Aufgabe Vorschlag C - 2 · Abitur Hessen Gesundheitsökonomie GK 2022

Thema: Stationäre Versorgung und Krankenhausfinanzierung · Aus der Prüfung GK (2022)

Aufgabenstellung

Aufgabe 2

Die Vergütung von Leistungserbringern ist im Hinblick auf eine optimale und wirtschaftliche Patientinnen- und Patientenversorgung auch im stationären Sektor von zentraler Bedeutung. Diese erfolgt seit dem Jahr 2004 flächendeckend über Diagnosis Related Groups (DRG).

2.1

Beschreiben Sie die Vergütung für eine stationäre Behandlung unter Berücksichtigung der Grenzverweildauer.

(6 BE)

Material 3: Auszug aus dem Fallpauschalen-Katalog 2021

2.2

Im Jahr 2021 behandelt ein hessisches Krankenhaus folgende Fälle:

40 Fälle DRG D19Z

120 Fälle DRG F63A

70 Fälle DRG H07B

170 Fälle DRG V60A

Berechnen Sie mit Hilfe von Material 3 den Case-Mix (CM), den Case-Mix-Index (CMI) sowie den Gesamterlös des Krankenhauses bei einem Landesbasisfallwert (LBF) von 3.654,15 € und erklären Sie Ihr Ergebnis für den CMI.

(8 BE)

€

2.3

Ein Behandlungsfall wird der DRG K60C zugeordnet. Berechnen Sie mit Hilfe von Material 3 die Höhe der DRG-Vergütung eines hessischen Krankenhauses bei einem Landesbasisfallwert (LBF) von 3.645,15 € und einer Verweildauer von 10 Tagen bzw. 30 Tagen.

(6 BE)

€

€

2.4

Aufgrund steigender Ausgaben für den stationären Bereich schlagen manche Expertinnen und Experten eine Rückkehr zur Vergütung mit tagesgleichen Pflegesätzen vor.

Begründen Sie die Konsequenzen aus der Vergütung mit Fallpauschalen auf der einen und mit tagesgleichen Pflegesätzen auf der anderen Seite für Krankenhäuser sowie Patientinnen und Patienten.

(10 BE)

Aufgabenstellung: Aufgabe Vorschlag C - 2 · Abitur Hessen Gesundheitsökonomie GK 2022

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

2.1 Beschreiben Sie die Vergütung für eine stationäre Behandlung unter Berücksichtigung der Grenzverweildauer.

Lösung: Im stationären System erfolgt die Abrechnung der Leistungen auf der Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRG). Hierbei handelt es sich um Fallpauschalen, die im Wesentlichen von der Art der Erkrankung nach der Hauptdiagnose abhängig sind. Daneben werden teilweise auch andere Faktoren wie beispielsweise die Schwere der Erkrankung bzw. die zu erwartenden Komplikationen, das Alter und das Geschlecht der Patientin bzw. des Patienten sowie eventuelle Komorbiditäten bei der Bemessung der Fallpauschale berücksichtigt. Von der unteren bis zur oberen Grenzverweildauer erhält das Krankenhaus die volle Fallpauschale. Wird eine Patientin oder ein Patient früher entlassen, gibt es entsprechende Abschläge. Liegt eine Patientin bzw. ein Patient länger im Krankenhaus, gibt es Zuschläge auf die Fallpauschalen.

2.2 Berechnen Sie mit Hilfe von Material 3 den Case-Mix (CM)

Lösung: 484,53

2.2 Berechnen Sie mit Hilfe von Material 3 den Case-Mix-Index (CMI)

Lösung: 1,211325

2.2 Berechnen Sie mit Hilfe von Material 3 den Gesamterlös des Krankenhauses

Lösung: 1.770.545,30 €

2.2 Erklären Sie Ihr Ergebnis für den CMI.

Lösung: Der CMI von 1,211325 bedeutet, dass die Fälle des Krankenhauses um etwa 21% aufwändiger sind als der Durchschnittsfall.

2.3 Berechnen Sie die Höhe der DRG-Vergütung bei einer Verweildauer von 10 Tagen

Lösung: 4.991,57 €

2.3 Berechnen Sie die Höhe der DRG-Vergütung bei einer Verweildauer von 30 Tagen

Lösung: 6.000,12 €

2.4 Begründen Sie die Konsequenzen aus der Vergütung mit Fallpauschalen auf der einen und mit tagesgleichen Pflegesätzen auf der anderen Seite für Krankenhäuser sowie Patientinnen und Patienten.

Lösung: Für das Krankenhaus ergibt sich der Gewinn aus den Erlösen abzüglich der entstandenen Kosten. Bei einer Vergütung mit Fallpauschalen versucht das Krankenhaus, die Patientin bzw. den Patienten möglichst kostengünstig zu behandeln und schnell zu entlassen, um den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen. Neben der früheren Entlassung bieten sich für das Krankenhaus weitere Maßnahmen der Rationalisierung an, bspw. die Optimierung von internen Behandlungsprozessen, Personalabbau und Abbau von Überkapazitäten. Zur Erhöhung ihres Gewinns werden Krankenhäuser neben einer Reduzierung der Kosten auch eine Erhöhung der Erlöse anstreben. Hierzu können Krankenhäuser ein sogenanntes Upcoding (Einordnung in eine höhere Vergütungsgruppe) vornehmen, d. h., um die einzelne Fallpauschale zu erhöhen, werden Patientinnen bzw. Patienten kränker eingestuft als sie eigentlich sind. Zum anderen versuchen die Krankenhäuser die Zahl der Behandlungsfälle insgesamt zu erhöhen, indem Operationen, teilweise ohne medizinische Indikation, in verstärktem Maße durchgeführt werden. Des Weiteren besteht die Gefahr, Behandlungen mit lukrativem Kosten-Erlös-Verhältnis anstelle von medizinisch sinnvolleren Alternativbehandlungen durchzuführen. Durch die Fallpauschalen besteht für die Patientinnen oder Patienten die Gefahr, dass die Behandlungsqualität durch kostengünstige Behandlungen und frühzeitige Entlassungen („blutige Entlassungen“) sinkt und zudem unnötige Behandlungen durchgeführt werden, die ein für das Krankenhaus lukratives Kosten-Erlös-Verhältnis haben. Es kann aber auch sein, dass das Krankenhaus effizienter arbeitet, sodass Patientinnen und Patienten schneller gesund und entlassen werden können. Bei einer Vergütung mit tagesgleichen Pflegesätzen könnte das Krankenhaus versuchen, die Patientinnen/Patienten möglichst lange im Krankenhaus zu halten, da der Gewinn mit zunehmender Liegezeit ansteigt. Auch hier könnte das Krankenhaus versuchen, eine möglichst kostengünstige Behandlung anzustreben. Es entsteht weniger Verwaltungsaufwand für die Krankenhäuser. Für die Patientin bzw. den Patienten besteht somit nicht die Gefahr einer frühzeitigen Entlassung, was die Chance für eine bessere Behandlung erhöht. Die Behandlungsqualität steigt jedoch nicht notwendigerweise, da für das Krankenhaus auch hier der Gewinn steigt, wenn die Leistungen möglichst gering gehalten werden.

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