getan habe.
Bei entsprechender Leistung darf ich auch mit entsprechender Belohnung rechnen. Und falls ich mehr
als meine Pflicht getan habe, mit einer Spezialvergütung. Auf diese Weise lassen sich meine
40 Verdienste und Verschuldungen gerecht verrechnen, moralische Minuspunkte durch überschüssige
Sonderleistungen einholen und letztlich vielleicht die Strafen durch den Lohn aufheben. Das ist eine
klare Rechnung, und man weiß, woran man ist mit seinem Gott.
Aber gerade dieser gesetzlichen Haltung gibt Jesus den Todesstoß.
Nicht auf das Gesetz selbst, wohl aber auf die Gesetzlichkeit, von der das Gesetz freizuhalten ist, zielt
45 er. Auf den Kompromiß, der diese Gesetzesfrömmigkeit kennzeichnet. Die den Menschen
abschirmende Mauer, deren eine Seite Gottes Gesetz ist und deren andere des Menschen gesetzliche
Leistungen, durchbricht er. Er läßt den Menschen nicht sich hinter dem Gesetz in Gesetzlichkeit
verschanzen und schlägt ihm seine Verdienste aus den Händen. Den Buchstaben des Gesetzes mißt er
am Willen Gottes selbst und stellt den Menschen damit in befreiender und beglückender Weise
50 unmittelbar vor Gott. Nicht in einem kodifizierten 4 Rechtsverhältnis steht der Mensch zu Gott, bei
dem er sein eigenes Selbst heraushalten kann. Nicht einfach dem Gesetz, sondern Gott selber soll er
sich stellen: dem nämlich, was Gott ganz persönlich von ihm will.
Deshalb verzichtet Jesus darauf, gelehrt über Gott zu reden, allgemeine, allumfassende moralische
Prinzipien zu proklamieren, dem Menschen ein neues System beizubringen. Er gibt nicht
55 Anweisungen für alle Gebiete des Lebens. […]
Vielmehr: Ganz konkret zugreifend, fern aller Kasuistik 5 und Gesetzlichkeit, unkonventionell und
treffsicher ruft Jesus den Einzelnen zum Gehorsam gegen Gott auf, der das ganze Leben umfassen
soll.
Hans Küng: Was bleibt. Kerngedanken, München 2014, S. 79–83, Hervorhebungen im Original.
Hinweis
Hans Küng (1928–2021): Schweizer katholischer Theologe und Professor für Ökumenische Theologie
1 Unter Gesetzlichkeit ist hier ein Gottesverhältnis zu verstehen, das auf Leistung und Gegenleistung beruht: Schuld und Verdienste lassen sich so verrechnen. Diese von Küng kritisierte Haltung findet sich in vielen Religionen, auch im Christentum.
2 Gesetzesexplikation – Auslegung des Gesetzes, u. a. hinsichtlich der Frage, wie ein Gesetz korrekt angewendet wird
3 Gesetzeskumulation – zusammenfassende Anwendung mehrerer Gesetze auf dieselbe Rechtsfrage
4 Kodifizieren – Aufnahme einer Rechtsnorm in eine Rechtssammlung, beispielsweise ein Gesetzbuch
5 Kasuistik – eine Ethik, die für mögliche Fälle des praktischen Lebens anhand eines Systems von Geboten das rechte Verhalten bestimmt
3
Küng spricht in seinem Text davon, dass der Einzelne von Jesus zum Gehorsam gegen Gott aufgerufen ist, der das ganze Leben umfassen soll.
Diskutieren Sie, welche Relevanz Küngs Ausführungen für die heutige, von Leistungsdenken geprägte Zeit haben. Beziehen Sie dabei auch die Rechtfertigungslehre mit ein. (30 BE)

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
3 Diskutieren Sie, welche Relevanz Küngs Ausführungen für die heutige, von Leistungsdenken geprägte Zeit haben. Beziehen Sie dabei auch die Rechtfertigungslehre mit ein.
Lösung: Dialektische Erörterung der Relevanz Küngs für die moderne Leistungsgesellschaft unter Einbindung der paulinisch-lutherischen Rechtfertigungslehre.
Die ausführliche Erklärung Schritt für Schritt (mit KI) gibt es mit Premium. Premium
Löse sie direkt hier: automatische Korrektur, Hinweise und Lösung Schritt für Schritt.
‹ Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 3 · GK 2021 · Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 2 · LK 2021 ›