Aufgabe HT 2 - Teilaufgabe 3: Sozialpolitische Maßnahmen · Abitur NRW Soziologie LK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg 2022
Thema: Sozialstaat und soziale Sicherung · Aus der Prüfung LK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg (2022)
Aufgabenstellung
Christoph Butterwegge
Die polarisierende Pandemie
In der Covid-19-Pandemie hat sich die soziale Ungleichheit auf der ganzen Welt zum Teil
drastisch verschärft. Dafür ist allerdings nicht primär SARS-CoV-2 verantwortlich, denn vor
diesem Virus sind, was seine Infektiosität betrifft, alle Menschen gleich. Doch weil sich deren
Gesundheitszustand, Arbeits- und Lebensbedingungen sowie Einkommens-, Vermögens- und
5 Wohnverhältnisse stark voneinander unterscheiden, sind auch die Infektionsrisiken sehr un-
gleich auf einzelne Gruppen verteilt.
Ungerecht ist nicht das Virus an sich, sondern die Klassengesellschaft, auf deren Mitglieder
es trifft. Die kapitalistischen Produktionsverhältnisse, Machtstrukturen und Verteilungsmecha-
nismen bewirken, dass Covid-19 den Trend zur sozioökonomischen Polarisierung verstärkt.
10 Die Pandemie erzeugt schwere wirtschaftliche Verwerfungen und macht so das Kardinal-
problem 1 der Bundesrepublik, die wachsende Ungleichheit, nicht bloß wie unter einem Brenn-
glas sichtbar, sondern wirkt auch als Katalysator, wodurch sich die Ungleichheit weiter ver-
schärft. Die Pandemie wirkt polarisierend – ökonomisch, sozial und politisch.
Von der Pandemie am stärksten betroffen sind die Immun- und die Finanzschwächsten – zwei
15 Gruppen, die sich personell nicht zufällig überlappen. Denn sozial bedingte Vorerkrankungen
wie Asthma bronchiale, Adipositas (Fettleibigkeit), Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder
COPD (Raucherlunge), katastrophale Arbeitsbedingungen beispielsweise in der Fleischindus-
trie sowie beengte und hygienisch bedenkliche Wohnverhältnisse erhöhen das Risiko für eine
Infektion und einen schweren Krankheitsverlauf beträchtlich. Die Hauptleidtragenden der
20 Pandemie sind die überwiegend einkommens- und immunschwachen Obdach- und Wohnungs-
losen, aber auch andere Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften wie Strafgefangene
oder Geflüchtete. Ähnliches gilt für Suchtkranke, Erwerbslose, Geringverdiener*innen oder
Kleinstrentner*innen.
Länger geltende Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und Einrichtungsschließungen
25 zerstören die ohnehin brüchige Lebensgrundlage der ärmsten Menschen. So führen das Aus-
bleiben von Passant*innen und die Furcht vor Infektionen manchmal zum Totalausfall der
Einnahmen von Bettler*innen oder Pfandsammler*innen. Auch die Schließung der meisten
Lebensmitteltafeln erhöht die finanzielle Belastung Bedürftiger. [...]
Aufgrund der stärkeren Krisenbetroffenheit gering entlohnter Berufsgruppen hat das Armuts-
30 risiko im unteren Einkommensbereich stark zugenommen. Wissenschaftler*innen des Insti-
tuts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gelangen zu dem Ergebnis, „dass die besser
entlohnten Arbeitskräfte in Deutschland im Mittel in deutlich geringerem Maße den krisen-
bedingten Ausschlägen am Arbeitsmarkt ausgesetzt waren als die Beschäftigten im unteren
Lohnbereich.“
35 Im scharfen Kontrast dazu steht der obere Teil der Einkommenspyramide: Zwar brachen
die Aktienkurse hierzulande nach Ausbruch der Pandemie im März 2020 wie an sämtlichen
Börsen der Welt vorübergehend ein. Dramatische Verluste erlitten jedoch primär Kleinaktio-
när*innen, die generell zu Panikreaktionen und überhasteten Verkäufen neigen. [...] Groß-
aktionär*innen dürften die Gunst der Stunde [hingegen] für Ergänzungskäufe zu relativ nie-
40 drigen Kursen genutzt und davon profitiert haben, dass der Kurstrend in Erwartung eines
staatlichen Konjunkturprogramms bald wieder nach oben zeigte. Ungefähr zur selben Zeit,
als die Zahl der täglich an Covid-19 Verstorbenen kurz nach Weihnachten einen Höchststand
erreichte, stieg der Deutsche Aktienindex (Dax) sogar auf einen historischen Rekordwert.
So kann es nicht verwundern, dass zu den Hauptprofiteuren des Krisendesasters einige der
45 profitabelsten Unternehmen mit den reichsten Eigentümern gehören. Unter dem Druck der
Coronakrise, die zu Einkommensverlusten durch Kurzarbeit, Geschäftsaufgaben und Arbeits-
losigkeit geführt hat, kauften mehr Familien bei Lebensmittel-Discountern ein, wodurch die
Besitzer solcher Ladenketten, die ohnehin zu den vermögendsten Deutschen gehören, noch
reicher geworden sind. [...] Hingegen haben viele kleine Einzelhändler*innen während der
50 Lockdowns wegen der Schließung ihrer Läden und ausbleibender Kund*innen ihre Existenz-
grundlage verloren.
Während es in der Gastronomie, der Touristik und der Luftfahrtindustrie zu zahlreichen Kon-
kursen und Entlassungen kommt, haben Großkonzerne krisenresistenter Branchen in der
Coronakrise sogar Extraprofite realisiert. Das gilt etwa auch für Drogeriemärkte, den Ver-
55 sandhandel, Lieferdienste, die Digitalwirtschaft und die Pharmaindustrie. Auch ist der Besitzer
eines Baumarktes nunmehr in einer sehr viel günstigeren Situation als ein Unternehmer im
Messebau. Ob man als Steuerberater*in arbeitet oder in einem Reisebüro beschäftigt ist, macht
gleichfalls einen riesigen Unterschied.
Zudem verschärft sich die Ungleichheit der Geschlechter, denn Frauen sind, anders als bei
60 der Finanzkrise 2008/09, stärker vom Beschäftigungsrückgang betroffen, weil sie häufiger
in Krisenbranchen wie dem Gastgewerbe tätig sind. Außerdem sind es hauptsächlich Mütter,
die im Erwerbsleben zurückstecken müssen, weil sich Beruf und Familie im Homeoffice bei
geschlossenen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen noch weniger miteinander ver-
einbaren lassen als sonst. Während sich so das Erwerbseinkommen von Frauen verringert,
65 vermehrt sich die von ihnen erbrachte Sorgearbeit, weshalb man von ihrer „doppelten Benach-
teiligung“ sprechen kann.
Der Staat hat seinerseits dazu beigetragen, diese Ungleichheit zu verschärfen: Bund, Länder
und Gemeinden haben in der Coronakrise hohe Geldbeträge für direkte Finanzhilfen, Bürg-
schaften und Kredite bereitgestellt, die hauptsächlich den Unternehmen – auch und gerade
70 Konzernen wie der Lufthansa, dem Reiseanbieter TUI oder Galeria Karstadt Kaufhof – zu-
gutekamen. Sozial benachteiligte Personengruppen wie Obdachlose, Hartz-IV-Bezieher*innen
und Kleinstrentner*innen wurden hingegen bislang – wenn überhaupt – nur am Rande berück-
sichtigt. Das gilt auch für eine weitere Gruppe, die derzeit mit erheblichen Einbußen leben
muss: Beschäftigte im Niedriglohnsektor gehören zu den Hauptleidtragenden der Covid-19-
75 Pandemie, weil sie besonders häufig von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und den damit verbun-
denen Einkommensverlusten betroffen sind. „Dabei greifen sozialpolitische Kompensations-
maßnahmen wie die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gerade für diese Beschäftigten-
gruppe am wenigsten“, so der Politikwissenschaftler Thorsten Schulten.
Auch Studierende, die mit ihrem regulären BAföG-Satz nicht auskommen und von ihren
80 Eltern nicht unterstützt werden (können), haben häufig ihren Nebenjob verloren, etwa in der
Gastronomie. Da sie weder Kurzarbeiter- noch Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
beantragen können, kommt es zu Studienabbrüchen. Weder die Studienkredite der KfW 2 in
Höhe von maximal 650 Euro pro Monat noch die erst ab Mitte/Ende Juni 2020 gezahlten
Überbrückungshilfen aus dem Nothilfefonds im Umfang von 100 Mio. Euro reichen aus, um
85 die Betroffenen aufzufangen. [...]
Ganz anders sieht es auf Unternehmerseite aus: BMW ließ sich beispielsweise für über 20.000
Beschäftigte in Kurzarbeit fast die gesamten Lohnkosten einschließlich der Arbeitgeberbei-
träge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erstatten, zahlte aber im Mai 2020 nicht
weniger als 1,64 Mrd. Euro an Dividenden für das Vorjahr aus. Davon erhielten allein die
90 beiden Großaktionäre Susanne Klatten und Stefan Quandt, denen fast die Hälfte des Münchner
Automobilherstellers gehört, 769 Mio. Euro. Dass es auch anders geht, zeigen Frankreich,
Dänemark und Schweden: Sie haben Finanzhilfen an die Bedingung geknüpft, dass Unter-
nehmen vorübergehend keine Gewinne ausschütten. [...]
Auch in der Coronakrise hat sich damit eines nicht geändert: Wer hat, dem wird gegeben. Und
95 wer vor der Pandemie schon kaum über die Runden kam, hat es jetzt noch schwerer. [...]
Zum Autor:
Prof. Dr. Christoph Butterwegge, geb. 1951, war bis 2016 Professor für Politikwissenschaft an der Universität zu Köln.
1 Kardinalproblem: Hauptproblem, wichtigstes Problem
2 KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau, die weltweit größte nationale Förderbank
3. Gestalten Sie in der Rolle einer Soziologin bzw. eines Soziologen, die bzw. der zu einer sozialpolitischen Fachtagung eingeladen wurde, eine Rede, die sich mit dem Abbau der durch die Corona-Pandemie verstärkten sozialen Ungleichheit befasst. Entwickeln Sie darin zwei sozialpolitische Maßnahmen. (27 Punkte)

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
3. Gestalten Sie in der Rolle einer Soziologin bzw. eines Soziologen, die bzw. der zu einer sozialpolitischen Fachtagung eingeladen wurde, eine Rede, die sich mit dem Abbau der durch die Corona-Pandemie verstärkten sozialen Ungleichheit befasst. Entwickeln Sie darin zwei sozialpolitische Maßnahmen.
Lösung: Eine vollständige Ausarbeitung umfasst nach den offiziellen Vorgaben: 1. Kontextbezug des Redebeitrags (4 Punkte): - Adressatengerechte Gestaltung (Einbezug des Fachpublikums der Tagung, Bezugnahme auf Positionen aus Politik/Wissenschaft oder eigene soziologische Perspektive). - Passende thematische Hinführung und Formulierung pointierter sozialpolitischer Forderungen. 2. Rhetorische und argumentative Überzeugungskraft (5 Punkte): - Klare Positionierung und Begründung der Thesen. - Einsatz argumentativer Techniken zur Entkräftung von Gegenpositionen. - Expliziter Bezug auf normative und funktionale Bewertungskriterien (z. B. soziale Gerechtigkeit, Solidarität, ökonomische Effizienz, Akzeptanz, Finanzierbarkeit). - Wirksamer Schlusspunkt (Appell, Leitmotiv). 3. Erste sozialpolitische Maßnahme (9 Punkte): - Skizzierung einer konkreten Maßnahme, z. B. direkte, unbürokratische Einmalzahlung / Notfallfonds des Bundes für krisenbetroffene Berufsgruppen mit drastischen Einbußen (z. B. Freiberufler, Gastronomie, Soloselbstständige, Minijobber, Studierende). - Begründung: Kompensation unverschuldeter Notlagen im Sinne des verfassungsrechtlichen Sozialstaatsgebots; Finanzierung über staatliche Kreditaufnahme, Sonderabgaben oder gestaffelte Besteuerung. 4. Zweite sozialpolitische Maßnahme (9 Punkte): - Skizzierung einer strukturellen Maßnahme, z. B. Einführung eines (krisenfesten bzw. bedingungslosen) Grundeinkommens oder einer gezielten Vermögensabgabe / Vermögensteuer zur Umverteilung. - Begründung: Milderung der materiellen Spaltung zwischen Besser- und Schlechtergestellten; Absicherung vulnerabler Erwerbstätiger im Niedriglohnsektor; materielle Aufwertung unbezahlter Sorge- und Pflegearbeit im häuslichen Bereich.
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