Aufgabe 2 · Abitur NRW Erziehungswissenschaft LK · Nachtermin 2021

Thema: Interkulturelle Bildung · Aus der Prüfung LK · Nachtermin (2021)

Aufgabenstellung

Abiturprüfung 2021 – Erziehungswissenschaft, Leistungskurs

Aufgabenstellung (PA LK NT 2)

Materialgrundlage

Helena Stockinger: Religiöse Differenz in elementarpädagogischen Einrichtungen. Was der Religionspädagogik zu denken geben kann. In: Österreichisches Religionspädagogisches Forum (ÖRF), 2014, Vol. 22, Nr. 1, S. 85–91.

(Zwischenüberschriften und Quellenangaben wurden zugunsten einer besseren Lesbarkeit weggelassen. Die Rechtschreibung entspricht dem Original.)

Helena Stockinger: Religiöse Differenz in elementarpädagogischen Einrichtungen

1 Im zweiten Artikel der UN-Kinderrechtskonvention wird Differenz thematisiert und verdeut-

2 licht, dass diese kein Grund für Diskriminierung sein darf und die in der Konvention genann-

3 ten Rechte jedem Kind zukommen, „ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse,

4 der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen An-

5 schauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinde-

6 rung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.“

7 Im Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention wird verlangt, dass die Bildung des Kindes

8 unter anderem darauf auszulegen ist, „c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kultu-

9 rellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Lan-

10 des, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen

11 Kulturen als der eigenen zu vermitteln; d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben

12 in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleich-

13 berechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen,

14 nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten; […].“ Da Kultur

15 und Religion miteinander verwoben sind, kann somit auch die Achtung vor der eigenen und

16 vor anderen Religionen implizit in diesem Recht gelesen werden. Kinder sind auf ein verant-

17 wortungsvolles Leben, in dem Freundschaft zwischen Völkern, ethnischen, nationalen und

18 religiösen Gruppen vorhanden ist, vorzubereiten. Sie haben das Recht, zu erfahren, dass es

19 andere Kulturen, andere Nationen, andere Religionen gibt, dass Unterschiede in der Gesell-

20 schaft existieren, dass diese keine Gefahr darstellen, sondern dass Verständigung, Frieden,

21 Toleranz, Gleichberechtigung und Freundschaft möglich sind. Die Menschenrechte, insbeson-

22 dere die Kinderrechte, sind Grundlage der Inklusion, in der pädagogisch zu realisieren ver-

23 sucht wird, jede Form der Diskriminierung zu vermeiden. Religiöse Differenz ist im pädago-

24 gischen Konzept der Inklusion mitzudenken.

25 Elementarpädagogische Einrichtungen als Spiegelbild der Gesellschaft sind oftmals die ersten

26 Institutionen, in denen Kinder mit religiöser Differenz, sowohl religiöser Traditionen als auch

27 individueller Religiosität, außerhalb des familiären Umfelds konfrontiert werden. Da Lern-

28 prozesse bereits in ihrer Grundstruktur dialogisch interpretativ angelegt sind, sind elementar-

29 pädagogische Einrichtungen wichtige Bildungsorte für Differenzfähigkeit. Kinder können

30 ermutigt werden, voneinander zu lernen und Solidarität, Respekt für Diversität und demokra-

31 tische Fähigkeiten einzuüben. Rahmenbedingungen von und Umgangsformen in Institutionen

32 können zur Förderung der Differenzfähigkeit beitragen. […]

33 Institutionen wie elementarpädagogische Einrichtungen sind verantwortlich, gemeinsam mit

34 allen Beteiligten den Respekt für Differenz, auch für religiöse Differenz einzuüben. „Die Ein-

35 sicht, dass das Ignorieren von Differenz (etwa der Schule) zur Produktion von Ungleichheit

36 führt und Ungleichheiten bestätigt, befördert die Forderung nach Sensibilität für Differenzen

37 und Heterogenität.“ Trotz der Offenheit gegenüber kultureller Differenz in Institutionen wird

38 religiöse Differenz häufig übersehen. Wird Religion, eine wesentliche Dimension des mensch-

39 lichen Lebens und Zusammenlebens, in Bildungseinrichtungen ausgeblendet, wirkt sich das

40 auf die Kultur der Schule und der elementarpädagogischen Einrichtung aus. Wird Religion in

41 Institutionen marginalisiert, kann deren inhaltliche und soziale Schlüsselfunktion „– für die

42 Art der Gestaltung des Zusammenlebens mit Migranten; – für die Intensität und Qualität wech-

43 selseitigen Verständnisses; – für den Erwerb einer Haltung kritischen Respekts gegenüber

44 Anderen“ nicht zum Ausdruck kommen. Wird das eigene Umfeld als monoreligiös oder

45 monokonfessionell wahrgenommen, werden die Anderen ausgeblendet. Die Einmaligkeit

46 jeder einzelnen Person anzuerkennen, umfasst auch deren religiöse Differenz. […]

47 Wird Religion als spannungsfreier Bereich gesehen, dürfen mögliche Konflikte auf Grund

48 von religiöser Differenz nicht zur Sprache kommen. „Ursachen und Grundlegungen sozialer

49 und kultureller Konflikte“ bleiben so dauerhaft verborgen. Differenz kann Konfliktpotenzial

50 haben, was nicht bedeutet, dass Differenz Konflikte produzieren muss. Konflikte, die sich

51 auf Grund religiöser Differenz ergeben, können im Kindergartenalltag möglicherweise ver-

52 mieden werden, wenn religiöse Differenz nicht erkennbar ist, weil sich die Kinder einer Norm

53 anzupassen haben. Konflikte, die nicht thematisiert, bearbeitet oder ausgetragen werden, sind

54 deswegen aber trotzdem vorhanden. „(Religiöse) Pluralität bedeutet nicht Idylle, sondern ist

55 vielleicht nur dort keine Quelle von Konflikten, wo Religion gänzlich privatisiert, Religionen

56 gesellschaftlich gleichgültig und letztlich bedeutungslos geworden sind. Auch im Dialog wird

57 nicht die Harmonie des ‚Einanderverstehen‘ erreicht, sondern eher das ‚Einander-in-der-

58 Fremdheit-Begleiten‘ als fruchtbare Lösung anzusehen sein. Konflikte bergen auch Chancen

59 in sich. Auch deswegen ist nicht primär ihre Vermeidung anzustreben, sondern ein angemes-

60 sener Umgang mit ihnen.“ Religiöse Differenz nicht zu thematisieren, kann eine Form des

61 Umgangs sein, die im Kindergarten vorhandene Komplexität und vielfältigen Anforderungen

62 zu reduzieren, ebenso kann dies mit fehlender Kompetenz und Unsicherheit in Bezug auf

63 religiöse Differenz zusammenhängen.

64 Herausforderung der Religionspädagogik ist es, aufzuzeigen, dass Religion mehr ist als ein

65 Faktor, der Zufriedenheit im Menschen fördert. Religion kann aus der Zufriedenheit aufrüt-

66 teln, wodurch kreative Potenziale freigesetzt werden, die es zur Aufdeckung falscher Tenden-

67 zen bedarf, um Veränderung herbeizuführen. Religion ist nicht mit Harmonisierung gleich-

68 zusetzen, sondern trägt in sich ein Spannungspotenzial. […] Es gilt die Frage wachzuhalten,

69 was Religion ist, Religion nicht zu instrumentalisieren und die Relevanz besonders der im

70 Leben nie vollständig zu beantwortenden Fragen für die ElementarpädagogInnen zu verdeut-

71 lichen. Die Einstellung der ElementarpädagogInnen zur Religion beeinflusst deren Verständ-

72 nis von religiöser Bildung und Erziehung und den Umgang mit religiöser Differenz im Kin-

73 dergartenalltag. Das Spannungspotenzial, das Religion eigen ist, durch Harmonisierungsten-

74 denzen aufzulösen, hat einen zu hohen Preis, auch wenn der Versuch, dies zu tun, angesichts

75 der Komplexität des Alltags verlockend ist. […]

76 Dass der Dialog über religiöse Differenz im Kindergarten von besonderer Bedeutung ist und

77 möglicherweise in einen interreligiösen Dialog mündet, wird von Peter L. Berger festgestellt:

78 „Dieser interreligiöse Dialog auf Kindergarten-Ebene ist wahrscheinlich letztlich wichtiger als

79 der interreligiöse Dialog von Akademikern, weil einfach mehr Menschen im Kindergarten

80 sind als an der Universität.“ Die Religionspädagogik kann ihren Beitrag dazu leisten, in ele-

81 mentarpädagogischen Einrichtungen das Miteinanderleben und Voneinanderlernen in Ver-

82 schiedenheit zu unterstützen.

Anmerkung zur Autorin: Helena Stockinger ist Professorin an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität München.

1 Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1989, Artikel 2

2 Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1989, Artikel 29

3 Die Autorin bezieht sich auf das Recht auf Bildung.

4 marginalisiert: an den Rand oder ins Abseits gedrängt

5 monoreligiös: nur eine Religion betrachtend

6 monokonfessionell: nur eine Konfession betrachtend (z. B. evangelische oder katholische Konfession)

1.

Formulieren Sie die zentrale(n) Aussage(n) des Textes, stellen Sie dessen Inhalt dar und skizzieren Sie, wie die Argumentation aufgebaut ist. [18 Punkte]

2.

Ordnen Sie die Positionen der Autorin einem Modell der Interkulturellen Erziehung zu. [32 Punkte]

3.

Nehmen Sie auf der Grundlage Ihrer bisherigen Ergebnisse Stellung zu den Positionen der Autorin. Beziehen Sie dabei Ihr Wissen über Chancen und Risiken pädagogischen Einwirkens in Vorschuleinrichtungen ein. [30 Punkte]

Aufgabenstellung: Aufgabe 2 · Abitur NRW Erziehungswissenschaft LK · Nachtermin 2021

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

1. Formulieren Sie die zentrale(n) Aussage(n) des Textes, stellen Sie dessen Inhalt dar und skizzieren Sie, wie die Argumentation aufgebaut ist.

Lösung: Individuelle Ausarbeitung zu Hauptaussage, Inhalt und Argumentationsaufbau.

2. Ordnen Sie die Positionen der Autorin einem Modell der Interkulturellen Erziehung zu.

Lösung: Individuelle theoriegeleitete Zuordnung, vorzugsweise zum Modell von Wolfgang Nieke.

3. Nehmen Sie auf der Grundlage Ihrer bisherigen Ergebnisse Stellung zu den Positionen der Autorin. Beziehen Sie dabei Ihr Wissen über Chancen und Risiken pädagogischen Einwirkens in Vorschuleinrichtungen ein.

Lösung: Individuelle kriteriengeleitete Stellungnahme zu Chancen und Grenzen pädagogischer Einwirkungen im Elementarbereich.

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