Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 3 · Abitur Hessen Ethik GK 2021
Thema: Menschenwürde und Menschenrechte in der angewandten Ethik · Aus der Prüfung GK (2021)
Aufgabenstellung
Material
Dieter Birnbacher: Verantwortung für zukünftige Generationen (2016)
Darüber, wie weit die Wahrnehmung von Verantwortung nicht nur gegenüber den jeweils
Nahestehenden, den „near and dear“, sondern auch gegenüber den räumlich, zeitlich und emotional
Fernstehenden moralisch einforderbar ist, gehen die Auffassungen auseinander. Auch wenn
unumstritten ist, dass die Vorsorge für spätere Generationen, die Hilfe für die Bewohner fremder
5 Erdteile und die Wahrnehmung von Samariterpflichten 1 gegenüber Fremden als moralisch
verdienstvoll und wünschenswert gilt, besteht doch keine Einigkeit darüber, wie weit ein Handeln zum
Wohle Fremder, die nicht zum primären Verantwortungsbereich des Einzelnen gehören, moralisch
eingefordert werden kann. […]
Kant bemerkt dazu lapidar 2, dass es die menschliche Natur mit sich bringe, „selbst in Ansehung der
10 allerentferntesten Epoche, die unsere Gattung treffen soll, nicht gleichgültig zu sein, wenn sie mit
Sicherheit erwartet werden kann“. Kant leugnet also jede Bevorzugung der Gegenwart gegenüber der
Zukunft und schreibt die Bevorzugung der Gegenwart ausschließlich der größeren Ungewissheit
zukünftiger Ereignisse zu. Die Sympathiefähigkeit erstrecke sich unbegrenzt über die gesamte
zukünftige Menschheit. […]
15 Zentraler Streitpunkt der ethischen Diskussion ist die Frage, ob sich eine Diskontierung 3 zukünftigen
Nutzens und Schadens mit den weithin akzeptierten metaethischen 4 und ethischen Prinzipien von
Unparteilichkeit, Gleichheit und intergenerationeller Gerechtigkeit vereinbaren lässt. Ist es zulässig,
einen in Zukunft anfallenden Nutzen bzw. Schaden aus Gegenwartssicht geringer zu bewerten, als er
zum Zeitpunkt seines Eintretens wahrscheinlich bewertet werden wird?
20 […] Mag auch eine Minderbewertung des Schicksals der nach uns kommenden Generationen mit dem
Prinzip der Universalisierung vereinbar sein, scheint es doch kaum vereinbar mit einem anderen
Prinzip, das gemeinhin mit dem moral point of view verknüpft wird, nämlich dem Prinzip der
Unparteilichkeit. Danach ist es charakteristisch für die Moral, Sachverhalte von einem Standpunkt
maximaler Unparteilichkeit aus zu beurteilen, gewissermaßen aus einer Perspektive jenseits aller
25 besonderen Perspektiven. Im Gegensatz zu außermoralischen Beurteilungen, bei denen wir die
Freiheit haben, eine persönliche Perspektive einzunehmen, gilt eine Beurteilung normalerweise nur
dann als eine moralische Beurteilung, wenn sie von einem unpersönlichen Standpunkt jenseits der
eigenen besonderen Interessen und Präferenzen getroffen wird. Die Begründung dafür liegt darin, dass
nur hinreichend unparteiliche Beurteilungen eine Chance haben, den […] Anspruch auf
30 Allgemeingültigkeit einzulösen. Es muss jedoch als fraglich gelten, ob eine Privilegierung der
Gegenwart und der nahen Zukunft gegenüber der ferneren Zukunft von diesem Standpunkt aus
zulässig ist. Die Gegenwart gegenüber der Zukunft zu privilegieren scheint geradezu ein
Musterbeispiel für Parteilichkeit und Ungleichbehandlung, insbesondere dann, wenn die zeitliche
Verteilung von Nutzen und Kosten ausgeprägt ungleich ist und die zukünftigen Generationen einseitig
35 benachteiligt. […]
Eine Minderschätzung zukünftiger Güter erscheint insbesondere dann ethisch problematisch, wenn sie
sich nicht auf geldwerte Konsumgüter, sondern auf Güter richtet, die sich einer monetären 5 Bewertung
ganz oder teilweise entziehen, etwa Umweltgüter, kulturelle Güter und die politischen und
gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Auch diese Güter müssten, falls sie in Zukunft anfallen, der
40 Diskontierungslogik unterworfen werden, so dass sie aus heutiger Sicht weniger wert sind als zu dem
Zeitpunkt, zu dem sie eintreten. Solange die Wertminderung des zukünftigen Nutzens allein auf seiner
Zukünftigkeit beruht, kann es nicht darauf ankommen, ob es sich bei dem Gegenstand der
Minderschätzung um wirtschaftliche oder monetär bewertbare Güter handelt. In letzter Konsequenz
müssten auch die Rechte der Zukünftigen dieser Logik entsprechend abgewertet werden, was geradezu
45 absurd wäre. Denn gerade „Rechte“ werden in der Regel als Bollwerke 6 errichtet, die dem Ansturm
der Diskontierungswelle standhalten. Würden sie diskontiert, verfehlten sie die ihnen zugedachte
Aufgabe, als „Trümpfe“ 7 […] gegenüber andersartigen Erwägungen zu fungieren und das moralische
Urteil unmittelbarer zu binden als Kosten-Nutzen-Erwägungen.
Paradoxe Konsequenzen ergeben sich aus einer Diskontierung zukünftiger Rechte vor allem, wenn
50 man bedenkt, dass zu den Rechten Zukünftiger auch die Menschenrechte zählen.
Dieter Birnbacher: Klimaethik. Nach uns die Sintflut?, Stuttgart 2016, S. 63ff.
Hinweis
Dieter Birnbacher (*1946) ist emeritierter Professor für Philosophie an der Universität Düsseldorf.
Micha Brumlik (*1947) ist emeritierter Professor für Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main.
1 Samariterpflichten: abgeleitet vom „barmherzigen Samariter“ aus einem biblischen Gleichnis als Bezeichnung für die Pflicht zur selbstlosen Hilfe; bis ins frühe 20. Jahrhundert hießen Erste-Hilfe-Kurse auch „Samariterkurse“.
2 lapidar: knapp formuliert, ohne weitere Erklärungen
3 Diskontierung: meint hier die Praxis, zukünftigen Nutzen bzw. Schaden in gegenwärtige Abwägungen mit einem geringeren Wert einzubeziehen.
4 metaethischen: über dem Ethischen
5 monetär: das Geld betreffend
6 Bollwerk: Festung
7 Trumpf: meint im übertragenen Sinn „einen Vorteil haben“, ein Trumpf ist in einem Kartenspiel eine höherwertige Karte.
„Läßt sich gehaltvoll davon sprechen, daß Menschen, von denen heute niemand wissen kann, ob sie überhaupt jemals existieren werden, Rechte haben?“ (Micha Brumlik)
3 Erörtern Sie ausgehend von den Ausführungen Birnbachers (Material) und dem Zitat von Brumlik, inwieweit sich die Forderung nach Klimaschutz auch auf die Idee der Menschenrechte gründen lässt.
(30 BE)

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
3 Erörtern Sie ausgehend von den Ausführungen Birnbachers (Material) und dem Zitat von Brumlik, inwieweit sich die Forderung nach Klimaschutz auch auf die Idee der Menschenrechte gründen lässt.
Lösung: Eigenständige, abwägende philosophische Erörterung mit begründeter Urteilsbildung.
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