Abitur NRW Philosophie 2021 · GK · Haupttermin
Abiturprüfung Philosophie in Nordrhein-Westfalen 2021, GK · Haupttermin: 1 Aufgabe mit Lösungen. Themen: Freiheit und Determinismus. Kostenlos.
Themen der Prüfung: Freiheit und Determinismus · Kants Pflichtethik im Textvergleich · Staatslegitimation: Gemeinschaft und Gesellschaftsvertrag · Demokratie und soziale Gerechtigkeit
Aufgabe 1 · Demokratie und soziale Gerechtigkeit
Abiturprüfung 2021 · Philosophie, Grundkurs
Aufgabe 1
Materialgrundlage
Ernst Fraenkel: Demokratie (1964)
1 Keine Staatsform ist heute weiter verbreitet als die demokratische; über keine Staatsform herrschen gleichzeitig größere Mißverständnisse. [...]
3 Weder der Begriff der Volkssouveränität noch der Text einer Verfassung reichen aus, um einen Staat als >demokratisch< zu qualifizieren. Entscheidend ist vielmehr der Prozeß der politischen Meinungs- und Willensbildung, der den formalen Anspruch der Demokratie erst mit materieller Substanz erfüllt. Wenn heute jedes Regierungssystem von sich behauptet, den Volkswillen darzustellen, indem es auf die Förderung des Gesamtinteresses, auf das >Gemeinwohl< 1 gerichtet sei, bleibt die Kernfrage: Wie entsteht dieser Volkswille und wie wird er von den Regierenden erkannt?
10 Im Anschluß an Rousseau hatte die französische Revolution die Vision von der Herrschaft eines vorgegebenen abstrakten Gemeinwillens entwickelt, den zu entdecken und im Sinne des Gemeinwohls zu interpretieren Aufgabe der Regierung sei. [...] Während totalitäre Diktaturen die Verwirklichung des Allgemeinwohls allein darin sehen, daß sie einen abstrakten Gemeinwillen der Gesellschaft von außen oktroyieren 2, lebt die freiheitliche Demokratie westlicher Prägung aus der Zuversicht, daß es prinzipiell möglich sei, in einer pluralistischen Gesellschaft einen am Gemeinwohl orientierten Gesamtwillen autonom zu bilden. Nach dieser Auffassung bedeutet >Gemeinwohl< weder eine zeitlos-abstrakte, ideologische Richtschnur, an die sich jeder zu halten hat, noch ein bloßes Instrument zur gewaltsamen Schaffung einer >Volksgemeinschaft<. Gemeinwohl im demokratischen Verfassungsstaat entsteht vielmehr aus dem gerechten Ausgleich der verschiedenen Interessen, als Ergebnis von Kompromissen, die nach allgemein anerkannten Spielregeln im Rahmen einer regulativen Wertidee zustande kommen (Idee des Consensus).
23 Man kann den autonomen Willensbildungsprozeß in der Demokratie nicht bejahen, ohne gleichzeitig die pluralistische Struktur der Gesellschaft zu akzeptieren. Parteien und Verbände sind darum notwendige Bestandteile der autonomen Demokratie. Wenn die Demokratie die Beseitigung aller Privilegien und Bevormundungen auf ihre Fahne geschrieben hat und statt dessen alle Bevölkerungsschichten am Prozeß der politischen Meinungs- und Willensbildung gleichberechtigt teilnehmen lassen will, dann muß sie es ihnen ermöglichen, auch kollektiv die eigenen Interessen in diesem Prozeß zur Geltung zu bringen. [...]
30 Eine pluralistische Demokratie muß ferner ein Rechtsstaat sein. Sie muß überschaubaren Regeln verpflichtet sein, die den autonomen Ablauf des Meinungs- und Willensbildungsprozesses und die freie Konkurrenz der pluralistischen Interessen rechtlich gewährleisten und schützen. Sie wird zugleich, um dem Gemeinwohl aller und nicht nur einer bestimmten Schicht zu dienen, ein Sozialstaat sein. Erst wenn der Bürger, frei von möglicher Willkür der Regierenden, seine Meinung äußern und seine Interessen kollektiv wahrzunehmen vermag, und erst wenn ihm durch rechtliche Garantien wirksame Mittel gegeben sind, um Leben, Freiheit und Eigentum gegen Willkürakte der Staatsgewalt zu schützen, sind die formalen Voraussetzungen für das Funktionieren einer pluralistischen Demokratie gegeben. Um den materiellen Erfordernissen einer Demokratie zu entsprechen, muß dieses Gemeinwesen ein sozialer Rechtsstaat sein. Die alte Spannung zwischen Freiheit und Gleichheit, die das Entstehen der westlich-liberalen Demokratie und ihre Auseinandersetzung mit dem Sozialismus begleitet hat, wird nicht nur durch die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern erst durch die Gleichheit der Chancen so weit gelöst, wie dies in der Pluralität einer freien Gesellschaft möglich ist. Dem Rechtsstaat der Demokratie ist deshalb nicht allein die Aufgabe gesetzt, Schutz gegen bereits erfolgte Eingriffe des Staates in die Freiheitssphäre zu gewähren. Er muß auch die Entstehung wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen verhüten, aus denen eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Grundrechte erwachsen könnte.
48 Die westliche Demokratie trägt in der Regel die Gestalt eines Repräsentativsystems. Demokratie und Repräsentation des Volkes in einem Parlament sind fast zu Synonymen geworden. [...] Der Verschmelzung von Demokratie und Repräsentativsystem lag das Prinzip zugrunde, daß eine demokratisch gewählte Repräsentativversammlung [...] nicht allein den Gemeinwillen reflektiere, sondern auch das Gemeinwohl garantiere. [...]
54 Die westliche Demokratie erscheint als ein kompliziertes und labiles Gebilde, das ständig Anfechtungen und Gefahren ausgesetzt ist. Ihr erklärtes Ziel ist es, unter Verzicht auf eine allverbindliche Ideologie und erzwungene Homogenität der Gesellschaft ein Maximum an gemeinem Wohl zu verwirklichen. Dasselbe Ziel suchen auch ihre Gegner zu erreichen [...]. Während die autoritären und totalitären Systeme aber die Eigenverantwortlichkeit der Bürger ihren Macht- und Effektivitätserwägungen opfern, nimmt die Demokratie organisatorische Reibungen und ideologische Spannungen in Kauf, weil sie die verantwortliche Mitwirkung der Bürger in Staat und Gesellschaft als Grundlage ihrer Stärke begreift. Die pluralistische Demokratie rechts- und sozialstaatlicher Prägung ist eine Staatsform, die höchste Anforderungen an die politische Reife, die Einsichtsfähigkeit und den Gemeinsinn der Bürger stellt. Das unterscheidet sie von allen Formen der autoritären und totalitären Herrschaft, die auf die Unterwerfung und Unmündigkeit der Menschen gegründet sind.
Ernst Fraenkel: Demokratie. In: Ders.: Gesammelte Schriften Band 5, Demokratie und Pluralismus. Hrsg. v. Alexander von Brünneck, Baden-Baden 2007, S. 442 – 448.
1 Als Gemeinwohl bezeichnete Jean-Jacques Rousseau dasjenige, was jeder Bürger vernünftigerweise als das Beste für die Gemeinschaft ansehen würde.
2 oktroyieren: hier im Sinne von aufzwingen.
Zum Autor: Ernst Fraenkel (1898 – 1975) war ein deutsch-amerikanischer Jurist und Politikwissenschaftler.
1.
Stellen Sie die Problemstellung, von der der Text ausgeht, sowie Fraenkels Kernthese dar und arbeiten Sie heraus, wie er seine Gedanken entwickelt. [26 Punkte]
2.
Vergleichen Sie die Position Fraenkels mit derjenigen Schumpeters. Stellen Sie dafür zuerst Schumpeters Position in ihren Grundzügen dar. [30 Punkte]
3.
Beurteilen Sie, wie überzeugend beide Positionen sind, und nehmen Sie Stellung zu der Frage, inwieweit die Meinungsfreiheit in einer pluralistischen Gesellschaft – zum Beispiel in sozialen Medien oder bei öffentlichen Veranstaltungen – begrenzt werden darf. [24 Punkte]
Aufgabe 2 · Freiheit und Determinismus
Aufgabenstellung:
Erörtern Sie die im Zitat angesprochene Problemstellung, wobei Sie wie folgt vorgehen:
a)
Analysieren Sie das Zitat hinsichtlich seiner einzelnen Aspekte, [14 Punkte]
b)
das Problem aus der Perspektive Sartres sowie eines Vertreters einer im Unterricht behandelten deterministischen Position erläutern und dazu beide Positionen in ihren Grundzügen darstellen, [42 Punkte]
c)
Nehmen Sie abwägend Stellung zu der Frage, ob bzw. inwiefern äußere Verursachung und freie Entscheidung zugleich denkbar sind, und beurteilen Sie davon ausgehend die Tragfähigkeit der deterministischen Position und der Position Sartres. [24 Punkte]
Materialgrundlage:
Markus C. Schulte von Drach: Der fremde Wille (2009)
In dem Thriller Der fremde Wille stellt der ermittelnde Hauptkommissar Bauer nach der Aufklärung eines komplizierten Falles folgende Überlegungen über die Menschen an:
1 „Sie waren alle Marionetten, an deren Fäden von allen Seiten gezogen wurde. Hatte man nicht
wenigstens über einige davon die Kontrolle? Nein. Wirklich nicht. Es war schwer, diesen
5 Gedanken zu akzeptieren. Andererseits war doch die Hauptsache, dass man sich als Person,
als ein Selbst mit einem Ich begreift. Dass unser Bewusstsein und unsere Entscheidungen in
sich stimmig sind. Dass man trotz allem große, wichtige Entscheidungen treffen kann, egal,
ob von einem rationalen Bewusstsein oder einem ebenso rationalen Unbewusstsein gesteuert.
Dass es möglich ist, dass Menschen sich ändern. Auch wenn das niemals aus ihnen selbst
10 heraus geschehen kann.“
(Zitat aus: Marcus C. Schulte von Drach: Der fremde Wille. Thriller. Köln: Kiepenheuer & Witsch 2009, S. 495)
a)
b)
c)
Aufgabe 3 · Kants Pflichtethik im Textvergleich
Abiturprüfung 2021 – Philosophie, Grundkurs
Aufgabenstellung 3: Adolph Freiherr von Knigge: Über den Eigennutz (1796)
Aufgabenstellung:
1.
Stellen Sie dar, welche Fragestellung dem Text zugrunde liegt und welche zentrale These der Autor vertritt, und erarbeiten Sie die Argumentationsstruktur des Textes. [26 Punkte]
2.
Vergleichen Sie die Position Knigges mit Kants Ethik. Stellen Sie dafür zuerst deren Grundzüge dar. [30 Punkte]
3.
Beurteilen Sie, wie überzeugend beide Positionen sind, und nehmen Sie Stellung zu der Frage, ob eine Handlung zum Wohl anderer durch egoistische Motive moralisch an Wert verliert. [24 Punkte]
Hinweis: Für die Darstellungsleistung können zusätzlich bis zu 20 Punkte erreicht werden.
Materialgrundlage
Adolph Freiherr von Knigge: Über den Eigennutz (1796). In: Ders.: Über Eigennutz und Undank. Ein Gegenstück zu dem Buche: Über den Umgang mit Menschen. Hrsg. v. Gert Ueding. Tübingen 1996, S. 13 – 16, S. 21 – 24 (gekürzter Textauszug).
1 Ist es wahr, daß die Haupttriebfeder aller menschlichen Handlungen der Eigennutz und daß
auch da, wo großmütige Aufopferungen jenen Vorwurf zu widerlegen scheinen, dennoch die
Beförderung des eignen Vergnügens, des eignen Genusses, des eignen, wahren oder eingebil-
deten Glücks heimlich im Spiele sei? Oder vermag der Mensch in seinem irdischen, sinnlichen
5 Zustande nach höhern Bewegungsgründen, nach angebornen, unwandelbaren Gesetzen zu
handeln, die, fern von aller Rücksicht auf seinen individuellen Zustand, nur die Ausübung des
reinen Guten, nur die Erfüllung der Pflicht, ohne Absehn auf¹ Erfolg und Nützlichkeit, zum
Gegenstande haben? […]
Um zu entwickeln, wie etwa der Mensch ohne Betrachtung der Wirkung seiner Handlungen
10 auf die Verhältnisse, darin er sich befindet, handeln würde, wird es nicht unnütz sein, ihn uns
ganz ohne jene Verhältnisse, isoliert, zu denken; also nicht den Menschen, der schon mit den
Rechten, Vorteilen und Verbindlichkeiten, welche ihm die bürgerliche Gesellschaft gewährt
und auflegt, geboren wird, sondern den einzeln stehenden Naturmenschen. Und da fragt sich's
dann: wie kann und wird dieser die Tugend kennen, lieben und ausüben?
15 Der Naturmensch hat mit den übrigen Tieren das gemein², daß er durch körperliche Anrei-
zung, durch Gefühl, durch Instinkt zu gewissen Handlungen hingezogen wird. Er hat aber
das vor andern lebendigen Geschöpfen voraus, daß die Vernunft ihn die Anwendung jenes
Gefühls und Instinkts zu bestimmten sichern Zwecken lehrt und ihn determiniert³, gewisse
Handlungen aus gewissen Ursachen zu unternehmen, andre hingegen zu unterlassen.
20 […]
Diese Entschlüsse⁴ nun können sich nicht weiter erstrecken als auf solche Fälle, über welche
er wirklich Erfahrungen gemacht hat, und er kann nur Vorsätze fassen, die auf diejenigen
Verhältnisse anwendbar sind, welche er kennt. Da ihn nun seine eigne Existenz jeden Augen-
blick seines Lebens am mehrsten⁵ beschäftigt und ihm das Gefühl derselben am lebhaftesten
25 und beständigsten gegenwärtig ist, so wird die erste Sorgfalt seiner Vernunft auf Erhaltung
und Vervollkommnung seines Daseins gerichtet sein, und wenn er sich Gesetze und Pflich-
ten vorschreibt, werden diese gewiß das Wohlbehagen seines eignen Ichs zum vornehmsten
Augenmerke⁶ haben. In dem Maße aber, in dem seine Bedürfnisse, Erfahrungen und Verhält-
nisse sich vervielfältigen, entstehen bei ihm auch neue Überlegungen und Vorsätze, die ihn
30 dann zum Handeln bestimmen, also neue Pflichten, die er sich auferlegt. Je näher ihm dann
das Interesse an irgendeinem Gegenstande liegt, desto wichtiger werden ihm die Motive sein,
die ihn determinieren, in Rücksicht auf diesen Gegenstand so und nicht anders zu handeln.
Je weiter entfernt hingegen, desto unwichtiger; Torheit würde es ihm sein⁷, sich Pflichten
in Verbindung mit Gegenständen aufzulegen, mit welchen er in gar keinen Verhältnissen
35 steht. […]
Es ist aber auch sehr natürlich, daß, je näher uns das eigne Interesse bei einer Handlung liegt,
je leichter zu übersehn die Reihe der für uns zu erwartenden Folgen ist, auch der Antrieb zu
dieser Handlung dringender sein werde. Deswegen ist nichts gewisser, als daß die Sorgfalt
für unser Leben, für unsre Gesundheit und unsern äußern Wohlstand in Kollisionsfällen, wenn
40 wir bloß der Vernunft folgen, allen andern Rücksichten wird vorgehen müssen. Nächst dem⁸
wird uns die Sorgfalt für die Personen unsrer Familie; dann das Band, das uns an das Vater-
land fesselt; hierauf das Wohl aller lebendigen Wesen; endlich der Zusammenhang des gan-
zen Weltgebäudes am Herzen liegen, und es würde töricht sein, von einem irdischen Wesen
zu verlangen, daß ihm zum Beispiel die Wohlfahrt der Mondbürger ebenso wichtig sein sollte
45 wie die Gesundheit seiner Kinder, und doch müßte, wenn wir alle Rücksicht auf individuelle
Vorteile und Nützlichkeit aus unsern Bewegungsgründen verbannen wollten, uns die Harmo-
nie der Sphären mehr interessieren als die Einigkeit in unsrer Familie, welches in der Theorie
ganz erhaben klingen mag, in der Ausübung aber die Kräfte des sinnlichen Menschen über-
schreitet. Wir ziehen hieraus nun folgende Schlüsse: Erstlich: je entfernter dem Menschen
50 das Interesse an einem Gegenstande von dem Einflusse auf seine eigne Glückseligkeit vor-
kommt, desto weniger wird ihn seine Vernunft zu moralischen Handlungen bestimmen, die
auf diesen Gegenstand abzielen, und umgekehrt, je näher, desto lebhafter wird sie ihn dazu
treiben. Zweitens: je einleuchtender ihm die Folgen, der Zweck und die Nützlichkeit einer
Handlung scheinen, desto dringender werden die Bewegungsgründe seiner Vernunft sein,
55 diese Handlung zu unternehmen. Je dunkler und ungewisser hingegen, desto weniger drin-
gend. […] Viertens: eine Handlung, wobei gar keine Folge, gar kein Nutzen vorauszusehn
ist, hat gar keinen moralischen Wert, die Vernunft kann kein denkendes Wesen dazu bestim-
men, und es wäre Unsinn, Pflichten von der Art anzunehmen.
Bis hierher haben wir es nur mit den Bewegungsgründen der Vernunft zu tun gehabt; indes-
60 sen ist schon vorhin gesagt worden, daß diese allein leicht zu einem der Gesellschaft schädli-
chen Egoismus verleiten könnte und daß der, welcher bei jedem Schritte nur allein ihre Gründe
zu Rate ziehn und die sichern Folgen kalkulieren wollte, vielleicht manche sehr edle, große
und nützliche Handlung unterlassen würde. Dafür nun aber, daß das nicht geschehe, hat die
schaffende Natur gesorgt, indem sie dem Menschen die Anlage zu Gefühlen gegeben hat, die
65 ihn unwillkürlich zum Wohlwollen gegen andre Wesen, zu rastloser Tätigkeit und zu solchen
Handlungen treiben, wovon er seiner Vernunft keine Rechenschaft geben kann, die seinem
eignen Interesse ganz entgegen zu sein scheinen, die ihm gar keinen sinnlichen Genuß gewäh-
ren und bei welchen er doch eine Freude, ein Behagen empfindet, das er sich nicht erklären
kann. Allein weil doch auch selbst in diesen Fällen die Hoffnung eines höhern Genusses ihn
70 treibt, dem gröbern sinnlichen zu entsagen, so scheint auch diese Art von moralischen Hand-
lungen die Beförderung der eignen Glückseligkeit zum versteckten Motive zu haben.
¹ ohne Absehn auf, hier: ohne Berücksichtigung von
² gemein, hier: gemeinsam
³ determiniert, hier: veranlasst
⁴ Entschlüsse, hier gemeint: Entschlüsse zu den zuvor genannten Handlungen
⁵ am mehrsten, hier: am meisten
⁶ zum vornehmsten Augenmerke, hier: als größtes Interesse
⁷ Torheit würde es ihm sein, hier: es würde ihm unklug erscheinen
⁸ Nächst dem, hier: Zunächst
Zum Autor: Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr von Knigge (1752 – 1796) war ein deutscher Schriftsteller und Aufklärer. Bekannt wurde er vor allem durch seine Schrift „Über den Umgang mit Menschen“.
1.
2.
3.
Aufgabe 4 · Staatslegitimation: Gemeinschaft und Gesellschaftsvertrag
Johann Gottlieb Fichte: Die Grundzüge des gegenwärtigen Zeitalters (1804/05)
1 Der absolute 1 Staat in seiner Form ist, nach uns, eine künstliche Anstalt, alle individuellen Kräfte auf das Leben der Gattung zu richten, und in demselben zu verschmelzen [...]. Da hierbei auf das innere Leben, und die ursprüngliche Tätigkeit der Idee in den Gemütern der Menschen, nicht gerechnet wird, [...] da vielmehr die Anstalt von außenher wirkt auf Indi- 5 viduen, die gar keine Lust, sondern vielmehr ein Widerstreben empfinden, ihr individuelles Leben der Gattung aufzuopfern, so versteht es sich, daß diese Anstalt 2 eine Zwangsanstalt sein werde. [...]
Nochmals: darin, daß alle individuellen Kräfte gerichtet werden auf das Leben der Gattung, – als welche Gattung der Staat zunächst die geschlossene Summe seiner Bürger aufstellt, – 10 darin besteht das Wesen des absoluten Staates. Es wird dadurch gefordert, erstens, daß alle Individuen, durchaus ohne Ausnahme eines einzigen, in denselben Anspruch genommen werden; zweitens daß jedes mit allen seinen individuellen Kräften, ohne Ausnahme, und Rückhalt einer einzigen, in denselben Anspruch genommen werde. [...] Somit geht in dieser Verfassung, ganz und durchaus, die Individualität aller, auf, in der Gattung aller; und ein 15 jeder erhält seinen Beitrag zur allgemeinen Kraft, durch die allgemeine Kraft aller übrigen verstärkt, zurück. Der Zweck des isolierten Individuums ist eigener Genuß; und er gebraucht seine Kräfte, als Mittel desselben: der Zweck der Gattung ist Kultur, und derselben Bedingung würdige Subsistenz 3: im Staate gebraucht jeder seine Kräfte unmittelbar gar nicht für den eigenen Genuß, sondern für den Zweck der Gattung; und er erhält dafür zurück, den gesam- 20 ten Kulturstand derselben, ganz, und dazu seine eigene würdige Subsistenz. [...]
Nur eine Einwendung ist hier vorauszusehen, welcher ich sogleich begegne. Man dürfte nämlich sagen: warum sollen denn gerade alle Kräfte der Individuen für den Staatszweck in Anspruch genommen werden? Wenn dieser Zweck etwa mit geringerem Aufwande erreicht werden könnte; würde es sodann, für die gleichfalls geforderte Gleichheit, nicht hinreichen, 25 daß dieser hinlängliche Kraftaufwand nur auf alle Individuen gleich verteilt; die übrigblei- bende Kraft aber dem eigenen freien Gebrauche eines jeden anheimgestellt werde. Wir ant- worten darauf: Zuvörderst 4, der vorausgesetzte Fall, daß nicht die gesamte Kraft der Indivi- duen, für den Staatszweck erforderlich sei, könne nie eintreten, und sei unmöglich. Zwar nicht alle, den Individuen vielleicht selbst nicht bekannte [...] oder nicht zugängliche; – sicherlich 30 aber alle, ihm bekannte, und ihm zugängliche, Kraft der Individuen, ist dem Staate für die Beförderung seines Zweckes nötig: denn sein Zweck ist die Kultur, und um sich auf dem Standpunkte derselben, den ein Staat schon erschwungen, zu erhalten, und sogar weiter zu kommen, bedarf es allemal der Anstrengung aller Kraft. Denn nur durch die gesamte Kraft ist man auf diesen Punkt gekommen. Nimmt er sie nicht ganz in Anspruch, so kommt er zurück, 35 statt vorwärts zu kommen [...]. Zweitens frage ich: was sollen denn die Bürger mit der, ihnen zu freiem Gebrauche, übriggebliebenen Kraft anfangen? Sollen sie müßig bleiben, und diese Kraft ruhen lassen? Dies ist gegen die Form aller Kultur, und schon selbst Barbarei; – der gebildete Mensch kann nicht untätig sein; noch ruhen, – über die von seiner sinnlichen Natur geforderte notwendige Ruhezeit, die ihm der Staat auf alle Fälle gelassen haben wird. Oder 40 sollen sie dieselbe für Beförderung ihrer individuellen Zwecke anwenden? Aber es soll im vollkommenen Staate durchaus kein gerechter individueller Zweck stattfinden, der nicht in die Berechnung des Ganzen eingegangen, und für dessen Erreichung durch das Ganze nicht gesorgt sei. [...] es gibt keine Art der Bildung, die nicht von der Gesellschaft, d. i. vom Staate im strengsten Sinne ausgehe, und die nicht wieder in dieselbe zurückzulaufen streben müsse; 45 diese Bildung ist daher selbst Staatszweck [...].
1 absolut: losgelöst von allen Bedingungen, Beziehungen und Beschränkungen; hier: vollkommen, für sich seiend
2 Anstalt, hier: Anstrengung, Bemühung
3 würdige Subsistenz, hier: angemessene Lebensgrundlage
4 zuvörderst: zuerst
Zum Autor: Johann Gottlieb Fichte (1762 – 1814) war ein deutscher Philosoph, der unter anderem Schriften zur Staats- und Rechtslehre veröffentlichte. Er gilt als wichtiger Vertreter des Deutschen Idealismus.
1.
Stellen Sie das Problem, auf das der Text antwortet, sowie die Kernthese des Autors dar und erarbeiten Sie die Argumentationsschritte. [26 Punkte]
2.
Vergleichen Sie Fichtes Ausführungen mit einer vertragstheoretischen Position, die Sie aus dem Unterricht kennen. Stellen Sie hierfür zuerst die Grundzüge dieser Position dar. [30 Punkte]
3.
Beurteilen Sie, wie tragfähig beide Positionen sind, und nehmen Sie Stellung dazu, wie sich die individuelle Freiheit und die Sicherheit aller Bürger in einem Staat zueinander verhalten sollten. [24 Punkte]
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