Aufgabe HT 2 - Teilaufgaben 1 bis 3 · Abitur NRW Recht LK · Haupttermin 2023
Thema: Gewährleistung, Schadensersatz und deliktische Haftung · Aus der Prüfung LK · Haupttermin (2023)
Aufgabenstellung
Thema: Das Recht der vertraglichen und deliktischen Haftung
Materialgrundlage:
Material 1: Sachverhalt (Autorentext)
Material 2: (Fiktiver) Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Autorentext)
Zugelassene Hilfsmittel:
Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung
BGB, GG, StGB
1.
Erläutern Sie anhand von drei Anspruchsgrundlagen verschiedene zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, indem Sie auch deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede darstellen. Beschreiben Sie außerdem drei Schadenspositionen nach den §§ 249 ff. BGB. [23 Punkte]
2.
Subsumieren Sie unter einen Schadensersatzanspruch, den X gegen Y haben könnte (Material 1). [30 Punkte]
3.
Subsumieren Sie, welche Schadenspositionen X im vorliegenden Fall in welcher Höhe verlangen kann (Material 1). Nehmen Sie hierfür an, dass der Schadensersatzanspruch gegeben ist. [12 Punkte]

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
1. Erläutern Sie anhand von drei Anspruchsgrundlagen verschiedene zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, indem Sie auch deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede darstellen. Beschreiben Sie außerdem drei Schadenspositionen nach den §§ 249 ff. BGB.
Lösung: Ausführliche Darstellung dreier Anspruchsgrundlagen (vertraglich nach § 280 I BGB, deliktisch nach § 823 I BGB und deliktisch nach § 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetz), deren Abgrenzung und Gemeinsamkeiten im Ausgleichsprinzip sowie Darlegung dreier Schadenspositionen nach §§ 249 ff. BGB (z. B. Sachwert/Reparaturkosten § 249 I/II BGB, merkantiler Minderwert/Nutzungsausfall, Schmerzensgeld § 253 II BGB).
2. Subsumieren Sie unter einen Schadensersatzanspruch, den X gegen Y haben könnte (Material 1).
Lösung: Gutachterliche Subsumtion des Anspruchs aus § 823 I BGB (bzw. § 823 II BGB i.V.m. §§ 223, 229 StGB): - Rechtsgutverletzung (Körper und Gesundheit des X) - Verletzungshandlung durch Grätsche von hinten - Haftungsbegründende Kausalität - Rechtswidrigkeit (Reichweite der sporttypischen Einwilligung vs. grobe Unfairness/Regelverstoß) - Verschulden (§ 276 BGB: Vorsatz oder Fahrlässigkeit) - Ergebnis: Schadensersatzanspruch dem Grunde nach gegeben.
3. Subsumieren Sie, welche Schadenspositionen X im vorliegenden Fall in welcher Höhe verlangen kann (Material 1). Nehmen Sie hierfür an, dass der Schadensersatzanspruch gegeben ist.
Lösung: Subsumtion der Schadenspositionen: 1. Behandlungskosten: Ersatz nach § 249 II 1 BGB (soweit nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen). 2. Schmerzensgeld: Angemessene Entschädigung in Geld nach § 253 II BGB für die erlittenen Schmerzen und drohende Folgeschäden. 3. Entfallene Siegprämie: Entgangener Gewinn (§ 252 BGB) problematisch, da Kausalität fraglich (Verein F verlor ohnehin, Sieg von Verein B hing von weiteren Faktoren ab). 4. Rente bei Invalidität: Ersatz von Erwerbsschäden durch Geldrente gem. § 843 BGB dem Grunde nach vorbehaltbar, Feststellungsklage begründet.
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