Aufgabe HT 2 · Abitur NRW Katholische Religion LK · Haupttermin 2021
Thema: Christliches Menschenbild und Würde des Lebens · Aus der Prüfung LK · Haupttermin (2021)
Aufgabenstellung
Materialgrundlage:
Härle, Wilfried *: Warum Gott? Für Menschen, die mehr wissen wollen. Leipzig 2 2014, S. 251–254
Der Glaube an Gott steht in den allermeisten Religionen auch für die ethische Orientierung an
solchen für das Leben und Zusammenleben der Menschen grundlegenden Normen, genauer
gesagt: Er steht für die Lebensdienlichkeit und Geltung solcher Normen. Denn die Einsicht,
dass die in der Welt existierenden Wesen nicht Produkte eines blinden Zufalls sind, sondern
5 Geschöpfe Gottes, gibt ihnen einen Wert oder sogar eine Würde, das heißt ein Anrecht auf
Achtung, durch die sie ausgezeichnet und vor menschlicher Willkür in Schutz genommen
werden.
Insbesondere dort, wo Menschen sich in ihrem Verhalten ausschließlich an den Erkenntnis-
sen orientieren wollen, die wir aus den Naturwissenschaften über die Regeln der evolutionär
10 verlaufenden Naturprozesse gewinnen, droht die Gefahr, dass diese Regeln dann auch für
ethisch verbindlich gehalten werden. Das aber führt leicht zu einer Einstellung und zu einem
Verhalten, die man (abwertend) als „sozialdarwinistisch“ bezeichnet, um damit zum Ausdruck
zu bringen, dass die Selektionsmechanismen der Evolution in ihrer Gnadenlosigkeit keine
guten ethischen Lehrmeister oder Vorbilder sind. Will man sich aber in ethischer Hinsicht
15 nicht allein an ihnen orientieren, stellt sich die Frage, woher man dann eine humane ethische
Ausrichtung gewinnen kann.
Die ethische Ausrichtung wäre jedoch unzureichend und irreführend verstanden, wenn man
dabei nur oder primär an Verbote und Gebote dächte, die im Namen Gottes vorschreiben, was
zu lassen und was zu tun ist. Richtet man sich an der in Jesus Christus Mensch gewordenen
20 Liebe Gottes aus, so ergibt sich gegenüber dieser Vorstellung eine gravierende Veränderung:
Diese Veränderung besteht darin, dass die ethische Orientierung ihre tiefste Begründung
nicht aus dem Sollen gewinnt, sondern aus dem Sein. Das heißt, dass sie den Charakter einer
Lebensbewegung hat, in der ein Mensch zunächst Empfangender ist. Wenn Menschen das
Gefühl haben, dass sie in ihrem Handeln etwas weitergeben, was ihnen zuvor selbst zuteil-
25 geworden ist, dann gibt das dem Ethos eine unverkrampfte Gestalt. Sie resultiert nicht aus
dem Druck, der durch das erzeugt wird, was erst noch erreicht und geschaffen werden muss,
sondern aus der Dankbarkeit für das Empfangene. Und dabei kann man oft die Erfahrung
machen, dass man durch das Weitergeben eher reicher als ärmer wird.
Mit alledem macht die ethische Orientierung, die im Glauben an Gott gründet, das Kriterium
30 der Lebensdienlichkeit stark. Dieser Aspekt verdient als Interpretation des Sinnes ethischer
Normen besondere Erwähnung. Denn wenn das Nachdenken über ethische Normen die Aus-
richtung an dem aus dem Blick verliert, was dem Leben dient, kann an ihrer Stelle die Vor-
stellung von Gott als einem strengen, kleinlichen Gesetzgeber und Richter einziehen, die
schon bei vielen Menschen das Leben belastet und den Zugang zum Gottesglauben erschwert
35 hat. Diese Gefahr nimmt jedoch in dem Maße ab, in dem der Glaube an Gott einerseits in Ver-
bindung gebracht wird mit dem Gedanken des rechten Maßes für den Menschen und anderer-
seits mit der Erkenntnis der Bedeutung von Vergebung.
Der Gedanke des rechten Maßes besagt, dass das Ethos sich an dem ausrichten soll, was für
den Menschen – gesellschaftlich und individuell – bekömmlich ist, was ihm guttut, was sei-
40 nem Leben dient. Damit werden der Blick über den Augenblick hinaus und der Blick über
das Eigeninteresse hinaus zu einer wichtigen Hilfe, um das zu entdecken, was dauerhaft und
umfassend ein gutes Leben ermöglicht, und dieser Blick muss nicht bei den Menschen enden,
sondern darf und sollte auch die anderen Geschöpfe Gottes umfassen.
Ebenso wichtig für ein lebensdienliches Ethos ist der Gedanke der Vergebung. Ohne Verge-
45 bung bleiben Menschen dauerhaft an ihr Fehlverhalten gebunden und müssen versuchen, es
durch außerordentliche gute Taten auszugleichen, damit schließlich die Waagschale der guten
Taten die der bösen überwiegt. Aber kein Mensch kennt die „Verrechnungseinheiten“, die für
eine solche moralische Bilanz maßgeblich wären. So bleibt das menschliche Leben ohne die
Möglichkeit und Wirklichkeit von Vergebung stets unter der Drohung eines endgültigen ethi-
50 schen Scheiterns. Eine bedingungslose Bejahung und Annahme als Mensch und Geschöpf
Gottes ist da nicht vorgesehen.
Das ist ganz anders, wenn die Erkenntnis Raum gewinnt, dass jedem Menschen mit seinem
Dasein von Gott eine unantastbare Würde gegeben ist, das heißt „das Anrecht auf Achtung als
Mensch“ […]. Das kann zwar ignoriert und missachtet werden, aber es kann – als Anrecht! –
55 niemandem genommen werden. Die Menschenwürde ist eine Auszeichnung und Erhöhung,
die zum aufrechten Gang und zum offenen Wort befähigt und ermutigt. Dieses ethische und
rechtliche Fundament des Lebens und Zusammenlebens ist dort bedroht, wo der Glaube an
Gott aus einem Menschenleben oder aus einer ganzen Gesellschaft verschwindet. Denn dann
erscheint die Menschenwürde als etwas, das entweder durch Menschen verliehen ist und
60 darum durch Menschen auch wieder entzogen werden kann, oder als etwas, das man sich
erst durch seine Lebensleistung verdienen muss und das darum von vielen gar nicht erreicht
wird oder unter der ständigen Gefahr steht (zum Beispiel durch Versagen oder Demenz) ab-
handen zu kommen.
* Wilfried Härle, geb. 1941, ist evangelischer Theologe und war Professor für Systematische Theologie/Ethik an der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Heidelberg; er war Mitglied der Enquetekommission des Deutschen Bundestags „Ethik und Recht der modernen Medizin“ und bis 2010 Vorsitzender der Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
3.
Untersuchen Sie, inwiefern Härles Überlegungen mit den zentralen Aussagen und Anliegen der Kirche zum besonderen Wert und zur Würde des menschlichen Lebens übereinstimmen, die in Kap. IV der Gemeinsamen Erklärung „Gott ist ein Freund des Lebens“ dargelegt sind. (14 Punkte)
4.
Erörtern Sie anhand eines ethischen Entscheidungsfeldes (z. B. Abtreibung oder Sterbehilfe), ob Härles ethische Überlegungen für die heutige Gesellschaft tragfähig sind. (20 Punkte)

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
3. Untersuchen Sie, inwiefern Härles Überlegungen mit den zentralen Aussagen und Anliegen der Kirche zum besonderen Wert und zur Würde des menschlichen Lebens übereinstimmen, die in Kap. IV der Gemeinsamen Erklärung „Gott ist ein Freund des Lebens“ dargelegt sind. (14 Punkte)
Lösung: Individuelle Ausarbeitung gemäß den offiziellen Erwartungen: - Übereinstimmung in grundlegenden Aussagen: * Schöpfungstheologische Begründung: Der Mensch ist von Gott gewollt und geschaffen, besitzt Eigenwert und Würde aus der Gottebenbildlichkeit. * Personsein unabhängig von Leistung: Nach der Erklärung begründet die Anerkennung durch Gott das Personsein; weder schwere Beeinträchtigungen noch mangelnde Lebensleistung können die Würde mindern. Auch Härle betont, dass die unantastbare Würde nicht erst verdient werden muss und keinem Menschen genommen werden kann. * Härle akzentuiert zusätzlich und pointierter die Warnung vor einer atheistischen Gesellschaft, in der Würde durch Menschen verliehen und folglich auch willkürlich entzogen werden könnte. - Übereinstimmung in grundlegenden Anliegen: * Einbringen des Würdeverständnisses in Rechtsordnung und gesellschaftliches Bewusstsein; Aufruf zu lebensdienlicher Praxis über bloßes Eigeninteresse hinaus. * Schutz vor Willkür und Gefährdung des Lebensrechts auch unter Belastungen und Krisen.
4. Erörtern Sie anhand eines ethischen Entscheidungsfeldes (z. B. Abtreibung oder Sterbehilfe), ob Härles ethische Überlegungen für die heutige Gesellschaft tragfähig sind. (20 Punkte)
Lösung: Individuelle Ausarbeitung (z. B. am Entscheidungsfeld der Sterbehilfe/assistierten Suizids): - Begründet zustimmende Argumente: * Härles Verankerung der Würde in der bedingungslosen Liebe Gottes stützt das Ethos der Hospiz- und Palliativbewegung: Sterbende erfahren Annahme ohne Leistungsdruck. * Schutzfunktion vor sozialdarwinistischen Tendenzen und einer rein ökonomisierten Gesellschaft, die Schwerkranke als Kostenfaktor sehen könnte. * Widerstand gegen eine Relativierung des Lebensrechts als rein positives, vom Gesetzgeber beliebig disponierbares Recht. - Begründet ablehnende Argumente: * Grenzen der Palliativversorgung: Aus Patientensicht kann die Beendigung unerträglichen Leidens als höchste Lebensdienlichkeit verstanden werden. * Vorrang der individuellen Autonomie: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben (vgl. BVerfG-Urteil 2020) wird als Ausdruck der Menschenwürde verstanden, nicht als Willkür. * Pluralismus und Säkularisierung: Eine rein religiös/theologisch begründete Normativität lässt sich in einer säkularen Gesellschaft nicht mehr allgemeingültig vorschreiben. - Begründete Schlussfolgerung/Fazit: Abwägendes Urteil zur Reichweite und Vermittelbarkeit von Härles Position in einer modernen, weltanschaulich pluralen Gesellschaft.
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