Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 1 · Abitur Hessen Evangelische Religion GK 2021
Thema: Texterschließung: Text zusammenfassen und Gedankengang wiedergeben · Aus der Prüfung GK (2021)
Aufgabenstellung
Material 1
Wilfried Härle: Menschenwürde – zentrales Element des christlichen Menschenbildes (2006)
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt“. Ein halbes Jahrhundert lang galten diese Sätze aus Art. 1 des Grundgesetzes in
der Bundesrepublik fast unbestritten. Sie waren – und sind – nicht nur die Grundlage unserer
Verfassung, sondern auch des gesellschaftlichen Zusammenlebens. […] Niemand kann einem
5 Menschen den Anspruch auf Achtung nehmen. Aber sehr wohl können Menschen diesen Anspruch
missachten, sie können Menschen so behandeln, als hätten sie diesen Anspruch nicht. Und darum hat
GG Art. 1 auch darin recht, dass es nicht nur die Unantastbarkeit der Menschenwürde – im Sinne des
Anspruchs auf Achtung – konstatiert, sondern zugleich sagt: „Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ […]
10 Und was sagt das im Blick auf das christliche Menschenbild? In dessen Zentrum steht fraglos die
Einsicht, dass der Mensch, jeder Mensch, zu Gottes Bild geschaffen ist. Über die Jahrhunderte hin hat
sich allerdings gezeigt, dass die traditionelle theologische Begründung der Menschenwürde durch den
Gedanken der Gottebenbildlichkeit nicht völlig gegen Missverständnisse und problematische
Anwendungen gefeit ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn die biblische Aussage über die
15 Gottebenbildlichkeit des Menschen verstanden wird als Hinweis auf besondere Eigenschaften oder
Fähigkeiten des Menschen, aufgrund deren ihm Menschenwürde zukommt und zuzusprechen ist.
Unter diesen Eigenschaften und Fähigkeiten stehen naturgemäß vornean: Vernunft und Sprache, also
das, was den Menschen von den übrigen Geschöpfen unterscheidet. Das ist natürlich nicht verkehrt,
aber es kann leicht zu problematischen Verengungen führen.
20 Dagegen hat sich in der Theologie seit der Mitte des 20. Jahrhunderts ein neues, vertieftes Verständnis
von Menschenwürde durchgesetzt, das sich nicht länger an Eigenschaften und Fähigkeiten orientiert,
sondern an Beziehungen, genauer gesagt: an der grundlegenden, das menschliche Dasein
konstituierenden Beziehung Gottes zum Menschen. Ein solches relationales Verständnis von
Gottebenbildlichkeit und Menschenwürde hat sich als dem biblischen und christlichen Denken
25 angemessenere Verständnis herausgestellt und erweist sich zugleich im Blick auf die aktuellen
Diskussionen – insbesondere im Bereich der Medizin- und Bioethik – als besonders leistungsfähig.
Eine besonders wichtige Leistung des relationalen Menschenwürde-Gedankens besteht darin, dass er
sowohl dem Wissen um die Sozialität als auch um die Individualität des Menschen gerecht wird, ohne
in die gefährlichen Abwege eines Kollektivismus oder Individualismus abzugleiten.
30 Auf diesem Weg ist die Theologie nun in den letzten Jahren noch einen entscheidenden Schritt
weitergegangen, indem sie erkannte, dass aus christlicher Sicht eine weitere Vertiefung des
Verständnisses von Gottebenbildlichkeit und Menschenwürde dadurch möglich ist, dass der Mensch
im Lichte der Rechtfertigung wahrgenommen wird, die ihm durch Jesus Christus zuteil wird, der „das
Ebenbild des unsichtbaren Gottes“ ist (Kol 1,15 […]). Diese Begründung der Gottebenbildlichkeit und
35 Menschenwürde in der Rechtfertigung hat gegenüber der schöpfungstheologischen Begründung den
Vorteil, dass man von ihr her kaum auf den Gedanken kommen kann, dass es die Stärken und Vorzüge
eines Menschen wären, aufgrund deren ihm diese Auszeichnung von Gott her zuteil wird, sondern
dass der Mensch auch und gerade in seiner ganzen Schwäche, Niedrigkeit, Fehlbarkeit und
Erbärmlichkeit Gegenstand dieser Auszeichnung ist. […]
40 Wem eignet Menschenwürde? […] Dabei ist zunächst festzuhalten, dass es keine Grenze geben kann,
durch die von Menschen abstammende Wesen aufgrund von irgendwelchen Defekten ausgeschlossen
wären. Keine mögliche körperliche oder intellektuelle Behinderung berechtigt dazu, einem Wesen, das
von Menschen abstammt, das Menschsein abzusprechen. Trotzdem bleibt aber die Frage zu stellen
und zu beantworten, von wann ab und bis zu welchem Zeitpunkt ein von Menschen abstammendes
45 Wesen als „Mensch“ zu bezeichnen ist.
In dem ganzen Entwicklungsprozess von der Verbindung des Genoms der Samenzelle und der Eizelle
zu einem neuen, lebensfähigen Genom – also von der Befruchtung – an bis zum Tod gibt es keine
qualitative Zäsur, an der aus einem Zellhaufen erst ein Mensch würde. Der menschliche Embryo
entwickelt sich […] von Anfang an als Mensch, nicht zum Menschen. Alle Einschnitte, die es in dieser
50 Entwicklung gibt – Einnistung, Entstehung des zentralen Nervensystems, selbständige
Lebensfähigkeit, Geburt etc. – stellen trotz ihrer großen Bedeutung für die menschliche Entwicklung
keine solche qualitative Zäsur dar. […]
In der Gesamtheit des geschaffenen Seienden ist die Spezies „Mensch“ die einzige, von der wir
wissen, dass sie – in Gestalt ihrer einzelnen Individuen und in überindividuellen Gemeinschaften –
55 dazu in der Lage ist, nach dem Ursprung, Ziel und Sinn des Seienden und damit auch nach Gott zu
fragen, darüber Vermutungen oder Erkenntnisse zu äußern und sich dazu – in Verehrung oder
Ablehnung – zu verhalten. […]
Damit ist natürlich nur gesagt, dass die Anlage oder Bestimmung zur weltanschaulich-religiös-
ethischen Kommunikation das Charakteristikum der Spezies „Mensch“ bildet. Sie begründet die
60 Besonderheit der Menschenwürde im Unterschied zum Sein aller anderen Geschöpfe. Sie begründet
auch seine damit gegebene Überordnung, wie sie in der biblischen Vorstellung von der dem Menschen
übertragenen fürsorglichen Herrschaft (Dominium terrae 1) zum Ausdruck kommt. Denn nur eine
Erkenntnis – oder zumindest Ahnung – von Ursprung, Ziel und Sinn des Seienden befähigt dazu,
dessen Wesen und Bestimmung so zu erkennen, dass ein dem angemessener, verantwortlicher
65 Umgang mit dem Seienden möglich ist.
Wilfried Härle: Menschenwürde – zentrales Element des christlichen Menschenbildes, in: Evangelische Verantwortung (Heft 2) 2006, S. 1–11.
Hinweis
Wilfried Härle (*1941): deutscher evangelischer Theologe
1 Dominium terrae (lat.) – Herrschaft über die Erde, gemeint ist der biblische Herrschaftsauftrag
Material 2
Hubert Markl: Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde (2001)
Wenn es um bioethische Entscheidungen geht, die insbesondere Beginn und Ende des Menschen-
lebens betreffen, dann muss der Gewissens- und Handlungsfreiheit des einzelnen selbst betroffenen
Menschen – ob Christ oder nicht – in einer freien Gesellschaft ein hoher Rang eingeräumt bleiben.
Damit ist nicht nur die Freiheit von Eltern, insbesondere von Müttern gemeint, sich, wenn
5 Präimplantations- oder Pränataldiagnostik 1 schwere Entwicklungsstörungen einer Leibesfrucht
erwarten lässt, für oder gegen deren Austragen zu entscheiden.
Mich schrecken dabei sozialethische Argumente der Art, es könnte die Stimmung in der Bevölkerung
für oder gegen Behinderte beeinflussen, wenn es Müttern frei überlassen wird, solche schweren
Entscheidungen zu treffen. Nicht nur deshalb, weil sich hier andere anmaßen, nach ihrem Gutdünken
10 anstelle der Eltern und vor allem der Mütter zu entscheiden. […] Mich schreckt am meisten der Geist
erbarmungsloser Moral und zugleich des rechtlichen Zwanges auf betroffene Einzelne im Dienste
vermeintlicher Gemeinschaftsinteressen.
Hubert Markl: Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde, in: Tagesspiegel, 24.06.2001, URL: https://www.tagesspiegel.de/themen/gesundheit/gentechnik-warnung-vor-erbarmungsloser-moral/236494.html (abgerufen am 01.07.2020).
Hinweis
Hubert Markl (1938–2015): deutscher Zoologe
1 Präimplantationsdiagnostik (PID) – Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte nach einer künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibs. In der Folge könnte eine Entscheidung getroffen werden, ob der Embryo überhaupt in den Mutterleib eingesetzt wird.
Pränataldiagnostik (PND) – Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte während der Schwangerschaft. In der Folge könnte eine Entscheidung getroffen werden, ob die Schwangerschaft fortgesetzt oder ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird.
Vorschlag B – Aufgabe 1
1
Geben Sie die Argumentation des Autors wieder. (Material 1) [30 BE]

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
Geben Sie die Argumentation des Autors wieder. (Material 1)
Lösung: Wiedergabe der Argumentation von Wilfried Härle unter Berücksichtigung von Einleitung (Autor, Titel, Textsorte, Erscheinungsjahr, Thema), Verfassungsbezug (Art. 1 GG), Kritik am eigenschaftsorientierten Verständnis der Gottebenbildlichkeit, relationalem Menschenwürde-Verständnis, rechtfertigungstheologischer Vertiefung sowie bioethischen und schöpfungsethischen Konsequenzen.
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