Aufgabe 2 · Abitur NRW Erziehungswissenschaft LK · Nachtermin · Weiterbildungskolleg 2021
Thema: Interkulturelle Bildung · Aus der Prüfung LK · Nachtermin · Weiterbildungskolleg (2021)
Aufgabenstellung
Abiturprüfung 2021 – Erziehungswissenschaft, Leistungskurs
Aufgabenstellung
1.
Formulieren Sie die zentrale(n) Aussage(n) des Textes, stellen Sie dessen Inhalt dar und skizzieren Sie, wie die Argumentation aufgebaut ist. (18 Punkte)
2.
Ordnen Sie die Positionen der Autorin einem Modell Interkultureller Erziehung zu. (32 Punkte)
3.
Nehmen Sie auf der Grundlage Ihrer bisherigen Ergebnisse Stellung zu den Positionen der Autorin. Beziehen Sie dabei Ihr Wissen über Chancen und Risiken pädagogischer Einflussnahme in Vorschuleinrichtungen ein. (30 Punkte)
(Hinweis: Weitere 20 Punkte werden für die Darstellungsleistung nach den Bewertungskriterien vergeben.)
Materialgrundlage
Helena Stockinger: Religiöse Differenz in elementarpädagogischen Einrichtungen. Was der Religionspädagogik zu denken geben kann. In: Österreichisches Religionspädagogisches Forum (ÖRF), 2014, Vol. 22, Nr. 1, S. 85 – 91.
(Zwischenüberschriften und Quellenangaben wurden zugunsten einer besseren Lesbarkeit weggelassen. Die Rechtschreibung entspricht dem Original.)
Im zweiten Artikel der UN-Kinderrechtskonvention wird Differenz thematisiert und verdeutlicht, dass diese kein Grund für Diskriminierung sein darf und die in der Konvention genannten Rechte jedem Kind zukommen, „ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.“ 1 Im Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention wird verlangt, dass die Bildung des Kindes unter anderem darauf auszulegen ist, „c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln; d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten; […]“. 2 Da Kultur und Religion miteinander verwoben sind, kann somit auch die Achtung vor der eigenen und vor anderen Religionen implizit in diesem Recht 3 gelesen werden. Kinder sind auf ein verantwortungsvolles Leben, in dem Freundschaft zwischen Völkern, ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen vorhanden ist, vorzubereiten. Sie haben das Recht, zu erfahren, dass es andere Kulturen, andere Nationen, andere Religionen gibt, dass Unterschiede in der Gesellschaft existieren, dass diese keine Gefahr darstellen, sondern dass Verständigung, Frieden, Toleranz, Gleichberechtigung und Freundschaft möglich sind. Die Menschenrechte, insbesondere die Kinderrechte, sind Grundlage der Inklusion, in der pädagogisch zu realisieren versucht wird, jede Form der Diskriminierung zu vermeiden. Religiöse Differenz ist im pädagogischen Konzept der Inklusion mitzudenken.
Elementarpädagogische Einrichtungen als Spiegelbild der Gesellschaft sind oftmals die ersten Institutionen, in denen Kinder mit religiöser Differenz, sowohl religiöser Traditionen als auch individueller Religiosität, außerhalb des familiären Umfelds konfrontiert werden. Da Lernprozesse bereits in ihrer Grundstruktur dialogisch interpretativ angelegt sind, sind elementarpädagogische Einrichtungen wichtige Bildungsorte für Differenzfähigkeit. Kinder können ermutigt werden, voneinander zu lernen und Solidarität, Respekt für Diversität und demokratische Fähigkeiten einzuüben. Rahmenbedingungen von und Umgangsformen in Institutionen können zur Förderung der Differenzfähigkeit beitragen. […]
Institutionen wie elementarpädagogische Einrichtungen sind verantwortlich, gemeinsam mit allen Beteiligten den Respekt für Differenz, auch für religiöse Differenz einzuüben. „Die Einsicht, dass das Ignorieren von Differenz (etwa der Schule) zur Produktion von Ungleichheit führt und Ungleichheiten bestätigt, befördert die Forderung nach Sensibilität für Differenzen und Heterogenität.“ Trotz der Offenheit gegenüber kultureller Differenz in Institutionen wird religiöse Differenz häufig übersehen. Wird Religion, eine wesentliche Dimension des menschlichen Lebens und Zusammenlebens, in Bildungseinrichtungen ausgeblendet, wirkt sich das auf die Kultur der Schule und der elementarpädagogischen Einrichtung aus. Wird Religion in Institutionen marginalisiert 4, kann deren inhaltliche und soziale Schlüsselfunktion „– für die Art der Gestaltung des Zusammenlebens mit Migranten; – für die Intensität und Qualität wechselseitigen Verständnisses; – für den Erwerb einer Haltung kritischen Respekts gegenüber Anderen“ nicht zum Ausdruck kommen. Wird das eigene Umfeld als monoreligiös 5 oder monokonfessionell 6 wahrgenommen, werden die Anderen ausgeblendet. Die Einmaligkeit jeder einzelnen Person anzuerkennen, umfasst auch deren religiöse Differenz. […]
Wird Religion als spannungsfreier Bereich gesehen, dürfen mögliche Konflikte auf Grund von religiöser Differenz nicht zur Sprache kommen. „Ursachen und Grundlegungen sozialer und kultureller Konflikte“ bleiben so dauerhaft verborgen. Differenz kann Konfliktpotenzial haben, was nicht bedeutet, dass Differenz Konflikte produzieren muss. Konflikte, die sich auf Grund religiöser Differenz ergeben, können im Kindergartenalltag möglicherweise vermieden werden, wenn religiöse Differenz nicht erkennbar ist, weil sich die Kinder einer Norm anzupassen haben. Konflikte, die nicht thematisiert, bearbeitet oder ausgetragen werden, sind deswegen aber trotzdem vorhanden. „(Religiöse) Pluralität bedeutet nicht Idylle, sondern ist vielleicht nur dort keine Quelle von Konflikten, wo Religion gänzlich privatisiert, Religionen gesellschaftlich gleichgültig und letztlich bedeutungslos geworden sind. Auch im Dialog wird nicht die Harmonie des ‚Einanderverstehen‘ erreicht, sondern eher das ‚Einander-in-der-Fremdheit-Begleiten‘ als fruchtbare Lösung anzusehen sein. Konflikte bergen auch Chancen in sich. Auch deswegen ist nicht primär ihre Vermeidung anzustreben, sondern ein angemessener Umgang mit ihnen.“ Religiöse Differenz nicht zu thematisieren, kann eine Form des Umgangs sein, die im Kindergarten vorhandene Komplexität und vielfältigen Anforderungen zu reduzieren, ebenso kann dies mit fehlender Kompetenz und Unsicherheit in Bezug auf religiöse Differenz zusammenhängen.
Herausforderung der Religionspädagogik ist es, aufzuzeigen, dass Religion mehr ist als ein Faktor, der Zufriedenheit im Menschen fördert. Religion kann aus der Zufriedenheit aufrütteln, wodurch kreative Potenziale freigesetzt werden, die es zur Aufdeckung falscher Tendenzen bedarf, um Veränderung herbeizuführen. Religion ist nicht mit Harmonisierung gleichzusetzen, sondern trägt in sich ein Spannungspotenzial. […] Es gilt die Frage wachzuhalten, was Religion ist, Religion nicht zu instrumentalisieren und die Relevanz besonders der im Leben nie vollständig zu beantwortenden Fragen für die ElementarpädagogInnen zu verdeutlichen. Die Einstellung der ElementarpädagogInnen zur Religion beeinflusst deren Verständnis von religiöser Bildung und Erziehung und den Umgang mit religiöser Differenz im Kindergartenalltag. Das Spannungspotenzial, das Religion eigen ist, durch Harmonisierungstendenzen aufzulösen, hat einen zu hohen Preis, auch wenn der Versuch, dies zu tun, angesichts der Komplexität des Alltags verlockend ist. […]
Dass der Dialog über religiöse Differenz im Kindergarten von besonderer Bedeutung ist und möglicherweise in einen interreligiösen Dialog mündet, wird von Peter L. Berger festgestellt: „Dieser interreligiöse Dialog auf Kindergarten-Ebene ist wahrscheinlich letztlich wichtiger als der interreligiöse Dialog von Akademikern, weil einfach mehr Menschen im Kindergarten sind als an der Universität.“ Die Religionspädagogik kann ihren Beitrag dazu leisten, in elementarpädagogischen Einrichtungen das Miteinanderleben und Voneinanderlernen in Verschiedenheit zu unterstützen.
1 Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1989, Artikel 2
2 Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1989, Artikel 29
3 Die Autorin bezieht sich auf das Recht auf Bildung.
4 marginalisiert: an den Rand oder ins Abseits gedrängt
5 monoreligiös: nur eine Religion betrachtend
6 monokonfessionell: nur eine Konfession betrachtend, als Konfessionen werden unterschiedliche christliche Richtungen und Gemeinschaften bezeichnet, z. B. evangelische oder katholische Konfession
1.
2.
3.

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
1. Formulieren Sie die zentrale(n) Aussage(n) des Textes, stellen Sie dessen Inhalt dar und skizzieren Sie, wie die Argumentation aufgebaut ist. (18 Punkte)
Lösung: Die Ausarbeitung orientiert sich an den Vorgaben des ministeriellen Bewertungsbogens: 1. Hauptaussage(n) (4 Punkte): Elementarpädagogische Einrichtungen bereiten Kinder verantwortlich auf ein Miteinander in unterschiedlichen Kulturen vor. Der gegenseitige Respekt und ein gegenseitiges Verständnis können durch die Auseinandersetzung mit Unterschieden, ausdrücklich mit religiösen Divergenzen, eingeübt werden. 2. Inhaltliche Aspekte (10 Punkte): - Artikel der UN-Kinderrechtskonvention: Differenz kein Grund für Diskriminierung, Recht auf Bildung. - Vorbereitung von Kindern auf ein Leben in Verantwortung einer multikulturellen Gesellschaft. - Verantwortung elementarpädagogischer Einrichtungen. - Recht auf Aufklärung hinsichtlich religiöser Divergenz. - Vermeidung der Aufdeckung religiöser Differenz als Zeichen mangelnder Kompetenz und Unsicherheit. - Chancen der Divergenz hinsichtlich des Einübens von Respekt, Toleranz und Verständnis. - Risiko der Ausblendung von Andersartigkeit durch Homogenität. - Notwendiger Austausch in der Divergenz über Dialoge. - Potenziale der Religion, insbesondere Spannungspotenzial. - Vermeidung von Harmonisierung. - Bedeutung des interreligiösen Dialogs im Elementarbereich. 3. Argumentationsaufbau (4 Punkte): Die Autorin leitet aus der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf religiöse Bildung ab und begründet vor diesem Hintergrund das Recht der Kinder auf Erfahrungen von religiöser Divergenz; verweist auf die Chancen, die durch Konflikte und Unterschiedlichkeit erreicht werden können; kritisiert harmonisierende Tendenzen und problematisiert fehlende Kompetenz und Unsicherheit.
2. Ordnen Sie die Positionen der Autorin einem Modell Interkultureller Erziehung zu. (32 Punkte)
Lösung: Die Zuordnung erfolgt systematisch zu einem Modell, vorzugsweise der Interkulturellen Erziehung und Bildung nach Wolfgang Nieke: 1. Eigene Schwerpunkte für die Zuordnung (6 Punkte): z. B. Kulturverständnis, Entwicklung interkultureller Kompetenz, Konfliktverständnis, Rolle von Religion, pädagogische Folgerungen. 2. Textaussagen bezüglich des Modells (4 Punkte): - Vorbereitung von Kindern auf ein Leben in Verantwortung einer multikulturellen Gesellschaft. - Einüben von Respekt, Toleranz und Verständnis sowie demokratischen Fähigkeiten. - Konflikte als Chance. - Erleben von Divergenzen. - Homogenität blendet Andersartigkeit aus. 3. Darstellung des Modells (z. B. Nieke) (8 Punkte): - Mensch als Kulturwesen, Religion als Teil der (Sozial-)Kultur. - Interkulturelle Erziehung als Pädagogik der Begegnung und des Konflikts. - Relevante Ziele aus den 10 Zielen Interkultureller Erziehung (z. B. Erkennen des eigenen Ethnozentrismus, Umgehen mit Befremdung, Grundlegen von Toleranz, Akzeptieren von Ethnizität, Einüben in Formen vernünftiger Konfliktbewältigung). 4. Differenzierte Zuordnung der Teilleistungen (10 Punkte): - *Kulturbegriff:* Andersartigkeit in Ethnien, Kulturen, Nationen, Religionen Kultur als Orientierungsmuster, Religion als Teil der Kultur. - *Rolle der Religion:* Religion als Ausgangspunkt für Divergenz, Spannungspotenzial Werte als Deutungsmuster. - *Ziele interkultureller Kompetenzen:* Erkennen der Nichtbedrohung durch Andersartigkeit, gegenseitiger Respekt Umgehen mit Befremdung und Ermuntern zur Solidarität. - *Konfliktverständnis:* Konflikte als Differenz Wertkonflikte als Konkurrenz von Deutungsmustern. - *Chancen von Konflikten für die Gesellschaft:* Offenlegung von Normen und Pluralität vs. Harmonisierung Akzeptieren von Ethnizität. - *Chancen für die Individualentwicklung:* Solidaritätserfahrungen, Einüben von Respekt Erkennen des eigenen Ethnozentrismus, Grundlegen von Toleranz. - *Konfliktlösungen:* Zulassen von Konflikten, Dialog, „sich in der Fremdheit begleiten“ Schritte zur vernünftigen Konfliktbewältigung. 5. Fazit auf abstrakterer Ebene (4 Punkte): Bündelung der Zuordnungsergebnisse und theoriegeleitete Synthese.
3. Nehmen Sie auf der Grundlage Ihrer bisherigen Ergebnisse Stellung zu den Positionen der Autorin. Beziehen Sie dabei Ihr Wissen über Chancen und Risiken pädagogischer Einflussnahme in Vorschuleinrichtungen ein. (30 Punkte)
Lösung: Die kriteriengeleitete Stellungnahme umfasst folgende Schritte gemäß Bewertungsvorgaben: 1. Vielschichtigkeit des Beurteilungsproblems (4 Punkte): Entwicklung leitender Fragestellungen, etwa: - Inwieweit können elementarpädagogische Einrichtungen als Bildungsort für interkulturelle Kompetenzen fungieren? - Inwiefern ist Religionsdivergenz als Zugang zum Erwerb interkultureller Kompetenzen geeignet? - Inwieweit verändern gesellschaftliche Anforderungen den Bildungsauftrag und damit die Professionalisierungsansprüche an Erzieherinnen und Erzieher? 2. Kriterienwahl (4 Punkte): z. B. gesellschaftliche Entwicklung, kindliche Entwicklung, Bedeutung von Religion, Rolle der elementarpädagogischen Bildung, Rolle der Erzieherinnen und Erzieher. 3. Darstellung von Chancen und Grenzen (6 Punkte): Aufgabenbezogene Aspekte pädagogischer Einwirkungen in Vorschuleinrichtungen (z. B. institutionelle Rahmenbedingungen, Entwicklungsstand von Vorschulkindern, Chancen früher Sozialisation vs. Überforderung). 4. Differenzierte Verknüpfung (10 Punkte): Reflexion von Teilaspekten, z. B.: - Gesellschaftliche Anforderungen vs. interkultureller Bildungsauftrag. - Unterstützung der Toleranz- und Respektbildung im Kindergarten. - Eignung von Religion als Ausgangspunkt Interkultureller Erziehung. - Mögliche Benachteiligung in säkularisierten Vorschuleinrichtungen. - Thematisierung religiöser Diversität vs. normierte Anpassungsdrücke. - Konfliktarme Vorschulzeit als Hindernis interkultureller Kompetenz. - Professionalisierung der Fachkräfte vs. staatlicher Bildungsauftrag. - Kognitive Entwicklungsbegrenzungen im Vorschulalter. 5. Kriteriengeleitetes pädagogisches Urteil (6 Punkte): Abwägendes, in sich konsistentes und eigenständiges Gesamturteil zur entwickelten Problemstellung. *(Hinweis: 20 Punkte der Gesamtklausur entfallen auf die Darstellungsleistung gemäß den Kriterien: Strukturierung, Verknüpfung von Aussagen, Belege/Zitate, Fachsprache, sprachliche Richtigkeit.)*
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