Aufgabe Vorschlag B - 2 · Abitur Hessen Gesundheitsökonomie GK 2022
Thema: Stationäre Versorgung und Krankenhausfinanzierung · Aus der Prüfung GK (2022)
Aufgabenstellung
Material 2
Falk Osterloh: Gegen die Kommerzialisierung (2019)
„Der ärztliche Berufsstand darf nicht durch pure Ökonomisierung zerschlagen werden. Sonst wird aus dem Traumberuf Arzt ein Albtraumberuf.“ Das sagte der frühere Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, zu Beginn des 105. Deutschen Ärztetags in Rostock im Jahr 2002. Heute, 16 Jahre später, ist die Ökonomisierung des Arztberufes noch deutlich weiter vorangeschritten. Auf einer Tagung der BÄK machten Experten eine Bestandsaufnahme – und suchten nach Lösungsansätzen.
Zunächst betonte BÄK-Präsident Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery jedoch den Unterschied zwischen Ökonomie und Kommerzialisierung. „Wir Ärzte sind der Ökonomie verpflichtet“, erklärte er zu Beginn der Tagung „BÄK im Dialog – Patientenversorgung unter Druck“ am 16. November in Berlin.
„Ein sparsames, wirtschaftliches Verhalten ist ein Grundprinzip, das auch Ärzten abverlangt werden kann. Denn nichts ist unsolidarischer, als mit dem Geld der Versicherten verschwenderisch umzugehen.“ Ökonomisches Handeln habe im Gesundheitswesen insofern seine Berechtigung. Die Ökonomie müsse aber den Zielen der Medizin dienen und nicht umgekehrt.
Unter Druck gerieten die Ärzte hingegen durch eine zunehmende Kommerzialisierung des Systems. Als Grundübel dieser Entwicklung wird häufig das DRG-System genannt. „Ich halte das DRG-System im Kern für richtig“, betonte Montgomery. „Es gibt keine Alternative dazu.“ Falsch sei jedoch, das System zu 100 Prozent über DRGs zu finanzieren, so wie es in Deutschland geschehe. [...]
Im politischen Berlin wird derzeit darüber diskutiert, wie das DRG-System umgestaltet werden sollte. Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hat der Bundestag am 9. November festgelegt, dass die Kosten für das Pflegepersonal ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgerechnet und zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern individuell verhandelt werden sollen. Die BÄK und andere Verbände fordern, dass analog auch mit den Kosten für den ärztlichen Dienst verfahren werden soll.
Dr. med. Annic Weyersberg vom „Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health“ der Universität zu Köln nannte Argumente, weshalb die Kinderheilkunde ebenfalls außerhalb des DRG-Systems vergütet werden müsse. Kinder brauchen mehr Ressourcen und mehr Zeit“, sagte sie. Deshalb seien die Personalkosten höher als in anderen Fachrichtungen. [...] „Das hat dazu geführt, dass viele Abteilungen schließen mussten: jede fünfte Kinderklinik seit 1991“, so Weyersberg. „Im Gegensatz dazu sind die Fallzahlen deutlich angestiegen und die Verweildauer hat sich halbiert.
Dadurch kam es zu einer enormen Leistungsverdichtung, die durch Sparmaßnahmen beim Personal weiter verschärft wurde.“ Immer mehr Kinderkliniken meldeten sich deshalb von der Versorgung ab. So gebe es bereits Versorgungsengpässe und längere Anfahrtswege. „Darin liegt ein erhöhtes Gefährdungspotenzial“, betonte die Pädiaterin.
Eine Folge des DRG-Systems sind Verträge mit leitenden Ärzten, die Zielvereinbarungen enthalten. Mittlerweile muss die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in ihren Empfehlungen für solche Verträge zwar sicherstellen, „dass Zielvereinbarungen ausgeschlossen sind, die auf finanzielle Anreize insbesondere für einzelne Leistungen, Leistungsmengen, Leistungskomplexe oder Messgrößen hierfür abstellen“. So steht es im Gesetz. Doch viele Häuser nähmen solche Zielvereinbarungen dennoch in die Arbeitsverträge mit auf, wie die Präsidentin der Ärztekammer Bremen, Dr. med. Heidrun Gitter, erklärte. 2013 haben die BÄK und der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands eine Koordinierungsstelle eingerichtet, an die leitende Ärzte ihre Verträge schicken können, um sie überprüfen zu lassen. „Wir haben festgestellt, dass darin weiterhin gegen die Intentionen des Gesetzgebers verstoßen wird“, sagte Gitter. Ein Grund dafür seien die bestehenden Sanktionen. Heute müssen Kliniken in ihren Qualitätsberichten aufführen, wenn sie sich nicht an die Vorgaben der DKG halten. Dies sei nicht ausreichend, betonte Gitter und kündigte an, mit dem Gesetzgeber über härtere Sanktionierungen zu sprechen.
Der Druck im Gesundheitswesen wird zusätzlich erhöht durch private Kapitalgeber, die einen Teil der Erlöse der Häuser als Rendite einfordern. Die Sichtweise dieser Investoren erklärte Dr. rer. nat. Franz-Robert Klingan von der Unternehmensberatung Bain & Company. „Es gibt eine Menge an Kapital, das eine Anlage sucht“, sagte er. Die Investoren seien dabei rationale Menschen, die ihr Geld dort anlegten, wo es eine Rendite erwirtschafte. Und das sei im deutschen Gesundheitswesen der Fall. „Denn es gibt ineffiziente Leistungsbereiche, in denen Kapazitätsreserven bestehen“, so Klingan. „Der Anreiz für die Investoren ist: Alle werden gleich vergütet. Wer mit diesem Geld ineffizient arbeitet, erhält weniger Rendite. Wer aber effizient arbeitet, erhält mehr.“ Deutschland sei dabei besonders attraktiv für die Eigenkapitalgeber, weil es hier relativ stabile und verlässliche Rahmenbedingungen gebe. Deshalb sei auch nicht davon auszugehen, dass die Attraktivität des deutschen Gesundheitswesens für Private-Equity-Unternehmen [private Kapitalgeber] nachlasse.
Bereits heute sei eine erhebliche Konsolidierung im Markt eingetreten, zum Beispiel durch die Verbreitung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
„In der ambulanten Versorgung sind viele einzelne Praxen zu MVZ- Ketten zusammengeführt worden“, sagte Klingan. Ein Grund dafür sei auch, dass Ärzte, die ihre Praxis verkaufen wollen, häufig keinen Nachfolger fänden. Wenn dann ein Investor komme und die Praxis zu einem vernünftigen Wert abnehme, ergriffen viele Ärzte diese Chance. BÄK-Präsident Montgomery konstatierte: „Wir brauchen Regelungen, mit denen die Größe von MVZ und Ketten auf ein für die Versorgung sinnvolles Maß begrenzt wird.“ Vorstellbar sei zum Beispiel eine zeitliche Begrenzung der Zulassung von MVZ. [...]
Wenn das Rad der Kommerzialisierung zu weit gedreht werde, wenn zum Beispiel die Patient-Arzt-Beziehung durch diese Entwicklung eingeschränkt werde, sei es die Aufgabe der Ärzteschaft, darauf hinzuweisen und Stellung zu beziehen, meinte Klingan. [...] Klingan rief die Ärzteschaft zudem dazu auf, selbst in eigene Unternehmen zu investieren. „Wenn Sie das tun, haben Sie eine andere Form der Kontrolle“, sagte er.
Falk Osterloh: Gegen die Kommerzialisierung, in: Deutsches Ärzteblatt Spezial, 122 DÄT, Mai 2019, S. 7-9.
In Material 2 wird dargestellt, dass der Einfluss wirtschaftlicher Interessen auf das ärztliche Handeln in allen Teilbereichen des deutschen Gesundheitssystems erkennbar ist.
2.1
Erläutern Sie mit Hilfe von Material 2 die Begriffe Ökonomie und Kommerzialisierung im Gesundheitswesen aus Sicht von Frank Ulrich Montgomery, dem damaligen Präsidenten der Bundesärztekammer.
(6 BE)
2.2
Stellen Sie die in Material 2 beschriebenen Ursachen und die Auswirkungen der Kommerzialisierung im Gesundheitswesen dar.
(12 BE)
2.3
Stellen Sie die in Material 2 genannten Lösungsansätze dar und beurteilen Sie diese hinsichtlich ihrer Eignung, einer zunehmenden Kommerzialisierung im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.
(12 BE)
2.4
Einige Expertinnen und Experten fordern, das DRG-System (DRG: Diagnosis Related Groups) im stationären Bereich abzuschaffen und durch eine andere Vergütungsform zu ersetzen. Alternativen könnten u. a. die erfolgsorientierte Vergütung, die Einzelleistungsvergütung und die tagesgleichen Pflegesätze sein.
Beschreiben Sie kurz die genannten Vergütungsformen in ihrer Reinform und begründen Sie, wie sich diese im Vergleich zu den DRG auf die Behandlungsqualität und die Kosten für das Gesundheitssystem auswirken.
(15 BE)

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
2.1 Erläutern Sie mit Hilfe von Material 2 die Begriffe Ökonomie und Kommerzialisierung im Gesundheitswesen aus Sicht von Frank Ulrich Montgomery, dem damaligen Präsidenten der Bundesärztekammer.
Lösung: Frank Ulrich Montgomery betont den Unterschied zwischen Ökonomie und Kommerzialisierung: - Ökonomie: Wirtschaftlicher und sparsamer Umgang der Ärzte mit den Beiträgen der Versicherten. Aus Solidaritätsgründen geboten, um mit begrenzten Mitteln den maximalen Gesundheitsgewinn für die Versichertengemeinschaft zu erzielen. Ökonomisches Handeln dient hierbei medizinischen Zielsetzungen. - Kommerzialisierung: Die Medizin wird der Ökonomie untergeordnet bzw. dient wirtschaftlichen Zielen (wie der Gewinnmaximierung oder Renditeerzielung). Medizin ist nicht mehr Zweck, sondern nur noch Mittel.
2.2 Stellen Sie die in Material 2 beschriebenen Ursachen und die Auswirkungen der Kommerzialisierung im Gesundheitswesen dar.
Lösung: Ursachen: 1. DRG-System bzw. dessen Ausgestaltung: Reine Finanzierung über Fallpauschalen erzeugt immanenten Druck zur Kostensenkung (kurze Verweildauer, Personaleinsparungen). Führt zu Zielvereinbarungen mit Chefärzten mit finanziellen Anreizen bei bestimmten Leistungsmengen. 2. Private Kapitalgeber / Investoren: Investoren suchen rentable Anlagemöglichkeiten in stabilen Märkten. Da alle Leistungen gleich vergütet werden, führt Effizienzsteigerung zu höherer Rendite. Verstärkte Übernahme ambulanter Praxen durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Kettenbildung. Auswirkungen: - Schließung von Fachabteilungen und Kliniken mit hohem Personalaufwand (z. B. jede fünfte Kinderklinik seit 1991). - Versorgungsengpässe, längere Anfahrtswege und erhöhtes Gefährdungspotenzial für Patienten. - Enorme Arbeitsverdichtung und Frustration beim Personal („vom Traumberuf zum Albtraumberuf“). - Gefahr von Fehlanreizen und Über-/Fehlversorgung durch monetäre Zielvereinbarungen und Renditestreben.
2.3 Stellen Sie die in Material 2 genannten Lösungsansätze dar und beurteilen Sie diese hinsichtlich ihrer Eignung, einer zunehmenden Kommerzialisierung im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.
Lösung: Lösungsansätze: 1. Herausnahme bestimmter Bereiche aus dem DRG-System: Pflegepersonal (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz), ärztlicher Dienst oder komplette Fachbereiche wie die Kinderheilkunde sollen separat und verhandlungsbasiert finanziert werden. 2. Regulierung und Begrenzung von MVZ: Begrenzung der Größe von MVZ und Ketten auf ein sinnvolles Maß, zeitliche Zulassungsbegrenzungen, Stärkung ärztlicher Inhaberschaft. Beurteilung: - Die Herausnahme von Personalkosten nimmt den extremen Kostendruck von sensiblen Bereichen, verhindert den Abbau notwendigen Personals und stärkt die Behandlungsqualität. - Begrenzungen bei MVZ können die Marktmacht rein renditeorientierter Investoren beschränken und die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung schützen. - Grenzen: Verhandlungen über gesonderte Vergütungen können zu bürokratischem Mehraufwand führen; bloße Verbote greifen oft zu kurz, wenn Sanktionen unzureichend sind.
2.4 Beschreiben Sie kurz die genannten Vergütungsformen in ihrer Reinform und begründen Sie, wie sich diese im Vergleich zu den DRG auf die Behandlungsqualität und die Kosten für das Gesundheitssystem auswirken.
Lösung: Reinformen der Vergütungsformen: - Erfolgsorientierte Vergütung: Honorierung knüpft an das Erreichen eines definierten medizinischen Behandlungserfolgs an. - Einzelleistungsvergütung (Fee-for-Service): Jede einzelne erbrachte medizinische Leistung wird gesondert abgerechnet und vergütet. - Tagesgleiche Pflegesätze: Fester Geldbetrag pro Kalendertag, den der Patient im Krankenhaus verbringt, unabhängig von der Diagnose. Vergleich mit DRG bezüglich Qualität und Kosten: 1. Erfolgsorientierte Vergütung: - *Qualität:* Sehr hoch, da Behandelnde maximales Interesse an erfolgreicher Therapie ohne vorenthaltene Leistungen haben. - *Kosten:* Zunächst Erhöhung durch umfassende Maßnahmen zur Erfolgssicherung, langfristig jedoch dämpfende Effekte durch Vermeidung von Komplikationen/Rehospitalisierungen. 2. Einzelleistungsvergütung: - *Qualität:* Keine Unterversorgung oder Rationierung aus Spardruck. - *Kosten:* Starker Anstieg durch Mengenausweitung, Tendenz zur Überbehandlung, Abrechnung nicht zwingend nötiger Leistungen und Upcoding. 3. Tagesgleiche Pflegesätze: - *Qualität:* Geringerer Zeitdruck, aber Gefahr von Leistungsreduktionen bei teuren Einzelleistungen, da der Tagespreis fix ist. - *Kosten:* Starker Anreiz zur Verlängerung der Verweildauer (sog. „blutige Entlassung“ wird vermieden, dafür Patienten künstlich länger gehalten), was die Gesamtkosten stark in die Höhe treibt.
Die ausführliche Erklärung Schritt für Schritt (mit KI) gibt es mit Premium. Premium
Löse sie direkt hier: automatische Korrektur, Hinweise und Lösung Schritt für Schritt.
Aufgabe Vorschlag C - 2 · GK 2022 ›