Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 2 · Abitur Hessen Wirtschaftswissenschaften LK 2021
Thema: Staatsfinanzen, Steuer- und Sozialpolitik · Aus der Prüfung LK (2021)
Aufgabenstellung
Material
Malte Fischer et al.: Schuld und Sühne (2020)
Es gibt Finanzminister, die in Krisen kleine Heldengeschichten geschrieben haben. Karl Schiller etwa.
Mit seinem Konzept der Globalsteuerung wies der Sozialdemokrat Deutschland Ende der Sechziger-
jahre den Weg aus der Rezession. Oder Peer Steinbrück. Gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela
Merkel versprach er in der Finanzkrise 2008 den Bürgern, ihre Bankkonten seien sicher und verhin-
5 derte damit einen Bank-Run.
Auch Olaf Scholz wird als Krisenfinanzminister in die Geschichtsbücher des Landes eingehen. Aber
wahrscheinlich nicht als kleiner Held – nicht als Finanzminister, der es schaffte, die Quote der Staats-
schulden erstmals seit Langem wieder unter die 60-Prozent-Marke des Maastrichter Vertrags zu drü-
cken. Sondern als Kassenwart, der die Schleusen öffnete und das Land flutete mit Geld, das er nicht
10 besaß – der die Staatsschulden, ausgehend von einem 2053 Milliarden Euro hohen Plateau, in astrono-
mische Sphären katapultiert hat.
Hier steht er nun – und kann nicht anders? Die Coronapandemie zwingt die Wirtschaft in die Knie.
Jobs stehen auf der Kippe, Tausende Unternehmen kämpfen ums Überleben, Millionen Angestellte
und Selbstständige bangen um ihr Einkommen und ihre Zukunft - nein, das ist nicht die Stunde der
15 schwäbischen Hausfrau, das ist die Zeit des Feuerwehrmanns: Hahn auf, Geld marsch!, ruft der Fi-
nanzminister. Klotzen statt kleckern. Und: Wer hat noch nicht, wer will noch mal?
Das Problem: Scholz hat das Geld für die Löschaktionen nicht, er muss es sich leihen. Und die Sum-
men, um die es geht, sind schwindelerregend. […]
Noch dramatischer ist die Situation in Paris, London, Madrid, Tokio, Peking und Washington. Überall
20 haben die Regierungen milliardenschwere Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um die wirtschaftli-
chen Kollateralschäden der Pandemie einzudämmen. Die Schuldenstände haben Größenordnungen er-
reicht wie ehedem in Kriegszeiten. Sie werden die Wirtschaftspolitik der nächsten Jahre und Jahr-
zehnte prägen. Regierungen und Notenbanken werden versuchen, die globale Schuldenbombe zu ent-
schärfen. Aber die Entschärfung, sollte sie glücken, droht die Wirtschaftsordnung zu zerstören, die
25 Vermögen von Sparern zu vernichten: Schon geht es um, das Gespenst der Inflation.
Wäre die Coronakrise über eine gesunde, schuldenfreie Weltwirtschaft hereingebrochen – kein Prob-
lem! Doch seit der Finanzkrise vor mehr als zehn Jahren haben Regierungen, Unternehmen und pri-
vate Haushalte ihre Schulden nicht abgebaut, sondern noch einmal aufgetürmt. […]
Infolge der Coronakrise dürften die Schuldengipfel sich zu einem Hochgebirgszug verdichten. Kein
30 Tag vergeht, an dem Politiker nicht neue Rettungsschirme aufspannen, Soforthilfen versprechen, Steu-
ern stunden, milliardenschwere Investitionen in Aussicht stellen. Allein in Deutschland hat die Bun-
desregierung einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro beschlossen. Sie will damit Hilfen für
kleine Unternehmer, Mehrausgaben für das Gesundheitssystem und Mindereinnahmen bei den Steuern
finanzieren. Dazu kommen umfangreiche Hilfsprogramme der Bundesländer, die sich ebenso wie
35 Bund und Gemeinden auf klaffende Einnahmenlöcher einstellen müssen. Beteiligt sich die Bundesre-
gierung demnächst auch noch an privaten Unternehmen, dürfte der Schuldenberg noch schneller
wachsen. Das gilt auch dann, wenn die staatlichen Bürgschaftszusagen für Bankkredite fällig werden
und die Regierung wie angekündigt bald ein Konjunkturprogramm auflegt. […]
Bleibt die entscheidende Frage: Warum nur hat sich die Welt in den vergangenen Jahren zu einem
40 Schulden-Kasino entwickelt? Die Antwort findet man in den Sitzungssälen der Notenbanken, den öko-
nomischen Schaltzentralen der Weltwirtschaft, wo steuerungsgläubige Sozialingenieure Zinshydraulik
und Geldflutung kalibrieren, damit es mit der Wirtschaft möglichst immer bergauf geht. Auf jeden Ab-
schwung haben die Notenbanker in der Vergangenheit mit dem Herunterschleusen der Leitzinsen rea-
giert – ohne im anschließenden Aufschwung den Mut aufzubringen, die Zinsen wieder kräftig anzuhe-
45 ben. […] Nach der Finanzkrise haben die Notenbanker zudem damit begonnen, Staatsanleihen und an-
dere Papiere in großem Stil zu kaufen. Das hat ihre Bilanzen aufgeblasen. […] Für Regierungen, Un-
ternehmen und private Haushalte war die systematische Geldverbilligung eine Einladung, ihre Kon-
sum-, Immobilien-, Investitions- und sonstigen Ausgabenwünsche auf Pump zu finanzieren. Durch die
Coronakrise werden die Schulden jetzt weiter anschwellen – bei Unternehmen, Bürgern und Staaten.
50 […]. Fällt das globale Schuldenkartenhaus also bald in sich zusammen? Auf jeden Fall, ginge es nach
den Gesetzen der Marktwirtschaft. Dann nämlich müssten viele hoch verschuldete Länder den Bank-
rott erklären. […]
Die Hoffnungen der Zentralbanken und Regierungen ruhen daher auf der Inflation. Zieht sie an, könn-
ten die Staatsschulden schleichend entwertet werden. Noch bremsen die niedrigen Ölpreise die Teue-
55 rung. Die steigende Arbeitslosigkeit hält zudem die Lohnkosten in Schach. Mittelfristig aber könnte
die Inflation Fahrt aufnehmen. Denn anders als in der Finanzkrise, als das frisch gedruckte Geld der
Notenbanken im Bankensektor stecken blieb, kaufen die Notenbanken nun in großem Stil Staats- und
Unternehmensanleihen. […]
Dass die Notenbanken bei anziehender Inflation auf die geldpolitische Bremse treten werden, ist un-
60 wahrscheinlich. […] Denn ohne Inflation lassen sich die riesigen Schuldenberge nicht abschmelzen.
[…] Kurzum: Die ungebremste Schuldendynamik hat Notenbanken und Regierungen längst zu einem
fiskalisch-geldpolitischen Komplex verschmelzen lassen, der den kreditbasierten Konsumwunsch von
heute auf Kosten des Wohlstands von morgen bedient. Die Unabhängigkeit der Notenbanken, einst als
Errungenschaft stabilitätsorientierter Volkswirtschaften gepriesen, ist „zu einer Schimäre 1 geworden“,
65 sagt Thomas Mayer, Chef des Flossbach von Storch Research Institutes. […]
Wohin das alles führt? Nun, „man muss kein Hexenmeister sein, um den Fortgang zu erraten“, schrieb
der Ökonom und Philosoph David Hume bereits 1750 über die langfristigen Folgen staatlicher Schul-
den: Es sei „nur eine der beiden folgenden Katastrophen denkbar: Entweder beseitigt die Nation die
Staatsschuld oder die Staatsschuld die Nation.“
Malte Fischer, Martin Fritz, Julian Heissler, Jörn Petring: Schuld und Sühne, in: Wirtschaftswoche, 17.04.2020, S. 14 ff.
1 Schimäre – Trugbild, Hirngespinst
2
Beschreiben Sie unter Bezug auf das Grundgesetz die Möglichkeit von Grundgesetzänderungen und erklären Sie vor diesem Hintergrund die Schuldenbremse.
[25 BE]

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
2 Beschreiben Sie unter Bezug auf das Grundgesetz die Möglichkeit von Grundgesetzänderungen und erklären Sie vor diesem Hintergrund die Schuldenbremse.
Lösung: 1. Grundgesetzänderungen (Art. 79 GG): - Formale Voraussetzungen: Ausdrückliche Textänderung oder -ergänzung durch verfassungsänderndes Gesetz erforderlich; qualifizierte Mehrheit von jeweils zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und der Stimmen des Bundesrates (Art. 79 Abs. 1 und 2 GG). - Materielle Grenzen (Art. 79 Abs. 3 GG / „Ewigkeitsklausel“): Unzulässig sind Änderungen, welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze (Demokratie-, Rechtsstaats-, Sozialstaats-, Bundesstaatsprinzip, Volkssouveränität) berühren. - Wesensgehaltsgarantie der Grundrechte (Art. 19 Abs. 2 GG). 2. Die Schuldenbremse (Art. 109 Abs. 3 GG i. V. m. Art. 115 GG): - Historischer Hintergrund: Einführung im Mai 2009 mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit im Rahmen der Föderalismusreform II nach der globalen Finanzkrise 2008/2009; Ablösung der vormaligen „Goldenen Regel“ (Kreditaufnahme durfte Investitionen nicht überschreiten). - Quantitative Regelung für den Bund: Begrenzung der strukturellen Nettoneuverschuldung auf maximal 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ab 2016. - Regelung für die Bundesländer: Grundsätzliches Verbot der Nettoneuverschuldung ab dem Jahr 2020 (ausgeglichener Haushalt ohne Kredite). - Konjunkturkomponente: Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung (Kreditaufnahme in Abschwungphasen erlaubt, Rückzahlung in Aufschwungphasen). - Ausnahmeregelung (Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG): Überschreitung der Grenzen im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen (inkl. Tilgungsplan; zur Bewältigung der Coronakrise angewendet).
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