Aufgabe HT 2 - Teilaufgabe 2 · Abitur NRW Jüdische Religionslehre GK · Haupttermin 2022

Thema: Verantwortliches Handeln: Tikkun Olam, Tiere und Schöpfung · Aus der Prüfung GK · Haupttermin (2022)

Aufgabenstellung

Geschächtetes Fleisch darf kein Bio-Siegel bekommen

Zentralrat der Juden kritisiert EU-Urteil. Europäische Rabbinerkonferenz: Richterspruch ist »nicht koscher«

von Michael Thaidigsmann

Das EU-Bio-Siegel darf nicht für geschächtetes Fleisch verwendet werden, wenn das

Schlachttier nicht zuvor betäubt wurde, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union

(EuGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Das Schächten ohne Betäubung erfülle

nicht die höchsten Anforderungen an den Tierschutz, befanden die obersten Richter in

5 Luxemburg.

Neben dem muslimischen ist auch der jüdische Schlachtritus von dem Urteil betroffen. Der

Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, kritisierte den Richter-

spruch: »Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Schlag ins Gesicht für die jüdi-

sche Gemeinschaft und zeugt von einer großen Unkenntnis über das religiöse Schlachten.«

10 Religiöse Schlachtung und ökologische Tierhaltung beziehungsweise Produktion von

Fleischerzeugnissen schließen sich keineswegs aus, so Schuster. Die Voraussetzungen für

eine Biozertifizierung koscher geschächteten Fleischs hänge von artgerechter Tierhaltung

und -transport sowie der Fütterung ab. Das Urteil impliziere, dass Tierschutz und größt-

mögliches Tierwohl bei konventioneller Schlachtung gegeben seien, bei religiöser Schlach-

15 tung jedoch nicht. »Diese Argumentation entbehrt jeder Grundlage. Es gibt keine wissen-

schaftlichen Untersuchungen, die belegen, dass die Schechita schmerzhaft sei«, betonte der

Zentralratspräsident.

Auch der Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz, Oberrabbiner Pinchas Gold-

schmidt, kritisierte die Entscheidung der Luxemburger Richter: »Dieses Urteil ist nicht ko-

20 scher. Wir sind zutiefst enttäuscht, dass der Europäische Gerichtshof ein Urteil über die

Produktionsmethode von Fleisch fällt und damit gleichzeitig das rituelle Schlachten in Eu-

ropa in Misskredit bringt.«

Mit diesem Urteil bestätigte der Gerichtshof »insgeheim auch einen besorgniserregenden

Trend in Europa, indem immer mehr die freie Religionsausübung von Minderheiten, insbe-

25 sondere auf Kosten von Muslimen und Juden infrage gestellt wird«, so Goldschmidt. Es er-

gebe keinen Sinn, warum ein EU-Bio-Logo den Tierschutz fördert und rituell geschlachtete

Produkte ausschließt, der hiesigen Massentierhaltung und industriellen Fleischverarbeitung

aber keine Grenzen gesetzt würden. Dies sei scheinheilig, und es »offenbart wohl einen an-

deren Grund, der in Europa zunehmend Einzug erhält: Die Angst vor dem Fremden, vor

30 Migranten und anderen Religionsgemeinschaften.«

Die Organisation Œuvre d’assistance aux bêtes d’abattoirs hatte 2012 vom französischen

Landwirtschaftsministerium verlangt, die Verwendung des grünen Logos der EU auf Ver-

packungen und in Anzeigen für Halal-Hacksteaks zu untersagen. Die zuständige Zertifizie-

rungsstelle hatte dieses Ansinnen abgewiesen und vor Gericht damit in erster Instanz Recht

35 bekommen. Das Berufungsgericht in Versailles legte dann die Frage dem EuGH vor, der

nun zugunsten der Kläger entschied und so eine EU-weit verbindliche Auslegung des euro-

päischen Rechts vorlegte.

Obwohl auch das rituelle Schächten das Leiden des Tieres durch einen scharfen Schnitt

durch die Kehle zu verringern suche, so das Gericht, sei die Schlachtung mit vorheriger Be-

40 täubung die schonendere Methode. Sie sei laut europäischem Recht auch vorgeschrieben;

nur für religiöse Zwecke gebe es eine Ausnahme.

Zum Schutz des Verbrauchervertrauens in das europäische Bio-Siegel sei es aber notwen-

dig, dass die höchsten europäischen Standards eingehalten würden. Wissenschaftliche Stu-

dien hätten gezeigt, dass die Betäubung diese Standards am ehesten berücksichtige und das

45 betäubungslose Schächten keinen ebenbürtigen Tierschutz gewährleiste, befanden die Rich-

ter.

2. Erklären Sie, wie sich im Judentum die Beziehung zwischen Mensch und Tier gestaltet, und gehen Sie dabei besonders auf die Schechita ein. Verknüpfen Sie Ihre Ergebnisse mit dem Text. (28 Punkte)

Aufgabenstellung: Aufgabe HT 2 - Teilaufgabe 2 · Abitur NRW Jüdische Religionslehre GK · Haupttermin 2022

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

2. Erklären Sie, wie sich im Judentum die Beziehung zwischen Mensch und Tier gestaltet, und gehen Sie dabei besonders auf die Schechita ein. Verknüpfen Sie Ihre Ergebnisse mit dem Text.

Lösung: Die Darstellung umfasst: 1. Grundsätzliche Bedingungen des rituellen Schächtens: - Der Schächter (Schochet) muss ein frommer Jude mit mehrjähriger Ausbildung und Diplom sein und schächtet unter Aufsicht eines Rabbiners. - Verwendung eines rasiermesserscharfen, schartenfreien Schächtmessers. - Ein einziger, präziser Schnitt durchtrennt Halsschlagadern und Luftröhre bis zur Wirbelsäule, was zur augenblicklichen Bewusstlosigkeit führt. - Vollständiges Ausbluten des Tieres, da der Verzehr von Blut streng untersagt ist (Sitz der Seele/Nefesch chaja im Blut). 2. Verhältnis zwischen Mensch und Tier: - Der Mensch als «Krone der Schöpfung» (Bereschit / 1. Buch Mose 1,28) hat Herrschaft über die Tiere und die Erlaubnis, sie zu nutzen. - Ursprünglich pflanzliche Nahrung vorgesehen (1. BM 1,29); Fleischessen erst nach der Sintflut als Zugeständnis an die menschliche Schwäche gestattet (1. BM 9,2-3). - Noachidisches Gebot: Verbot des Verzehrs von Fleisch lebender Tiere (Ever min ha-Chai, 1. BM 9,4). - Tiere sind Geschöpfe Gottes; Verbot von Tierquälerei (Tza'ar ba'alei chayim); Fleischkonsum nur im Bewusstsein, dass das Tier eine Seele hat; Vegetarismus gilt unter manchen Rabbinern als Ideal. 3. Schlussfolgerung: - Überordnung des Menschen und Nutzenziehung erlaubt, jedoch untrennbar verbunden mit Respekt, Fürsorge und Vermeidung jeglichen unnötigen Leids. 4. Bezug zum Text: - Die Schechita-Regeln dienen gerade dem Tierschutz und der Leidensvermeidung, was dem Vorwurf des EuGH widerspricht, Schächtung genüge nicht höchsten Standards. - Das Urteil zeugt laut Schuster von Unkenntnis, weil es die komplexe religiöse Ethik und den Respekt vor dem Tier verkenne. - Zielkongruenz: Ökologische Tierhaltung und jüdische Speisegesetze verfolgen prinzipiell dasselbe Anliegen – Respekt vor dem Tier und Vermeidung unnötiger Qualen.

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