Abitur Hessen Ethik 2021 · GK
Abiturprüfung Ethik in Hessen 2021, GK: 12 Aufgaben mit Lösungen. Themen: Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen. Mit automatischer Korrektur.
Themen der Prüfung: Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen · Anthropologische Grundpositionen: Menschenbilder · Kantische Ethik · Utilitarismus · Theorien der Gerechtigkeit · Menschenwürde und Menschenrechte in der angewandten Ethik · Schuld und Strafe
Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen
Material
Dieter Birnbacher: Verantwortung für zukünftige Generationen (2016)
Darüber, wie weit die Wahrnehmung von Verantwortung nicht nur gegenüber den jeweils
Nahestehenden, den „near and dear“, sondern auch gegenüber den räumlich, zeitlich und emotional
Fernstehenden moralisch einforderbar ist, gehen die Auffassungen auseinander. Auch wenn
unumstritten ist, dass die Vorsorge für spätere Generationen, die Hilfe für die Bewohner fremder
5 Erdteile und die Wahrnehmung von Samariterpflichten 1 gegenüber Fremden als moralisch
verdienstvoll und wünschenswert gilt, besteht doch keine Einigkeit darüber, wie weit ein Handeln zum
Wohle Fremder, die nicht zum primären Verantwortungsbereich des Einzelnen gehören, moralisch
eingefordert werden kann. […]
Kant bemerkt dazu lapidar 2, dass es die menschliche Natur mit sich bringe, „selbst in Ansehung der
10 allerentferntesten Epoche, die unsere Gattung treffen soll, nicht gleichgültig zu sein, wenn sie mit
Sicherheit erwartet werden kann“. Kant leugnet also jede Bevorzugung der Gegenwart gegenüber der
Zukunft und schreibt die Bevorzugung der Gegenwart ausschließlich der größeren Ungewissheit
zukünftiger Ereignisse zu. Die Sympathiefähigkeit erstrecke sich unbegrenzt über die gesamte
zukünftige Menschheit. […]
15 Zentraler Streitpunkt der ethischen Diskussion ist die Frage, ob sich eine Diskontierung 3 zukünftigen
Nutzens und Schadens mit den weithin akzeptierten metaethischen 4 und ethischen Prinzipien von
Unparteilichkeit, Gleichheit und intergenerationeller Gerechtigkeit vereinbaren lässt. Ist es zulässig,
einen in Zukunft anfallenden Nutzen bzw. Schaden aus Gegenwartssicht geringer zu bewerten, als er
zum Zeitpunkt seines Eintretens wahrscheinlich bewertet werden wird?
20 […] Mag auch eine Minderbewertung des Schicksals der nach uns kommenden Generationen mit dem
Prinzip der Universalisierung vereinbar sein, scheint es doch kaum vereinbar mit einem anderen
Prinzip, das gemeinhin mit dem moral point of view verknüpft wird, nämlich dem Prinzip der
Unparteilichkeit. Danach ist es charakteristisch für die Moral, Sachverhalte von einem Standpunkt
maximaler Unparteilichkeit aus zu beurteilen, gewissermaßen aus einer Perspektive jenseits aller
25 besonderen Perspektiven. Im Gegensatz zu außermoralischen Beurteilungen, bei denen wir die
Freiheit haben, eine persönliche Perspektive einzunehmen, gilt eine Beurteilung normalerweise nur
dann als eine moralische Beurteilung, wenn sie von einem unpersönlichen Standpunkt jenseits der
eigenen besonderen Interessen und Präferenzen getroffen wird. Die Begründung dafür liegt darin, dass
nur hinreichend unparteiliche Beurteilungen eine Chance haben, den […] Anspruch auf
30 Allgemeingültigkeit einzulösen. Es muss jedoch als fraglich gelten, ob eine Privilegierung der
Gegenwart und der nahen Zukunft gegenüber der ferneren Zukunft von diesem Standpunkt aus
zulässig ist. Die Gegenwart gegenüber der Zukunft zu privilegieren scheint geradezu ein
Musterbeispiel für Parteilichkeit und Ungleichbehandlung, insbesondere dann, wenn die zeitliche
Verteilung von Nutzen und Kosten ausgeprägt ungleich ist und die zukünftigen Generationen einseitig
35 benachteiligt. […]
Eine Minderschätzung zukünftiger Güter erscheint insbesondere dann ethisch problematisch, wenn sie
sich nicht auf geldwerte Konsumgüter, sondern auf Güter richtet, die sich einer monetären 5 Bewertung
ganz oder teilweise entziehen, etwa Umweltgüter, kulturelle Güter und die politischen und
gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Auch diese Güter müssten, falls sie in Zukunft anfallen, der
40 Diskontierungslogik unterworfen werden, so dass sie aus heutiger Sicht weniger wert sind als zu dem
Zeitpunkt, zu dem sie eintreten. Solange die Wertminderung des zukünftigen Nutzens allein auf seiner
Zukünftigkeit beruht, kann es nicht darauf ankommen, ob es sich bei dem Gegenstand der
Minderschätzung um wirtschaftliche oder monetär bewertbare Güter handelt. In letzter Konsequenz
müssten auch die Rechte der Zukünftigen dieser Logik entsprechend abgewertet werden, was geradezu
45 absurd wäre. Denn gerade „Rechte“ werden in der Regel als Bollwerke 6 errichtet, die dem Ansturm
der Diskontierungswelle standhalten. Würden sie diskontiert, verfehlten sie die ihnen zugedachte
Aufgabe, als „Trümpfe“ 7 […] gegenüber andersartigen Erwägungen zu fungieren und das moralische
Urteil unmittelbarer zu binden als Kosten-Nutzen-Erwägungen.
Paradoxe Konsequenzen ergeben sich aus einer Diskontierung zukünftiger Rechte vor allem, wenn
50 man bedenkt, dass zu den Rechten Zukünftiger auch die Menschenrechte zählen.
Dieter Birnbacher: Klimaethik. Nach uns die Sintflut?, Stuttgart 2016, S. 63ff.
Hinweis
Dieter Birnbacher (*1946) ist emeritierter Professor für Philosophie an der Universität Düsseldorf.
Micha Brumlik (*1947) ist emeritierter Professor für Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main.
1 Samariterpflichten: abgeleitet vom „barmherzigen Samariter“ aus einem biblischen Gleichnis als Bezeichnung für die Pflicht zur selbstlosen Hilfe; bis ins frühe 20. Jahrhundert hießen Erste-Hilfe-Kurse auch „Samariterkurse“.
2 lapidar: knapp formuliert, ohne weitere Erklärungen
3 Diskontierung: meint hier die Praxis, zukünftigen Nutzen bzw. Schaden in gegenwärtige Abwägungen mit einem geringeren Wert einzubeziehen.
4 metaethischen: über dem Ethischen
5 monetär: das Geld betreffend
6 Bollwerk: Festung
7 Trumpf: meint im übertragenen Sinn „einen Vorteil haben“, ein Trumpf ist in einem Kartenspiel eine höherwertige Karte.
1 Geben Sie den vorliegenden Text wieder. (Material)
(30 BE)
Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 2 · Utilitarismus
Material
Dieter Birnbacher: Verantwortung für zukünftige Generationen (2016)
Darüber, wie weit die Wahrnehmung von Verantwortung nicht nur gegenüber den jeweils
Nahestehenden, den „near and dear“, sondern auch gegenüber den räumlich, zeitlich und emotional
Fernstehenden moralisch einforderbar ist, gehen die Auffassungen auseinander. Auch wenn
unumstritten ist, dass die Vorsorge für spätere Generationen, die Hilfe für die Bewohner fremder
5 Erdteile und die Wahrnehmung von Samariterpflichten 1 gegenüber Fremden als moralisch
verdienstvoll und wünschenswert gilt, besteht doch keine Einigkeit darüber, wie weit ein Handeln zum
Wohle Fremder, die nicht zum primären Verantwortungsbereich des Einzelnen gehören, moralisch
eingefordert werden kann. […]
Kant bemerkt dazu lapidar 2, dass es die menschliche Natur mit sich bringe, „selbst in Ansehung der
10 allerentferntesten Epoche, die unsere Gattung treffen soll, nicht gleichgültig zu sein, wenn sie mit
Sicherheit erwartet werden kann“. Kant leugnet also jede Bevorzugung der Gegenwart gegenüber der
Zukunft und schreibt die Bevorzugung der Gegenwart ausschließlich der größeren Ungewissheit
zukünftiger Ereignisse zu. Die Sympathiefähigkeit erstrecke sich unbegrenzt über die gesamte
zukünftige Menschheit. […]
15 Zentraler Streitpunkt der ethischen Diskussion ist die Frage, ob sich eine Diskontierung 3 zukünftigen
Nutzens und Schadens mit den weithin akzeptierten metaethischen 4 und ethischen Prinzipien von
Unparteilichkeit, Gleichheit und intergenerationeller Gerechtigkeit vereinbaren lässt. Ist es zulässig,
einen in Zukunft anfallenden Nutzen bzw. Schaden aus Gegenwartssicht geringer zu bewerten, als er
zum Zeitpunkt seines Eintretens wahrscheinlich bewertet werden wird?
20 […] Mag auch eine Minderbewertung des Schicksals der nach uns kommenden Generationen mit dem
Prinzip der Universalisierung vereinbar sein, scheint es doch kaum vereinbar mit einem anderen
Prinzip, das gemeinhin mit dem moral point of view verknüpft wird, nämlich dem Prinzip der
Unparteilichkeit. Danach ist es charakteristisch für die Moral, Sachverhalte von einem Standpunkt
maximaler Unparteilichkeit aus zu beurteilen, gewissermaßen aus einer Perspektive jenseits aller
25 besonderen Perspektiven. Im Gegensatz zu außermoralischen Beurteilungen, bei denen wir die
Freiheit haben, eine persönliche Perspektive einzunehmen, gilt eine Beurteilung normalerweise nur
dann als eine moralische Beurteilung, wenn sie von einem unpersönlichen Standpunkt jenseits der
eigenen besonderen Interessen und Präferenzen getroffen wird. Die Begründung dafür liegt darin, dass
nur hinreichend unparteiliche Beurteilungen eine Chance haben, den […] Anspruch auf
30 Allgemeingültigkeit einzulösen. Es muss jedoch als fraglich gelten, ob eine Privilegierung der
Gegenwart und der nahen Zukunft gegenüber der ferneren Zukunft von diesem Standpunkt aus
zulässig ist. Die Gegenwart gegenüber der Zukunft zu privilegieren scheint geradezu ein
Musterbeispiel für Parteilichkeit und Ungleichbehandlung, insbesondere dann, wenn die zeitliche
Verteilung von Nutzen und Kosten ausgeprägt ungleich ist und die zukünftigen Generationen einseitig
35 benachteiligt. […]
Eine Minderschätzung zukünftiger Güter erscheint insbesondere dann ethisch problematisch, wenn sie
sich nicht auf geldwerte Konsumgüter, sondern auf Güter richtet, die sich einer monetären 5 Bewertung
ganz oder teilweise entziehen, etwa Umweltgüter, kulturelle Güter und die politischen und
gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Auch diese Güter müssten, falls sie in Zukunft anfallen, der
40 Diskontierungslogik unterworfen werden, so dass sie aus heutiger Sicht weniger wert sind als zu dem
Zeitpunkt, zu dem sie eintreten. Solange die Wertminderung des zukünftigen Nutzens allein auf seiner
Zukünftigkeit beruht, kann es nicht darauf ankommen, ob es sich bei dem Gegenstand der
Minderschätzung um wirtschaftliche oder monetär bewertbare Güter handelt. In letzter Konsequenz
müssten auch die Rechte der Zukünftigen dieser Logik entsprechend abgewertet werden, was geradezu
45 absurd wäre. Denn gerade „Rechte“ werden in der Regel als Bollwerke 6 errichtet, die dem Ansturm
der Diskontierungswelle standhalten. Würden sie diskontiert, verfehlten sie die ihnen zugedachte
Aufgabe, als „Trümpfe“ 7 […] gegenüber andersartigen Erwägungen zu fungieren und das moralische
Urteil unmittelbarer zu binden als Kosten-Nutzen-Erwägungen.
Paradoxe Konsequenzen ergeben sich aus einer Diskontierung zukünftiger Rechte vor allem, wenn
50 man bedenkt, dass zu den Rechten Zukünftiger auch die Menschenrechte zählen.
Dieter Birnbacher: Klimaethik. Nach uns die Sintflut?, Stuttgart 2016, S. 63ff.
Hinweis
Dieter Birnbacher (*1946) ist emeritierter Professor für Philosophie an der Universität Düsseldorf.
Micha Brumlik (*1947) ist emeritierter Professor für Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main.
1 Samariterpflichten: abgeleitet vom „barmherzigen Samariter“ aus einem biblischen Gleichnis als Bezeichnung für die Pflicht zur selbstlosen Hilfe; bis ins frühe 20. Jahrhundert hießen Erste-Hilfe-Kurse auch „Samariterkurse“.
2 lapidar: knapp formuliert, ohne weitere Erklärungen
3 Diskontierung: meint hier die Praxis, zukünftigen Nutzen bzw. Schaden in gegenwärtige Abwägungen mit einem geringeren Wert einzubeziehen.
4 metaethischen: über dem Ethischen
5 monetär: das Geld betreffend
6 Bollwerk: Festung
7 Trumpf: meint im übertragenen Sinn „einen Vorteil haben“, ein Trumpf ist in einem Kartenspiel eine höherwertige Karte.
2 Setzen Sie die Ausführungen Birnbachers (Material) in Beziehung zu den Prinzipien einer utilitaristischen Ethik.
(40 BE)
Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 3 · Menschenwürde und Menschenrechte in der angewandten Ethik
Material
Dieter Birnbacher: Verantwortung für zukünftige Generationen (2016)
Darüber, wie weit die Wahrnehmung von Verantwortung nicht nur gegenüber den jeweils
Nahestehenden, den „near and dear“, sondern auch gegenüber den räumlich, zeitlich und emotional
Fernstehenden moralisch einforderbar ist, gehen die Auffassungen auseinander. Auch wenn
unumstritten ist, dass die Vorsorge für spätere Generationen, die Hilfe für die Bewohner fremder
5 Erdteile und die Wahrnehmung von Samariterpflichten 1 gegenüber Fremden als moralisch
verdienstvoll und wünschenswert gilt, besteht doch keine Einigkeit darüber, wie weit ein Handeln zum
Wohle Fremder, die nicht zum primären Verantwortungsbereich des Einzelnen gehören, moralisch
eingefordert werden kann. […]
Kant bemerkt dazu lapidar 2, dass es die menschliche Natur mit sich bringe, „selbst in Ansehung der
10 allerentferntesten Epoche, die unsere Gattung treffen soll, nicht gleichgültig zu sein, wenn sie mit
Sicherheit erwartet werden kann“. Kant leugnet also jede Bevorzugung der Gegenwart gegenüber der
Zukunft und schreibt die Bevorzugung der Gegenwart ausschließlich der größeren Ungewissheit
zukünftiger Ereignisse zu. Die Sympathiefähigkeit erstrecke sich unbegrenzt über die gesamte
zukünftige Menschheit. […]
15 Zentraler Streitpunkt der ethischen Diskussion ist die Frage, ob sich eine Diskontierung 3 zukünftigen
Nutzens und Schadens mit den weithin akzeptierten metaethischen 4 und ethischen Prinzipien von
Unparteilichkeit, Gleichheit und intergenerationeller Gerechtigkeit vereinbaren lässt. Ist es zulässig,
einen in Zukunft anfallenden Nutzen bzw. Schaden aus Gegenwartssicht geringer zu bewerten, als er
zum Zeitpunkt seines Eintretens wahrscheinlich bewertet werden wird?
20 […] Mag auch eine Minderbewertung des Schicksals der nach uns kommenden Generationen mit dem
Prinzip der Universalisierung vereinbar sein, scheint es doch kaum vereinbar mit einem anderen
Prinzip, das gemeinhin mit dem moral point of view verknüpft wird, nämlich dem Prinzip der
Unparteilichkeit. Danach ist es charakteristisch für die Moral, Sachverhalte von einem Standpunkt
maximaler Unparteilichkeit aus zu beurteilen, gewissermaßen aus einer Perspektive jenseits aller
25 besonderen Perspektiven. Im Gegensatz zu außermoralischen Beurteilungen, bei denen wir die
Freiheit haben, eine persönliche Perspektive einzunehmen, gilt eine Beurteilung normalerweise nur
dann als eine moralische Beurteilung, wenn sie von einem unpersönlichen Standpunkt jenseits der
eigenen besonderen Interessen und Präferenzen getroffen wird. Die Begründung dafür liegt darin, dass
nur hinreichend unparteiliche Beurteilungen eine Chance haben, den […] Anspruch auf
30 Allgemeingültigkeit einzulösen. Es muss jedoch als fraglich gelten, ob eine Privilegierung der
Gegenwart und der nahen Zukunft gegenüber der ferneren Zukunft von diesem Standpunkt aus
zulässig ist. Die Gegenwart gegenüber der Zukunft zu privilegieren scheint geradezu ein
Musterbeispiel für Parteilichkeit und Ungleichbehandlung, insbesondere dann, wenn die zeitliche
Verteilung von Nutzen und Kosten ausgeprägt ungleich ist und die zukünftigen Generationen einseitig
35 benachteiligt. […]
Eine Minderschätzung zukünftiger Güter erscheint insbesondere dann ethisch problematisch, wenn sie
sich nicht auf geldwerte Konsumgüter, sondern auf Güter richtet, die sich einer monetären 5 Bewertung
ganz oder teilweise entziehen, etwa Umweltgüter, kulturelle Güter und die politischen und
gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Auch diese Güter müssten, falls sie in Zukunft anfallen, der
40 Diskontierungslogik unterworfen werden, so dass sie aus heutiger Sicht weniger wert sind als zu dem
Zeitpunkt, zu dem sie eintreten. Solange die Wertminderung des zukünftigen Nutzens allein auf seiner
Zukünftigkeit beruht, kann es nicht darauf ankommen, ob es sich bei dem Gegenstand der
Minderschätzung um wirtschaftliche oder monetär bewertbare Güter handelt. In letzter Konsequenz
müssten auch die Rechte der Zukünftigen dieser Logik entsprechend abgewertet werden, was geradezu
45 absurd wäre. Denn gerade „Rechte“ werden in der Regel als Bollwerke 6 errichtet, die dem Ansturm
der Diskontierungswelle standhalten. Würden sie diskontiert, verfehlten sie die ihnen zugedachte
Aufgabe, als „Trümpfe“ 7 […] gegenüber andersartigen Erwägungen zu fungieren und das moralische
Urteil unmittelbarer zu binden als Kosten-Nutzen-Erwägungen.
Paradoxe Konsequenzen ergeben sich aus einer Diskontierung zukünftiger Rechte vor allem, wenn
50 man bedenkt, dass zu den Rechten Zukünftiger auch die Menschenrechte zählen.
Dieter Birnbacher: Klimaethik. Nach uns die Sintflut?, Stuttgart 2016, S. 63ff.
Hinweis
Dieter Birnbacher (*1946) ist emeritierter Professor für Philosophie an der Universität Düsseldorf.
Micha Brumlik (*1947) ist emeritierter Professor für Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main.
1 Samariterpflichten: abgeleitet vom „barmherzigen Samariter“ aus einem biblischen Gleichnis als Bezeichnung für die Pflicht zur selbstlosen Hilfe; bis ins frühe 20. Jahrhundert hießen Erste-Hilfe-Kurse auch „Samariterkurse“.
2 lapidar: knapp formuliert, ohne weitere Erklärungen
3 Diskontierung: meint hier die Praxis, zukünftigen Nutzen bzw. Schaden in gegenwärtige Abwägungen mit einem geringeren Wert einzubeziehen.
4 metaethischen: über dem Ethischen
5 monetär: das Geld betreffend
6 Bollwerk: Festung
7 Trumpf: meint im übertragenen Sinn „einen Vorteil haben“, ein Trumpf ist in einem Kartenspiel eine höherwertige Karte.
„Läßt sich gehaltvoll davon sprechen, daß Menschen, von denen heute niemand wissen kann, ob sie überhaupt jemals existieren werden, Rechte haben?“ (Micha Brumlik)
3 Erörtern Sie ausgehend von den Ausführungen Birnbachers (Material) und dem Zitat von Brumlik, inwieweit sich die Forderung nach Klimaschutz auch auf die Idee der Menschenrechte gründen lässt.
(30 BE)
Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen
Material
Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz (2015)
Dass Ausstattung und Zustand des Gehirns das Wesen eines Menschen und mit ihm seine
Entscheidungen und Handlungen beeinflussen, ist eine alte Erkenntnis. In ihrer 1887 im „Deutschen
Archiv für klinische Medicin“ erschienenen Abhandlung „Ueber Charakterveränderungen des
Menschen infolge von Läsionen des Stirnhirns“ berichtet die Ärztin Leonore Welt über Fälle, in denen
5 Hirnverletzungen den Menschen verändert haben. [...] Wenn deshalb Zustände des Gehirns ersichtlich
(auch) normabweichendes, (auch) delinquentes 1 Verhalten bestimmen, nimmt es nicht Wunder, dass
die Erkenntnisse der Hirnforschung schon seit langem auch die Diskussionen beeinflussen, die über
Willensfreiheit und Strafrecht geführt werden. [...]
Da es Willensfreiheit nicht gibt, dringen beide [Roth und Singer 2 ] auf die Verabschiedung eines
10 Strafrechts, das gegen einen Täter den (auch moralischen) Vorwurf erhebt, er sei schuldig, weil er sich
anders hätte entscheiden, weil er anders hätte handeln können, als er es tat. Das ist ein Plädoyer für die
Abschaffung jedenfalls eines auf Schuld gründenden Strafrechts.
Für Roth verschließt sich der „Alternativismus“ [...]. Auch dort, wo „Optionen z.B. zwischen A und
B“ bestehen, sei „die Tatsache (...) dass ich schließlich A und nicht B tue (...) in dem Augenblick, in
15 dem ich A tue, determiniert“, nicht also (ebenso gut) möglich, B zu tun. [...] Vielmehr gelte
verallgemeinernd, dass niemand für seine die kriminellen Handlungen bestimmenden „Gene, seine
Gehirnentwicklung, für traumatisierende Erlebnisse im Kindesalter und ein negatives soziales Umfeld
verantwortlich gemacht“ und dass „angesichts dieser Zusammenhänge das traditionelle
indeterministisch-alternativistische Schuldprinzip und die Begründung von Strafe als Sühne und
20 Vergeltung“ generell und für niemanden mehr „aufrecht erhalten werden“ könne. Deshalb sei auch der
Umkehrschluss, dass ein Täter, dessen Schuld nicht nach §20 des deutschen Strafgesetzbuches 3
aufgrund anormaler Umstände ausgeschlossen ist, schuldfähig und also auch „tatsächlich willensfrei
sei“, keineswegs haltbar. Denn „die bisherigen Erkenntnisse der Hirnforschung“ reichten „bei weitem
aus (...) Zweifel an strafrechtlicher Schuld“ insgesamt und also „für alle Täter zu begründen“.
25 Zusammen mit der Juristin Grischa Merkel zieht Roth daraus den Schluss, dass nach dem Grundsatz in
dubio pro reo niemand für schuldig erklärt werden dürfe. [...] Für Roth ergibt sich nun daraus
allerdings der „paradoxe Zustand, dass wir das Prinzip der persönlichen Schuld und ihrer Begründung
durch eine freie Willensentscheidung als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt ablehnen müssen“, dass
aber die Gesellschaft „sehr wohl in der Lage sein muss, durch geeignete Erziehungsmaßnahmen ihren
30 Mitgliedern das Gefühl der Verantwortung für das eigene Tun einzupflanzen, und zwar nicht aufgrund
ihrer Willensentscheidung, sondern aus der aus Versuch und Irrtum herbeigeführten Einsicht heraus,
dass ohne ein solches Gefühl der Verantwortung das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig
gestört ist. Die Erzeugung dieses Gefühls der Verantwortung“ ist demnach „eine Aufgabe, die jeder
von uns – auch unfreiwillig – zu übernehmen hat.“ In diesem Sinne kann es für Roth „Verantwortung
35 ohne persönliche Schuld geben“. [...] Denn „ein Verzicht auf den Begriff der persönlichen Schuld
bedeutet keineswegs den Verzicht auf Bestrafung einer Tat als Verletzung gesellschaftlicher Normen“.
[...] Für den Strafzweck und den Strafvollzug wird daraus abgeleitet, dass „Täter (...) danach nicht
deshalb bestraft (werden), weil sie mutwillig schuldig geworden sind, sondern weil sie abgeschreckt
oder gebessert werden sollen, falls das möglich ist; andernfalls muss die Gesellschaft vor ihnen
40 geschützt werden.“ Im Strafvollzug soll damit „der Gedanke der Besserung einen viel höheren
Stellenwert erhalten als bisher“. [...] Sie [Merkel und Roth] wollen – überraschend – dem Täter die
Wahl (!) belassen, „ob er sich der klassischen Bestrafung aussetzen oder ob er den therapeutischen
Ansatz als Weg zu einer Verhaltensänderung nehmen will, um seinem Teil der Verantwortung gerecht
zu werden“. Therapie könne nur auf „freiwilliger Basis erfolgen“, auch wenn die Entscheidung des
45 Täters „keine Wahl im Sinne eines Anders-Handeln-Könnens wäre“. [...]
Fasst man die Botschaft zusammen [...] ergibt sich ein gespaltenes Bild. In seinen Wünschen,
Absichten und Zielen, in seinen Entscheidungen und Handlungen fühlt sich der Mensch frei, ist es
aber nicht. [...]
[Wir sollen] auf Schuld, auf den persönlichen Vorwurf verzichten. Das aber ist – blickt man in unser
50 Gesetz – leichter gesagt, als getan. [...] Dem Grundsatz nämlich, dass jede Strafe Schuld voraussetzt,
kommt nach dem Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlicher Rang zu. Er ist im
Rechtsstaatsprinzip begründet und „wurzelt in der vom Grundgesetz vorausgesetzten und in Art. 1 und
2 verfassungsmäßig geschützten Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen, die vom
Gesetzgeber auch bei der Ausgestaltung des Strafrechts zu achten und zu respektieren ist“. [...] Nulla
55 poena sine culpa 4 hat Verfassungsrang. Dieser fließt aus der Menschenwürde und dem
Rechtsstaatsgebot. Denn diese beiden sind es, die nach dem Bundesverfassungsgericht „die
Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne“ bestimmen. Auch das
„Menschenbild des Grundgesetzes“ klingt deutlich in dieser Verfassungsidee an. Es ist „ein
Menschenbild, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in
60 Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägt ist“.
Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz. URL: https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/24984/1/zstw-2015-0002.pdf (abgerufen am 2.01.2020).
Hinweise
Thomas Hillenkamp ist Rechtswissenschaftler.
Die Textmarkierungen entsprechen dem Originaltext.
1 delinquentes Verhalten – straffälliges, verbrecherisches Verhalten
2 Hillenkamp bezieht sich auf die beiden Hirnforscher Gerhard Roth und Wolf Singer. Beide Hirnforscher haben sich insbesondere mit der Frage nach der Vereinbarkeit von Willensfreiheit und der naturwissenschaftlichen Beschreibung des Gehirns beschäftigt.
3 §20 des deutschen Strafgesetzbuches lautet: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
4 nulla poena sine culpa – keine Strafe ohne Schuld
1
Fassen Sie den vorliegenden Text in eigenen Worten zusammen. (Material) (25 BE)
Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 2 · Anthropologische Grundpositionen: Menschenbilder
Material
Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz (2015)
Dass Ausstattung und Zustand des Gehirns das Wesen eines Menschen und mit ihm seine
Entscheidungen und Handlungen beeinflussen, ist eine alte Erkenntnis. In ihrer 1887 im „Deutschen
Archiv für klinische Medicin“ erschienenen Abhandlung „Ueber Charakterveränderungen des
Menschen infolge von Läsionen des Stirnhirns“ berichtet die Ärztin Leonore Welt über Fälle, in denen
5 Hirnverletzungen den Menschen verändert haben. [...] Wenn deshalb Zustände des Gehirns ersichtlich
(auch) normabweichendes, (auch) delinquentes 1 Verhalten bestimmen, nimmt es nicht Wunder, dass
die Erkenntnisse der Hirnforschung schon seit langem auch die Diskussionen beeinflussen, die über
Willensfreiheit und Strafrecht geführt werden. [...]
Da es Willensfreiheit nicht gibt, dringen beide [Roth und Singer 2 ] auf die Verabschiedung eines
10 Strafrechts, das gegen einen Täter den (auch moralischen) Vorwurf erhebt, er sei schuldig, weil er sich
anders hätte entscheiden, weil er anders hätte handeln können, als er es tat. Das ist ein Plädoyer für die
Abschaffung jedenfalls eines auf Schuld gründenden Strafrechts.
Für Roth verschließt sich der „Alternativismus“ [...]. Auch dort, wo „Optionen z.B. zwischen A und
B“ bestehen, sei „die Tatsache (...) dass ich schließlich A und nicht B tue (...) in dem Augenblick, in
15 dem ich A tue, determiniert“, nicht also (ebenso gut) möglich, B zu tun. [...] Vielmehr gelte
verallgemeinernd, dass niemand für seine die kriminellen Handlungen bestimmenden „Gene, seine
Gehirnentwicklung, für traumatisierende Erlebnisse im Kindesalter und ein negatives soziales Umfeld
verantwortlich gemacht“ und dass „angesichts dieser Zusammenhänge das traditionelle
indeterministisch-alternativistische Schuldprinzip und die Begründung von Strafe als Sühne und
20 Vergeltung“ generell und für niemanden mehr „aufrecht erhalten werden“ könne. Deshalb sei auch der
Umkehrschluss, dass ein Täter, dessen Schuld nicht nach §20 des deutschen Strafgesetzbuches 3
aufgrund anormaler Umstände ausgeschlossen ist, schuldfähig und also auch „tatsächlich willensfrei
sei“, keineswegs haltbar. Denn „die bisherigen Erkenntnisse der Hirnforschung“ reichten „bei weitem
aus (...) Zweifel an strafrechtlicher Schuld“ insgesamt und also „für alle Täter zu begründen“.
25 Zusammen mit der Juristin Grischa Merkel zieht Roth daraus den Schluss, dass nach dem Grundsatz in
dubio pro reo niemand für schuldig erklärt werden dürfe. [...] Für Roth ergibt sich nun daraus
allerdings der „paradoxe Zustand, dass wir das Prinzip der persönlichen Schuld und ihrer Begründung
durch eine freie Willensentscheidung als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt ablehnen müssen“, dass
aber die Gesellschaft „sehr wohl in der Lage sein muss, durch geeignete Erziehungsmaßnahmen ihren
30 Mitgliedern das Gefühl der Verantwortung für das eigene Tun einzupflanzen, und zwar nicht aufgrund
ihrer Willensentscheidung, sondern aus der aus Versuch und Irrtum herbeigeführten Einsicht heraus,
dass ohne ein solches Gefühl der Verantwortung das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig
gestört ist. Die Erzeugung dieses Gefühls der Verantwortung“ ist demnach „eine Aufgabe, die jeder
von uns – auch unfreiwillig – zu übernehmen hat.“ In diesem Sinne kann es für Roth „Verantwortung
35 ohne persönliche Schuld geben“. [...] Denn „ein Verzicht auf den Begriff der persönlichen Schuld
bedeutet keineswegs den Verzicht auf Bestrafung einer Tat als Verletzung gesellschaftlicher Normen“.
[...] Für den Strafzweck und den Strafvollzug wird daraus abgeleitet, dass „Täter (...) danach nicht
deshalb bestraft (werden), weil sie mutwillig schuldig geworden sind, sondern weil sie abgeschreckt
oder gebessert werden sollen, falls das möglich ist; andernfalls muss die Gesellschaft vor ihnen
40 geschützt werden.“ Im Strafvollzug soll damit „der Gedanke der Besserung einen viel höheren
Stellenwert erhalten als bisher“. [...] Sie [Merkel und Roth] wollen – überraschend – dem Täter die
Wahl (!) belassen, „ob er sich der klassischen Bestrafung aussetzen oder ob er den therapeutischen
Ansatz als Weg zu einer Verhaltensänderung nehmen will, um seinem Teil der Verantwortung gerecht
zu werden“. Therapie könne nur auf „freiwilliger Basis erfolgen“, auch wenn die Entscheidung des
45 Täters „keine Wahl im Sinne eines Anders-Handeln-Könnens wäre“. [...]
Fasst man die Botschaft zusammen [...] ergibt sich ein gespaltenes Bild. In seinen Wünschen,
Absichten und Zielen, in seinen Entscheidungen und Handlungen fühlt sich der Mensch frei, ist es
aber nicht. [...]
[Wir sollen] auf Schuld, auf den persönlichen Vorwurf verzichten. Das aber ist – blickt man in unser
50 Gesetz – leichter gesagt, als getan. [...] Dem Grundsatz nämlich, dass jede Strafe Schuld voraussetzt,
kommt nach dem Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlicher Rang zu. Er ist im
Rechtsstaatsprinzip begründet und „wurzelt in der vom Grundgesetz vorausgesetzten und in Art. 1 und
2 verfassungsmäßig geschützten Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen, die vom
Gesetzgeber auch bei der Ausgestaltung des Strafrechts zu achten und zu respektieren ist“. [...] Nulla
55 poena sine culpa 4 hat Verfassungsrang. Dieser fließt aus der Menschenwürde und dem
Rechtsstaatsgebot. Denn diese beiden sind es, die nach dem Bundesverfassungsgericht „die
Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne“ bestimmen. Auch das
„Menschenbild des Grundgesetzes“ klingt deutlich in dieser Verfassungsidee an. Es ist „ein
Menschenbild, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in
60 Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägt ist“.
Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz. URL: https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/24984/1/zstw-2015-0002.pdf (abgerufen am 2.01.2020).
Hinweise
Thomas Hillenkamp ist Rechtswissenschaftler.
Die Textmarkierungen entsprechen dem Originaltext.
1 delinquentes Verhalten – straffälliges, verbrecherisches Verhalten
2 Hillenkamp bezieht sich auf die beiden Hirnforscher Gerhard Roth und Wolf Singer. Beide Hirnforscher haben sich insbesondere mit der Frage nach der Vereinbarkeit von Willensfreiheit und der naturwissenschaftlichen Beschreibung des Gehirns beschäftigt.
3 §20 des deutschen Strafgesetzbuches lautet: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
4 nulla poena sine culpa – keine Strafe ohne Schuld
2
Setzen Sie die beiden im Text dargestellten Menschenbilder (Hirnforschung: Roth, Verfassungsrecht: Hillenkamp) in Beziehung zu den Menschenbildern Freuds und Kants. (45 BE)
Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 3 · Schuld und Strafe
Material
Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz (2015)
Dass Ausstattung und Zustand des Gehirns das Wesen eines Menschen und mit ihm seine
Entscheidungen und Handlungen beeinflussen, ist eine alte Erkenntnis. In ihrer 1887 im „Deutschen
Archiv für klinische Medicin“ erschienenen Abhandlung „Ueber Charakterveränderungen des
Menschen infolge von Läsionen des Stirnhirns“ berichtet die Ärztin Leonore Welt über Fälle, in denen
5 Hirnverletzungen den Menschen verändert haben. [...] Wenn deshalb Zustände des Gehirns ersichtlich
(auch) normabweichendes, (auch) delinquentes 1 Verhalten bestimmen, nimmt es nicht Wunder, dass
die Erkenntnisse der Hirnforschung schon seit langem auch die Diskussionen beeinflussen, die über
Willensfreiheit und Strafrecht geführt werden. [...]
Da es Willensfreiheit nicht gibt, dringen beide [Roth und Singer 2 ] auf die Verabschiedung eines
10 Strafrechts, das gegen einen Täter den (auch moralischen) Vorwurf erhebt, er sei schuldig, weil er sich
anders hätte entscheiden, weil er anders hätte handeln können, als er es tat. Das ist ein Plädoyer für die
Abschaffung jedenfalls eines auf Schuld gründenden Strafrechts.
Für Roth verschließt sich der „Alternativismus“ [...]. Auch dort, wo „Optionen z.B. zwischen A und
B“ bestehen, sei „die Tatsache (...) dass ich schließlich A und nicht B tue (...) in dem Augenblick, in
15 dem ich A tue, determiniert“, nicht also (ebenso gut) möglich, B zu tun. [...] Vielmehr gelte
verallgemeinernd, dass niemand für seine die kriminellen Handlungen bestimmenden „Gene, seine
Gehirnentwicklung, für traumatisierende Erlebnisse im Kindesalter und ein negatives soziales Umfeld
verantwortlich gemacht“ und dass „angesichts dieser Zusammenhänge das traditionelle
indeterministisch-alternativistische Schuldprinzip und die Begründung von Strafe als Sühne und
20 Vergeltung“ generell und für niemanden mehr „aufrecht erhalten werden“ könne. Deshalb sei auch der
Umkehrschluss, dass ein Täter, dessen Schuld nicht nach §20 des deutschen Strafgesetzbuches 3
aufgrund anormaler Umstände ausgeschlossen ist, schuldfähig und also auch „tatsächlich willensfrei
sei“, keineswegs haltbar. Denn „die bisherigen Erkenntnisse der Hirnforschung“ reichten „bei weitem
aus (...) Zweifel an strafrechtlicher Schuld“ insgesamt und also „für alle Täter zu begründen“.
25 Zusammen mit der Juristin Grischa Merkel zieht Roth daraus den Schluss, dass nach dem Grundsatz in
dubio pro reo niemand für schuldig erklärt werden dürfe. [...] Für Roth ergibt sich nun daraus
allerdings der „paradoxe Zustand, dass wir das Prinzip der persönlichen Schuld und ihrer Begründung
durch eine freie Willensentscheidung als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt ablehnen müssen“, dass
aber die Gesellschaft „sehr wohl in der Lage sein muss, durch geeignete Erziehungsmaßnahmen ihren
30 Mitgliedern das Gefühl der Verantwortung für das eigene Tun einzupflanzen, und zwar nicht aufgrund
ihrer Willensentscheidung, sondern aus der aus Versuch und Irrtum herbeigeführten Einsicht heraus,
dass ohne ein solches Gefühl der Verantwortung das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig
gestört ist. Die Erzeugung dieses Gefühls der Verantwortung“ ist demnach „eine Aufgabe, die jeder
von uns – auch unfreiwillig – zu übernehmen hat.“ In diesem Sinne kann es für Roth „Verantwortung
35 ohne persönliche Schuld geben“. [...] Denn „ein Verzicht auf den Begriff der persönlichen Schuld
bedeutet keineswegs den Verzicht auf Bestrafung einer Tat als Verletzung gesellschaftlicher Normen“.
[...] Für den Strafzweck und den Strafvollzug wird daraus abgeleitet, dass „Täter (...) danach nicht
deshalb bestraft (werden), weil sie mutwillig schuldig geworden sind, sondern weil sie abgeschreckt
oder gebessert werden sollen, falls das möglich ist; andernfalls muss die Gesellschaft vor ihnen
40 geschützt werden.“ Im Strafvollzug soll damit „der Gedanke der Besserung einen viel höheren
Stellenwert erhalten als bisher“. [...] Sie [Merkel und Roth] wollen – überraschend – dem Täter die
Wahl (!) belassen, „ob er sich der klassischen Bestrafung aussetzen oder ob er den therapeutischen
Ansatz als Weg zu einer Verhaltensänderung nehmen will, um seinem Teil der Verantwortung gerecht
zu werden“. Therapie könne nur auf „freiwilliger Basis erfolgen“, auch wenn die Entscheidung des
45 Täters „keine Wahl im Sinne eines Anders-Handeln-Könnens wäre“. [...]
Fasst man die Botschaft zusammen [...] ergibt sich ein gespaltenes Bild. In seinen Wünschen,
Absichten und Zielen, in seinen Entscheidungen und Handlungen fühlt sich der Mensch frei, ist es
aber nicht. [...]
[Wir sollen] auf Schuld, auf den persönlichen Vorwurf verzichten. Das aber ist – blickt man in unser
50 Gesetz – leichter gesagt, als getan. [...] Dem Grundsatz nämlich, dass jede Strafe Schuld voraussetzt,
kommt nach dem Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlicher Rang zu. Er ist im
Rechtsstaatsprinzip begründet und „wurzelt in der vom Grundgesetz vorausgesetzten und in Art. 1 und
2 verfassungsmäßig geschützten Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen, die vom
Gesetzgeber auch bei der Ausgestaltung des Strafrechts zu achten und zu respektieren ist“. [...] Nulla
55 poena sine culpa 4 hat Verfassungsrang. Dieser fließt aus der Menschenwürde und dem
Rechtsstaatsgebot. Denn diese beiden sind es, die nach dem Bundesverfassungsgericht „die
Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne“ bestimmen. Auch das
„Menschenbild des Grundgesetzes“ klingt deutlich in dieser Verfassungsidee an. Es ist „ein
Menschenbild, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in
60 Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägt ist“.
Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz. URL: https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/24984/1/zstw-2015-0002.pdf (abgerufen am 2.01.2020).
Hinweise
Thomas Hillenkamp ist Rechtswissenschaftler.
Die Textmarkierungen entsprechen dem Originaltext.
1 delinquentes Verhalten – straffälliges, verbrecherisches Verhalten
2 Hillenkamp bezieht sich auf die beiden Hirnforscher Gerhard Roth und Wolf Singer. Beide Hirnforscher haben sich insbesondere mit der Frage nach der Vereinbarkeit von Willensfreiheit und der naturwissenschaftlichen Beschreibung des Gehirns beschäftigt.
3 §20 des deutschen Strafgesetzbuches lautet: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
4 nulla poena sine culpa – keine Strafe ohne Schuld
3
Sollen Straftäter zukünftig zwischen Therapie und Strafe wählen dürfen? Nehmen Sie mit Bezug auf die Strafrechtstheorien Stellung zu dieser Frage. (30 BE)
Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen
Thema und Aufgabenstellung – Vorschlag C
Anthropologie und Theorien der Gerechtigkeit
Material
Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip
Drei Jahrzehnte Wirtschaftsliberalismus 1 haben inzwischen auch jene Lebensbereiche ökonomisiert, die bisher nicht auf entgeltliche Leistungen, sondern vorwiegend auf Vertrauen und Hilfe [...] aufbauten. [...] Hat man früher, zum Beispiel während der Buchmesse, mal Gäste bei sich übernachten lassen, so wird das heimische Sofa heute professionell gewinnbringend vermarktet. [...]
Mit dem Vordringen des Wirtschaftsliberalismus wird nun für das Individuum die Frage zur ständigen Begleiterin: Wie kann ich mir einen Vorteil gegenüber anderen verschaffen? Wie schaffe ich es, im Wettbewerb um Ausbildungsplätze, Studienplätze, Arbeitsplätze, ja sogar im Wettbewerb um die tollsten und schönsten Lebenspartner besser, schneller, cleverer zu sein als andere? Das verstärkt und legitimiert bei [...] Einzelnen berechnendes, egozentrisches und unsolidarisches Verhalten [...]. Die Ichbezogenheit wächst in die Alltagskultur hinein, ohne dass wir das richtig bemerken, wie eine Art „Kollateralschaden 2 “ des Neoliberalismus. 3 [...]
Wie ist das möglich geworden? Und warum merken wir es so spät? „Ich mach mein Ding“, singt Udo Lindenberg. Das klingt selbstbewusst und unabhängig. Im Prinzip ist auch nichts dagegen einzuwenden. Doch auf die Spitze getrieben, wenn also „mein Ding“ über allem steht, verkommt so ein Verhalten zur Gleichgültigkeit gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld. [...]
Harald Welzer, Soziologe und Sozialpsychologe aus Potsdam, sieht die Ursache für diese Haltung bei der „radikalen Individualisierung“, die mit dem Neoliberalismus um sich gegriffen habe. Wer nicht unter die Räder eines unerbittlichen Wettbewerbssystems kommen wolle, der müsse eine Haltung kultivieren, die besagt: „Es kommt vor allem auf mich an“. [...]
Die Orientierung auf Wettbewerb und ökonomische Effizienz verändere die Persönlichkeiten stark, meint der Professor für Sozialpsychologie Dieter Frey. „Es geht damit letztlich um das Knappheitsprinzip 4, um attraktive Positionen, entweder nach dem Leistungsprinzip oder nach dem Prinzip des besten Netzwerkes. [...] Und das verändert die Persönlichkeit, weil man zunächst versucht, als Homo oeconomicus 5 seine eigenen Vorteile zu sehen, sich in jeder Situation sofort überlegt: Was bedeutet das für mich? Wo kann ich Verluste minimieren? Und so weiter. [...] Die Menschen fühlen sich dadurch gehetzt, und es ist ja kein Zufall, dass psychosomatische Störungen 6, auch Depressionen, zunehmen und mehr Menschen das Gefühl haben, abgehängt zu werden und Verlierer dieses Trends zu sein.“ [...]
Baldo Blinkert, Gründer und ehemaliger Leiter des Freiburger Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (FIFAS), sieht eine Ursache für die Dominanz des Kosten-Nutzen-Verhaltens auch darin, dass sich im Verlauf der industriewirtschaftlichen Modernisierung in zunehmendem Maße diese „utilitaristisch-kalkulative Perspektive“, wie er es nennt, gegenüber sozialen Normen durchgesetzt habe. Der Grund: Die Menschen hätten sich aus Traditionen, sozialmoralischen Milieus und institutionellen Bindungen herausgelöst. Das wird in vielen Fällen als befreiend und emanzipativ empfunden: Frauen können ein selbstbestimmtes Leben ohne Eheschließung leben, man muss sich nicht mehr traditionellen Gepflogenheiten unterwerfen, wenn sie einem nicht gefallen [...]. Damit, so Blinkert, sei auch der Abbau der Bedeutung von „fixierten und vorentworfenen Handlungen“ verbunden. Das Individuum kann und muss nun zwischen Alternativen abwägen und entscheiden. Kriterien dabei sind die Wahrscheinlichkeiten von Kosten und Belohnungen, von Erfolg und Misserfolg. „Konformität oder Abweichung wird in zunehmendem Maße von dem Ergebnis eines Risiko-Nutzen-Kalküls abhängig.“ Damit würden laut Blinkert auch die Bedürfnisse des Individuums „zum einzig maßgeblichen Bezugsrahmen für das Handeln. [...] Es wird den Menschen zunehmend egal, was andere von ihren Entscheidungen denken, beziehungsweise, ob andere vielleicht sogar einen Nachteil von der eigenen Entscheidung haben könnten. [...]
Das neoliberale Denk- und Wertegebäude, das bereits in allen Ecken und Enden unserer Gesellschaft seine Spuren hinterlassen hat, heizt das Konkurrenzdenken und damit den Egoismus in uns an, die weit verbreiteten Ängste tun das ihrige dazu. [...] Die Schwachen unter uns geraten zunehmend ins Abseits, denn die Haltung macht sich breit, sie seien selbst schuld an ihrer Lage.
Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip, Frankfurt/Main 2018, S. 118-128 (Auszüge).
Anmerkungen
1 Der auf den schottischen Philosophen und Nationalökonomen Adam Smith zurückgehende Wirtschaftsliberalismus fordert eine völlige Nichteinmischung des Staates in die wirtschaftlichen Aktivitäten seiner Bürgerinnen und Bürger; er geht davon aus, dass ein unregulierter Markt zu den besten Ergebnissen für die Gesellschaft führt.
2 Kollateralschaden – bei einer militärischen Aktion in Kauf genommener (ggf. schwerer) Schaden
3 Der Neoliberalismus entspricht dem Wirtschaftsliberalismus mit dem Zusatz, dass er staatliche Eingriffe in den Markt dann für akzeptabel hält, wenn sie die Freiheit des Marktes befördern bzw. bewahren.
4 Als Knappheitsprinzip bezeichnet man in der Psychologie das Prinzip, dass eingeschränkt zugängliche Güter als wertvoller behandelt würden als uneingeschränkt verfügbare Güter.
5 homo oeconomicus – der ausschließlich von wirtschaftlichen Zweckmäßigkeitserwägungen geleitete Mensch
6 psychosomatische Störungen – körperliche Beschwerden mit psychischen Ursachen.
1
Fassen Sie die im Text dargelegte Sicht auf die gegenwärtige Gesellschaft zusammen. (30 BE)
Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 2 · Anthropologische Grundpositionen: Menschenbilder
Thema und Aufgabenstellung – Vorschlag C
Anthropologie und Theorien der Gerechtigkeit
Material
Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip
Drei Jahrzehnte Wirtschaftsliberalismus 1 haben inzwischen auch jene Lebensbereiche ökonomisiert, die bisher nicht auf entgeltliche Leistungen, sondern vorwiegend auf Vertrauen und Hilfe [...] aufbauten. [...] Hat man früher, zum Beispiel während der Buchmesse, mal Gäste bei sich übernachten lassen, so wird das heimische Sofa heute professionell gewinnbringend vermarktet. [...]
Mit dem Vordringen des Wirtschaftsliberalismus wird nun für das Individuum die Frage zur ständigen Begleiterin: Wie kann ich mir einen Vorteil gegenüber anderen verschaffen? Wie schaffe ich es, im Wettbewerb um Ausbildungsplätze, Studienplätze, Arbeitsplätze, ja sogar im Wettbewerb um die tollsten und schönsten Lebenspartner besser, schneller, cleverer zu sein als andere? Das verstärkt und legitimiert bei [...] Einzelnen berechnendes, egozentrisches und unsolidarisches Verhalten [...]. Die Ichbezogenheit wächst in die Alltagskultur hinein, ohne dass wir das richtig bemerken, wie eine Art „Kollateralschaden 2 “ des Neoliberalismus. 3 [...]
Wie ist das möglich geworden? Und warum merken wir es so spät? „Ich mach mein Ding“, singt Udo Lindenberg. Das klingt selbstbewusst und unabhängig. Im Prinzip ist auch nichts dagegen einzuwenden. Doch auf die Spitze getrieben, wenn also „mein Ding“ über allem steht, verkommt so ein Verhalten zur Gleichgültigkeit gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld. [...]
Harald Welzer, Soziologe und Sozialpsychologe aus Potsdam, sieht die Ursache für diese Haltung bei der „radikalen Individualisierung“, die mit dem Neoliberalismus um sich gegriffen habe. Wer nicht unter die Räder eines unerbittlichen Wettbewerbssystems kommen wolle, der müsse eine Haltung kultivieren, die besagt: „Es kommt vor allem auf mich an“. [...]
Die Orientierung auf Wettbewerb und ökonomische Effizienz verändere die Persönlichkeiten stark, meint der Professor für Sozialpsychologie Dieter Frey. „Es geht damit letztlich um das Knappheitsprinzip 4, um attraktive Positionen, entweder nach dem Leistungsprinzip oder nach dem Prinzip des besten Netzwerkes. [...] Und das verändert die Persönlichkeit, weil man zunächst versucht, als Homo oeconomicus 5 seine eigenen Vorteile zu sehen, sich in jeder Situation sofort überlegt: Was bedeutet das für mich? Wo kann ich Verluste minimieren? Und so weiter. [...] Die Menschen fühlen sich dadurch gehetzt, und es ist ja kein Zufall, dass psychosomatische Störungen 6, auch Depressionen, zunehmen und mehr Menschen das Gefühl haben, abgehängt zu werden und Verlierer dieses Trends zu sein.“ [...]
Baldo Blinkert, Gründer und ehemaliger Leiter des Freiburger Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (FIFAS), sieht eine Ursache für die Dominanz des Kosten-Nutzen-Verhaltens auch darin, dass sich im Verlauf der industriewirtschaftlichen Modernisierung in zunehmendem Maße diese „utilitaristisch-kalkulative Perspektive“, wie er es nennt, gegenüber sozialen Normen durchgesetzt habe. Der Grund: Die Menschen hätten sich aus Traditionen, sozialmoralischen Milieus und institutionellen Bindungen herausgelöst. Das wird in vielen Fällen als befreiend und emanzipativ empfunden: Frauen können ein selbstbestimmtes Leben ohne Eheschließung leben, man muss sich nicht mehr traditionellen Gepflogenheiten unterwerfen, wenn sie einem nicht gefallen [...]. Damit, so Blinkert, sei auch der Abbau der Bedeutung von „fixierten und vorentworfenen Handlungen“ verbunden. Das Individuum kann und muss nun zwischen Alternativen abwägen und entscheiden. Kriterien dabei sind die Wahrscheinlichkeiten von Kosten und Belohnungen, von Erfolg und Misserfolg. „Konformität oder Abweichung wird in zunehmendem Maße von dem Ergebnis eines Risiko-Nutzen-Kalküls abhängig.“ Damit würden laut Blinkert auch die Bedürfnisse des Individuums „zum einzig maßgeblichen Bezugsrahmen für das Handeln. [...] Es wird den Menschen zunehmend egal, was andere von ihren Entscheidungen denken, beziehungsweise, ob andere vielleicht sogar einen Nachteil von der eigenen Entscheidung haben könnten. [...]
Das neoliberale Denk- und Wertegebäude, das bereits in allen Ecken und Enden unserer Gesellschaft seine Spuren hinterlassen hat, heizt das Konkurrenzdenken und damit den Egoismus in uns an, die weit verbreiteten Ängste tun das ihrige dazu. [...] Die Schwachen unter uns geraten zunehmend ins Abseits, denn die Haltung macht sich breit, sie seien selbst schuld an ihrer Lage.
Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip, Frankfurt/Main 2018, S. 118-128 (Auszüge).
Anmerkungen
1 Der auf den schottischen Philosophen und Nationalökonomen Adam Smith zurückgehende Wirtschaftsliberalismus fordert eine völlige Nichteinmischung des Staates in die wirtschaftlichen Aktivitäten seiner Bürgerinnen und Bürger; er geht davon aus, dass ein unregulierter Markt zu den besten Ergebnissen für die Gesellschaft führt.
2 Kollateralschaden – bei einer militärischen Aktion in Kauf genommener (ggf. schwerer) Schaden
3 Der Neoliberalismus entspricht dem Wirtschaftsliberalismus mit dem Zusatz, dass er staatliche Eingriffe in den Markt dann für akzeptabel hält, wenn sie die Freiheit des Marktes befördern bzw. bewahren.
4 Als Knappheitsprinzip bezeichnet man in der Psychologie das Prinzip, dass eingeschränkt zugängliche Güter als wertvoller behandelt würden als uneingeschränkt verfügbare Güter.
5 homo oeconomicus – der ausschließlich von wirtschaftlichen Zweckmäßigkeitserwägungen geleitete Mensch
6 psychosomatische Störungen – körperliche Beschwerden mit psychischen Ursachen.
2
Vergleichen Sie das von der Autorin (Material) entworfene Menschenbild mit der anthropologischen Konzeption Max Stirners sowie mit dem Menschenbild von Aristoteles oder Sigmund Freud. (40 BE)
Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 3 · Theorien der Gerechtigkeit
Thema und Aufgabenstellung – Vorschlag C
Anthropologie und Theorien der Gerechtigkeit
Material
Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip
Drei Jahrzehnte Wirtschaftsliberalismus 1 haben inzwischen auch jene Lebensbereiche ökonomisiert, die bisher nicht auf entgeltliche Leistungen, sondern vorwiegend auf Vertrauen und Hilfe [...] aufbauten. [...] Hat man früher, zum Beispiel während der Buchmesse, mal Gäste bei sich übernachten lassen, so wird das heimische Sofa heute professionell gewinnbringend vermarktet. [...]
Mit dem Vordringen des Wirtschaftsliberalismus wird nun für das Individuum die Frage zur ständigen Begleiterin: Wie kann ich mir einen Vorteil gegenüber anderen verschaffen? Wie schaffe ich es, im Wettbewerb um Ausbildungsplätze, Studienplätze, Arbeitsplätze, ja sogar im Wettbewerb um die tollsten und schönsten Lebenspartner besser, schneller, cleverer zu sein als andere? Das verstärkt und legitimiert bei [...] Einzelnen berechnendes, egozentrisches und unsolidarisches Verhalten [...]. Die Ichbezogenheit wächst in die Alltagskultur hinein, ohne dass wir das richtig bemerken, wie eine Art „Kollateralschaden 2 “ des Neoliberalismus. 3 [...]
Wie ist das möglich geworden? Und warum merken wir es so spät? „Ich mach mein Ding“, singt Udo Lindenberg. Das klingt selbstbewusst und unabhängig. Im Prinzip ist auch nichts dagegen einzuwenden. Doch auf die Spitze getrieben, wenn also „mein Ding“ über allem steht, verkommt so ein Verhalten zur Gleichgültigkeit gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld. [...]
Harald Welzer, Soziologe und Sozialpsychologe aus Potsdam, sieht die Ursache für diese Haltung bei der „radikalen Individualisierung“, die mit dem Neoliberalismus um sich gegriffen habe. Wer nicht unter die Räder eines unerbittlichen Wettbewerbssystems kommen wolle, der müsse eine Haltung kultivieren, die besagt: „Es kommt vor allem auf mich an“. [...]
Die Orientierung auf Wettbewerb und ökonomische Effizienz verändere die Persönlichkeiten stark, meint der Professor für Sozialpsychologie Dieter Frey. „Es geht damit letztlich um das Knappheitsprinzip 4, um attraktive Positionen, entweder nach dem Leistungsprinzip oder nach dem Prinzip des besten Netzwerkes. [...] Und das verändert die Persönlichkeit, weil man zunächst versucht, als Homo oeconomicus 5 seine eigenen Vorteile zu sehen, sich in jeder Situation sofort überlegt: Was bedeutet das für mich? Wo kann ich Verluste minimieren? Und so weiter. [...] Die Menschen fühlen sich dadurch gehetzt, und es ist ja kein Zufall, dass psychosomatische Störungen 6, auch Depressionen, zunehmen und mehr Menschen das Gefühl haben, abgehängt zu werden und Verlierer dieses Trends zu sein.“ [...]
Baldo Blinkert, Gründer und ehemaliger Leiter des Freiburger Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (FIFAS), sieht eine Ursache für die Dominanz des Kosten-Nutzen-Verhaltens auch darin, dass sich im Verlauf der industriewirtschaftlichen Modernisierung in zunehmendem Maße diese „utilitaristisch-kalkulative Perspektive“, wie er es nennt, gegenüber sozialen Normen durchgesetzt habe. Der Grund: Die Menschen hätten sich aus Traditionen, sozialmoralischen Milieus und institutionellen Bindungen herausgelöst. Das wird in vielen Fällen als befreiend und emanzipativ empfunden: Frauen können ein selbstbestimmtes Leben ohne Eheschließung leben, man muss sich nicht mehr traditionellen Gepflogenheiten unterwerfen, wenn sie einem nicht gefallen [...]. Damit, so Blinkert, sei auch der Abbau der Bedeutung von „fixierten und vorentworfenen Handlungen“ verbunden. Das Individuum kann und muss nun zwischen Alternativen abwägen und entscheiden. Kriterien dabei sind die Wahrscheinlichkeiten von Kosten und Belohnungen, von Erfolg und Misserfolg. „Konformität oder Abweichung wird in zunehmendem Maße von dem Ergebnis eines Risiko-Nutzen-Kalküls abhängig.“ Damit würden laut Blinkert auch die Bedürfnisse des Individuums „zum einzig maßgeblichen Bezugsrahmen für das Handeln. [...] Es wird den Menschen zunehmend egal, was andere von ihren Entscheidungen denken, beziehungsweise, ob andere vielleicht sogar einen Nachteil von der eigenen Entscheidung haben könnten. [...]
Das neoliberale Denk- und Wertegebäude, das bereits in allen Ecken und Enden unserer Gesellschaft seine Spuren hinterlassen hat, heizt das Konkurrenzdenken und damit den Egoismus in uns an, die weit verbreiteten Ängste tun das ihrige dazu. [...] Die Schwachen unter uns geraten zunehmend ins Abseits, denn die Haltung macht sich breit, sie seien selbst schuld an ihrer Lage.
Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip, Frankfurt/Main 2018, S. 118-128 (Auszüge).
Anmerkungen
1 Der auf den schottischen Philosophen und Nationalökonomen Adam Smith zurückgehende Wirtschaftsliberalismus fordert eine völlige Nichteinmischung des Staates in die wirtschaftlichen Aktivitäten seiner Bürgerinnen und Bürger; er geht davon aus, dass ein unregulierter Markt zu den besten Ergebnissen für die Gesellschaft führt.
2 Kollateralschaden – bei einer militärischen Aktion in Kauf genommener (ggf. schwerer) Schaden
3 Der Neoliberalismus entspricht dem Wirtschaftsliberalismus mit dem Zusatz, dass er staatliche Eingriffe in den Markt dann für akzeptabel hält, wenn sie die Freiheit des Marktes befördern bzw. bewahren.
4 Als Knappheitsprinzip bezeichnet man in der Psychologie das Prinzip, dass eingeschränkt zugängliche Güter als wertvoller behandelt würden als uneingeschränkt verfügbare Güter.
5 homo oeconomicus – der ausschließlich von wirtschaftlichen Zweckmäßigkeitserwägungen geleitete Mensch
6 psychosomatische Störungen – körperliche Beschwerden mit psychischen Ursachen.
3
Diskutieren Sie mit Bezug auf John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit die Frage, ob eine stets auf den eigenen Vorteil bedachte Gesellschaft (Material) sozial gerecht ist. (30 BE)
Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen
Material
Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre (2011)
Was können wir durch die Erforschung moralischer Revolutionen über die Moral lernen? [...] Obwohl
unser Denken und Fühlen moralisch durchaus bedeutsam sind, geht es in der Moral doch eigentlich
um unser Handeln. Da wir unter Revolutionen einen großen Wandel innerhalb kurzer Zeit verstehen,
müssen moralische Revolutionen von einer raschen Veränderung des moralischen Verhaltens und
5 nicht nur des moralischen Empfindens geprägt sein. Doch wie nach einer wissenschaftlichen
Revolution, so sollten auch nach einer moralischen Revolution die Dinge in einem neuen Licht
erscheinen. Im Rückblick und selbst über eine Zeitspanne von einer einzigen Generation fragen die
Menschen sich: „Was haben wir da nur gedacht? Wie konnten wir das all die Jahre tun?“
Deshalb begann ich, mir einige moralische Revolutionen genauer anzusehen und zu fragen, was wir
10 daraus lernen könnten. Schon nach kurzer Zeit wurde mir klar, dass die verschiedenen von mir ins
Auge gefassten Fälle – das Ende des Duells, die Aufgabe des Füßebindens, die Abschaffung der
atlantischen Sklaverei – einige unerwartete Eigenschaften gemeinsam hatten. Dazu gehörte die
Tatsache, dass die Argumente gegen diese Praktiken schon lange vor deren Aufgabe oder Abschaffung
weithin bekannt waren und in aller Deutlichkeit vorgebracht wurden. [...] Was auch immer geschehen
15 sein mag, als diese unmoralischen Praktiken aufgegeben wurden, es konnte, wie mir schien, nicht
darauf zurückzuführen sein, dass die Menschen sich neuen moralischen Argumenten gebeugt hätten.
[...] Bei all diesen Wandlungsprozessen spielte etwas eine wesentliche Rolle, das man gemeinhin
„Ehre“ nennt. [...]
Zunächst einmal basierte die alte unmoralische Praxis selbst auf einem Ehrenkodex. Beim Duell liegt
20 das auf der Hand. Aber erinnern wir uns, dass auch das Füßebinden ursprünglich eine mit der Ehre
zusammenhängende Praxis war, die nicht nur den gesellschaftlichen Rang, sondern auch die
Keuschheit der Frauen aus der Han-Elite 1 sicherte. Und erinnern wir uns, dass die Plantagensklaverei
in der atlantischen Welt nicht nur eine ökonomische Institution – eine Quelle von Arbeitskraft –
darstellte, sondern auch ein Ehrsystem, in dem man die manuelle Arbeit einer ehrlosen Rasse 2 zuwies.
25 [...] In all diesen Fällen liegt danach ein wesentliches Element in der Tatsache, dass ein Ehrenkodex
sich verändern musste, wenn die betreffende Praxis verschwinden sollte. Das Duell durfte nicht länger
als Möglichkeit angesehen werden, die Ehre eines Gentleman zu verteidigen. Das Füßebinden durfte
nicht länger Zeichen eines höheren gesellschaftlichen Standes sein. Arbeit und afrikanische
Abstammung mussten vom Gedanken der Ehrlosigkeit getrennt werden. [...]
30 Doch warum sollten wir uns überhaupt mit der Ehre abgeben, wenn es um moralischen Fortschritt
geht? [...]
Betrachten wir den einfachsten Fall. Nehmen wir an, ich besitze Ehrgefühl. Und nehmen wir weiter
an, der Kodex meiner Ehrenwelt gewähre denen ein Recht auf Respekt, die sich gegenüber anderen
Menschen ehrlich verhalten – etwas, das natürlich auch die Moral verlangt. Wenn ich in Versuchung
35 gerate zu lügen, zu betrügen oder zu stehlen, gibt es eine Reihe guter Gründe, dieser Versuchung zu
widerstehen. Der einfachste Grund läge darin, dass es falsch wäre, so zu handeln. [...]
Da ich aber auch Ehrgefühl besitze, möchte ich mir mein Recht auf Respekt bewahren. Damit habe ich
einen zweiten Grund, der Versuchung zu widerstehen, nämlich die Erhaltung meiner Ehre. Ich möchte
des Respekts würdig sein, ganz gleich, ob andere mich tatsächlich respektieren oder nicht. [...]
40 Manchmal lassen wir uns von einem Gerechtigkeitsgefühl oder dem Wunsch, das Richtige zu tun,
motivieren, ohne darauf zu achten, ob andere das bemerken oder nicht. Oft jedoch lassen wir uns
(ausschließlich oder unter anderem) von unseren Erwartungen motivieren, wie andere Menschen auf
unser Tun reagieren werden. Menschen, die uns mögen, behandeln uns in der Regel besser, sodass wir
aus genau diesem Grund gemocht werden möchten. Solche Gründe, auf die Einstellungen anderer
45 Menschen uns gegenüber zu achten, können wir „instrumentell“ nennen. Im Großen und Ganzen
reagieren wir Menschen auf Achtung und Verachtung jedoch nicht aus solchen instrumentellen
Gründen, sondern weil wir nicht anders können. Es ist einfach eine Tatsache, dass wir geachtet werden
wollen, und zumindest zum Teil wünschen wir uns solchen Respekt um seiner selbst willen. [...]
Doch bei der Stützung und Disziplinierung der speziellen sozialen Rollen spielt der
50 Wertschätzungsrespekt eine entscheidende Rolle. Er trägt zur Aufrechterhaltung anspruchsvoller
sozialer Normen bei. [...] Der Grund ist einfach. Die Mitglieder einer Ehrenwelt betrachten alle, die
sich an den Ehrenkodex halten, ganz automatisch mit Respekt, während sie jene, die dagegen
verstoßen, mit Verachtung strafen. Da es sich hier um automatische Reaktionen handelt, lässt sich das
System ohne großen Aufwand aufrechterhalten, denn es verlangt von uns lediglich Reaktionen, zu
55 denen wir von Natur aus neigen. [...]
Es gehört zu den attraktiven Merkmalen der Ökonomie der Wertschätzung, dass wir alle deren
Wächter sind.
1 Die Han bilden die mit Abstand größte Bevölkerungsgruppe in China.
2 Appiah formuliert hier aus der Sichtweise der Sklavenhalter.
Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre – oder – Wie es zu moralischen Revolutionen kommt, München 2011, S. 9f, 176, 195–208.
Hinweis
Kwame Anthony Appiah (*1954 in London) ist Professor für Philosophie in New York.
1
Geben Sie den vorliegenden Text wieder. (Material) [30 BE]
Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 2 · Kantische Ethik
Material
Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre (2011)
Was können wir durch die Erforschung moralischer Revolutionen über die Moral lernen? [...] Obwohl
unser Denken und Fühlen moralisch durchaus bedeutsam sind, geht es in der Moral doch eigentlich
um unser Handeln. Da wir unter Revolutionen einen großen Wandel innerhalb kurzer Zeit verstehen,
müssen moralische Revolutionen von einer raschen Veränderung des moralischen Verhaltens und
5 nicht nur des moralischen Empfindens geprägt sein. Doch wie nach einer wissenschaftlichen
Revolution, so sollten auch nach einer moralischen Revolution die Dinge in einem neuen Licht
erscheinen. Im Rückblick und selbst über eine Zeitspanne von einer einzigen Generation fragen die
Menschen sich: „Was haben wir da nur gedacht? Wie konnten wir das all die Jahre tun?“
Deshalb begann ich, mir einige moralische Revolutionen genauer anzusehen und zu fragen, was wir
10 daraus lernen könnten. Schon nach kurzer Zeit wurde mir klar, dass die verschiedenen von mir ins
Auge gefassten Fälle – das Ende des Duells, die Aufgabe des Füßebindens, die Abschaffung der
atlantischen Sklaverei – einige unerwartete Eigenschaften gemeinsam hatten. Dazu gehörte die
Tatsache, dass die Argumente gegen diese Praktiken schon lange vor deren Aufgabe oder Abschaffung
weithin bekannt waren und in aller Deutlichkeit vorgebracht wurden. [...] Was auch immer geschehen
15 sein mag, als diese unmoralischen Praktiken aufgegeben wurden, es konnte, wie mir schien, nicht
darauf zurückzuführen sein, dass die Menschen sich neuen moralischen Argumenten gebeugt hätten.
[...] Bei all diesen Wandlungsprozessen spielte etwas eine wesentliche Rolle, das man gemeinhin
„Ehre“ nennt. [...]
Zunächst einmal basierte die alte unmoralische Praxis selbst auf einem Ehrenkodex. Beim Duell liegt
20 das auf der Hand. Aber erinnern wir uns, dass auch das Füßebinden ursprünglich eine mit der Ehre
zusammenhängende Praxis war, die nicht nur den gesellschaftlichen Rang, sondern auch die
Keuschheit der Frauen aus der Han-Elite 1 sicherte. Und erinnern wir uns, dass die Plantagensklaverei
in der atlantischen Welt nicht nur eine ökonomische Institution – eine Quelle von Arbeitskraft –
darstellte, sondern auch ein Ehrsystem, in dem man die manuelle Arbeit einer ehrlosen Rasse 2 zuwies.
25 [...] In all diesen Fällen liegt danach ein wesentliches Element in der Tatsache, dass ein Ehrenkodex
sich verändern musste, wenn die betreffende Praxis verschwinden sollte. Das Duell durfte nicht länger
als Möglichkeit angesehen werden, die Ehre eines Gentleman zu verteidigen. Das Füßebinden durfte
nicht länger Zeichen eines höheren gesellschaftlichen Standes sein. Arbeit und afrikanische
Abstammung mussten vom Gedanken der Ehrlosigkeit getrennt werden. [...]
30 Doch warum sollten wir uns überhaupt mit der Ehre abgeben, wenn es um moralischen Fortschritt
geht? [...]
Betrachten wir den einfachsten Fall. Nehmen wir an, ich besitze Ehrgefühl. Und nehmen wir weiter
an, der Kodex meiner Ehrenwelt gewähre denen ein Recht auf Respekt, die sich gegenüber anderen
Menschen ehrlich verhalten – etwas, das natürlich auch die Moral verlangt. Wenn ich in Versuchung
35 gerate zu lügen, zu betrügen oder zu stehlen, gibt es eine Reihe guter Gründe, dieser Versuchung zu
widerstehen. Der einfachste Grund läge darin, dass es falsch wäre, so zu handeln. [...]
Da ich aber auch Ehrgefühl besitze, möchte ich mir mein Recht auf Respekt bewahren. Damit habe ich
einen zweiten Grund, der Versuchung zu widerstehen, nämlich die Erhaltung meiner Ehre. Ich möchte
des Respekts würdig sein, ganz gleich, ob andere mich tatsächlich respektieren oder nicht. [...]
40 Manchmal lassen wir uns von einem Gerechtigkeitsgefühl oder dem Wunsch, das Richtige zu tun,
motivieren, ohne darauf zu achten, ob andere das bemerken oder nicht. Oft jedoch lassen wir uns
(ausschließlich oder unter anderem) von unseren Erwartungen motivieren, wie andere Menschen auf
unser Tun reagieren werden. Menschen, die uns mögen, behandeln uns in der Regel besser, sodass wir
aus genau diesem Grund gemocht werden möchten. Solche Gründe, auf die Einstellungen anderer
45 Menschen uns gegenüber zu achten, können wir „instrumentell“ nennen. Im Großen und Ganzen
reagieren wir Menschen auf Achtung und Verachtung jedoch nicht aus solchen instrumentellen
Gründen, sondern weil wir nicht anders können. Es ist einfach eine Tatsache, dass wir geachtet werden
wollen, und zumindest zum Teil wünschen wir uns solchen Respekt um seiner selbst willen. [...]
Doch bei der Stützung und Disziplinierung der speziellen sozialen Rollen spielt der
50 Wertschätzungsrespekt eine entscheidende Rolle. Er trägt zur Aufrechterhaltung anspruchsvoller
sozialer Normen bei. [...] Der Grund ist einfach. Die Mitglieder einer Ehrenwelt betrachten alle, die
sich an den Ehrenkodex halten, ganz automatisch mit Respekt, während sie jene, die dagegen
verstoßen, mit Verachtung strafen. Da es sich hier um automatische Reaktionen handelt, lässt sich das
System ohne großen Aufwand aufrechterhalten, denn es verlangt von uns lediglich Reaktionen, zu
55 denen wir von Natur aus neigen. [...]
Es gehört zu den attraktiven Merkmalen der Ökonomie der Wertschätzung, dass wir alle deren
Wächter sind.
1 Die Han bilden die mit Abstand größte Bevölkerungsgruppe in China.
2 Appiah formuliert hier aus der Sichtweise der Sklavenhalter.
Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre – oder – Wie es zu moralischen Revolutionen kommt, München 2011, S. 9f, 176, 195–208.
Hinweis
Kwame Anthony Appiah (*1954 in London) ist Professor für Philosophie in New York.
2
Stellen Sie die Ausführungen Appiahs (Material) der Moralphilosophie Kants gegenüber. [40 BE]
Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 3 · Theorien der Gerechtigkeit
Material
Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre (2011)
Was können wir durch die Erforschung moralischer Revolutionen über die Moral lernen? [...] Obwohl
unser Denken und Fühlen moralisch durchaus bedeutsam sind, geht es in der Moral doch eigentlich
um unser Handeln. Da wir unter Revolutionen einen großen Wandel innerhalb kurzer Zeit verstehen,
müssen moralische Revolutionen von einer raschen Veränderung des moralischen Verhaltens und
5 nicht nur des moralischen Empfindens geprägt sein. Doch wie nach einer wissenschaftlichen
Revolution, so sollten auch nach einer moralischen Revolution die Dinge in einem neuen Licht
erscheinen. Im Rückblick und selbst über eine Zeitspanne von einer einzigen Generation fragen die
Menschen sich: „Was haben wir da nur gedacht? Wie konnten wir das all die Jahre tun?“
Deshalb begann ich, mir einige moralische Revolutionen genauer anzusehen und zu fragen, was wir
10 daraus lernen könnten. Schon nach kurzer Zeit wurde mir klar, dass die verschiedenen von mir ins
Auge gefassten Fälle – das Ende des Duells, die Aufgabe des Füßebindens, die Abschaffung der
atlantischen Sklaverei – einige unerwartete Eigenschaften gemeinsam hatten. Dazu gehörte die
Tatsache, dass die Argumente gegen diese Praktiken schon lange vor deren Aufgabe oder Abschaffung
weithin bekannt waren und in aller Deutlichkeit vorgebracht wurden. [...] Was auch immer geschehen
15 sein mag, als diese unmoralischen Praktiken aufgegeben wurden, es konnte, wie mir schien, nicht
darauf zurückzuführen sein, dass die Menschen sich neuen moralischen Argumenten gebeugt hätten.
[...] Bei all diesen Wandlungsprozessen spielte etwas eine wesentliche Rolle, das man gemeinhin
„Ehre“ nennt. [...]
Zunächst einmal basierte die alte unmoralische Praxis selbst auf einem Ehrenkodex. Beim Duell liegt
20 das auf der Hand. Aber erinnern wir uns, dass auch das Füßebinden ursprünglich eine mit der Ehre
zusammenhängende Praxis war, die nicht nur den gesellschaftlichen Rang, sondern auch die
Keuschheit der Frauen aus der Han-Elite 1 sicherte. Und erinnern wir uns, dass die Plantagensklaverei
in der atlantischen Welt nicht nur eine ökonomische Institution – eine Quelle von Arbeitskraft –
darstellte, sondern auch ein Ehrsystem, in dem man die manuelle Arbeit einer ehrlosen Rasse 2 zuwies.
25 [...] In all diesen Fällen liegt danach ein wesentliches Element in der Tatsache, dass ein Ehrenkodex
sich verändern musste, wenn die betreffende Praxis verschwinden sollte. Das Duell durfte nicht länger
als Möglichkeit angesehen werden, die Ehre eines Gentleman zu verteidigen. Das Füßebinden durfte
nicht länger Zeichen eines höheren gesellschaftlichen Standes sein. Arbeit und afrikanische
Abstammung mussten vom Gedanken der Ehrlosigkeit getrennt werden. [...]
30 Doch warum sollten wir uns überhaupt mit der Ehre abgeben, wenn es um moralischen Fortschritt
geht? [...]
Betrachten wir den einfachsten Fall. Nehmen wir an, ich besitze Ehrgefühl. Und nehmen wir weiter
an, der Kodex meiner Ehrenwelt gewähre denen ein Recht auf Respekt, die sich gegenüber anderen
Menschen ehrlich verhalten – etwas, das natürlich auch die Moral verlangt. Wenn ich in Versuchung
35 gerate zu lügen, zu betrügen oder zu stehlen, gibt es eine Reihe guter Gründe, dieser Versuchung zu
widerstehen. Der einfachste Grund läge darin, dass es falsch wäre, so zu handeln. [...]
Da ich aber auch Ehrgefühl besitze, möchte ich mir mein Recht auf Respekt bewahren. Damit habe ich
einen zweiten Grund, der Versuchung zu widerstehen, nämlich die Erhaltung meiner Ehre. Ich möchte
des Respekts würdig sein, ganz gleich, ob andere mich tatsächlich respektieren oder nicht. [...]
40 Manchmal lassen wir uns von einem Gerechtigkeitsgefühl oder dem Wunsch, das Richtige zu tun,
motivieren, ohne darauf zu achten, ob andere das bemerken oder nicht. Oft jedoch lassen wir uns
(ausschließlich oder unter anderem) von unseren Erwartungen motivieren, wie andere Menschen auf
unser Tun reagieren werden. Menschen, die uns mögen, behandeln uns in der Regel besser, sodass wir
aus genau diesem Grund gemocht werden möchten. Solche Gründe, auf die Einstellungen anderer
45 Menschen uns gegenüber zu achten, können wir „instrumentell“ nennen. Im Großen und Ganzen
reagieren wir Menschen auf Achtung und Verachtung jedoch nicht aus solchen instrumentellen
Gründen, sondern weil wir nicht anders können. Es ist einfach eine Tatsache, dass wir geachtet werden
wollen, und zumindest zum Teil wünschen wir uns solchen Respekt um seiner selbst willen. [...]
Doch bei der Stützung und Disziplinierung der speziellen sozialen Rollen spielt der
50 Wertschätzungsrespekt eine entscheidende Rolle. Er trägt zur Aufrechterhaltung anspruchsvoller
sozialer Normen bei. [...] Der Grund ist einfach. Die Mitglieder einer Ehrenwelt betrachten alle, die
sich an den Ehrenkodex halten, ganz automatisch mit Respekt, während sie jene, die dagegen
verstoßen, mit Verachtung strafen. Da es sich hier um automatische Reaktionen handelt, lässt sich das
System ohne großen Aufwand aufrechterhalten, denn es verlangt von uns lediglich Reaktionen, zu
55 denen wir von Natur aus neigen. [...]
Es gehört zu den attraktiven Merkmalen der Ökonomie der Wertschätzung, dass wir alle deren
Wächter sind.
1 Die Han bilden die mit Abstand größte Bevölkerungsgruppe in China.
2 Appiah formuliert hier aus der Sichtweise der Sklavenhalter.
Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre – oder – Wie es zu moralischen Revolutionen kommt, München 2011, S. 9f, 176, 195–208.
Hinweis
Kwame Anthony Appiah (*1954 in London) ist Professor für Philosophie in New York.
3
„Im Durchschnitt produziert jeder Deutsche nach Angaben des Umweltbundesamts pro Jahr etwa 11,5 Tonnen CO 2 – das ist fünfmal so viel, wie es nachhaltig wäre.“ (Der Tagesspiegel)
Diskutieren Sie, welchen Einfluss positives Recht, Moral und Ehre (Material) auf eine Reduktion des CO 2 -Ausstoßes haben können. [30 BE]
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