Aufgabe 4 - Texterschließung · Abitur NRW Katholische Religion GK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg 2022

Thema: Texterschließung: Thema, Gedankengang und Intention · Aus der Prüfung GK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg (2022)

Aufgabenstellung

Materialgrundlage

Tück, Jan-Heiner *: Das „ewige Gedächtnis“ als Fluchtpunkt der Hoffnung. Das Jüngste Gericht und die Wahrheit der Geschichte. In: Rahner, Johanna / Söding, Thomas (Hrsg.): Kirche und Welt – ein notwendiger Dialog. Stimmen katholischer Theologie. (QD 300) Freiburg i. Br./Basel/Wien 2019, S. 427 – 443 (Auszug)

* Jan-Heiner Tück (*1967) ist ein deutscher katholischer Theologe und Professor für Dogmatik an der Universität Wien.

Dass die Zeit Wunden heile, ist ein viel bemühter, aber hoch ambivalenter 1 Gemeinplatz. In

der Tat kann mit zunehmendem Abstand die Erinnerung an ein verstörendes und verletzendes

Ereignis verblassen. Es kann aber auch genau das Gegenteil eintreten. Das Trauma der Ver-

störung bleibt. Es kann zerstörend wirken, so dass es durch das Voranschreiten der Zeit ge-

5 rade nicht verheilt, sondern sich langsam und hartnäckig wie ein Krebsgeschwür ausbreitet.

Die Sehnsucht aber, dass Wunden geheilt und den Leiden der Vergangenheit Gerechtigkeit

widerfährt, reicht immer dann ins Eschatologische hinein, wenn sie unter den Bedingungen

von Zeit und Geschichte nicht mehr gestillt werden kann. [...]

Es gibt aus dem Blick gefallene Menschen, für die sich niemand mehr interessiert, an den

10 Rand gedrängte, die im Zentrum keinerlei Anerkennung erfahren, Geschädigte, deren Ruf

nach Behebung des Unrechts ungehört bleibt. Es gibt aber auf der Gegenseite die Erfolgrei-

chen, die sich mit allen Mitteln in die Mitte drängen, die anpassungsbeflissenen Karrieristen,

die den Mächtigen nach dem Mund reden, um selbst nach oben zu kommen, ja die Täterinnen

und Täter, die „nur pflichtschuldig“ Befehle ausgeführt haben.

15 Mit diesem hier nur holzschnittartig angedeuteten Antagonismus 2 zwischen Opfern und Tätern

[ist] die Schwelle zur theologischen Reflexion erreicht, welche die dem Glauben an Gott ein-

geschriebene Hoffnung bedenkt, dass alle Vergangenheit der Geschichte eine Zukunft vor

sich hat, in der sie durch Gott, den Richter und Retter, in die Wahrheit geführt wird. [...]

Die Aufdeckung der Wahrheit des Vergangenen erfolgt durch die Person des erhöhten Chris-

20 tus selbst, der das Buch der Geschichte 3 liest und entziffert. [...] Das leitende Vorstellungs-

modell ist daher nicht die menschliche Strafjustiz, die unparteiisch auf der Basis des Gesetzes

dem Angeklagten Urteil und Strafmaß von außen zuspricht. Vielmehr ist gerichtstheologisch

die persönliche Konfrontation mit Jesus Christus, dem Richter und Retter entscheidend. In

seinem alles durchdringenden Blick liegt die verborgene Wahrheit einer jeden Lebensge-

25 schichte mit ihren Licht- und Schattenseiten offen zutage, und dies in einem doppelten Sinn:

Zum einen geht es in diesem Wahrheitsgeschehen Aug-in-Aug mit dem Erlöserrichter um die

Negation des Vergessens [...]. Wahrheit meint zum anderen aber auch die Negation des Ver-

borgenen [...]. Das Verborgene kommt ans Licht. Das ist für die ungerecht Leidenden alle-

mal Grund zur Hoffnung, für die Peiniger aber Grund zur Furcht. [...]

30 Das Gericht kann vor diesem Hintergrund als der Ort der eschatologischen Krisis 4 gedeutet

werden, an dem die Wahrheit der Geschichte aufgerichtet, das Vergessene erinnert und das

Verdrängte offenbar gemacht wird. Das Gegenteil, das Ausbleiben des Gerichts, „wäre der

schreckliche Ausdruck göttlicher Gleichgültigkeit: der Gleichgültigkeit des Schöpfers gegen-

über der eigenen Schöpfung und speziell gegenüber dem von ihm geschaffenen Menschen.

35 Nichts aber würde den Menschen tiefer erniedrigen als dies, Gott gleichgültig zu sein.“ Das

Gericht aber bliebe unter dem Niveau der menschlichen Leidens- und Schuldgeschichte, wenn

es nicht die ganze Dramatik der zwischenmenschlichen Beziehungen bis in die zerrütteten

Täter-Opfer-Konstellationen hinein in die Wahrheit führen würde. Erst wenn diese Wahrheit

ungeschönt aufgerichtet und rückhaltlos aufgearbeitet sein wird, können die Wunden heilen, die

40 keine Zeit heilen kann. Die Aufrichtung dieser Wahrheit ist nicht gnadenlos, sie zielt nicht

auf eine Zugrunderichtung und Verurteilung der Übeltäter und Frevler, weil der Richter zu-

gleich Anwalt und Retter der zu richtenden Menschen ist. Die Gnade in Person kann nicht

gnadenlos richten! Dennoch ist das Gericht keine billige Begnadigung, die anstelle des Sün-

ders die Sünden selbst rechtfertigen würde. Das Gericht der Gnade wird gegenüber mensch-

45 lichem Unrecht nicht gleichgültig bleiben. [...] Mit einem „wattigen Ungefähr der Erlösung

für alle“ ist das Gericht schon deshalb nicht zu verwechseln, weil sein Drama darin besteht,

dass keiner dem Blick des Richters ausweichen kann und jeder mit den moralischen Hypo-

theken seiner Geschichte konfrontiert wird. Eingeübte Schuldabwehrreflexe laufen ins Leere,

Fassaden werden weggenommen, Masken enttarnt. [...] Aber niemand, auch der ruchloseste

50 Täter nicht, wird durch den Richter und Retter auf die Summe seiner Untaten reduziert. Im

Gegenteil: als Person, die sich zu sich selbst verhalten kann, erhält er die Möglichkeit, in die

Wahrheit zu kommen und sich von seinen Taten reuevoll zu distanzieren, wenn denn der

Richter zugleich der Anwalt und Erlöser ist, der sich an die Seite der Schuldigen stellt, damit

diese sich gegen sich selbst stellen können. Ob die Täterinnen und Täter in der dramatischen

55 Konfrontation mit Christus der ungeschminkten Wahrheit der Geschichte standhalten, ob sie

sich von ihren Taten reuevoll distanzieren und das Angebot der Vergebung annehmen können,

ist nicht vorwegzunehmen, darf aber angesichts der werbenden Macht der Liebe Gottes ge-

hofft werden. Der eschatologische Ernstfall, dass sich eine Person definitiv verschließt und

in Selbstherrlichkeit das Angebot der Vergebung ablehnt, ist eine reale Möglichkeit, die theo-

60 logisch durch den Begriff der Hölle angezeigt wird. Die Hölle als endgültige Abkehr des Men-

schen von Gott wäre dann selbstgewählt und ein Akt kreatürlicher Freiheit – nicht aber Folge

eines eschatologischen Verdammungsurteils Gottes selbst.

Umgekehrt ist mit dem Gericht Jesu Christi zugleich Trost für die Leidenden verbunden.

Ihre Entwürdigung wird anerkannt, sie werden bei ihrem Namen gerufen und ihre Tränen

65 abgewischt. Ihre Sehnsucht nach Aufrichtung der Gerechtigkeit aber wird gestillt, wenn die

Schuldabwehrreflexe der Täter ins Leere laufen und die Wahrheit rückhaltlos aufgedeckt

wird. Ob allerdings die Opfer der Geschichte den vergebenden Blick des Erlöserrichters

übernehmen und in ihren Peinigern vergebungsbedürftige Nächste sehen können, ist ebenso

wenig vorwegzunehmen, darf aber mit Blick auf die Nähe zwischen Passion des auferweck-

70 ten Gekreuzigten und den Passionsgeschichten der Opfer gehofft werden. Größeres kann jeden-

falls nicht gehofft werden, als dass die persuasive 5 Macht der Liebe Gottes, die in der Passion

auf Golgotha ihre äußerste Offenbarungsgestalt gefunden hat, auch im Gericht bestimmend

sein sowie ihre rettende und erlösende Kraft erweisen wird.

1 ambivalent: in sich widersprüchlich, zwiespältig.

2 Antagonismus: Gegensatz, Widerstreit.

3 Buch der Geschichte: Bereits im Alten Testament taucht die Rede von einem Buch, in dem die Geschichte der Menschen verzeichnet ist, auf. In diesem ist menschliches Tun und Unterlassen vermerkt und so durch die Geschichte hindurch gesichert. Das Buch bildet die Grundlage für das Gericht. Aus ihm bezieht der Richter sein Wissen und fällt auf dieser Grundlage sein Urteil. Diese alttestamentliche Vorstellung wird im Neuen Testament in der Johannesoffenbarung aufgegriffen.

4 eschatologische Krisis: hier die endgültige Unterscheidung von Gut und Böse am Ende der Zeiten.

5 persuasiv: überzeugend.

Aufgabenstellung 1

Erarbeiten Sie, welches Thema der vorliegende Text behandelt und wie sein Gedankengang verläuft. (28 Punkte)

Aufgabenstellung: Aufgabe 4 - Texterschließung · Abitur NRW Katholische Religion GK · Haupttermin · Weiterbildungskolleg 2022

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

Thema des Textes

Lösung: Entfaltung einer theologischen Deutung des Gerichts als eines rettenden und erlösenden Aktes der Liebe Gottes und so als Hoffnungsgrund eschatologischer Versöhnung zwischen Opfern und Tätern.

Gedankengang und argumentative Struktur des Textes

Lösung: 1. Ausgangspunkt: Ambivalenz der Redewendung, dass Zeit Wunden heile (Gefahr der Verfestigung von Traumata; weltimmanent unerfüllbare Sehnsucht nach Gerechtigkeit führt in die Eschatologie). 2. Antagonismus von Opfern und Tätern sowie die Person des Erlöserrichters Christus (Aufdeckung des Vergessenen und Verborgenen). 3. Wesen des Gerichts: Ort der eschatologischen Krisis, weder Vernichtung/Gnadenlosigkeit noch billige Begnadigung („wattiges Ungefähr“). 4. Menschenbild: Ernstnahme menschlicher Freiheit (Möglichkeit der Verweigerung als Hölle; Möglichkeit der Reue und Versöhnung). 5. Verortung in der Kreuzestheologie: Die werbende Macht der Liebe Gottes im Kreuz verbürgt die rettende Kraft im Gericht.

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