Aufgabe 2 (HT 2) · Abitur NRW Recht GK · Haupttermin 2023
Thema: Vertragsschluss und Wirksamkeit von Verträgen · Aus der Prüfung GK · Haupttermin (2023)
Aufgabenstellung
Abiturprüfung 2023 – Recht, Grundkurs
Aufgabenstellung: Thema: Die Grenzen der Vertragsfreiheit für Minderjährige
Material 1: Sachverhalt
S ist 17 Jahre alt und bekommt von seiner Großmutter wöchentlich 3 Euro Taschengeld und einmalig 4.000 Euro. Dies überlässt ihm sein Vater V zur freien Verfügung.
S beschließt mit dem Geld zu Gebrauchtwagenhändler G zu gehen und sich einen gebrauchten Golf zu kaufen. Im Schaufenster des G sieht er einen passenden Golf und betritt kurzerhand den Laden des G. G erklärt ihm, dass der Wagen ein Einzelstück sei und 3.400 Euro koste. S ist einverstanden und bezahlt den Pkw direkt bar bei G. Er vereinbart mit G, dass dieser ihm den Wagen nach Hause liefert. Als V den Wagen bemerkt, ist er empört und verlangt von S, dass dieser den Wagen zurückgibt. Aufgrund des jugendlichen Verhaltens ist V nicht damit einverstanden, dass S einen Pkw kauft. S erwidert daraufhin, er gehe davon aus, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten seien. Andernfalls wolle S das Geschäft mit G nicht mehr und sein Geld zurückverlangen.
Wie das Leben so spielt, wird der Wagen in der nächsten Nacht von Dieb D gestohlen.
(Autorentext)
Material 2: Sachverhalt
Gemäß den Vorschriften des französischen Code Civil (Bürgerliches Gesetzbuch für Frankreich, u. a. Artikel 1123 – 1125) gibt es keine, dem deutschen Zivilrecht vergleichbare, Regelung der Geschäftsfähigkeit. Vielmehr wird zwischen der speziellen und der allgemeinen Geschäftsunfähigkeit unterschieden. Allgemein geschäftsunfähig sind alle Minderjährigen, also Personen unter 18 Jahren. Eine Differenzierung nach Altersstufen erfolgt nicht.
Deshalb werden Rechtsgeschäfte von „nicht urteilsfähigen“ Personen (d. h. Geschäftsunfähigen), wie von sonstigen Willensunfähigen, grundsätzlich als nichtig angesehen. Allerdings wird der Minderjährige nicht, weil er minderjährig ist, vollständig vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen. Er wird vom französischen Recht insbesondere dann geschützt, wenn eine „Übervorteilung“ vorliegt, er folglich benachteiligt worden ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Beeinträchtigung des Vermögens des Minderjährigen vorliegt.
Um die Benachteiligung festzustellen, wird darauf abgestellt, ob der Vertrag für den Minderjährigen angesichts seiner Vermögensverhältnisse unangemessen und damit von wirtschaftlichem Nachteil ist. Dies kann durch eine Auflösungsklage erfolgen. Eine deliktische Haftung des Minderjährigen für Rechtsgeschäfte zum Nachteil des Vertragspartners, z. B. bei Täuschung über das Alter seitens des Minderjährigen, bleibt dagegen bestehen.
Eine Untergliederung rechtsgeschäftlicher Handlungen auf der Grundlage des im deutschen Recht geltenden Abstraktionsprinzips gibt es im französischen Recht nicht.
(Autorentext; Quelle: angelehnt an Matthias Wendland: Vorlesung Rechtsvergleichung. Universität Heidelberg)
1.
Erläutern Sie, was das Abstraktionsprinzip im Zivilrecht beinhaltet, und verdeutlichen Sie es anhand eines Beispiels. [24 Punkte]
2.
Subsumieren Sie in einem ersten Schritt, ob über den Pkw ein wirksamer Kaufvertrag entstanden ist. Subsumieren Sie danach, ob G von D den Pkw nach §§ 985, 986 BGB und S von G die 3.400 Euro nach §§ 985, 986 BGB herausverlangen können (Material 1). [42 Punkte]
3.
Vergleichen Sie, wie die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger im deutschen und im französischen Zivilrecht geregelt ist, und gehen Sie dabei vor allem auf die Zielsetzung ein, die mit den beiden Ausgestaltungen verbunden ist. Nehmen Sie dazu Stellung (Material 2). [24 Punkte]

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
1. Erläutern Sie, was das Abstraktionsprinzip im Zivilrecht beinhaltet, und verdeutlichen Sie es anhand eines Beispiels.
Lösung: Umfassende Erläuterung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips anhand eines nachvollziehbaren Beispiels (z. B. Kauf und Übereignung von Brötchen oder eines Fahrrads).
2. Subsumieren Sie in einem ersten Schritt, ob über den Pkw ein wirksamer Kaufvertrag entstanden ist. Subsumieren Sie danach, ob G von D den Pkw nach §§ 985, 986 BGB und S von G die 3.400 Euro nach §§ 985, 986 BGB herausverlangen können (Material 1).
Lösung: Gutachterliches Prüfungsergebnis: 1. Kein wirksamer Kaufvertrag zwischen S und G (schwebend unwirksam, Genehmigung verweigert; § 110 BGB nicht anwendbar). 2. G hat gegen D keinen Anspruch auf Herausgabe des Pkw aus § 985 BGB (G ist nicht mehr Eigentümer, da die Übereignung an S gem. § 107 BGB lediglich rechtlich vorteilhaft und damit wirksam war). 3. S hat gegen G einen Anspruch auf Herausgabe der 3.400 Euro aus § 985 BGB (die Übereignung des Geldes war rechtlich nachteilig und mangels Genehmigung des V unwirksam; S ist Eigentümer des Geldes geblieben).
3. Vergleichen Sie, wie die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger im deutschen und im französischen Zivilrecht geregelt ist, und gehen Sie dabei vor allem auf die Zielsetzung ein, die mit den beiden Ausgestaltungen verbunden ist. Nehmen Sie dazu Stellung (Material 2).
Lösung: Vergleich der Rechtsordnungen mit Gegenüberstellung von Unterschieden, Gemeinsamkeiten, Zielsetzungen sowie begründete eigene Stellungnahme.
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Aufgabe HT 2 - Teilaufgabe 4 · LK · Haupttermin 2023 ›