Abitur NRW Recht 2023 · LK · Haupttermin

Abiturprüfung Recht in Nordrhein-Westfalen 2023, LK · Haupttermin: 4 Aufgaben mit Lösungen. Mit automatischer Korrektur.

Themen der Prüfung: Strafrecht: Straftaten gegen Leben und Körper und Strafzwecke · Vertragsschluss und Wirksamkeit von Verträgen · Gewährleistung, Schadensersatz und deliktische Haftung · Grundrechte und Verfassungsbeschwerde

Aufgabe HT 1 · Strafrecht: Straftaten gegen Leben und Körper und Strafzwecke

Thema: Straftaten in Notsituationen

Material: Sachverhalt

Der Wirt P betreibt ein gut gehendes italienisches Restaurant in der Innenstadt einer nordrhein-westfälischen Kleinstadt. Als er aufgrund seiner Leidenschaft zum Pokern zunehmend in Geldnot gerät, beschließt er, Kontakt zu einem privaten Kreditvermittler aufzunehmen, der ihm Kredit gewährt. Dies geht zunächst gut und P verkauft weiterhin Pizza und Pasta.

Eines Tages kann P jedoch seine Privatkredite an den privaten Kreditvermittler nicht mehr zurückzahlen. Daraufhin bekommt P Besuch von einigen Herren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität, die das Geld mit Nachdruck einfordern. P bezahlt daraufhin pünktlich seine Raten und löst den Kredit vollständig ab.

Eines Tages erscheint plötzlich S, der Chef der Bande aus der Organisierten Kriminalität, in Ps Restaurant und verlangt unverzüglich, dass P ihm per Vertrag sein Restaurant samt Inventar für einen Euro verkaufe. Sollte P nicht sofort einwilligen, werde S dem P unmittelbar die gesamte Einrichtung zerschießen. P ist verzweifelt und serviert dem S zur Vertragsunterzeichnung ein Getränk, dem er schnell eine geschmacklose Flüssigkeit hinzugefügt hat. Diese soll dem S sofort starke Magenkrämpfe zufügen, damit dieser im Restaurant keinen Schaden anrichten kann und P die Polizei über die Schutzgelderpressung informieren kann. P kennt die Wirkung des Mittels gut, da er früher eine Ausbildung zum Chemielaborant absolviert hat, eine Tötungsabsicht hatte P dagegen nicht.

S bricht sofort beim ersten Schluck zusammen und kann im Restaurant keinen Schaden mehr anrichten. Er erholt sich jedoch nach einigen Tagen Klinikaufenthalt erstaunlich schnell. Als Folge dieses Geschehens erleidet S jedoch eine Entzündung des Kehlkopfes und kann in der Folgezeit nur noch sehr leise und sehr wenig sprechen. Ein medizinisches Gutachten hat dazu ergeben, dass S sein normales Sprachvermögen wahrscheinlich vollständig verlieren wird.

Die Tat des P wird von der Polizei aufgedeckt und es kommt zu einem Strafverfahren gegen ihn. P äußert in der richterlichen Vernehmung zu dem Geschehen, er habe S nicht töten wollen. Die Sache mit der Sprache des S tue ihm leid. Er habe sich aber akut unter Druck gesetzt gefühlt und keinen anderen Ausweg gesehen. S habe ihn stark verängstigt. Letztlich habe S es aber verdient, bestraft zu werden, P sei zumindest nicht schuld an den Folgen.

In der richterlichen Vernehmung kommt weiterhin ans Tageslicht, dass F, der Freund des P, diesem das Gift besorgt hatte. F ist ein früherer Arbeitskollege des P und hatte die Möglichkeit, an das Gift zu gelangen. Auf Nachfrage gibt F zu, von dem Vorhaben des P gewusst zu haben, sich durch die Gabe dieses Gifts vor unliebsamen Erpressungen und Überfällen seitens der Organisierten Kriminalität zu schützen. Die konkreten Folgen für den S tuen ihm aber ebenfalls leid.

(Autorentext)

1.

Erläutern Sie die in §§ 32 und 34 StGB geregelten Rechtfertigungsgründe, indem Sie deren Voraussetzungen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede darstellen, und verdeutlichen Sie jeden der beiden Gründe durch ein eigenes Beispiel. [28 Punkte]

2.

Prüfen Sie zunächst durch Subsumtion, welche Straftaten P begangen haben könnte (Material). [34 Punkte]

3.

Prüfen Sie anschließend durch Subsumtion, welche Straftaten F begangen haben könnte (Material). [8 Punkte]

4.

Seit 2017 kann nach § 44 I StGB ein Fahrverbot gegen Straftäter auch dann verhängt werden, wenn die Tat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Entwickeln Sie eine Fallkonstellation, in der das Fahrverbot nach § 46 StGB und unter Berücksichtigung der Strafzwecktheorien gegenüber Geld- und Freiheitsstrafe begründet vorzugswürdig ist. [20 Punkte]

Aufgabe HT 2 - Teilaufgaben 1 bis 3 · Gewährleistung, Schadensersatz und deliktische Haftung

Thema: Das Recht der vertraglichen und deliktischen Haftung

Materialgrundlage:

Material 1: Sachverhalt (Autorentext)

Material 2: (Fiktiver) Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Autorentext)

Zugelassene Hilfsmittel:

Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung

BGB, GG, StGB

1.

Erläutern Sie anhand von drei Anspruchsgrundlagen verschiedene zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, indem Sie auch deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede darstellen. Beschreiben Sie außerdem drei Schadenspositionen nach den §§ 249 ff. BGB. [23 Punkte]

2.

Subsumieren Sie unter einen Schadensersatzanspruch, den X gegen Y haben könnte (Material 1). [30 Punkte]

3.

Subsumieren Sie, welche Schadenspositionen X im vorliegenden Fall in welcher Höhe verlangen kann (Material 1). Nehmen Sie hierfür an, dass der Schadensersatzanspruch gegeben ist. [12 Punkte]

Aufgabe HT 2 - Teilaufgabe 4 · Vertragsschluss und Wirksamkeit von Verträgen

Thema: Das Recht der vertraglichen und deliktischen Haftung

Materialgrundlage:

Material 1: Sachverhalt (Autorentext)

Material 2: (Fiktiver) Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Autorentext)

Zugelassene Hilfsmittel:

Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung

BGB, GG, StGB

Material 2: (Fiktiver) Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches in den Deutschen Bundestag ein, nachdem § 106 BGB wie folgt geändert wird:

§ 106 BGB (n. F.):

„Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr bis zum sechzehnten Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 BGB in der Geschäftsfähigkeit beschränkt“.

§ 2 BGB (n. F.):

„Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres ein.“

Begründet wird dies mit der Reife junger Menschen, die, insbesondere in digitalen Medien, verantwortungsbewusst handeln und an das Geschäftsleben herangeführt werden sollen. Die Begrenzung der Teilnahme junger Menschen an rechtlichen Handlungen sei nicht mehr zeitgemäß, junge Erwachsene sollen als Teilhabeberechtigte Verantwortung für ihr Handeln und Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen.

Ein Hinweis zur Absenkung des Wahlalters für Jugendliche in einigen Bundesländern auf 16 Jahre wird als weitere Begründung hinzugefügt.

(Autorentext)

4.

Nehmen Sie Stellung zu dem fiktiven Vorhaben der Bundesregierung, die Geschäftsfähigkeit gesetzlich neu zu regeln. Berücksichtigen Sie dabei die Interessen der Beteiligten unter zivil- und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten sowie die denkbaren Auswirkungen des Vorhabens auf das Handeln von Jugendlichen (Material 2). (25 Punkte)

Aufgabe HT 3 · Grundrechte und Verfassungsbeschwerde

Abiturprüfung 2023 - Recht, Leistungskurs

Thema: Die Wirkung von Grundrechten in der Öffentlichkeit

Aufgabenstellung:

1. Erläutern Sie drei Funktionen der Grundrechte sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Grundrechte und veranschaulichen Sie an einem Beispiel den Schutzbereich der Pressefreiheit nach Art. 5 I 2, 1. Alt. GG. (20 Punkte)

2. Subsumieren Sie unter Heranziehung der Materialien 1 und 2, ob die Verfassungsbeschwerde der T zulässig ist. (10 Punkte)

3. Subsumieren Sie, ob eine Verfassungsbeschwerde der T hier begründet ist (Material 1). Nehmen Sie das Grundrecht der Meinungs- oder der Pressefreiheit an. (36 Punkte)

4. Nehmen Sie Stellung zu den Aussagen des Bundesverfassungsgerichts über die Rolle der Zeit bei einem Recht auf Vergessen, bezogen auf den Fall aus Material 3. (24 Punkte)

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