Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 2 · Abitur Hessen Politik und Wirtschaft GK 2021
Thema: Verfassung, Grundrechte und Rechtsstaat · Aus der Prüfung GK (2021)
Aufgabenstellung
Material
Gero von Randow: Demokratie in Zeiten des Coronavirus: Die biopolitische Krise (2020)
Die Pandemie erfasst unsere Körper in doppelter Weise: als potenzieller Erstickungstod und als tatsächliche Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit. Corona ist daher der Name einer biologischen und zugleich biopolitischen Krise, die den Aggregatzustand der Gesellschaft und der Politik verändert. Und auf einmal wird sichtbar, dass körperliche Anwesenheit eine Bedingung der 5 Demokratie ist.
Kürzlich hat der Bundestag seine Geschäftsordnung geändert: Er ist in Zukunft schon dann beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Abgeordneten anwesend ist und nicht, wie zuvor, die Hälfte. Das wird angesichts seiner Größe auf vielen Sitzungen des Parlaments wenig Schaden anrichten, aber die Vorstellung bleibt ungemütlich, dass ein Schrumpfparlament schwerwiegende 10 Entscheidungen diskutieren und treffen könnte.
Naheliegend ist zwar die Idee, die Sitzungswochen ins Netz zu verlegen. Aber das wäre nicht dasselbe. Keine Kommunikation ist so reichhaltig wie die zwischen einander physisch begegnenden Menschen, weshalb das Reichstagsgebäude ja auch rappelvoll ist, wenn Wesentliches diskutiert werden muss, und erst recht dann, wenn der Fraktionszwang aufgehoben wurde – interessanterweise 15 waren das in jüngster Zeit zumeist Themen der Biopolitik wie die Embryonenforschung oder die Sterbehilfe.
Welche Bedeutung körperliche Präsenz für die Demokratie hat, lässt sich auch am Beispiel der Wahlen zeigen, die ja eine der wichtigsten demokratischen Institutionen sind. Hin und wieder wird das e-Voting ins Gespräch gebracht, Wahlen per Internet also. Es gibt allerlei praktische Erwägungen, die 20 dagegen sprechen, aber vor allem eine prinzipielle: Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger zum Wahllokal begeben, dann bewegen sie ihre Körper, was eine andere Willensanstrengung voraussetzt als ein paar Klicks. Der Gang zur Wahlurne ist eine rituelle Handlung, was darauf verweist, dass die Demokratie nicht nur eine Staats- sondern auch eine Gesellschaftsform ist. [...]
Gesellschaften vergewissern sich ihrer selbst mit derartigen Riten. Das scheint das Wahlvolk auch zu 25 wissen; die Bedeutung der Briefwahl nimmt zwar zu, sie bleibt aber Ersatz. Die jüngste Kommunalwahl in Bayern, die aus Corona-Gründen per Post erfolgte, hat das für alle spürbar werden lassen. 1 [...]
Noch einschneidender wirken die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote zurzeit auf die Versammlungsfreiheit. Sie ist ein Grundrecht. Als solches darf sie nie in ihrem sogenannten 30 Wesensgehalt angegriffen werden, das ist die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Doch in vielen Bundesländern herrscht derzeit faktisch ein vollständiges Versammlungsverbot.
Dafür gibt es gute, ja durchschlagende Gründe, auch wenn die Ausgestaltung des Verbots nach Ansicht von Juristen problematisch ist, denn es fehlt an Regeln für Fristen und Kontrollen. Es bleibt 35 ein verfassungsrechtlich riskanter Balanceakt, die Versammlungsfreiheit vollständig zu suspendieren, einschließlich des Wesensgehalts. Gewiss, es verhält sich nicht so, dass die Bundesbürger alle naslang demonstrieren gehen wollen. Aber bisher konnten sie es jederzeit, und nur darauf kommt es an. Zurzeit besteht die einzige Sicherung dieses Grundrechts in der Zuversicht, dass die Verbote aufgehoben werden, sobald es die Situation erlaubt. [...]
40 Demokratie verträgt Abwesenheit eben nur schlecht. Das gilt auch für die scheinbar unpolitischen Bewegungen der Körper im Raum. Zwar tauschen die Bürger in diesen Wochen untereinander Nachrichten und Argumente aus wie selten zuvor, aber die gewohnte, gleichsam subkutane 2 Konfrontation unterschiedlicher Perspektiven ist in hohem Maße weggefallen. Gesellschaftlicher Austausch besteht eben nicht bloß aus dem bewussten Geben und Nehmen von Gründen, sondern 45 ebenso sehr aus der unbewusst wahrgenommenen, alltäglichen Begegnung mit dem Anderen, mit wechselnden Lebensstilen und Präferenzen, Herkünften und Biografien. Und mit Leuten, die einem sympathisch oder unsympathisch sind, die ähnliche oder entgegengesetzte Interessen verfolgen. Mit unhöflichen und mit hilfsbereiten Personen, mit Posern und Spießern, Freaks und Normalos, auf der Straße, in der U-Bahn, im Supermarkt, im Betrieb. Das ist nicht nur das Leben, sondern auch, wenn 50 man so will, der Unterbau der pluralistischen Demokratie.
Im Alltag erfährt das Individuum, in welcher Gesellschaft es lebt, wer sich an welche Normen hält und wer nicht, auf was es sich verlassen kann und auf was nicht. Es folgt Routinen, nimmt vorgesehene Plätze ein und weiß, welche Handlungen an welchem Ort vorzunehmen sind. Gesellschaft ist ein körperlicher Prozess, und zu hohem Anteil ein stummer.
55 Der Sozialphilosoph Norbert Elias hat Gesellschaften einmal als Figurationen von Körpern beschrieben, die sich nach Regeln bewegen wie im Gesellschaftstanz, beispielsweise einem höfischen Menuett. Das ist ein lehrreiches Bild, denn es zeigt den Doppelcharakter unserer Körper als biologische Wesen und zugleich als Kommunikationsmedien. Just diesen Doppelcharakter machen sich Viren ja zunutze. Um sie zu bekämpfen, wird jetzt die Sozialfunktion der Körper extrem 60 reduziert. [...]
Damit fällt bisher Selbstverständliches weg. Außerhalb des Netzes erleben die Menschen einander nur noch sehr eingeschränkt. Der Grad der sozialen Durchmischung nimmt in diesen Wochen ebenfalls ab. Man bleibt unter sich, mehr als je zuvor.
Alles das sind keine ausreichenden Argumente gegen die seuchenbedingten Beschränkungen der 65 Bewegungsfreiheit. Aber der neue Gesellschaftszustand ist ein Anlass, den Wert der sonst so selbstverständlichen Bewegungsfreiheit zu ermessen und zu erkennen, dass auch die Demokratie zurzeit leidet.
Man darf annehmen, dass sie wieder genesen wird. Und sich deshalb darauf freuen. Auf die alltägliche Begegnung, auf volle Veranstaltungsräume und Wahlbüros, auf den Stammtisch oder die Party. Auf 70 Freibäder und Fridays for Future sozusagen. Bis dahin aber heißt es, genau darauf zu achten, dass aufgrund des jetzt herrschenden ungewöhnlichen Zustands kein leichtfertiger Umgang mit Freiheitsrechten einreißt.
1 Bedingt durch die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote der Corona-Krise erfolgten die Kommunalwahlen in Bayern 2020 ausschließlich per Briefwahl. Dies führte zu einem erheblichen Mehraufwand.
2 subkutan – unter der Haut befindlich
Gero von Randow: Demokratie in Zeiten des Coronavirus: Die biopolitische Krise, in: Die Zeit, 05.04.2020,
URL: https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-04/demokratie-coronavirus-wahlen-bundestag-abgeordnete (abgerufen am 10.04.2020).
2
Analysieren Sie mithilfe des Grundgesetzes und unter Bezugnahme auf das Material, inwiefern Grundrechte im Zuge der Corona-Krise eingeschränkt wurden und welche Folgen dies für die Gesellschaft hat. (25 BE)

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
2 Analysieren Sie mithilfe des Grundgesetzes und unter Bezugnahme auf das Material, inwiefern Grundrechte im Zuge der Corona-Krise eingeschränkt wurden und welche Folgen dies für die Gesellschaft hat.
Lösung: Folgende Grundrechtseinschränkungen können u. a. berücksichtigt werden: - Art. 2 Abs. 1 GG: Freie Entfaltung der Persönlichkeit Mit Quarantäneanordnungen, Vorgaben für Kontaktreduzierungen und anderen Maßnahmen greift der Staat in das Recht der Freiheit der Person ein, etwa wenn Großeltern oder Freunde nicht mehr besucht werden können. Auch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist eingeschränkt, wenn beispielsweise Geschäfte oder Betriebe geschlossen werden müssen. Ebenso schränkt das verpflichtende Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen die Persönlichkeit ein. - Art. 8 GG: Versammlungsfreiheit Die Bundesländer haben unterschiedliche Versammlungsverbote erlassen und greifen damit in die Versammlungsfreiheit der Bürger und Religionsgemeinschaften ein. Dieses Grundrecht, das eng mit der Meinungsfreiheit und auch Religionsfreiheit (Art. 4 GG) verbunden ist, ist eines der zentralen Elemente eines freiheitlich-demokratischen Staates. Am 15. April 2020 hat allerdings das Bundesverfassungsgericht an den Wert des Grundrechts erinnert und in einem Beschluss deutlich gemacht, dass pauschale Verbote von Demonstrationen nicht verfassungskonform sind. Unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen (Höchstzahl von Teilnehmern, Abstandsgebot usw.) und nach Einzelfallprüfungen können seither Demonstrationen wieder stattfinden. - Art. 11 Abs. 1 und 2 GG: Recht der Freizügigkeit Manche Bundesländer haben die Einreise von Personen aus anderen Bundesländern verboten und damit das Recht auf Freizügigkeit praktisch außer Kraft gesetzt. Besonders drastisch sind dabei Fälle, bei denen etwa ein Besitzer einer Zweitwohnung in einem anderen Bundesland nicht in sein Eigentum konnte. Berührt ist damit auch Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie), weil Bürger nicht mehr frei über ihr Eigentum verfügen können. Auch die Schließung der europäischen Binnengrenzen ist in vielerlei Hinsicht eine Einschränkung der Reise- und Bewegungsfreiheit. Damit ist europäisches Recht berührt, aber beispielsweise auch das bundesdeutsche Grundrecht auf Asyl (Art. 16 GG), etwa wenn Asylsuchende an den Grenzen pauschal abgewiesen werden. Darüber hinaus sind viele weitere elementare Rechte der Bürger von den Corona-Maßnahmen betroffen. Letztlich stellt sich die Frage, was die Corona-Krise im Balanceakt von Freiheit und Sicherheit längerfristig für unsere liberale Demokratie bedeutet. Folgende gesellschaftliche Folgen der Corona-Krise können hierbei analysiert werden: - Proteste/Demonstrationen gegen die Corona-Einschränkungen finden statt. - Die Ungleichbehandlung von Branchen und damit Unternehmern und Beschäftigten führt zu Konflikten in der Gesellschaft. - Die „Soziale Schere“ kann weiter auseinandergehen: Kinder erhalten im Home-Schooling nicht in allen Haushalten Unterstützung seitens der Eltern. Fehlende finanzielle Mittel in einigen Elternhäusern erschweren den Zugang zu technischen Hilfsmitteln, um beispielsweise Online-Unterricht in Form von Videokonferenzen mit Lehrkräften und Mitschülern durchführen zu können. - Virologen und Politiker erhalten Morddrohungen aufgrund der von ihnen verhängten Maßnahmen. - Die Kluft zwischen Arm und Reich kann sich aufgrund der Tatsache, dass Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen wirtschaftlich zurückgeworfen werden oder sie sogar um ihre Existenz fürchten müssen, vergrößern. - Die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern nimmt zu, da Frauen tendenziell häufiger zu Hause bleiben und daher doppelt belastet sind: Sie müssen ihrem eigenen Home-Office sowie der Betreuung ihrer Kinder im Home-Schooling gleichzeitig gerecht werden. - Psychosoziale Folgen in den Familien verstärken sich: Ängste vor wirtschaftlicher Not, gestresste und überforderte Eltern zwischen Home-Office und Home-Schooling bis hin zu Aggressionen und häuslicher Gewalt. - Die ältere Generation sowie Alleinstehende leiden unter Vereinsamung infolge des Kontaktverbots bzw. der Empfehlung, Kontakte auf das Minimale zu beschränken. - Teile der Bevölkerung sind von Arbeitslosigkeit bedroht.
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