Abitur Hessen Ethik 2021 · GK

Abiturprüfung Ethik in Hessen 2021, GK: 12 Aufgaben mit Lösungen. Themen: Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen. Mit automatischer Korrektur.

Themen der Prüfung: Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen · Anthropologische Grundpositionen: Menschenbilder · Kantische Ethik · Utilitarismus · Theorien der Gerechtigkeit · Menschenwürde und Menschenrechte in der angewandten Ethik · Schuld und Strafe

Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen

Material

Dieter Birnbacher: Verantwortung für zukünftige Generationen (2016)

Darüber, wie weit die Wahrnehmung von Verantwortung nicht nur gegenüber den jeweils

Nahestehenden, den „near and dear“, sondern auch gegenüber den räumlich, zeitlich und emotional

Fernstehenden moralisch einforderbar ist, gehen die Auffassungen auseinander. Auch wenn

unumstritten ist, dass die Vorsorge für spätere Generationen, die Hilfe für die Bewohner fremder

5 Erdteile und die Wahrnehmung von Samariterpflichten 1 gegenüber Fremden als moralisch

verdienstvoll und wünschenswert gilt, besteht doch keine Einigkeit darüber, wie weit ein Handeln zum

Wohle Fremder, die nicht zum primären Verantwortungsbereich des Einzelnen gehören, moralisch

eingefordert werden kann. […]

Kant bemerkt dazu lapidar 2, dass es die menschliche Natur mit sich bringe, „selbst in Ansehung der

10 allerentferntesten Epoche, die unsere Gattung treffen soll, nicht gleichgültig zu sein, wenn sie mit

Sicherheit erwartet werden kann“. Kant leugnet also jede Bevorzugung der Gegenwart gegenüber der

Zukunft und schreibt die Bevorzugung der Gegenwart ausschließlich der größeren Ungewissheit

zukünftiger Ereignisse zu. Die Sympathiefähigkeit erstrecke sich unbegrenzt über die gesamte

zukünftige Menschheit. […]

15 Zentraler Streitpunkt der ethischen Diskussion ist die Frage, ob sich eine Diskontierung 3 zukünftigen

Nutzens und Schadens mit den weithin akzeptierten metaethischen 4 und ethischen Prinzipien von

Unparteilichkeit, Gleichheit und intergenerationeller Gerechtigkeit vereinbaren lässt. Ist es zulässig,

einen in Zukunft anfallenden Nutzen bzw. Schaden aus Gegenwartssicht geringer zu bewerten, als er

zum Zeitpunkt seines Eintretens wahrscheinlich bewertet werden wird?

20 […] Mag auch eine Minderbewertung des Schicksals der nach uns kommenden Generationen mit dem

Prinzip der Universalisierung vereinbar sein, scheint es doch kaum vereinbar mit einem anderen

Prinzip, das gemeinhin mit dem moral point of view verknüpft wird, nämlich dem Prinzip der

Unparteilichkeit. Danach ist es charakteristisch für die Moral, Sachverhalte von einem Standpunkt

maximaler Unparteilichkeit aus zu beurteilen, gewissermaßen aus einer Perspektive jenseits aller

25 besonderen Perspektiven. Im Gegensatz zu außermoralischen Beurteilungen, bei denen wir die

Freiheit haben, eine persönliche Perspektive einzunehmen, gilt eine Beurteilung normalerweise nur

dann als eine moralische Beurteilung, wenn sie von einem unpersönlichen Standpunkt jenseits der

eigenen besonderen Interessen und Präferenzen getroffen wird. Die Begründung dafür liegt darin, dass

nur hinreichend unparteiliche Beurteilungen eine Chance haben, den […] Anspruch auf

30 Allgemeingültigkeit einzulösen. Es muss jedoch als fraglich gelten, ob eine Privilegierung der

Gegenwart und der nahen Zukunft gegenüber der ferneren Zukunft von diesem Standpunkt aus

zulässig ist. Die Gegenwart gegenüber der Zukunft zu privilegieren scheint geradezu ein

Musterbeispiel für Parteilichkeit und Ungleichbehandlung, insbesondere dann, wenn die zeitliche

Verteilung von Nutzen und Kosten ausgeprägt ungleich ist und die zukünftigen Generationen einseitig

35 benachteiligt. […]

Eine Minderschätzung zukünftiger Güter erscheint insbesondere dann ethisch problematisch, wenn sie

sich nicht auf geldwerte Konsumgüter, sondern auf Güter richtet, die sich einer monetären 5 Bewertung

ganz oder teilweise entziehen, etwa Umweltgüter, kulturelle Güter und die politischen und

gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Auch diese Güter müssten, falls sie in Zukunft anfallen, der

40 Diskontierungslogik unterworfen werden, so dass sie aus heutiger Sicht weniger wert sind als zu dem

Zeitpunkt, zu dem sie eintreten. Solange die Wertminderung des zukünftigen Nutzens allein auf seiner

Zukünftigkeit beruht, kann es nicht darauf ankommen, ob es sich bei dem Gegenstand der

Minderschätzung um wirtschaftliche oder monetär bewertbare Güter handelt. In letzter Konsequenz

müssten auch die Rechte der Zukünftigen dieser Logik entsprechend abgewertet werden, was geradezu

45 absurd wäre. Denn gerade „Rechte“ werden in der Regel als Bollwerke 6 errichtet, die dem Ansturm

der Diskontierungswelle standhalten. Würden sie diskontiert, verfehlten sie die ihnen zugedachte

Aufgabe, als „Trümpfe“ 7 […] gegenüber andersartigen Erwägungen zu fungieren und das moralische

Urteil unmittelbarer zu binden als Kosten-Nutzen-Erwägungen.

Paradoxe Konsequenzen ergeben sich aus einer Diskontierung zukünftiger Rechte vor allem, wenn

50 man bedenkt, dass zu den Rechten Zukünftiger auch die Menschenrechte zählen.

Dieter Birnbacher: Klimaethik. Nach uns die Sintflut?, Stuttgart 2016, S. 63ff.

Hinweis

Dieter Birnbacher (*1946) ist emeritierter Professor für Philosophie an der Universität Düsseldorf.

Micha Brumlik (*1947) ist emeritierter Professor für Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main.

1 Samariterpflichten: abgeleitet vom „barmherzigen Samariter“ aus einem biblischen Gleichnis als Bezeichnung für die Pflicht zur selbstlosen Hilfe; bis ins frühe 20. Jahrhundert hießen Erste-Hilfe-Kurse auch „Samariterkurse“.

2 lapidar: knapp formuliert, ohne weitere Erklärungen

3 Diskontierung: meint hier die Praxis, zukünftigen Nutzen bzw. Schaden in gegenwärtige Abwägungen mit einem geringeren Wert einzubeziehen.

4 metaethischen: über dem Ethischen

5 monetär: das Geld betreffend

6 Bollwerk: Festung

7 Trumpf: meint im übertragenen Sinn „einen Vorteil haben“, ein Trumpf ist in einem Kartenspiel eine höherwertige Karte.

1 Geben Sie den vorliegenden Text wieder. (Material)

(30 BE)

Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 2 · Utilitarismus

Material

Dieter Birnbacher: Verantwortung für zukünftige Generationen (2016)

Darüber, wie weit die Wahrnehmung von Verantwortung nicht nur gegenüber den jeweils

Nahestehenden, den „near and dear“, sondern auch gegenüber den räumlich, zeitlich und emotional

Fernstehenden moralisch einforderbar ist, gehen die Auffassungen auseinander. Auch wenn

unumstritten ist, dass die Vorsorge für spätere Generationen, die Hilfe für die Bewohner fremder

5 Erdteile und die Wahrnehmung von Samariterpflichten 1 gegenüber Fremden als moralisch

verdienstvoll und wünschenswert gilt, besteht doch keine Einigkeit darüber, wie weit ein Handeln zum

Wohle Fremder, die nicht zum primären Verantwortungsbereich des Einzelnen gehören, moralisch

eingefordert werden kann. […]

Kant bemerkt dazu lapidar 2, dass es die menschliche Natur mit sich bringe, „selbst in Ansehung der

10 allerentferntesten Epoche, die unsere Gattung treffen soll, nicht gleichgültig zu sein, wenn sie mit

Sicherheit erwartet werden kann“. Kant leugnet also jede Bevorzugung der Gegenwart gegenüber der

Zukunft und schreibt die Bevorzugung der Gegenwart ausschließlich der größeren Ungewissheit

zukünftiger Ereignisse zu. Die Sympathiefähigkeit erstrecke sich unbegrenzt über die gesamte

zukünftige Menschheit. […]

15 Zentraler Streitpunkt der ethischen Diskussion ist die Frage, ob sich eine Diskontierung 3 zukünftigen

Nutzens und Schadens mit den weithin akzeptierten metaethischen 4 und ethischen Prinzipien von

Unparteilichkeit, Gleichheit und intergenerationeller Gerechtigkeit vereinbaren lässt. Ist es zulässig,

einen in Zukunft anfallenden Nutzen bzw. Schaden aus Gegenwartssicht geringer zu bewerten, als er

zum Zeitpunkt seines Eintretens wahrscheinlich bewertet werden wird?

20 […] Mag auch eine Minderbewertung des Schicksals der nach uns kommenden Generationen mit dem

Prinzip der Universalisierung vereinbar sein, scheint es doch kaum vereinbar mit einem anderen

Prinzip, das gemeinhin mit dem moral point of view verknüpft wird, nämlich dem Prinzip der

Unparteilichkeit. Danach ist es charakteristisch für die Moral, Sachverhalte von einem Standpunkt

maximaler Unparteilichkeit aus zu beurteilen, gewissermaßen aus einer Perspektive jenseits aller

25 besonderen Perspektiven. Im Gegensatz zu außermoralischen Beurteilungen, bei denen wir die

Freiheit haben, eine persönliche Perspektive einzunehmen, gilt eine Beurteilung normalerweise nur

dann als eine moralische Beurteilung, wenn sie von einem unpersönlichen Standpunkt jenseits der

eigenen besonderen Interessen und Präferenzen getroffen wird. Die Begründung dafür liegt darin, dass

nur hinreichend unparteiliche Beurteilungen eine Chance haben, den […] Anspruch auf

30 Allgemeingültigkeit einzulösen. Es muss jedoch als fraglich gelten, ob eine Privilegierung der

Gegenwart und der nahen Zukunft gegenüber der ferneren Zukunft von diesem Standpunkt aus

zulässig ist. Die Gegenwart gegenüber der Zukunft zu privilegieren scheint geradezu ein

Musterbeispiel für Parteilichkeit und Ungleichbehandlung, insbesondere dann, wenn die zeitliche

Verteilung von Nutzen und Kosten ausgeprägt ungleich ist und die zukünftigen Generationen einseitig

35 benachteiligt. […]

Eine Minderschätzung zukünftiger Güter erscheint insbesondere dann ethisch problematisch, wenn sie

sich nicht auf geldwerte Konsumgüter, sondern auf Güter richtet, die sich einer monetären 5 Bewertung

ganz oder teilweise entziehen, etwa Umweltgüter, kulturelle Güter und die politischen und

gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Auch diese Güter müssten, falls sie in Zukunft anfallen, der

40 Diskontierungslogik unterworfen werden, so dass sie aus heutiger Sicht weniger wert sind als zu dem

Zeitpunkt, zu dem sie eintreten. Solange die Wertminderung des zukünftigen Nutzens allein auf seiner

Zukünftigkeit beruht, kann es nicht darauf ankommen, ob es sich bei dem Gegenstand der

Minderschätzung um wirtschaftliche oder monetär bewertbare Güter handelt. In letzter Konsequenz

müssten auch die Rechte der Zukünftigen dieser Logik entsprechend abgewertet werden, was geradezu

45 absurd wäre. Denn gerade „Rechte“ werden in der Regel als Bollwerke 6 errichtet, die dem Ansturm

der Diskontierungswelle standhalten. Würden sie diskontiert, verfehlten sie die ihnen zugedachte

Aufgabe, als „Trümpfe“ 7 […] gegenüber andersartigen Erwägungen zu fungieren und das moralische

Urteil unmittelbarer zu binden als Kosten-Nutzen-Erwägungen.

Paradoxe Konsequenzen ergeben sich aus einer Diskontierung zukünftiger Rechte vor allem, wenn

50 man bedenkt, dass zu den Rechten Zukünftiger auch die Menschenrechte zählen.

Dieter Birnbacher: Klimaethik. Nach uns die Sintflut?, Stuttgart 2016, S. 63ff.

Hinweis

Dieter Birnbacher (*1946) ist emeritierter Professor für Philosophie an der Universität Düsseldorf.

Micha Brumlik (*1947) ist emeritierter Professor für Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main.

1 Samariterpflichten: abgeleitet vom „barmherzigen Samariter“ aus einem biblischen Gleichnis als Bezeichnung für die Pflicht zur selbstlosen Hilfe; bis ins frühe 20. Jahrhundert hießen Erste-Hilfe-Kurse auch „Samariterkurse“.

2 lapidar: knapp formuliert, ohne weitere Erklärungen

3 Diskontierung: meint hier die Praxis, zukünftigen Nutzen bzw. Schaden in gegenwärtige Abwägungen mit einem geringeren Wert einzubeziehen.

4 metaethischen: über dem Ethischen

5 monetär: das Geld betreffend

6 Bollwerk: Festung

7 Trumpf: meint im übertragenen Sinn „einen Vorteil haben“, ein Trumpf ist in einem Kartenspiel eine höherwertige Karte.

2 Setzen Sie die Ausführungen Birnbachers (Material) in Beziehung zu den Prinzipien einer utilitaristischen Ethik.

(40 BE)

Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 3 · Menschenwürde und Menschenrechte in der angewandten Ethik

Material

Dieter Birnbacher: Verantwortung für zukünftige Generationen (2016)

Darüber, wie weit die Wahrnehmung von Verantwortung nicht nur gegenüber den jeweils

Nahestehenden, den „near and dear“, sondern auch gegenüber den räumlich, zeitlich und emotional

Fernstehenden moralisch einforderbar ist, gehen die Auffassungen auseinander. Auch wenn

unumstritten ist, dass die Vorsorge für spätere Generationen, die Hilfe für die Bewohner fremder

5 Erdteile und die Wahrnehmung von Samariterpflichten 1 gegenüber Fremden als moralisch

verdienstvoll und wünschenswert gilt, besteht doch keine Einigkeit darüber, wie weit ein Handeln zum

Wohle Fremder, die nicht zum primären Verantwortungsbereich des Einzelnen gehören, moralisch

eingefordert werden kann. […]

Kant bemerkt dazu lapidar 2, dass es die menschliche Natur mit sich bringe, „selbst in Ansehung der

10 allerentferntesten Epoche, die unsere Gattung treffen soll, nicht gleichgültig zu sein, wenn sie mit

Sicherheit erwartet werden kann“. Kant leugnet also jede Bevorzugung der Gegenwart gegenüber der

Zukunft und schreibt die Bevorzugung der Gegenwart ausschließlich der größeren Ungewissheit

zukünftiger Ereignisse zu. Die Sympathiefähigkeit erstrecke sich unbegrenzt über die gesamte

zukünftige Menschheit. […]

15 Zentraler Streitpunkt der ethischen Diskussion ist die Frage, ob sich eine Diskontierung 3 zukünftigen

Nutzens und Schadens mit den weithin akzeptierten metaethischen 4 und ethischen Prinzipien von

Unparteilichkeit, Gleichheit und intergenerationeller Gerechtigkeit vereinbaren lässt. Ist es zulässig,

einen in Zukunft anfallenden Nutzen bzw. Schaden aus Gegenwartssicht geringer zu bewerten, als er

zum Zeitpunkt seines Eintretens wahrscheinlich bewertet werden wird?

20 […] Mag auch eine Minderbewertung des Schicksals der nach uns kommenden Generationen mit dem

Prinzip der Universalisierung vereinbar sein, scheint es doch kaum vereinbar mit einem anderen

Prinzip, das gemeinhin mit dem moral point of view verknüpft wird, nämlich dem Prinzip der

Unparteilichkeit. Danach ist es charakteristisch für die Moral, Sachverhalte von einem Standpunkt

maximaler Unparteilichkeit aus zu beurteilen, gewissermaßen aus einer Perspektive jenseits aller

25 besonderen Perspektiven. Im Gegensatz zu außermoralischen Beurteilungen, bei denen wir die

Freiheit haben, eine persönliche Perspektive einzunehmen, gilt eine Beurteilung normalerweise nur

dann als eine moralische Beurteilung, wenn sie von einem unpersönlichen Standpunkt jenseits der

eigenen besonderen Interessen und Präferenzen getroffen wird. Die Begründung dafür liegt darin, dass

nur hinreichend unparteiliche Beurteilungen eine Chance haben, den […] Anspruch auf

30 Allgemeingültigkeit einzulösen. Es muss jedoch als fraglich gelten, ob eine Privilegierung der

Gegenwart und der nahen Zukunft gegenüber der ferneren Zukunft von diesem Standpunkt aus

zulässig ist. Die Gegenwart gegenüber der Zukunft zu privilegieren scheint geradezu ein

Musterbeispiel für Parteilichkeit und Ungleichbehandlung, insbesondere dann, wenn die zeitliche

Verteilung von Nutzen und Kosten ausgeprägt ungleich ist und die zukünftigen Generationen einseitig

35 benachteiligt. […]

Eine Minderschätzung zukünftiger Güter erscheint insbesondere dann ethisch problematisch, wenn sie

sich nicht auf geldwerte Konsumgüter, sondern auf Güter richtet, die sich einer monetären 5 Bewertung

ganz oder teilweise entziehen, etwa Umweltgüter, kulturelle Güter und die politischen und

gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Auch diese Güter müssten, falls sie in Zukunft anfallen, der

40 Diskontierungslogik unterworfen werden, so dass sie aus heutiger Sicht weniger wert sind als zu dem

Zeitpunkt, zu dem sie eintreten. Solange die Wertminderung des zukünftigen Nutzens allein auf seiner

Zukünftigkeit beruht, kann es nicht darauf ankommen, ob es sich bei dem Gegenstand der

Minderschätzung um wirtschaftliche oder monetär bewertbare Güter handelt. In letzter Konsequenz

müssten auch die Rechte der Zukünftigen dieser Logik entsprechend abgewertet werden, was geradezu

45 absurd wäre. Denn gerade „Rechte“ werden in der Regel als Bollwerke 6 errichtet, die dem Ansturm

der Diskontierungswelle standhalten. Würden sie diskontiert, verfehlten sie die ihnen zugedachte

Aufgabe, als „Trümpfe“ 7 […] gegenüber andersartigen Erwägungen zu fungieren und das moralische

Urteil unmittelbarer zu binden als Kosten-Nutzen-Erwägungen.

Paradoxe Konsequenzen ergeben sich aus einer Diskontierung zukünftiger Rechte vor allem, wenn

50 man bedenkt, dass zu den Rechten Zukünftiger auch die Menschenrechte zählen.

Dieter Birnbacher: Klimaethik. Nach uns die Sintflut?, Stuttgart 2016, S. 63ff.

Hinweis

Dieter Birnbacher (*1946) ist emeritierter Professor für Philosophie an der Universität Düsseldorf.

Micha Brumlik (*1947) ist emeritierter Professor für Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main.

1 Samariterpflichten: abgeleitet vom „barmherzigen Samariter“ aus einem biblischen Gleichnis als Bezeichnung für die Pflicht zur selbstlosen Hilfe; bis ins frühe 20. Jahrhundert hießen Erste-Hilfe-Kurse auch „Samariterkurse“.

2 lapidar: knapp formuliert, ohne weitere Erklärungen

3 Diskontierung: meint hier die Praxis, zukünftigen Nutzen bzw. Schaden in gegenwärtige Abwägungen mit einem geringeren Wert einzubeziehen.

4 metaethischen: über dem Ethischen

5 monetär: das Geld betreffend

6 Bollwerk: Festung

7 Trumpf: meint im übertragenen Sinn „einen Vorteil haben“, ein Trumpf ist in einem Kartenspiel eine höherwertige Karte.

„Läßt sich gehaltvoll davon sprechen, daß Menschen, von denen heute niemand wissen kann, ob sie überhaupt jemals existieren werden, Rechte haben?“ (Micha Brumlik)

3 Erörtern Sie ausgehend von den Ausführungen Birnbachers (Material) und dem Zitat von Brumlik, inwieweit sich die Forderung nach Klimaschutz auch auf die Idee der Menschenrechte gründen lässt.

(30 BE)

Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen

Material

Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz (2015)

Dass Ausstattung und Zustand des Gehirns das Wesen eines Menschen und mit ihm seine

Entscheidungen und Handlungen beeinflussen, ist eine alte Erkenntnis. In ihrer 1887 im „Deutschen

Archiv für klinische Medicin“ erschienenen Abhandlung „Ueber Charakterveränderungen des

Menschen infolge von Läsionen des Stirnhirns“ berichtet die Ärztin Leonore Welt über Fälle, in denen

5 Hirnverletzungen den Menschen verändert haben. [...] Wenn deshalb Zustände des Gehirns ersichtlich

(auch) normabweichendes, (auch) delinquentes 1 Verhalten bestimmen, nimmt es nicht Wunder, dass

die Erkenntnisse der Hirnforschung schon seit langem auch die Diskussionen beeinflussen, die über

Willensfreiheit und Strafrecht geführt werden. [...]

Da es Willensfreiheit nicht gibt, dringen beide [Roth und Singer 2 ] auf die Verabschiedung eines

10 Strafrechts, das gegen einen Täter den (auch moralischen) Vorwurf erhebt, er sei schuldig, weil er sich

anders hätte entscheiden, weil er anders hätte handeln können, als er es tat. Das ist ein Plädoyer für die

Abschaffung jedenfalls eines auf Schuld gründenden Strafrechts.

Für Roth verschließt sich der „Alternativismus“ [...]. Auch dort, wo „Optionen z.B. zwischen A und

B“ bestehen, sei „die Tatsache (...) dass ich schließlich A und nicht B tue (...) in dem Augenblick, in

15 dem ich A tue, determiniert“, nicht also (ebenso gut) möglich, B zu tun. [...] Vielmehr gelte

verallgemeinernd, dass niemand für seine die kriminellen Handlungen bestimmenden „Gene, seine

Gehirnentwicklung, für traumatisierende Erlebnisse im Kindesalter und ein negatives soziales Umfeld

verantwortlich gemacht“ und dass „angesichts dieser Zusammenhänge das traditionelle

indeterministisch-alternativistische Schuldprinzip und die Begründung von Strafe als Sühne und

20 Vergeltung“ generell und für niemanden mehr „aufrecht erhalten werden“ könne. Deshalb sei auch der

Umkehrschluss, dass ein Täter, dessen Schuld nicht nach §20 des deutschen Strafgesetzbuches 3

aufgrund anormaler Umstände ausgeschlossen ist, schuldfähig und also auch „tatsächlich willensfrei

sei“, keineswegs haltbar. Denn „die bisherigen Erkenntnisse der Hirnforschung“ reichten „bei weitem

aus (...) Zweifel an strafrechtlicher Schuld“ insgesamt und also „für alle Täter zu begründen“.

25 Zusammen mit der Juristin Grischa Merkel zieht Roth daraus den Schluss, dass nach dem Grundsatz in

dubio pro reo niemand für schuldig erklärt werden dürfe. [...] Für Roth ergibt sich nun daraus

allerdings der „paradoxe Zustand, dass wir das Prinzip der persönlichen Schuld und ihrer Begründung

durch eine freie Willensentscheidung als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt ablehnen müssen“, dass

aber die Gesellschaft „sehr wohl in der Lage sein muss, durch geeignete Erziehungsmaßnahmen ihren

30 Mitgliedern das Gefühl der Verantwortung für das eigene Tun einzupflanzen, und zwar nicht aufgrund

ihrer Willensentscheidung, sondern aus der aus Versuch und Irrtum herbeigeführten Einsicht heraus,

dass ohne ein solches Gefühl der Verantwortung das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig

gestört ist. Die Erzeugung dieses Gefühls der Verantwortung“ ist demnach „eine Aufgabe, die jeder

von uns – auch unfreiwillig – zu übernehmen hat.“ In diesem Sinne kann es für Roth „Verantwortung

35 ohne persönliche Schuld geben“. [...] Denn „ein Verzicht auf den Begriff der persönlichen Schuld

bedeutet keineswegs den Verzicht auf Bestrafung einer Tat als Verletzung gesellschaftlicher Normen“.

[...] Für den Strafzweck und den Strafvollzug wird daraus abgeleitet, dass „Täter (...) danach nicht

deshalb bestraft (werden), weil sie mutwillig schuldig geworden sind, sondern weil sie abgeschreckt

oder gebessert werden sollen, falls das möglich ist; andernfalls muss die Gesellschaft vor ihnen

40 geschützt werden.“ Im Strafvollzug soll damit „der Gedanke der Besserung einen viel höheren

Stellenwert erhalten als bisher“. [...] Sie [Merkel und Roth] wollen – überraschend – dem Täter die

Wahl (!) belassen, „ob er sich der klassischen Bestrafung aussetzen oder ob er den therapeutischen

Ansatz als Weg zu einer Verhaltensänderung nehmen will, um seinem Teil der Verantwortung gerecht

zu werden“. Therapie könne nur auf „freiwilliger Basis erfolgen“, auch wenn die Entscheidung des

45 Täters „keine Wahl im Sinne eines Anders-Handeln-Könnens wäre“. [...]

Fasst man die Botschaft zusammen [...] ergibt sich ein gespaltenes Bild. In seinen Wünschen,

Absichten und Zielen, in seinen Entscheidungen und Handlungen fühlt sich der Mensch frei, ist es

aber nicht. [...]

[Wir sollen] auf Schuld, auf den persönlichen Vorwurf verzichten. Das aber ist – blickt man in unser

50 Gesetz – leichter gesagt, als getan. [...] Dem Grundsatz nämlich, dass jede Strafe Schuld voraussetzt,

kommt nach dem Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlicher Rang zu. Er ist im

Rechtsstaatsprinzip begründet und „wurzelt in der vom Grundgesetz vorausgesetzten und in Art. 1 und

2 verfassungsmäßig geschützten Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen, die vom

Gesetzgeber auch bei der Ausgestaltung des Strafrechts zu achten und zu respektieren ist“. [...] Nulla

55 poena sine culpa 4 hat Verfassungsrang. Dieser fließt aus der Menschenwürde und dem

Rechtsstaatsgebot. Denn diese beiden sind es, die nach dem Bundesverfassungsgericht „die

Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne“ bestimmen. Auch das

„Menschenbild des Grundgesetzes“ klingt deutlich in dieser Verfassungsidee an. Es ist „ein

Menschenbild, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in

60 Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägt ist“.

Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz. URL: https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/24984/1/zstw-2015-0002.pdf (abgerufen am 2.01.2020).

Hinweise

Thomas Hillenkamp ist Rechtswissenschaftler.

Die Textmarkierungen entsprechen dem Originaltext.

1 delinquentes Verhalten – straffälliges, verbrecherisches Verhalten

2 Hillenkamp bezieht sich auf die beiden Hirnforscher Gerhard Roth und Wolf Singer. Beide Hirnforscher haben sich insbesondere mit der Frage nach der Vereinbarkeit von Willensfreiheit und der naturwissenschaftlichen Beschreibung des Gehirns beschäftigt.

3 §20 des deutschen Strafgesetzbuches lautet: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“

4 nulla poena sine culpa – keine Strafe ohne Schuld

1

Fassen Sie den vorliegenden Text in eigenen Worten zusammen. (Material) (25 BE)

Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 2 · Anthropologische Grundpositionen: Menschenbilder

Material

Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz (2015)

Dass Ausstattung und Zustand des Gehirns das Wesen eines Menschen und mit ihm seine

Entscheidungen und Handlungen beeinflussen, ist eine alte Erkenntnis. In ihrer 1887 im „Deutschen

Archiv für klinische Medicin“ erschienenen Abhandlung „Ueber Charakterveränderungen des

Menschen infolge von Läsionen des Stirnhirns“ berichtet die Ärztin Leonore Welt über Fälle, in denen

5 Hirnverletzungen den Menschen verändert haben. [...] Wenn deshalb Zustände des Gehirns ersichtlich

(auch) normabweichendes, (auch) delinquentes 1 Verhalten bestimmen, nimmt es nicht Wunder, dass

die Erkenntnisse der Hirnforschung schon seit langem auch die Diskussionen beeinflussen, die über

Willensfreiheit und Strafrecht geführt werden. [...]

Da es Willensfreiheit nicht gibt, dringen beide [Roth und Singer 2 ] auf die Verabschiedung eines

10 Strafrechts, das gegen einen Täter den (auch moralischen) Vorwurf erhebt, er sei schuldig, weil er sich

anders hätte entscheiden, weil er anders hätte handeln können, als er es tat. Das ist ein Plädoyer für die

Abschaffung jedenfalls eines auf Schuld gründenden Strafrechts.

Für Roth verschließt sich der „Alternativismus“ [...]. Auch dort, wo „Optionen z.B. zwischen A und

B“ bestehen, sei „die Tatsache (...) dass ich schließlich A und nicht B tue (...) in dem Augenblick, in

15 dem ich A tue, determiniert“, nicht also (ebenso gut) möglich, B zu tun. [...] Vielmehr gelte

verallgemeinernd, dass niemand für seine die kriminellen Handlungen bestimmenden „Gene, seine

Gehirnentwicklung, für traumatisierende Erlebnisse im Kindesalter und ein negatives soziales Umfeld

verantwortlich gemacht“ und dass „angesichts dieser Zusammenhänge das traditionelle

indeterministisch-alternativistische Schuldprinzip und die Begründung von Strafe als Sühne und

20 Vergeltung“ generell und für niemanden mehr „aufrecht erhalten werden“ könne. Deshalb sei auch der

Umkehrschluss, dass ein Täter, dessen Schuld nicht nach §20 des deutschen Strafgesetzbuches 3

aufgrund anormaler Umstände ausgeschlossen ist, schuldfähig und also auch „tatsächlich willensfrei

sei“, keineswegs haltbar. Denn „die bisherigen Erkenntnisse der Hirnforschung“ reichten „bei weitem

aus (...) Zweifel an strafrechtlicher Schuld“ insgesamt und also „für alle Täter zu begründen“.

25 Zusammen mit der Juristin Grischa Merkel zieht Roth daraus den Schluss, dass nach dem Grundsatz in

dubio pro reo niemand für schuldig erklärt werden dürfe. [...] Für Roth ergibt sich nun daraus

allerdings der „paradoxe Zustand, dass wir das Prinzip der persönlichen Schuld und ihrer Begründung

durch eine freie Willensentscheidung als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt ablehnen müssen“, dass

aber die Gesellschaft „sehr wohl in der Lage sein muss, durch geeignete Erziehungsmaßnahmen ihren

30 Mitgliedern das Gefühl der Verantwortung für das eigene Tun einzupflanzen, und zwar nicht aufgrund

ihrer Willensentscheidung, sondern aus der aus Versuch und Irrtum herbeigeführten Einsicht heraus,

dass ohne ein solches Gefühl der Verantwortung das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig

gestört ist. Die Erzeugung dieses Gefühls der Verantwortung“ ist demnach „eine Aufgabe, die jeder

von uns – auch unfreiwillig – zu übernehmen hat.“ In diesem Sinne kann es für Roth „Verantwortung

35 ohne persönliche Schuld geben“. [...] Denn „ein Verzicht auf den Begriff der persönlichen Schuld

bedeutet keineswegs den Verzicht auf Bestrafung einer Tat als Verletzung gesellschaftlicher Normen“.

[...] Für den Strafzweck und den Strafvollzug wird daraus abgeleitet, dass „Täter (...) danach nicht

deshalb bestraft (werden), weil sie mutwillig schuldig geworden sind, sondern weil sie abgeschreckt

oder gebessert werden sollen, falls das möglich ist; andernfalls muss die Gesellschaft vor ihnen

40 geschützt werden.“ Im Strafvollzug soll damit „der Gedanke der Besserung einen viel höheren

Stellenwert erhalten als bisher“. [...] Sie [Merkel und Roth] wollen – überraschend – dem Täter die

Wahl (!) belassen, „ob er sich der klassischen Bestrafung aussetzen oder ob er den therapeutischen

Ansatz als Weg zu einer Verhaltensänderung nehmen will, um seinem Teil der Verantwortung gerecht

zu werden“. Therapie könne nur auf „freiwilliger Basis erfolgen“, auch wenn die Entscheidung des

45 Täters „keine Wahl im Sinne eines Anders-Handeln-Könnens wäre“. [...]

Fasst man die Botschaft zusammen [...] ergibt sich ein gespaltenes Bild. In seinen Wünschen,

Absichten und Zielen, in seinen Entscheidungen und Handlungen fühlt sich der Mensch frei, ist es

aber nicht. [...]

[Wir sollen] auf Schuld, auf den persönlichen Vorwurf verzichten. Das aber ist – blickt man in unser

50 Gesetz – leichter gesagt, als getan. [...] Dem Grundsatz nämlich, dass jede Strafe Schuld voraussetzt,

kommt nach dem Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlicher Rang zu. Er ist im

Rechtsstaatsprinzip begründet und „wurzelt in der vom Grundgesetz vorausgesetzten und in Art. 1 und

2 verfassungsmäßig geschützten Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen, die vom

Gesetzgeber auch bei der Ausgestaltung des Strafrechts zu achten und zu respektieren ist“. [...] Nulla

55 poena sine culpa 4 hat Verfassungsrang. Dieser fließt aus der Menschenwürde und dem

Rechtsstaatsgebot. Denn diese beiden sind es, die nach dem Bundesverfassungsgericht „die

Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne“ bestimmen. Auch das

„Menschenbild des Grundgesetzes“ klingt deutlich in dieser Verfassungsidee an. Es ist „ein

Menschenbild, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in

60 Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägt ist“.

Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz. URL: https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/24984/1/zstw-2015-0002.pdf (abgerufen am 2.01.2020).

Hinweise

Thomas Hillenkamp ist Rechtswissenschaftler.

Die Textmarkierungen entsprechen dem Originaltext.

1 delinquentes Verhalten – straffälliges, verbrecherisches Verhalten

2 Hillenkamp bezieht sich auf die beiden Hirnforscher Gerhard Roth und Wolf Singer. Beide Hirnforscher haben sich insbesondere mit der Frage nach der Vereinbarkeit von Willensfreiheit und der naturwissenschaftlichen Beschreibung des Gehirns beschäftigt.

3 §20 des deutschen Strafgesetzbuches lautet: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“

4 nulla poena sine culpa – keine Strafe ohne Schuld

2

Setzen Sie die beiden im Text dargestellten Menschenbilder (Hirnforschung: Roth, Verfassungsrecht: Hillenkamp) in Beziehung zu den Menschenbildern Freuds und Kants. (45 BE)

Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 3 · Schuld und Strafe

Material

Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz (2015)

Dass Ausstattung und Zustand des Gehirns das Wesen eines Menschen und mit ihm seine

Entscheidungen und Handlungen beeinflussen, ist eine alte Erkenntnis. In ihrer 1887 im „Deutschen

Archiv für klinische Medicin“ erschienenen Abhandlung „Ueber Charakterveränderungen des

Menschen infolge von Läsionen des Stirnhirns“ berichtet die Ärztin Leonore Welt über Fälle, in denen

5 Hirnverletzungen den Menschen verändert haben. [...] Wenn deshalb Zustände des Gehirns ersichtlich

(auch) normabweichendes, (auch) delinquentes 1 Verhalten bestimmen, nimmt es nicht Wunder, dass

die Erkenntnisse der Hirnforschung schon seit langem auch die Diskussionen beeinflussen, die über

Willensfreiheit und Strafrecht geführt werden. [...]

Da es Willensfreiheit nicht gibt, dringen beide [Roth und Singer 2 ] auf die Verabschiedung eines

10 Strafrechts, das gegen einen Täter den (auch moralischen) Vorwurf erhebt, er sei schuldig, weil er sich

anders hätte entscheiden, weil er anders hätte handeln können, als er es tat. Das ist ein Plädoyer für die

Abschaffung jedenfalls eines auf Schuld gründenden Strafrechts.

Für Roth verschließt sich der „Alternativismus“ [...]. Auch dort, wo „Optionen z.B. zwischen A und

B“ bestehen, sei „die Tatsache (...) dass ich schließlich A und nicht B tue (...) in dem Augenblick, in

15 dem ich A tue, determiniert“, nicht also (ebenso gut) möglich, B zu tun. [...] Vielmehr gelte

verallgemeinernd, dass niemand für seine die kriminellen Handlungen bestimmenden „Gene, seine

Gehirnentwicklung, für traumatisierende Erlebnisse im Kindesalter und ein negatives soziales Umfeld

verantwortlich gemacht“ und dass „angesichts dieser Zusammenhänge das traditionelle

indeterministisch-alternativistische Schuldprinzip und die Begründung von Strafe als Sühne und

20 Vergeltung“ generell und für niemanden mehr „aufrecht erhalten werden“ könne. Deshalb sei auch der

Umkehrschluss, dass ein Täter, dessen Schuld nicht nach §20 des deutschen Strafgesetzbuches 3

aufgrund anormaler Umstände ausgeschlossen ist, schuldfähig und also auch „tatsächlich willensfrei

sei“, keineswegs haltbar. Denn „die bisherigen Erkenntnisse der Hirnforschung“ reichten „bei weitem

aus (...) Zweifel an strafrechtlicher Schuld“ insgesamt und also „für alle Täter zu begründen“.

25 Zusammen mit der Juristin Grischa Merkel zieht Roth daraus den Schluss, dass nach dem Grundsatz in

dubio pro reo niemand für schuldig erklärt werden dürfe. [...] Für Roth ergibt sich nun daraus

allerdings der „paradoxe Zustand, dass wir das Prinzip der persönlichen Schuld und ihrer Begründung

durch eine freie Willensentscheidung als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt ablehnen müssen“, dass

aber die Gesellschaft „sehr wohl in der Lage sein muss, durch geeignete Erziehungsmaßnahmen ihren

30 Mitgliedern das Gefühl der Verantwortung für das eigene Tun einzupflanzen, und zwar nicht aufgrund

ihrer Willensentscheidung, sondern aus der aus Versuch und Irrtum herbeigeführten Einsicht heraus,

dass ohne ein solches Gefühl der Verantwortung das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig

gestört ist. Die Erzeugung dieses Gefühls der Verantwortung“ ist demnach „eine Aufgabe, die jeder

von uns – auch unfreiwillig – zu übernehmen hat.“ In diesem Sinne kann es für Roth „Verantwortung

35 ohne persönliche Schuld geben“. [...] Denn „ein Verzicht auf den Begriff der persönlichen Schuld

bedeutet keineswegs den Verzicht auf Bestrafung einer Tat als Verletzung gesellschaftlicher Normen“.

[...] Für den Strafzweck und den Strafvollzug wird daraus abgeleitet, dass „Täter (...) danach nicht

deshalb bestraft (werden), weil sie mutwillig schuldig geworden sind, sondern weil sie abgeschreckt

oder gebessert werden sollen, falls das möglich ist; andernfalls muss die Gesellschaft vor ihnen

40 geschützt werden.“ Im Strafvollzug soll damit „der Gedanke der Besserung einen viel höheren

Stellenwert erhalten als bisher“. [...] Sie [Merkel und Roth] wollen – überraschend – dem Täter die

Wahl (!) belassen, „ob er sich der klassischen Bestrafung aussetzen oder ob er den therapeutischen

Ansatz als Weg zu einer Verhaltensänderung nehmen will, um seinem Teil der Verantwortung gerecht

zu werden“. Therapie könne nur auf „freiwilliger Basis erfolgen“, auch wenn die Entscheidung des

45 Täters „keine Wahl im Sinne eines Anders-Handeln-Könnens wäre“. [...]

Fasst man die Botschaft zusammen [...] ergibt sich ein gespaltenes Bild. In seinen Wünschen,

Absichten und Zielen, in seinen Entscheidungen und Handlungen fühlt sich der Mensch frei, ist es

aber nicht. [...]

[Wir sollen] auf Schuld, auf den persönlichen Vorwurf verzichten. Das aber ist – blickt man in unser

50 Gesetz – leichter gesagt, als getan. [...] Dem Grundsatz nämlich, dass jede Strafe Schuld voraussetzt,

kommt nach dem Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlicher Rang zu. Er ist im

Rechtsstaatsprinzip begründet und „wurzelt in der vom Grundgesetz vorausgesetzten und in Art. 1 und

2 verfassungsmäßig geschützten Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen, die vom

Gesetzgeber auch bei der Ausgestaltung des Strafrechts zu achten und zu respektieren ist“. [...] Nulla

55 poena sine culpa 4 hat Verfassungsrang. Dieser fließt aus der Menschenwürde und dem

Rechtsstaatsgebot. Denn diese beiden sind es, die nach dem Bundesverfassungsgericht „die

Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne“ bestimmen. Auch das

„Menschenbild des Grundgesetzes“ klingt deutlich in dieser Verfassungsidee an. Es ist „ein

Menschenbild, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in

60 Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägt ist“.

Thomas Hillenkamp: Hirnforschung, Willensfreiheit und Strafrecht – Versuch einer Zwischenbilanz. URL: https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/24984/1/zstw-2015-0002.pdf (abgerufen am 2.01.2020).

Hinweise

Thomas Hillenkamp ist Rechtswissenschaftler.

Die Textmarkierungen entsprechen dem Originaltext.

1 delinquentes Verhalten – straffälliges, verbrecherisches Verhalten

2 Hillenkamp bezieht sich auf die beiden Hirnforscher Gerhard Roth und Wolf Singer. Beide Hirnforscher haben sich insbesondere mit der Frage nach der Vereinbarkeit von Willensfreiheit und der naturwissenschaftlichen Beschreibung des Gehirns beschäftigt.

3 §20 des deutschen Strafgesetzbuches lautet: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“

4 nulla poena sine culpa – keine Strafe ohne Schuld

3

Sollen Straftäter zukünftig zwischen Therapie und Strafe wählen dürfen? Nehmen Sie mit Bezug auf die Strafrechtstheorien Stellung zu dieser Frage. (30 BE)

Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen

Thema und Aufgabenstellung – Vorschlag C

Anthropologie und Theorien der Gerechtigkeit

Material

Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip

Drei Jahrzehnte Wirtschaftsliberalismus 1 haben inzwischen auch jene Lebensbereiche ökonomisiert, die bisher nicht auf entgeltliche Leistungen, sondern vorwiegend auf Vertrauen und Hilfe [...] aufbauten. [...] Hat man früher, zum Beispiel während der Buchmesse, mal Gäste bei sich übernachten lassen, so wird das heimische Sofa heute professionell gewinnbringend vermarktet. [...]

Mit dem Vordringen des Wirtschaftsliberalismus wird nun für das Individuum die Frage zur ständigen Begleiterin: Wie kann ich mir einen Vorteil gegenüber anderen verschaffen? Wie schaffe ich es, im Wettbewerb um Ausbildungsplätze, Studienplätze, Arbeitsplätze, ja sogar im Wettbewerb um die tollsten und schönsten Lebenspartner besser, schneller, cleverer zu sein als andere? Das verstärkt und legitimiert bei [...] Einzelnen berechnendes, egozentrisches und unsolidarisches Verhalten [...]. Die Ichbezogenheit wächst in die Alltagskultur hinein, ohne dass wir das richtig bemerken, wie eine Art „Kollateralschaden 2 “ des Neoliberalismus. 3 [...]

Wie ist das möglich geworden? Und warum merken wir es so spät? „Ich mach mein Ding“, singt Udo Lindenberg. Das klingt selbstbewusst und unabhängig. Im Prinzip ist auch nichts dagegen einzuwenden. Doch auf die Spitze getrieben, wenn also „mein Ding“ über allem steht, verkommt so ein Verhalten zur Gleichgültigkeit gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld. [...]

Harald Welzer, Soziologe und Sozialpsychologe aus Potsdam, sieht die Ursache für diese Haltung bei der „radikalen Individualisierung“, die mit dem Neoliberalismus um sich gegriffen habe. Wer nicht unter die Räder eines unerbittlichen Wettbewerbssystems kommen wolle, der müsse eine Haltung kultivieren, die besagt: „Es kommt vor allem auf mich an“. [...]

Die Orientierung auf Wettbewerb und ökonomische Effizienz verändere die Persönlichkeiten stark, meint der Professor für Sozialpsychologie Dieter Frey. „Es geht damit letztlich um das Knappheitsprinzip 4, um attraktive Positionen, entweder nach dem Leistungsprinzip oder nach dem Prinzip des besten Netzwerkes. [...] Und das verändert die Persönlichkeit, weil man zunächst versucht, als Homo oeconomicus 5 seine eigenen Vorteile zu sehen, sich in jeder Situation sofort überlegt: Was bedeutet das für mich? Wo kann ich Verluste minimieren? Und so weiter. [...] Die Menschen fühlen sich dadurch gehetzt, und es ist ja kein Zufall, dass psychosomatische Störungen 6, auch Depressionen, zunehmen und mehr Menschen das Gefühl haben, abgehängt zu werden und Verlierer dieses Trends zu sein.“ [...]

Baldo Blinkert, Gründer und ehemaliger Leiter des Freiburger Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (FIFAS), sieht eine Ursache für die Dominanz des Kosten-Nutzen-Verhaltens auch darin, dass sich im Verlauf der industriewirtschaftlichen Modernisierung in zunehmendem Maße diese „utilitaristisch-kalkulative Perspektive“, wie er es nennt, gegenüber sozialen Normen durchgesetzt habe. Der Grund: Die Menschen hätten sich aus Traditionen, sozialmoralischen Milieus und institutionellen Bindungen herausgelöst. Das wird in vielen Fällen als befreiend und emanzipativ empfunden: Frauen können ein selbstbestimmtes Leben ohne Eheschließung leben, man muss sich nicht mehr traditionellen Gepflogenheiten unterwerfen, wenn sie einem nicht gefallen [...]. Damit, so Blinkert, sei auch der Abbau der Bedeutung von „fixierten und vorentworfenen Handlungen“ verbunden. Das Individuum kann und muss nun zwischen Alternativen abwägen und entscheiden. Kriterien dabei sind die Wahrscheinlichkeiten von Kosten und Belohnungen, von Erfolg und Misserfolg. „Konformität oder Abweichung wird in zunehmendem Maße von dem Ergebnis eines Risiko-Nutzen-Kalküls abhängig.“ Damit würden laut Blinkert auch die Bedürfnisse des Individuums „zum einzig maßgeblichen Bezugsrahmen für das Handeln. [...] Es wird den Menschen zunehmend egal, was andere von ihren Entscheidungen denken, beziehungsweise, ob andere vielleicht sogar einen Nachteil von der eigenen Entscheidung haben könnten. [...]

Das neoliberale Denk- und Wertegebäude, das bereits in allen Ecken und Enden unserer Gesellschaft seine Spuren hinterlassen hat, heizt das Konkurrenzdenken und damit den Egoismus in uns an, die weit verbreiteten Ängste tun das ihrige dazu. [...] Die Schwachen unter uns geraten zunehmend ins Abseits, denn die Haltung macht sich breit, sie seien selbst schuld an ihrer Lage.

Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip, Frankfurt/Main 2018, S. 118-128 (Auszüge).

Anmerkungen

1 Der auf den schottischen Philosophen und Nationalökonomen Adam Smith zurückgehende Wirtschaftsliberalismus fordert eine völlige Nichteinmischung des Staates in die wirtschaftlichen Aktivitäten seiner Bürgerinnen und Bürger; er geht davon aus, dass ein unregulierter Markt zu den besten Ergebnissen für die Gesellschaft führt.

2 Kollateralschaden – bei einer militärischen Aktion in Kauf genommener (ggf. schwerer) Schaden

3 Der Neoliberalismus entspricht dem Wirtschaftsliberalismus mit dem Zusatz, dass er staatliche Eingriffe in den Markt dann für akzeptabel hält, wenn sie die Freiheit des Marktes befördern bzw. bewahren.

4 Als Knappheitsprinzip bezeichnet man in der Psychologie das Prinzip, dass eingeschränkt zugängliche Güter als wertvoller behandelt würden als uneingeschränkt verfügbare Güter.

5 homo oeconomicus – der ausschließlich von wirtschaftlichen Zweckmäßigkeitserwägungen geleitete Mensch

6 psychosomatische Störungen – körperliche Beschwerden mit psychischen Ursachen.

1

Fassen Sie die im Text dargelegte Sicht auf die gegenwärtige Gesellschaft zusammen. (30 BE)

Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 2 · Anthropologische Grundpositionen: Menschenbilder

Thema und Aufgabenstellung – Vorschlag C

Anthropologie und Theorien der Gerechtigkeit

Material

Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip

Drei Jahrzehnte Wirtschaftsliberalismus 1 haben inzwischen auch jene Lebensbereiche ökonomisiert, die bisher nicht auf entgeltliche Leistungen, sondern vorwiegend auf Vertrauen und Hilfe [...] aufbauten. [...] Hat man früher, zum Beispiel während der Buchmesse, mal Gäste bei sich übernachten lassen, so wird das heimische Sofa heute professionell gewinnbringend vermarktet. [...]

Mit dem Vordringen des Wirtschaftsliberalismus wird nun für das Individuum die Frage zur ständigen Begleiterin: Wie kann ich mir einen Vorteil gegenüber anderen verschaffen? Wie schaffe ich es, im Wettbewerb um Ausbildungsplätze, Studienplätze, Arbeitsplätze, ja sogar im Wettbewerb um die tollsten und schönsten Lebenspartner besser, schneller, cleverer zu sein als andere? Das verstärkt und legitimiert bei [...] Einzelnen berechnendes, egozentrisches und unsolidarisches Verhalten [...]. Die Ichbezogenheit wächst in die Alltagskultur hinein, ohne dass wir das richtig bemerken, wie eine Art „Kollateralschaden 2 “ des Neoliberalismus. 3 [...]

Wie ist das möglich geworden? Und warum merken wir es so spät? „Ich mach mein Ding“, singt Udo Lindenberg. Das klingt selbstbewusst und unabhängig. Im Prinzip ist auch nichts dagegen einzuwenden. Doch auf die Spitze getrieben, wenn also „mein Ding“ über allem steht, verkommt so ein Verhalten zur Gleichgültigkeit gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld. [...]

Harald Welzer, Soziologe und Sozialpsychologe aus Potsdam, sieht die Ursache für diese Haltung bei der „radikalen Individualisierung“, die mit dem Neoliberalismus um sich gegriffen habe. Wer nicht unter die Räder eines unerbittlichen Wettbewerbssystems kommen wolle, der müsse eine Haltung kultivieren, die besagt: „Es kommt vor allem auf mich an“. [...]

Die Orientierung auf Wettbewerb und ökonomische Effizienz verändere die Persönlichkeiten stark, meint der Professor für Sozialpsychologie Dieter Frey. „Es geht damit letztlich um das Knappheitsprinzip 4, um attraktive Positionen, entweder nach dem Leistungsprinzip oder nach dem Prinzip des besten Netzwerkes. [...] Und das verändert die Persönlichkeit, weil man zunächst versucht, als Homo oeconomicus 5 seine eigenen Vorteile zu sehen, sich in jeder Situation sofort überlegt: Was bedeutet das für mich? Wo kann ich Verluste minimieren? Und so weiter. [...] Die Menschen fühlen sich dadurch gehetzt, und es ist ja kein Zufall, dass psychosomatische Störungen 6, auch Depressionen, zunehmen und mehr Menschen das Gefühl haben, abgehängt zu werden und Verlierer dieses Trends zu sein.“ [...]

Baldo Blinkert, Gründer und ehemaliger Leiter des Freiburger Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (FIFAS), sieht eine Ursache für die Dominanz des Kosten-Nutzen-Verhaltens auch darin, dass sich im Verlauf der industriewirtschaftlichen Modernisierung in zunehmendem Maße diese „utilitaristisch-kalkulative Perspektive“, wie er es nennt, gegenüber sozialen Normen durchgesetzt habe. Der Grund: Die Menschen hätten sich aus Traditionen, sozialmoralischen Milieus und institutionellen Bindungen herausgelöst. Das wird in vielen Fällen als befreiend und emanzipativ empfunden: Frauen können ein selbstbestimmtes Leben ohne Eheschließung leben, man muss sich nicht mehr traditionellen Gepflogenheiten unterwerfen, wenn sie einem nicht gefallen [...]. Damit, so Blinkert, sei auch der Abbau der Bedeutung von „fixierten und vorentworfenen Handlungen“ verbunden. Das Individuum kann und muss nun zwischen Alternativen abwägen und entscheiden. Kriterien dabei sind die Wahrscheinlichkeiten von Kosten und Belohnungen, von Erfolg und Misserfolg. „Konformität oder Abweichung wird in zunehmendem Maße von dem Ergebnis eines Risiko-Nutzen-Kalküls abhängig.“ Damit würden laut Blinkert auch die Bedürfnisse des Individuums „zum einzig maßgeblichen Bezugsrahmen für das Handeln. [...] Es wird den Menschen zunehmend egal, was andere von ihren Entscheidungen denken, beziehungsweise, ob andere vielleicht sogar einen Nachteil von der eigenen Entscheidung haben könnten. [...]

Das neoliberale Denk- und Wertegebäude, das bereits in allen Ecken und Enden unserer Gesellschaft seine Spuren hinterlassen hat, heizt das Konkurrenzdenken und damit den Egoismus in uns an, die weit verbreiteten Ängste tun das ihrige dazu. [...] Die Schwachen unter uns geraten zunehmend ins Abseits, denn die Haltung macht sich breit, sie seien selbst schuld an ihrer Lage.

Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip, Frankfurt/Main 2018, S. 118-128 (Auszüge).

Anmerkungen

1 Der auf den schottischen Philosophen und Nationalökonomen Adam Smith zurückgehende Wirtschaftsliberalismus fordert eine völlige Nichteinmischung des Staates in die wirtschaftlichen Aktivitäten seiner Bürgerinnen und Bürger; er geht davon aus, dass ein unregulierter Markt zu den besten Ergebnissen für die Gesellschaft führt.

2 Kollateralschaden – bei einer militärischen Aktion in Kauf genommener (ggf. schwerer) Schaden

3 Der Neoliberalismus entspricht dem Wirtschaftsliberalismus mit dem Zusatz, dass er staatliche Eingriffe in den Markt dann für akzeptabel hält, wenn sie die Freiheit des Marktes befördern bzw. bewahren.

4 Als Knappheitsprinzip bezeichnet man in der Psychologie das Prinzip, dass eingeschränkt zugängliche Güter als wertvoller behandelt würden als uneingeschränkt verfügbare Güter.

5 homo oeconomicus – der ausschließlich von wirtschaftlichen Zweckmäßigkeitserwägungen geleitete Mensch

6 psychosomatische Störungen – körperliche Beschwerden mit psychischen Ursachen.

2

Vergleichen Sie das von der Autorin (Material) entworfene Menschenbild mit der anthropologischen Konzeption Max Stirners sowie mit dem Menschenbild von Aristoteles oder Sigmund Freud. (40 BE)

Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 3 · Theorien der Gerechtigkeit

Thema und Aufgabenstellung – Vorschlag C

Anthropologie und Theorien der Gerechtigkeit

Material

Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip

Drei Jahrzehnte Wirtschaftsliberalismus 1 haben inzwischen auch jene Lebensbereiche ökonomisiert, die bisher nicht auf entgeltliche Leistungen, sondern vorwiegend auf Vertrauen und Hilfe [...] aufbauten. [...] Hat man früher, zum Beispiel während der Buchmesse, mal Gäste bei sich übernachten lassen, so wird das heimische Sofa heute professionell gewinnbringend vermarktet. [...]

Mit dem Vordringen des Wirtschaftsliberalismus wird nun für das Individuum die Frage zur ständigen Begleiterin: Wie kann ich mir einen Vorteil gegenüber anderen verschaffen? Wie schaffe ich es, im Wettbewerb um Ausbildungsplätze, Studienplätze, Arbeitsplätze, ja sogar im Wettbewerb um die tollsten und schönsten Lebenspartner besser, schneller, cleverer zu sein als andere? Das verstärkt und legitimiert bei [...] Einzelnen berechnendes, egozentrisches und unsolidarisches Verhalten [...]. Die Ichbezogenheit wächst in die Alltagskultur hinein, ohne dass wir das richtig bemerken, wie eine Art „Kollateralschaden 2 “ des Neoliberalismus. 3 [...]

Wie ist das möglich geworden? Und warum merken wir es so spät? „Ich mach mein Ding“, singt Udo Lindenberg. Das klingt selbstbewusst und unabhängig. Im Prinzip ist auch nichts dagegen einzuwenden. Doch auf die Spitze getrieben, wenn also „mein Ding“ über allem steht, verkommt so ein Verhalten zur Gleichgültigkeit gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld. [...]

Harald Welzer, Soziologe und Sozialpsychologe aus Potsdam, sieht die Ursache für diese Haltung bei der „radikalen Individualisierung“, die mit dem Neoliberalismus um sich gegriffen habe. Wer nicht unter die Räder eines unerbittlichen Wettbewerbssystems kommen wolle, der müsse eine Haltung kultivieren, die besagt: „Es kommt vor allem auf mich an“. [...]

Die Orientierung auf Wettbewerb und ökonomische Effizienz verändere die Persönlichkeiten stark, meint der Professor für Sozialpsychologie Dieter Frey. „Es geht damit letztlich um das Knappheitsprinzip 4, um attraktive Positionen, entweder nach dem Leistungsprinzip oder nach dem Prinzip des besten Netzwerkes. [...] Und das verändert die Persönlichkeit, weil man zunächst versucht, als Homo oeconomicus 5 seine eigenen Vorteile zu sehen, sich in jeder Situation sofort überlegt: Was bedeutet das für mich? Wo kann ich Verluste minimieren? Und so weiter. [...] Die Menschen fühlen sich dadurch gehetzt, und es ist ja kein Zufall, dass psychosomatische Störungen 6, auch Depressionen, zunehmen und mehr Menschen das Gefühl haben, abgehängt zu werden und Verlierer dieses Trends zu sein.“ [...]

Baldo Blinkert, Gründer und ehemaliger Leiter des Freiburger Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (FIFAS), sieht eine Ursache für die Dominanz des Kosten-Nutzen-Verhaltens auch darin, dass sich im Verlauf der industriewirtschaftlichen Modernisierung in zunehmendem Maße diese „utilitaristisch-kalkulative Perspektive“, wie er es nennt, gegenüber sozialen Normen durchgesetzt habe. Der Grund: Die Menschen hätten sich aus Traditionen, sozialmoralischen Milieus und institutionellen Bindungen herausgelöst. Das wird in vielen Fällen als befreiend und emanzipativ empfunden: Frauen können ein selbstbestimmtes Leben ohne Eheschließung leben, man muss sich nicht mehr traditionellen Gepflogenheiten unterwerfen, wenn sie einem nicht gefallen [...]. Damit, so Blinkert, sei auch der Abbau der Bedeutung von „fixierten und vorentworfenen Handlungen“ verbunden. Das Individuum kann und muss nun zwischen Alternativen abwägen und entscheiden. Kriterien dabei sind die Wahrscheinlichkeiten von Kosten und Belohnungen, von Erfolg und Misserfolg. „Konformität oder Abweichung wird in zunehmendem Maße von dem Ergebnis eines Risiko-Nutzen-Kalküls abhängig.“ Damit würden laut Blinkert auch die Bedürfnisse des Individuums „zum einzig maßgeblichen Bezugsrahmen für das Handeln. [...] Es wird den Menschen zunehmend egal, was andere von ihren Entscheidungen denken, beziehungsweise, ob andere vielleicht sogar einen Nachteil von der eigenen Entscheidung haben könnten. [...]

Das neoliberale Denk- und Wertegebäude, das bereits in allen Ecken und Enden unserer Gesellschaft seine Spuren hinterlassen hat, heizt das Konkurrenzdenken und damit den Egoismus in uns an, die weit verbreiteten Ängste tun das ihrige dazu. [...] Die Schwachen unter uns geraten zunehmend ins Abseits, denn die Haltung macht sich breit, sie seien selbst schuld an ihrer Lage.

Heike Leitschuh: Ich zuerst! Eine Gesellschaft auf dem Egotrip, Frankfurt/Main 2018, S. 118-128 (Auszüge).

Anmerkungen

1 Der auf den schottischen Philosophen und Nationalökonomen Adam Smith zurückgehende Wirtschaftsliberalismus fordert eine völlige Nichteinmischung des Staates in die wirtschaftlichen Aktivitäten seiner Bürgerinnen und Bürger; er geht davon aus, dass ein unregulierter Markt zu den besten Ergebnissen für die Gesellschaft führt.

2 Kollateralschaden – bei einer militärischen Aktion in Kauf genommener (ggf. schwerer) Schaden

3 Der Neoliberalismus entspricht dem Wirtschaftsliberalismus mit dem Zusatz, dass er staatliche Eingriffe in den Markt dann für akzeptabel hält, wenn sie die Freiheit des Marktes befördern bzw. bewahren.

4 Als Knappheitsprinzip bezeichnet man in der Psychologie das Prinzip, dass eingeschränkt zugängliche Güter als wertvoller behandelt würden als uneingeschränkt verfügbare Güter.

5 homo oeconomicus – der ausschließlich von wirtschaftlichen Zweckmäßigkeitserwägungen geleitete Mensch

6 psychosomatische Störungen – körperliche Beschwerden mit psychischen Ursachen.

3

Diskutieren Sie mit Bezug auf John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit die Frage, ob eine stets auf den eigenen Vorteil bedachte Gesellschaft (Material) sozial gerecht ist. (30 BE)

Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen

Material

Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre (2011)

Was können wir durch die Erforschung moralischer Revolutionen über die Moral lernen? [...] Obwohl

unser Denken und Fühlen moralisch durchaus bedeutsam sind, geht es in der Moral doch eigentlich

um unser Handeln. Da wir unter Revolutionen einen großen Wandel innerhalb kurzer Zeit verstehen,

müssen moralische Revolutionen von einer raschen Veränderung des moralischen Verhaltens und

5 nicht nur des moralischen Empfindens geprägt sein. Doch wie nach einer wissenschaftlichen

Revolution, so sollten auch nach einer moralischen Revolution die Dinge in einem neuen Licht

erscheinen. Im Rückblick und selbst über eine Zeitspanne von einer einzigen Generation fragen die

Menschen sich: „Was haben wir da nur gedacht? Wie konnten wir das all die Jahre tun?“

Deshalb begann ich, mir einige moralische Revolutionen genauer anzusehen und zu fragen, was wir

10 daraus lernen könnten. Schon nach kurzer Zeit wurde mir klar, dass die verschiedenen von mir ins

Auge gefassten Fälle – das Ende des Duells, die Aufgabe des Füßebindens, die Abschaffung der

atlantischen Sklaverei – einige unerwartete Eigenschaften gemeinsam hatten. Dazu gehörte die

Tatsache, dass die Argumente gegen diese Praktiken schon lange vor deren Aufgabe oder Abschaffung

weithin bekannt waren und in aller Deutlichkeit vorgebracht wurden. [...] Was auch immer geschehen

15 sein mag, als diese unmoralischen Praktiken aufgegeben wurden, es konnte, wie mir schien, nicht

darauf zurückzuführen sein, dass die Menschen sich neuen moralischen Argumenten gebeugt hätten.

[...] Bei all diesen Wandlungsprozessen spielte etwas eine wesentliche Rolle, das man gemeinhin

„Ehre“ nennt. [...]

Zunächst einmal basierte die alte unmoralische Praxis selbst auf einem Ehrenkodex. Beim Duell liegt

20 das auf der Hand. Aber erinnern wir uns, dass auch das Füßebinden ursprünglich eine mit der Ehre

zusammenhängende Praxis war, die nicht nur den gesellschaftlichen Rang, sondern auch die

Keuschheit der Frauen aus der Han-Elite 1 sicherte. Und erinnern wir uns, dass die Plantagensklaverei

in der atlantischen Welt nicht nur eine ökonomische Institution – eine Quelle von Arbeitskraft –

darstellte, sondern auch ein Ehrsystem, in dem man die manuelle Arbeit einer ehrlosen Rasse 2 zuwies.

25 [...] In all diesen Fällen liegt danach ein wesentliches Element in der Tatsache, dass ein Ehrenkodex

sich verändern musste, wenn die betreffende Praxis verschwinden sollte. Das Duell durfte nicht länger

als Möglichkeit angesehen werden, die Ehre eines Gentleman zu verteidigen. Das Füßebinden durfte

nicht länger Zeichen eines höheren gesellschaftlichen Standes sein. Arbeit und afrikanische

Abstammung mussten vom Gedanken der Ehrlosigkeit getrennt werden. [...]

30 Doch warum sollten wir uns überhaupt mit der Ehre abgeben, wenn es um moralischen Fortschritt

geht? [...]

Betrachten wir den einfachsten Fall. Nehmen wir an, ich besitze Ehrgefühl. Und nehmen wir weiter

an, der Kodex meiner Ehrenwelt gewähre denen ein Recht auf Respekt, die sich gegenüber anderen

Menschen ehrlich verhalten – etwas, das natürlich auch die Moral verlangt. Wenn ich in Versuchung

35 gerate zu lügen, zu betrügen oder zu stehlen, gibt es eine Reihe guter Gründe, dieser Versuchung zu

widerstehen. Der einfachste Grund läge darin, dass es falsch wäre, so zu handeln. [...]

Da ich aber auch Ehrgefühl besitze, möchte ich mir mein Recht auf Respekt bewahren. Damit habe ich

einen zweiten Grund, der Versuchung zu widerstehen, nämlich die Erhaltung meiner Ehre. Ich möchte

des Respekts würdig sein, ganz gleich, ob andere mich tatsächlich respektieren oder nicht. [...]

40 Manchmal lassen wir uns von einem Gerechtigkeitsgefühl oder dem Wunsch, das Richtige zu tun,

motivieren, ohne darauf zu achten, ob andere das bemerken oder nicht. Oft jedoch lassen wir uns

(ausschließlich oder unter anderem) von unseren Erwartungen motivieren, wie andere Menschen auf

unser Tun reagieren werden. Menschen, die uns mögen, behandeln uns in der Regel besser, sodass wir

aus genau diesem Grund gemocht werden möchten. Solche Gründe, auf die Einstellungen anderer

45 Menschen uns gegenüber zu achten, können wir „instrumentell“ nennen. Im Großen und Ganzen

reagieren wir Menschen auf Achtung und Verachtung jedoch nicht aus solchen instrumentellen

Gründen, sondern weil wir nicht anders können. Es ist einfach eine Tatsache, dass wir geachtet werden

wollen, und zumindest zum Teil wünschen wir uns solchen Respekt um seiner selbst willen. [...]

Doch bei der Stützung und Disziplinierung der speziellen sozialen Rollen spielt der

50 Wertschätzungsrespekt eine entscheidende Rolle. Er trägt zur Aufrechterhaltung anspruchsvoller

sozialer Normen bei. [...] Der Grund ist einfach. Die Mitglieder einer Ehrenwelt betrachten alle, die

sich an den Ehrenkodex halten, ganz automatisch mit Respekt, während sie jene, die dagegen

verstoßen, mit Verachtung strafen. Da es sich hier um automatische Reaktionen handelt, lässt sich das

System ohne großen Aufwand aufrechterhalten, denn es verlangt von uns lediglich Reaktionen, zu

55 denen wir von Natur aus neigen. [...]

Es gehört zu den attraktiven Merkmalen der Ökonomie der Wertschätzung, dass wir alle deren

Wächter sind.

1 Die Han bilden die mit Abstand größte Bevölkerungsgruppe in China.

2 Appiah formuliert hier aus der Sichtweise der Sklavenhalter.

Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre – oder – Wie es zu moralischen Revolutionen kommt, München 2011, S. 9f, 176, 195–208.

Hinweis

Kwame Anthony Appiah (*1954 in London) ist Professor für Philosophie in New York.

1

Geben Sie den vorliegenden Text wieder. (Material) [30 BE]

Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 2 · Kantische Ethik

Material

Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre (2011)

Was können wir durch die Erforschung moralischer Revolutionen über die Moral lernen? [...] Obwohl

unser Denken und Fühlen moralisch durchaus bedeutsam sind, geht es in der Moral doch eigentlich

um unser Handeln. Da wir unter Revolutionen einen großen Wandel innerhalb kurzer Zeit verstehen,

müssen moralische Revolutionen von einer raschen Veränderung des moralischen Verhaltens und

5 nicht nur des moralischen Empfindens geprägt sein. Doch wie nach einer wissenschaftlichen

Revolution, so sollten auch nach einer moralischen Revolution die Dinge in einem neuen Licht

erscheinen. Im Rückblick und selbst über eine Zeitspanne von einer einzigen Generation fragen die

Menschen sich: „Was haben wir da nur gedacht? Wie konnten wir das all die Jahre tun?“

Deshalb begann ich, mir einige moralische Revolutionen genauer anzusehen und zu fragen, was wir

10 daraus lernen könnten. Schon nach kurzer Zeit wurde mir klar, dass die verschiedenen von mir ins

Auge gefassten Fälle – das Ende des Duells, die Aufgabe des Füßebindens, die Abschaffung der

atlantischen Sklaverei – einige unerwartete Eigenschaften gemeinsam hatten. Dazu gehörte die

Tatsache, dass die Argumente gegen diese Praktiken schon lange vor deren Aufgabe oder Abschaffung

weithin bekannt waren und in aller Deutlichkeit vorgebracht wurden. [...] Was auch immer geschehen

15 sein mag, als diese unmoralischen Praktiken aufgegeben wurden, es konnte, wie mir schien, nicht

darauf zurückzuführen sein, dass die Menschen sich neuen moralischen Argumenten gebeugt hätten.

[...] Bei all diesen Wandlungsprozessen spielte etwas eine wesentliche Rolle, das man gemeinhin

„Ehre“ nennt. [...]

Zunächst einmal basierte die alte unmoralische Praxis selbst auf einem Ehrenkodex. Beim Duell liegt

20 das auf der Hand. Aber erinnern wir uns, dass auch das Füßebinden ursprünglich eine mit der Ehre

zusammenhängende Praxis war, die nicht nur den gesellschaftlichen Rang, sondern auch die

Keuschheit der Frauen aus der Han-Elite 1 sicherte. Und erinnern wir uns, dass die Plantagensklaverei

in der atlantischen Welt nicht nur eine ökonomische Institution – eine Quelle von Arbeitskraft –

darstellte, sondern auch ein Ehrsystem, in dem man die manuelle Arbeit einer ehrlosen Rasse 2 zuwies.

25 [...] In all diesen Fällen liegt danach ein wesentliches Element in der Tatsache, dass ein Ehrenkodex

sich verändern musste, wenn die betreffende Praxis verschwinden sollte. Das Duell durfte nicht länger

als Möglichkeit angesehen werden, die Ehre eines Gentleman zu verteidigen. Das Füßebinden durfte

nicht länger Zeichen eines höheren gesellschaftlichen Standes sein. Arbeit und afrikanische

Abstammung mussten vom Gedanken der Ehrlosigkeit getrennt werden. [...]

30 Doch warum sollten wir uns überhaupt mit der Ehre abgeben, wenn es um moralischen Fortschritt

geht? [...]

Betrachten wir den einfachsten Fall. Nehmen wir an, ich besitze Ehrgefühl. Und nehmen wir weiter

an, der Kodex meiner Ehrenwelt gewähre denen ein Recht auf Respekt, die sich gegenüber anderen

Menschen ehrlich verhalten – etwas, das natürlich auch die Moral verlangt. Wenn ich in Versuchung

35 gerate zu lügen, zu betrügen oder zu stehlen, gibt es eine Reihe guter Gründe, dieser Versuchung zu

widerstehen. Der einfachste Grund läge darin, dass es falsch wäre, so zu handeln. [...]

Da ich aber auch Ehrgefühl besitze, möchte ich mir mein Recht auf Respekt bewahren. Damit habe ich

einen zweiten Grund, der Versuchung zu widerstehen, nämlich die Erhaltung meiner Ehre. Ich möchte

des Respekts würdig sein, ganz gleich, ob andere mich tatsächlich respektieren oder nicht. [...]

40 Manchmal lassen wir uns von einem Gerechtigkeitsgefühl oder dem Wunsch, das Richtige zu tun,

motivieren, ohne darauf zu achten, ob andere das bemerken oder nicht. Oft jedoch lassen wir uns

(ausschließlich oder unter anderem) von unseren Erwartungen motivieren, wie andere Menschen auf

unser Tun reagieren werden. Menschen, die uns mögen, behandeln uns in der Regel besser, sodass wir

aus genau diesem Grund gemocht werden möchten. Solche Gründe, auf die Einstellungen anderer

45 Menschen uns gegenüber zu achten, können wir „instrumentell“ nennen. Im Großen und Ganzen

reagieren wir Menschen auf Achtung und Verachtung jedoch nicht aus solchen instrumentellen

Gründen, sondern weil wir nicht anders können. Es ist einfach eine Tatsache, dass wir geachtet werden

wollen, und zumindest zum Teil wünschen wir uns solchen Respekt um seiner selbst willen. [...]

Doch bei der Stützung und Disziplinierung der speziellen sozialen Rollen spielt der

50 Wertschätzungsrespekt eine entscheidende Rolle. Er trägt zur Aufrechterhaltung anspruchsvoller

sozialer Normen bei. [...] Der Grund ist einfach. Die Mitglieder einer Ehrenwelt betrachten alle, die

sich an den Ehrenkodex halten, ganz automatisch mit Respekt, während sie jene, die dagegen

verstoßen, mit Verachtung strafen. Da es sich hier um automatische Reaktionen handelt, lässt sich das

System ohne großen Aufwand aufrechterhalten, denn es verlangt von uns lediglich Reaktionen, zu

55 denen wir von Natur aus neigen. [...]

Es gehört zu den attraktiven Merkmalen der Ökonomie der Wertschätzung, dass wir alle deren

Wächter sind.

1 Die Han bilden die mit Abstand größte Bevölkerungsgruppe in China.

2 Appiah formuliert hier aus der Sichtweise der Sklavenhalter.

Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre – oder – Wie es zu moralischen Revolutionen kommt, München 2011, S. 9f, 176, 195–208.

Hinweis

Kwame Anthony Appiah (*1954 in London) ist Professor für Philosophie in New York.

2

Stellen Sie die Ausführungen Appiahs (Material) der Moralphilosophie Kants gegenüber. [40 BE]

Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 3 · Theorien der Gerechtigkeit

Material

Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre (2011)

Was können wir durch die Erforschung moralischer Revolutionen über die Moral lernen? [...] Obwohl

unser Denken und Fühlen moralisch durchaus bedeutsam sind, geht es in der Moral doch eigentlich

um unser Handeln. Da wir unter Revolutionen einen großen Wandel innerhalb kurzer Zeit verstehen,

müssen moralische Revolutionen von einer raschen Veränderung des moralischen Verhaltens und

5 nicht nur des moralischen Empfindens geprägt sein. Doch wie nach einer wissenschaftlichen

Revolution, so sollten auch nach einer moralischen Revolution die Dinge in einem neuen Licht

erscheinen. Im Rückblick und selbst über eine Zeitspanne von einer einzigen Generation fragen die

Menschen sich: „Was haben wir da nur gedacht? Wie konnten wir das all die Jahre tun?“

Deshalb begann ich, mir einige moralische Revolutionen genauer anzusehen und zu fragen, was wir

10 daraus lernen könnten. Schon nach kurzer Zeit wurde mir klar, dass die verschiedenen von mir ins

Auge gefassten Fälle – das Ende des Duells, die Aufgabe des Füßebindens, die Abschaffung der

atlantischen Sklaverei – einige unerwartete Eigenschaften gemeinsam hatten. Dazu gehörte die

Tatsache, dass die Argumente gegen diese Praktiken schon lange vor deren Aufgabe oder Abschaffung

weithin bekannt waren und in aller Deutlichkeit vorgebracht wurden. [...] Was auch immer geschehen

15 sein mag, als diese unmoralischen Praktiken aufgegeben wurden, es konnte, wie mir schien, nicht

darauf zurückzuführen sein, dass die Menschen sich neuen moralischen Argumenten gebeugt hätten.

[...] Bei all diesen Wandlungsprozessen spielte etwas eine wesentliche Rolle, das man gemeinhin

„Ehre“ nennt. [...]

Zunächst einmal basierte die alte unmoralische Praxis selbst auf einem Ehrenkodex. Beim Duell liegt

20 das auf der Hand. Aber erinnern wir uns, dass auch das Füßebinden ursprünglich eine mit der Ehre

zusammenhängende Praxis war, die nicht nur den gesellschaftlichen Rang, sondern auch die

Keuschheit der Frauen aus der Han-Elite 1 sicherte. Und erinnern wir uns, dass die Plantagensklaverei

in der atlantischen Welt nicht nur eine ökonomische Institution – eine Quelle von Arbeitskraft –

darstellte, sondern auch ein Ehrsystem, in dem man die manuelle Arbeit einer ehrlosen Rasse 2 zuwies.

25 [...] In all diesen Fällen liegt danach ein wesentliches Element in der Tatsache, dass ein Ehrenkodex

sich verändern musste, wenn die betreffende Praxis verschwinden sollte. Das Duell durfte nicht länger

als Möglichkeit angesehen werden, die Ehre eines Gentleman zu verteidigen. Das Füßebinden durfte

nicht länger Zeichen eines höheren gesellschaftlichen Standes sein. Arbeit und afrikanische

Abstammung mussten vom Gedanken der Ehrlosigkeit getrennt werden. [...]

30 Doch warum sollten wir uns überhaupt mit der Ehre abgeben, wenn es um moralischen Fortschritt

geht? [...]

Betrachten wir den einfachsten Fall. Nehmen wir an, ich besitze Ehrgefühl. Und nehmen wir weiter

an, der Kodex meiner Ehrenwelt gewähre denen ein Recht auf Respekt, die sich gegenüber anderen

Menschen ehrlich verhalten – etwas, das natürlich auch die Moral verlangt. Wenn ich in Versuchung

35 gerate zu lügen, zu betrügen oder zu stehlen, gibt es eine Reihe guter Gründe, dieser Versuchung zu

widerstehen. Der einfachste Grund läge darin, dass es falsch wäre, so zu handeln. [...]

Da ich aber auch Ehrgefühl besitze, möchte ich mir mein Recht auf Respekt bewahren. Damit habe ich

einen zweiten Grund, der Versuchung zu widerstehen, nämlich die Erhaltung meiner Ehre. Ich möchte

des Respekts würdig sein, ganz gleich, ob andere mich tatsächlich respektieren oder nicht. [...]

40 Manchmal lassen wir uns von einem Gerechtigkeitsgefühl oder dem Wunsch, das Richtige zu tun,

motivieren, ohne darauf zu achten, ob andere das bemerken oder nicht. Oft jedoch lassen wir uns

(ausschließlich oder unter anderem) von unseren Erwartungen motivieren, wie andere Menschen auf

unser Tun reagieren werden. Menschen, die uns mögen, behandeln uns in der Regel besser, sodass wir

aus genau diesem Grund gemocht werden möchten. Solche Gründe, auf die Einstellungen anderer

45 Menschen uns gegenüber zu achten, können wir „instrumentell“ nennen. Im Großen und Ganzen

reagieren wir Menschen auf Achtung und Verachtung jedoch nicht aus solchen instrumentellen

Gründen, sondern weil wir nicht anders können. Es ist einfach eine Tatsache, dass wir geachtet werden

wollen, und zumindest zum Teil wünschen wir uns solchen Respekt um seiner selbst willen. [...]

Doch bei der Stützung und Disziplinierung der speziellen sozialen Rollen spielt der

50 Wertschätzungsrespekt eine entscheidende Rolle. Er trägt zur Aufrechterhaltung anspruchsvoller

sozialer Normen bei. [...] Der Grund ist einfach. Die Mitglieder einer Ehrenwelt betrachten alle, die

sich an den Ehrenkodex halten, ganz automatisch mit Respekt, während sie jene, die dagegen

verstoßen, mit Verachtung strafen. Da es sich hier um automatische Reaktionen handelt, lässt sich das

System ohne großen Aufwand aufrechterhalten, denn es verlangt von uns lediglich Reaktionen, zu

55 denen wir von Natur aus neigen. [...]

Es gehört zu den attraktiven Merkmalen der Ökonomie der Wertschätzung, dass wir alle deren

Wächter sind.

1 Die Han bilden die mit Abstand größte Bevölkerungsgruppe in China.

2 Appiah formuliert hier aus der Sichtweise der Sklavenhalter.

Kwame Anthony Appiah: Eine Frage der Ehre – oder – Wie es zu moralischen Revolutionen kommt, München 2011, S. 9f, 176, 195–208.

Hinweis

Kwame Anthony Appiah (*1954 in London) ist Professor für Philosophie in New York.

3

„Im Durchschnitt produziert jeder Deutsche nach Angaben des Umweltbundesamts pro Jahr etwa 11,5 Tonnen CO 2 – das ist fünfmal so viel, wie es nachhaltig wäre.“ (Der Tagesspiegel)

Diskutieren Sie, welchen Einfluss positives Recht, Moral und Ehre (Material) auf eine Reduktion des CO 2 -Ausstoßes haben können. [30 BE]

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