Abitur Hessen Ethik 2022 · GK

Abiturprüfung Ethik in Hessen 2022, GK: 12 Aufgaben mit Lösungen. Themen: Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen. Mit automatischer Korrektur.

Themen der Prüfung: Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen · Anthropologische Grundpositionen: Menschenbilder · Kantische Ethik · Utilitarismus · Theorien der Gerechtigkeit · Menschenwürde und Menschenrechte in der angewandten Ethik

Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen

Material

Roberto Simanowski: Der Todesalgorithmus (2017)

Er [der Algorithmus] entscheidet in selbstfahrenden Autos im Notfall darüber, ob das Fahrzeug in eine Gruppe von Fußgängern, auf eine Mutter mit Kind oder doch gegen eine Hauswand fährt. Über diesen Todesalgorithmus gibt es inzwischen hitzige philosophische und auch schon juristische Debatten, denn es gilt als sicher, dass das autonome Auto kommt [...]. Die Entwicklung ist politisch gewollt, da man zu Recht davon ausgeht, dass autonom fahrende Autos nicht nur Fahrkosten und Energieverbrauch drastisch senken werden, sondern auch die Zahl der Unfälle: Der Computer verarbeitet viel mehr Information viel schneller als der Mensch, wird niemals müde, fährt nie betrunken und textet nicht am Lenkrad.

Da zugleich als sicher gilt, dass es weiterhin Unfallsituationen geben wird, bei denen Todesopfer nicht vermeidbar, sondern höchstens wählbar sind, ergibt sich die Frage, mit welcher Entscheidungsethik man die entsprechenden Algorithmen ausstattet. Philosophie wird so zum wichtigen Element in der Produktionskette eines Automobils. [...]

Die Frage, ob man töten darf, um Leben zu retten, ist durchaus längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen, als Aktualisierung eines moralischen Gedankenexperiments. [...]

Im Widerspruch zum moralischen Impuls der meisten Bürger [...] besagt die ethische Grundlage unserer Rechtsprechung: Das kleinere von zwei Übeln lässt sich weder mathematisch ermitteln noch durch Diskriminierung 1 nach Alter, Geschlecht oder kulturellen Wertmaßstäben. Das Leben von zehn Menschen ist nicht mehr wert als das von zweien und das Leben eines Kindes nicht mehr als das eines Greises. [...]

Welche Entscheidung auch immer der Computer trifft [...], das moralische Problem beginnt lange vor der Lebenswertanalyse im Gefahrenmoment. Die Algorithmen werden nach dem Befund der Sachlage ihre Reaktion an genau der Wenn-dann-Logik ausrichten, mit der sie programmiert wurden. [...]

In dieser Vorentscheidung liegt der Gesetzesverstoß, denn sie erfolgt, anders als die reflexartige Reaktion eines menschlichen Fahrers (die kaum als Entscheidung zu bezeichnen ist), mit Bedacht und kaltem Blut. Die Entscheidung über Leben und Tod wird im hypothetischen Ernstfall lange vor Antritt der verhängnisvollen Fahrt getroffen [...].

Die neuen Technologien bringen ethische, psychologische und politische Fragen mit sich, die noch gestern völlig unverständlich gewesen wären: Wer wird die Todesalgorithmen in unseren Autos programmieren? Werden die Fahrzeughalter die Wahl haben? Wird sie beim Fahrzeughersteller liegen? [...] Wird die Politik der Wirtschaft die Entscheidung aus der Hand nehmen und (nach einer Volksabstimmung) einen bestimmten Algorithmus anordnen? [...]

Die naheliegende Ansicht lautet, dass man die ethische Ausstattung eines Autos nicht dessen Hersteller überlassen kann, sondern einer gesellschaftlichen Regelung unterstellen muss. Andernfalls würden sich Unternehmen mit moralisch bedenklichen Versprechen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen suchen, indem sie zum Beispiel [...] ihre Autos damit anpreisen, dass sie im Ernstfall immer der Rettung der Insassen den Vorrang geben.

Wie empirische Untersuchungen zeigen, plädieren die meisten Befragten zwar dafür, im Ernstfall das Leben der Fahrzeuginsassen zu opfern, um das Leben anderer zu retten. Nur: Wer würde wohl sein „teures Geld“ in ein Fahrzeug investieren, das im Ernstfall die Interessen der Mitmenschen über seine eigenen stellt? [...]

So groß das ethische Dilemma der Todesalgorithmen auch ist: Ihnen nicht die Regie zu überlassen, wäre auch keine Lösung. Noch unmoralischer, als kühl und rasch das Leben eines Kindes gegen das eines Rentners abzuwägen, wäre es, eine Technologie zu blockieren, die Zehntausende von Unfalltoten pro Jahr verhindert. So jedenfalls die Rechnung aus Sicht der Verantwortungsethik 2. [...]

Bizarr wäre es freilich auch, die Algorithmen unterschiedlich zu programmieren, so dass – je nach ethischem Selbstverständnis und Mehrheitsentscheid – bestimmte Länder die Selbstopferung vorschreiben, andere streng konsequentialistisch vorgehen und wieder andere der Rettung der Insassen den Vorrang geben, ganz gleich, welche Gefahren dabei für Mitmenschen entstehen.

Natürlich könnte man die Algorithmen per GPS leicht auf die territorial jeweils geltenden Ethiknormen umkodieren, um die unterschiedlichen Wertvorstellungen national durchzusetzen. Zugleich stellte sich aber die Frage, ob und wie es möglich wäre, der Technik einen ethischen Standard zu geben, der global verbindlich ist.

Roberto Simanowski: Der Todesalgorithmus, in: Die Zeit, 02.10.2017, URL: https://www.zeit.de/kultur/2017-09/kuenstliche-intelligenz-algorithmus-spam-autonomes-fahren (abgerufen am 30.01.2021).

Hinweis

Roberto Simanowski (*1963), deutscher Literatur- und Medienwissenschaftler, lehrt als Professor an der Vanderbilt University in Nashville, USA.

1 Diskriminierung – hier: Unterscheidung

2 Verantwortungsethik – Begriff, der auf den Soziologen Max Weber (1864–1920) zurückgeht und ethische Systeme bezeichnet, die bei der Entscheidung zwischen Handlungsalternativen oder bei der normativen Beurteilung von Handlungen die tatsächlichen Ergebnisse und deren Verantwortbarkeit in den Vordergrund stellen. Gegenbegriff: Gesinnungsethik. Hier werden Handlungen nach der Handlungsabsicht und der Realisierung von Werten und Prinzipien ungeachtet der Handlungsfolgen bewertet.

1 Geben Sie die im Text benannten Problemstellungen wieder, die sich im Zusammenhang mit selbstfahrenden Autos ergeben. (Material) [30 BE]

Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 2 · Menschenwürde und Menschenrechte in der angewandten Ethik

Material

Roberto Simanowski: Der Todesalgorithmus (2017)

Er [der Algorithmus] entscheidet in selbstfahrenden Autos im Notfall darüber, ob das Fahrzeug in eine Gruppe von Fußgängern, auf eine Mutter mit Kind oder doch gegen eine Hauswand fährt. Über diesen Todesalgorithmus gibt es inzwischen hitzige philosophische und auch schon juristische Debatten, denn es gilt als sicher, dass das autonome Auto kommt [...]. Die Entwicklung ist politisch gewollt, da man zu Recht davon ausgeht, dass autonom fahrende Autos nicht nur Fahrkosten und Energieverbrauch drastisch senken werden, sondern auch die Zahl der Unfälle: Der Computer verarbeitet viel mehr Information viel schneller als der Mensch, wird niemals müde, fährt nie betrunken und textet nicht am Lenkrad.

Da zugleich als sicher gilt, dass es weiterhin Unfallsituationen geben wird, bei denen Todesopfer nicht vermeidbar, sondern höchstens wählbar sind, ergibt sich die Frage, mit welcher Entscheidungsethik man die entsprechenden Algorithmen ausstattet. Philosophie wird so zum wichtigen Element in der Produktionskette eines Automobils. [...]

Die Frage, ob man töten darf, um Leben zu retten, ist durchaus längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen, als Aktualisierung eines moralischen Gedankenexperiments. [...]

Im Widerspruch zum moralischen Impuls der meisten Bürger [...] besagt die ethische Grundlage unserer Rechtsprechung: Das kleinere von zwei Übeln lässt sich weder mathematisch ermitteln noch durch Diskriminierung 1 nach Alter, Geschlecht oder kulturellen Wertmaßstäben. Das Leben von zehn Menschen ist nicht mehr wert als das von zweien und das Leben eines Kindes nicht mehr als das eines Greises. [...]

Welche Entscheidung auch immer der Computer trifft [...], das moralische Problem beginnt lange vor der Lebenswertanalyse im Gefahrenmoment. Die Algorithmen werden nach dem Befund der Sachlage ihre Reaktion an genau der Wenn-dann-Logik ausrichten, mit der sie programmiert wurden. [...]

In dieser Vorentscheidung liegt der Gesetzesverstoß, denn sie erfolgt, anders als die reflexartige Reaktion eines menschlichen Fahrers (die kaum als Entscheidung zu bezeichnen ist), mit Bedacht und kaltem Blut. Die Entscheidung über Leben und Tod wird im hypothetischen Ernstfall lange vor Antritt der verhängnisvollen Fahrt getroffen [...].

Die neuen Technologien bringen ethische, psychologische und politische Fragen mit sich, die noch gestern völlig unverständlich gewesen wären: Wer wird die Todesalgorithmen in unseren Autos programmieren? Werden die Fahrzeughalter die Wahl haben? Wird sie beim Fahrzeughersteller liegen? [...] Wird die Politik der Wirtschaft die Entscheidung aus der Hand nehmen und (nach einer Volksabstimmung) einen bestimmten Algorithmus anordnen? [...]

Die naheliegende Ansicht lautet, dass man die ethische Ausstattung eines Autos nicht dessen Hersteller überlassen kann, sondern einer gesellschaftlichen Regelung unterstellen muss. Andernfalls würden sich Unternehmen mit moralisch bedenklichen Versprechen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen suchen, indem sie zum Beispiel [...] ihre Autos damit anpreisen, dass sie im Ernstfall immer der Rettung der Insassen den Vorrang geben.

Wie empirische Untersuchungen zeigen, plädieren die meisten Befragten zwar dafür, im Ernstfall das Leben der Fahrzeuginsassen zu opfern, um das Leben anderer zu retten. Nur: Wer würde wohl sein „teures Geld“ in ein Fahrzeug investieren, das im Ernstfall die Interessen der Mitmenschen über seine eigenen stellt? [...]

So groß das ethische Dilemma der Todesalgorithmen auch ist: Ihnen nicht die Regie zu überlassen, wäre auch keine Lösung. Noch unmoralischer, als kühl und rasch das Leben eines Kindes gegen das eines Rentners abzuwägen, wäre es, eine Technologie zu blockieren, die Zehntausende von Unfalltoten pro Jahr verhindert. So jedenfalls die Rechnung aus Sicht der Verantwortungsethik 2. [...]

Bizarr wäre es freilich auch, die Algorithmen unterschiedlich zu programmieren, so dass – je nach ethischem Selbstverständnis und Mehrheitsentscheid – bestimmte Länder die Selbstopferung vorschreiben, andere streng konsequentialistisch vorgehen und wieder andere der Rettung der Insassen den Vorrang geben, ganz gleich, welche Gefahren dabei für Mitmenschen entstehen.

Natürlich könnte man die Algorithmen per GPS leicht auf die territorial jeweils geltenden Ethiknormen umkodieren, um die unterschiedlichen Wertvorstellungen national durchzusetzen. Zugleich stellte sich aber die Frage, ob und wie es möglich wäre, der Technik einen ethischen Standard zu geben, der global verbindlich ist.

Roberto Simanowski: Der Todesalgorithmus, in: Die Zeit, 02.10.2017, URL: https://www.zeit.de/kultur/2017-09/kuenstliche-intelligenz-algorithmus-spam-autonomes-fahren (abgerufen am 30.01.2021).

Hinweis

Roberto Simanowski (*1963), deutscher Literatur- und Medienwissenschaftler, lehrt als Professor an der Vanderbilt University in Nashville, USA.

1 Diskriminierung – hier: Unterscheidung

2 Verantwortungsethik – Begriff, der auf den Soziologen Max Weber (1864–1920) zurückgeht und ethische Systeme bezeichnet, die bei der Entscheidung zwischen Handlungsalternativen oder bei der normativen Beurteilung von Handlungen die tatsächlichen Ergebnisse und deren Verantwortbarkeit in den Vordergrund stellen. Gegenbegriff: Gesinnungsethik. Hier werden Handlungen nach der Handlungsabsicht und der Realisierung von Werten und Prinzipien ungeachtet der Handlungsfolgen bewertet.

Das Bundesverfassungsgericht hat bei Urteilen im Zusammenhang mit Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ mehrfach auf Kants Würdebegriff Bezug genommen.

2 Erläutern Sie auf Basis des Textes, inwiefern ein Algorithmus, der Menschenleben gegeneinander aufrechnet, mit der „ethischen Grundlage unserer Rechtsprechung“ (Material) in Einklang zu bringen ist. [40 BE]

Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 3 · Utilitarismus

Material

Roberto Simanowski: Der Todesalgorithmus (2017)

Er [der Algorithmus] entscheidet in selbstfahrenden Autos im Notfall darüber, ob das Fahrzeug in eine Gruppe von Fußgängern, auf eine Mutter mit Kind oder doch gegen eine Hauswand fährt. Über diesen Todesalgorithmus gibt es inzwischen hitzige philosophische und auch schon juristische Debatten, denn es gilt als sicher, dass das autonome Auto kommt [...]. Die Entwicklung ist politisch gewollt, da man zu Recht davon ausgeht, dass autonom fahrende Autos nicht nur Fahrkosten und Energieverbrauch drastisch senken werden, sondern auch die Zahl der Unfälle: Der Computer verarbeitet viel mehr Information viel schneller als der Mensch, wird niemals müde, fährt nie betrunken und textet nicht am Lenkrad.

Da zugleich als sicher gilt, dass es weiterhin Unfallsituationen geben wird, bei denen Todesopfer nicht vermeidbar, sondern höchstens wählbar sind, ergibt sich die Frage, mit welcher Entscheidungsethik man die entsprechenden Algorithmen ausstattet. Philosophie wird so zum wichtigen Element in der Produktionskette eines Automobils. [...]

Die Frage, ob man töten darf, um Leben zu retten, ist durchaus längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen, als Aktualisierung eines moralischen Gedankenexperiments. [...]

Im Widerspruch zum moralischen Impuls der meisten Bürger [...] besagt die ethische Grundlage unserer Rechtsprechung: Das kleinere von zwei Übeln lässt sich weder mathematisch ermitteln noch durch Diskriminierung 1 nach Alter, Geschlecht oder kulturellen Wertmaßstäben. Das Leben von zehn Menschen ist nicht mehr wert als das von zweien und das Leben eines Kindes nicht mehr als das eines Greises. [...]

Welche Entscheidung auch immer der Computer trifft [...], das moralische Problem beginnt lange vor der Lebenswertanalyse im Gefahrenmoment. Die Algorithmen werden nach dem Befund der Sachlage ihre Reaktion an genau der Wenn-dann-Logik ausrichten, mit der sie programmiert wurden. [...]

In dieser Vorentscheidung liegt der Gesetzesverstoß, denn sie erfolgt, anders als die reflexartige Reaktion eines menschlichen Fahrers (die kaum als Entscheidung zu bezeichnen ist), mit Bedacht und kaltem Blut. Die Entscheidung über Leben und Tod wird im hypothetischen Ernstfall lange vor Antritt der verhängnisvollen Fahrt getroffen [...].

Die neuen Technologien bringen ethische, psychologische und politische Fragen mit sich, die noch gestern völlig unverständlich gewesen wären: Wer wird die Todesalgorithmen in unseren Autos programmieren? Werden die Fahrzeughalter die Wahl haben? Wird sie beim Fahrzeughersteller liegen? [...] Wird die Politik der Wirtschaft die Entscheidung aus der Hand nehmen und (nach einer Volksabstimmung) einen bestimmten Algorithmus anordnen? [...]

Die naheliegende Ansicht lautet, dass man die ethische Ausstattung eines Autos nicht dessen Hersteller überlassen kann, sondern einer gesellschaftlichen Regelung unterstellen muss. Andernfalls würden sich Unternehmen mit moralisch bedenklichen Versprechen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen suchen, indem sie zum Beispiel [...] ihre Autos damit anpreisen, dass sie im Ernstfall immer der Rettung der Insassen den Vorrang geben.

Wie empirische Untersuchungen zeigen, plädieren die meisten Befragten zwar dafür, im Ernstfall das Leben der Fahrzeuginsassen zu opfern, um das Leben anderer zu retten. Nur: Wer würde wohl sein „teures Geld“ in ein Fahrzeug investieren, das im Ernstfall die Interessen der Mitmenschen über seine eigenen stellt? [...]

So groß das ethische Dilemma der Todesalgorithmen auch ist: Ihnen nicht die Regie zu überlassen, wäre auch keine Lösung. Noch unmoralischer, als kühl und rasch das Leben eines Kindes gegen das eines Rentners abzuwägen, wäre es, eine Technologie zu blockieren, die Zehntausende von Unfalltoten pro Jahr verhindert. So jedenfalls die Rechnung aus Sicht der Verantwortungsethik 2. [...]

Bizarr wäre es freilich auch, die Algorithmen unterschiedlich zu programmieren, so dass – je nach ethischem Selbstverständnis und Mehrheitsentscheid – bestimmte Länder die Selbstopferung vorschreiben, andere streng konsequentialistisch vorgehen und wieder andere der Rettung der Insassen den Vorrang geben, ganz gleich, welche Gefahren dabei für Mitmenschen entstehen.

Natürlich könnte man die Algorithmen per GPS leicht auf die territorial jeweils geltenden Ethiknormen umkodieren, um die unterschiedlichen Wertvorstellungen national durchzusetzen. Zugleich stellte sich aber die Frage, ob und wie es möglich wäre, der Technik einen ethischen Standard zu geben, der global verbindlich ist.

Roberto Simanowski: Der Todesalgorithmus, in: Die Zeit, 02.10.2017, URL: https://www.zeit.de/kultur/2017-09/kuenstliche-intelligenz-algorithmus-spam-autonomes-fahren (abgerufen am 30.01.2021).

Hinweis

Roberto Simanowski (*1963), deutscher Literatur- und Medienwissenschaftler, lehrt als Professor an der Vanderbilt University in Nashville, USA.

1 Diskriminierung – hier: Unterscheidung

2 Verantwortungsethik – Begriff, der auf den Soziologen Max Weber (1864–1920) zurückgeht und ethische Systeme bezeichnet, die bei der Entscheidung zwischen Handlungsalternativen oder bei der normativen Beurteilung von Handlungen die tatsächlichen Ergebnisse und deren Verantwortbarkeit in den Vordergrund stellen. Gegenbegriff: Gesinnungsethik. Hier werden Handlungen nach der Handlungsabsicht und der Realisierung von Werten und Prinzipien ungeachtet der Handlungsfolgen bewertet.

„Noch unmoralischer, als kühl und rasch das Leben eines Kindes gegen das eines Rentners abzuwägen, wäre es, eine Technologie zu blockieren, die Zehntausende von Unfalltoten pro Jahr verhindert.“ (Material)

3 Nehmen Sie mit Bezug auf das oben genannte Zitat Stellung zu Stärken und Schwächen des Utilitarismus. [30 BE]

Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen

Material

Hannah Arendt: Die Freiheit, frei zu sein (2018)

Freiheiten im Sinne von Bürgerrechten sind das Ergebnis von Befreiung, aber sie sind keineswegs der

tatsächliche Inhalt von Freiheit, deren Wesenskern der Zugang zum öffentlichen Bereich und die

Beteiligung an den Regierungsgeschäften sind. Hätten die Revolutionen 1 lediglich darauf abgezielt,

die Bürgerrechte zu sichern, so hätte eine Befreiung von den Regimen genügt, die ihre Befugnisse

5 überschritten und bestehende Rechte verletzt hatten. Und richtig ist, dass die Revolutionen des

18. Jahrhunderts mit der Einforderung dieser alten Rechte 2 begannen. Kompliziert wird es dann, wenn

es der Revolution um Befreiung und Freiheit geht, und da Befreiung ja tatsächlich eine Bedingung für

Freiheit ist […], ist es schwer, zu entscheiden, wo der Wunsch nach Befreiung, also frei zu sein von

Unterdrückung, endet und der Wunsch nach Freiheit, also ein politisches Leben zu führen, beginnt.

10 Entscheidend ist, dass sich eine Befreiung von Unterdrückung auch unter einer monarchischen […]

Regierung hätte erreichen lassen, wohingegen die Freiheit einer politischen Lebensweise eine neue,

oder besser: wiederentdeckte Regierungsform erforderte. Sie verlangte nach der Verfassung einer

Republik. […]

Diese öffentliche Freiheit ist eine handfeste lebensweltliche Realität, geschaffen von Menschen, […]

15 um von anderen gesehen, gehört, erkannt und erinnert zu werden. Und diese Art von Freiheit erfordert

Gleichheit, sie ist nur unter seinesgleichen möglich. Institutionell gesehen ist sie allein in einer

Republik möglich, die keine Untertanen und, strenggenommen, auch keine Herrscher kennt. Aus

diesem Grund spielten Diskussionen über die Staatsform […] im Denken und in den Schriften der

ersten Revolutionäre eine so bedeutsame Rolle. […]

20 Die Männer der ersten Revolutionen wussten zwar sehr wohl, dass Befreiung der Freiheit vorangehen

musste, waren sich aber noch nicht der Tatsache bewusst, dass eine solche Befreiung mehr bedeutet

als politische Befreiung von absoluter und despotischer Macht; dass die Freiheit, frei zu sein,

zuallererst bedeutete, nicht nur von Furcht, sondern auch von Not frei zu sein. Und diese verzweifelte

Armut der Massen, die zum ersten Mal offen sichtbar wurden, als sie auf die Straßen von Paris

25 strömten, ließ sich nicht mit politischen Mitteln überwinden; die ungeheure Macht des Zwangs, unter

dem sie arbeiteten, brach vor dem Ansturm der Revolution nicht zusammen, anders als die royale

Macht des Königs. […]

Eine der wichtigsten Konsequenzen der Revolution in Frankreich war es, dass sie zum ersten Mal in

der Geschichte le peuple 3 auf die Straßen brachte und sichtbar machte. Als das geschah, stellte sich

30 heraus, dass nicht nur die Freiheit, sondern auch die Freiheit, frei zu sein, stets nur das Privileg einiger

weniger gewesen war. […]

Was also geschah 1789 in Paris? Erstens ist die Freiheit von Furcht ein Privileg, das selbst die

wenigen nur in relativ kurzen Zeiträumen in der Geschichte genießen konnten, doch die Freiheit von

Not war das große Privileg, das einen kleinen Prozentsatz der Menschheit durch die Jahrhunderte

35 auszeichnete. Was wir als die (dokumentierte) Menschheitsgeschichte bezeichnen, ist größtenteils die

Geschichte dieser wenigen Privilegierten. Nur diejenigen, die die Freiheit von Not kennen, wissen die

Freiheit von Furcht in ihrer vollen Bedeutung zu schätzen, und nur diejenigen, die von beidem frei

sind, von Not wie von Furcht, sind in der Lage, eine Leidenschaft für die öffentliche Freiheit zu

empfinden, in sich diesen goût pour la liberté 4 und den spezifischen Geschmack an der egalité 5 zu

40 entwickeln, den die Freiheit in sich trägt.

[…] Die Menschen, die sich in Paris versammelten, um la nation 6 und weniger le peuple zu

repräsentieren, […] sahen sich plötzlich mit noch einer Befreiungsaufgabe konfrontiert, nämlich das

Volk insgesamt aus dem Elend zu befreien: die Menschen zu befreien, damit sie frei sein konnten.

Hannah Arendt: Die Freiheit, frei zu sein. München 2018 (posthum), S. 16–27.

Hinweis

„Die Freiheit, frei zu sein“ wurde nach dem Tod der Autorin veröffentlicht.

1 Arendt bezieht sich auf die Französische Revolution (1789) und die Amerikanische Revolution (1776–1783).

2 Die Französische Revolution begann damit, dass die Generalstände, die seit 160 Jahren von den absolutistisch regierenden Königen nicht mehr einberufen worden waren, zuerst wieder ihre früheren Mitbestimmungsrechte, z. B. bei der Erhebung von Steuern, einforderten.

3 le peuple – das Volk

4 goût pour la liberté – hier: Drang zur Freiheit

5 egalité – Gleichheit

6 la nation – hier: Republik

Aufgaben

1

Fassen Sie den vorliegenden Text in eigenen Worten zusammen. (Material) (30 BE)

Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 2 · Anthropologische Grundpositionen: Menschenbilder

Material

Hannah Arendt: Die Freiheit, frei zu sein (2018)

Freiheiten im Sinne von Bürgerrechten sind das Ergebnis von Befreiung, aber sie sind keineswegs der

tatsächliche Inhalt von Freiheit, deren Wesenskern der Zugang zum öffentlichen Bereich und die

Beteiligung an den Regierungsgeschäften sind. Hätten die Revolutionen 1 lediglich darauf abgezielt,

die Bürgerrechte zu sichern, so hätte eine Befreiung von den Regimen genügt, die ihre Befugnisse

5 überschritten und bestehende Rechte verletzt hatten. Und richtig ist, dass die Revolutionen des

18. Jahrhunderts mit der Einforderung dieser alten Rechte 2 begannen. Kompliziert wird es dann, wenn

es der Revolution um Befreiung und Freiheit geht, und da Befreiung ja tatsächlich eine Bedingung für

Freiheit ist […], ist es schwer, zu entscheiden, wo der Wunsch nach Befreiung, also frei zu sein von

Unterdrückung, endet und der Wunsch nach Freiheit, also ein politisches Leben zu führen, beginnt.

10 Entscheidend ist, dass sich eine Befreiung von Unterdrückung auch unter einer monarchischen […]

Regierung hätte erreichen lassen, wohingegen die Freiheit einer politischen Lebensweise eine neue,

oder besser: wiederentdeckte Regierungsform erforderte. Sie verlangte nach der Verfassung einer

Republik. […]

Diese öffentliche Freiheit ist eine handfeste lebensweltliche Realität, geschaffen von Menschen, […]

15 um von anderen gesehen, gehört, erkannt und erinnert zu werden. Und diese Art von Freiheit erfordert

Gleichheit, sie ist nur unter seinesgleichen möglich. Institutionell gesehen ist sie allein in einer

Republik möglich, die keine Untertanen und, strenggenommen, auch keine Herrscher kennt. Aus

diesem Grund spielten Diskussionen über die Staatsform […] im Denken und in den Schriften der

ersten Revolutionäre eine so bedeutsame Rolle. […]

20 Die Männer der ersten Revolutionen wussten zwar sehr wohl, dass Befreiung der Freiheit vorangehen

musste, waren sich aber noch nicht der Tatsache bewusst, dass eine solche Befreiung mehr bedeutet

als politische Befreiung von absoluter und despotischer Macht; dass die Freiheit, frei zu sein,

zuallererst bedeutete, nicht nur von Furcht, sondern auch von Not frei zu sein. Und diese verzweifelte

Armut der Massen, die zum ersten Mal offen sichtbar wurden, als sie auf die Straßen von Paris

25 strömten, ließ sich nicht mit politischen Mitteln überwinden; die ungeheure Macht des Zwangs, unter

dem sie arbeiteten, brach vor dem Ansturm der Revolution nicht zusammen, anders als die royale

Macht des Königs. […]

Eine der wichtigsten Konsequenzen der Revolution in Frankreich war es, dass sie zum ersten Mal in

der Geschichte le peuple 3 auf die Straßen brachte und sichtbar machte. Als das geschah, stellte sich

30 heraus, dass nicht nur die Freiheit, sondern auch die Freiheit, frei zu sein, stets nur das Privileg einiger

weniger gewesen war. […]

Was also geschah 1789 in Paris? Erstens ist die Freiheit von Furcht ein Privileg, das selbst die

wenigen nur in relativ kurzen Zeiträumen in der Geschichte genießen konnten, doch die Freiheit von

Not war das große Privileg, das einen kleinen Prozentsatz der Menschheit durch die Jahrhunderte

35 auszeichnete. Was wir als die (dokumentierte) Menschheitsgeschichte bezeichnen, ist größtenteils die

Geschichte dieser wenigen Privilegierten. Nur diejenigen, die die Freiheit von Not kennen, wissen die

Freiheit von Furcht in ihrer vollen Bedeutung zu schätzen, und nur diejenigen, die von beidem frei

sind, von Not wie von Furcht, sind in der Lage, eine Leidenschaft für die öffentliche Freiheit zu

empfinden, in sich diesen goût pour la liberté 4 und den spezifischen Geschmack an der egalité 5 zu

40 entwickeln, den die Freiheit in sich trägt.

[…] Die Menschen, die sich in Paris versammelten, um la nation 6 und weniger le peuple zu

repräsentieren, […] sahen sich plötzlich mit noch einer Befreiungsaufgabe konfrontiert, nämlich das

Volk insgesamt aus dem Elend zu befreien: die Menschen zu befreien, damit sie frei sein konnten.

Hannah Arendt: Die Freiheit, frei zu sein. München 2018 (posthum), S. 16–27.

Hinweis

„Die Freiheit, frei zu sein“ wurde nach dem Tod der Autorin veröffentlicht.

1 Arendt bezieht sich auf die Französische Revolution (1789) und die Amerikanische Revolution (1776–1783).

2 Die Französische Revolution begann damit, dass die Generalstände, die seit 160 Jahren von den absolutistisch regierenden Königen nicht mehr einberufen worden waren, zuerst wieder ihre früheren Mitbestimmungsrechte, z. B. bei der Erhebung von Steuern, einforderten.

3 le peuple – das Volk

4 goût pour la liberté – hier: Drang zur Freiheit

5 egalité – Gleichheit

6 la nation – hier: Republik

Aufgaben

2

Setzen Sie Hannah Arendts Ausführungen zur Freiheit (Material) in Beziehung zu Kants Menschenbild. (40 BE)

Aufgabe Vorschlag B - Aufgabe 3 · Theorien der Gerechtigkeit

Material

Hannah Arendt: Die Freiheit, frei zu sein (2018)

Freiheiten im Sinne von Bürgerrechten sind das Ergebnis von Befreiung, aber sie sind keineswegs der

tatsächliche Inhalt von Freiheit, deren Wesenskern der Zugang zum öffentlichen Bereich und die

Beteiligung an den Regierungsgeschäften sind. Hätten die Revolutionen 1 lediglich darauf abgezielt,

die Bürgerrechte zu sichern, so hätte eine Befreiung von den Regimen genügt, die ihre Befugnisse

5 überschritten und bestehende Rechte verletzt hatten. Und richtig ist, dass die Revolutionen des

18. Jahrhunderts mit der Einforderung dieser alten Rechte 2 begannen. Kompliziert wird es dann, wenn

es der Revolution um Befreiung und Freiheit geht, und da Befreiung ja tatsächlich eine Bedingung für

Freiheit ist […], ist es schwer, zu entscheiden, wo der Wunsch nach Befreiung, also frei zu sein von

Unterdrückung, endet und der Wunsch nach Freiheit, also ein politisches Leben zu führen, beginnt.

10 Entscheidend ist, dass sich eine Befreiung von Unterdrückung auch unter einer monarchischen […]

Regierung hätte erreichen lassen, wohingegen die Freiheit einer politischen Lebensweise eine neue,

oder besser: wiederentdeckte Regierungsform erforderte. Sie verlangte nach der Verfassung einer

Republik. […]

Diese öffentliche Freiheit ist eine handfeste lebensweltliche Realität, geschaffen von Menschen, […]

15 um von anderen gesehen, gehört, erkannt und erinnert zu werden. Und diese Art von Freiheit erfordert

Gleichheit, sie ist nur unter seinesgleichen möglich. Institutionell gesehen ist sie allein in einer

Republik möglich, die keine Untertanen und, strenggenommen, auch keine Herrscher kennt. Aus

diesem Grund spielten Diskussionen über die Staatsform […] im Denken und in den Schriften der

ersten Revolutionäre eine so bedeutsame Rolle. […]

20 Die Männer der ersten Revolutionen wussten zwar sehr wohl, dass Befreiung der Freiheit vorangehen

musste, waren sich aber noch nicht der Tatsache bewusst, dass eine solche Befreiung mehr bedeutet

als politische Befreiung von absoluter und despotischer Macht; dass die Freiheit, frei zu sein,

zuallererst bedeutete, nicht nur von Furcht, sondern auch von Not frei zu sein. Und diese verzweifelte

Armut der Massen, die zum ersten Mal offen sichtbar wurden, als sie auf die Straßen von Paris

25 strömten, ließ sich nicht mit politischen Mitteln überwinden; die ungeheure Macht des Zwangs, unter

dem sie arbeiteten, brach vor dem Ansturm der Revolution nicht zusammen, anders als die royale

Macht des Königs. […]

Eine der wichtigsten Konsequenzen der Revolution in Frankreich war es, dass sie zum ersten Mal in

der Geschichte le peuple 3 auf die Straßen brachte und sichtbar machte. Als das geschah, stellte sich

30 heraus, dass nicht nur die Freiheit, sondern auch die Freiheit, frei zu sein, stets nur das Privileg einiger

weniger gewesen war. […]

Was also geschah 1789 in Paris? Erstens ist die Freiheit von Furcht ein Privileg, das selbst die

wenigen nur in relativ kurzen Zeiträumen in der Geschichte genießen konnten, doch die Freiheit von

Not war das große Privileg, das einen kleinen Prozentsatz der Menschheit durch die Jahrhunderte

35 auszeichnete. Was wir als die (dokumentierte) Menschheitsgeschichte bezeichnen, ist größtenteils die

Geschichte dieser wenigen Privilegierten. Nur diejenigen, die die Freiheit von Not kennen, wissen die

Freiheit von Furcht in ihrer vollen Bedeutung zu schätzen, und nur diejenigen, die von beidem frei

sind, von Not wie von Furcht, sind in der Lage, eine Leidenschaft für die öffentliche Freiheit zu

empfinden, in sich diesen goût pour la liberté 4 und den spezifischen Geschmack an der egalité 5 zu

40 entwickeln, den die Freiheit in sich trägt.

[…] Die Menschen, die sich in Paris versammelten, um la nation 6 und weniger le peuple zu

repräsentieren, […] sahen sich plötzlich mit noch einer Befreiungsaufgabe konfrontiert, nämlich das

Volk insgesamt aus dem Elend zu befreien: die Menschen zu befreien, damit sie frei sein konnten.

Hannah Arendt: Die Freiheit, frei zu sein. München 2018 (posthum), S. 16–27.

Hinweis

„Die Freiheit, frei zu sein“ wurde nach dem Tod der Autorin veröffentlicht.

1 Arendt bezieht sich auf die Französische Revolution (1789) und die Amerikanische Revolution (1776–1783).

2 Die Französische Revolution begann damit, dass die Generalstände, die seit 160 Jahren von den absolutistisch regierenden Königen nicht mehr einberufen worden waren, zuerst wieder ihre früheren Mitbestimmungsrechte, z. B. bei der Erhebung von Steuern, einforderten.

3 le peuple – das Volk

4 goût pour la liberté – hier: Drang zur Freiheit

5 egalité – Gleichheit

6 la nation – hier: Republik

Aufgaben

3

Entwickeln Sie Ideen für gerechte Bildungschancen in einer Gesellschaft mit Blick auf Rawls. Berücksichtigen Sie dabei Hannah Arendts Ausführungen (Material). (30 BE)

Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen

Material

Dürfen wir uns genetisch optimieren? (2019)

Der Theologe Peter Dabrock diskutierte mit dem Rechtsphilosophen Reinhard Merkel. Das Gespräch führte Barbara Bleisch auf der Phil. Cologne 1.

Philosophie Magazin [im folgenden: PM]: Herr Merkel, Herr Dabrock, am 26. November 2018 kamen

zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte genetisch veränderte Babys zur Welt 2. War dieser

Eingriff in die menschliche Keimbahn ein Tabubruch?

Peter Dabrock: Für mich war das in der Tat ein Tabubruch, genauer gesagt: ein unverantwortlicher

5 Menschenversuch. Die Risiken, die mit diesem Versuch einhergehen, sind überhaupt noch nicht

absehbar. Als ich davon hörte, bin ich regelrecht vom Stuhl gekippt. […]

Reinhard Merkel: Der Eingriff des chinesischen Forschers hat fundamentale Normen verletzt. […] So

wird etwa vermutet, dass das veränderte Genom der beiden Mädchen ihre Lebenserwartung verkürzen

könnte. Und das ist nur eines der Risiken, die mit dem Eingriff verbunden sind. Ja, es handelt sich um

10 eine Menschheitsfrage. Wir sind heute in der Lage, die Spezies Homo sapiens in ihrer grundlegenden

Biologie zu verändern, also etwa in wenigen Generationen neue Formen des Menschseins zu

erzeugen, für deren evolutionäre Entwicklung die Natur eine Million Jahre brauchen würde. Solche

Veränderungen wären und blieben dann gegebenenfalls in der Welt, würden weitervererbt an die

Nachkommen. Das macht Keimbahneingriffe 3 so dramatisch.

15 […] Alarm ist vor allem mit Blick auf die sogenannten Off-Target-Effekte 4 angebracht. Das CRISPR-

Verfahren 5 ist zwar einerseits sehr zielgenau, weil das jeweils anvisierte Gen getroffen und verändert

werden kann. Da es sich aber um ein chemisches Verfahren handelt, besteht die Gefahr, dass es auch

Ziele trifft, die jenseits des eigentlichen Zieles liegen. Dass also Gene mitverändert werden, die dem

anvisierten Gen biochemisch ähnlich sind, die aber nicht verändert werden sollen. […] Nehmen wir

20 einmal an, die Risiken, die mit diesem Verfahren verbunden sind, werden irgendwann kontrollierbar

[…]. Dann habe ich keine grundsätzlichen Einwände dagegen, solche Eingriffe in die Keimbahn

zuzulassen. Jedenfalls dann nicht, wenn sie therapeutischen Zwecken dienten. Was sollte denn

„heilig“ sein an einem Genom, das etwa einen Defekt enthält, der seinen Träger zur Chorea

Huntington 6 disponiert, einer schweren, immer tödlichen Krankheit? Dass wir auch dieses Genom

25 unangetastet lassen sollten, wenn man das defekte Gen herausschneiden könnte, leuchtet mir nicht ein.

[…]

Dabrock: Ganz in diesem Sinne heißt es in der Stellungnahme des deutschen Ethikrats: „Die

menschliche Keimbahn ist nicht unantastbar.“ Und ich fand es interessant, dass die Reaktion gerade

aus Amerika war: Das ist ja ungeheuerlich. Ausgerechnet der deutsche Ethikrat als (vermeintlicher)

Inbegriff biokonservativen Denkens spricht von der Antastbarkeit der Keimbahn! Tatsächlich denkt

30 man ja schnell, dass das gleichbedeutend sei mit: „Die Würde des Menschen ist antastbar.“ Aber: Die

biologische Grundlage des Menschen ist nicht der Mensch selbst. Unantastbar ist die Würde eines

einzelnen Menschen, nicht irgendein biologisches Substrat. […] Unsere Gene fixieren nicht, wer wir

sind. […]

PM: […] Aber was ist mit Eingriffen zum Zweck der Optimierung? […]

35 Merkel: Genetische „Impfungen“ sind so legitim, wie es die Therapie der gegebenenfalls auftretenden

Krankheit wäre. Aber sie sind kein reines Enhancement 7. […] Die Fähigkeit, Skilanglauf-

Olympiasieger zu werden oder Ähnliches, haben Eltern ihren Kindern bitte nicht per biologischen

Eingriff mitzugeben. Aber andere, allgemeine, für jedes Menschenleben wertvolle Fähigkeiten: höhere

Konzentrationsfähigkeit, besseres Erinnerungsvermögen, kurz, höhere kognitive, mentale und

40 gegebenenfalls auch emotionale Leistungen – warum soll das im Prinzip verboten sein? Ich sehe

eigentlich keine Gründe.

Dabrock: […] Realität aber sind ja bereits ganz andere Formen von Eingriffen, die nicht auf

genetische Veränderung, sondern auf Selektion zielen. […] Gut möglich, dass eine In-vitro-

Fertilisation 8 in 30, 40 Jahren zur normalen Form der Fortpflanzung wird und wir eine vollständige

45 Entkopplung von Sexualität und Reproduktion haben. Das scheinen mir Entwicklungen zu sein, die

bei der Fragestellung „Dürfen wir uns genetisch optimieren?“ viel eher im Vordergrund stehen sollten.

Kürzlich las ich, dass sich die Disposition zur Intelligenz in den nächsten zehn Jahren sehr deutlich

identifizieren lässt. Und wenn man diese Disposition nicht manipulieren kann, dann wird man

möglicherweise selektieren. Mit Blick auf das Selbstverständnis des Menschen sehe ich hier eine

50 problematische Drift 9.

Merkel: […] Problematisch erscheint mir aber, dass durch die Möglichkeit des genetischen Eingriffs

sozialer Druck entstehen kann für alle zukünftigen Eltern, etwa so: „Besser, Sie optimieren Ihr Kind,

um ihm nicht Nachteile für seine Lebensführung mitzugeben, indem Sie sein Enhancement

unterlassen, während der Nachbar das an seinen Kindern sehr wohl durchführen lässt.“ Hier sehe ich

55 den Staat in der Pflicht. Es ist seine Aufgabe, eine solche freiheitsfeindliche soziale Dynamik zu

verhindern.

„Dürfen wir uns genetisch optimieren?“, in: Philosophie Magazin, 05/2019 August/September, S. 25–29.

Hinweise

Prof. Peter Dabrock (*1964) lehrt Theologie mit dem Schwerpunkt Ethik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. 2016–2020 agierte er als Vorsitzender des Deutschen Ethikrats.

Prof. Reinhard Merkel (*1950) lehrt Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. 2012–2020 war er Mitglied des Deutschen Ethikrats. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört die Frage nach der menschlichen Freiheit im Kontext technischer Innovationen.

1 Die Phil. Cologne ist ein jährliches philosophisches Festival in Köln, bei welchem anerkannte Experten über aktuelle philosophische/ethische Themen diskutieren.

2 2018 veränderte der chinesische Forscher He Jiankui, trotz des in China geltenden Verbots solcher Eingriffe, das Erbgut von Zwillingen, sodass sie fortan resistent gegen HIV sein würden.

3 Keimbahneingriffe – Eingriffe in das Erbgut von Eizellen oder Samenzellen, welche in der veränderten Form an die Nachkommen weitergegeben werden

4 Off-Target-Effekte – Effekte außerhalb der gewünschten Zielsequenz; z. B. das unbeabsichtigte Entfernen bestimmter Gen-Sequenzen, unerwünschte Mutationen ähnlicher, ursprünglich nicht anvisierter Gene

5 CRISPR-Verfahren (CRISPR/Cas-Methode) – eine chemische Methode, durch die einzelne DNS-Bausteine von Lebewesen und Pflanzen gezielt verändert oder entfernt werden können

6 Chorea Huntington (Huntington-Krankheit; veraltet: Veitstanz) – erbliche, unheilbare Krankheit aufgrund eines defekten Gens, was die Zerstörung zentraler Bereiche des Gehirns bedingt; zu den Symptomen von Chorea Huntington zählt der Kontrollverlust über Muskeln und psychische Funktionen.

7 Enhancement, hier: im Sinne von Human-Enhancement – Verbesserung und Selbstgestaltung des Menschen ohne medizinische Notwendigkeit

8 In-vitro-Fertilisation – „im Glas“ herbeigeführte Verschmelzung einer Eizelle mit einer Samenzelle

9 Drift – sog. Strömung, unkontrolliertes Treiben

1

Geben Sie die wesentlichen Aussagen Peter Dabrocks und Reinhard Merkels wieder. (Material) (30 BE)

Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 2 · Kantische Ethik

Material

Dürfen wir uns genetisch optimieren? (2019)

Der Theologe Peter Dabrock diskutierte mit dem Rechtsphilosophen Reinhard Merkel. Das Gespräch führte Barbara Bleisch auf der Phil. Cologne 1.

Philosophie Magazin [im folgenden: PM]: Herr Merkel, Herr Dabrock, am 26. November 2018 kamen

zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte genetisch veränderte Babys zur Welt 2. War dieser

Eingriff in die menschliche Keimbahn ein Tabubruch?

Peter Dabrock: Für mich war das in der Tat ein Tabubruch, genauer gesagt: ein unverantwortlicher

5 Menschenversuch. Die Risiken, die mit diesem Versuch einhergehen, sind überhaupt noch nicht

absehbar. Als ich davon hörte, bin ich regelrecht vom Stuhl gekippt. […]

Reinhard Merkel: Der Eingriff des chinesischen Forschers hat fundamentale Normen verletzt. […] So

wird etwa vermutet, dass das veränderte Genom der beiden Mädchen ihre Lebenserwartung verkürzen

könnte. Und das ist nur eines der Risiken, die mit dem Eingriff verbunden sind. Ja, es handelt sich um

10 eine Menschheitsfrage. Wir sind heute in der Lage, die Spezies Homo sapiens in ihrer grundlegenden

Biologie zu verändern, also etwa in wenigen Generationen neue Formen des Menschseins zu

erzeugen, für deren evolutionäre Entwicklung die Natur eine Million Jahre brauchen würde. Solche

Veränderungen wären und blieben dann gegebenenfalls in der Welt, würden weitervererbt an die

Nachkommen. Das macht Keimbahneingriffe 3 so dramatisch.

15 […] Alarm ist vor allem mit Blick auf die sogenannten Off-Target-Effekte 4 angebracht. Das CRISPR-

Verfahren 5 ist zwar einerseits sehr zielgenau, weil das jeweils anvisierte Gen getroffen und verändert

werden kann. Da es sich aber um ein chemisches Verfahren handelt, besteht die Gefahr, dass es auch

Ziele trifft, die jenseits des eigentlichen Zieles liegen. Dass also Gene mitverändert werden, die dem

anvisierten Gen biochemisch ähnlich sind, die aber nicht verändert werden sollen. […] Nehmen wir

20 einmal an, die Risiken, die mit diesem Verfahren verbunden sind, werden irgendwann kontrollierbar

[…]. Dann habe ich keine grundsätzlichen Einwände dagegen, solche Eingriffe in die Keimbahn

zuzulassen. Jedenfalls dann nicht, wenn sie therapeutischen Zwecken dienten. Was sollte denn

„heilig“ sein an einem Genom, das etwa einen Defekt enthält, der seinen Träger zur Chorea

Huntington 6 disponiert, einer schweren, immer tödlichen Krankheit? Dass wir auch dieses Genom

25 unangetastet lassen sollten, wenn man das defekte Gen herausschneiden könnte, leuchtet mir nicht ein.

[…]

Dabrock: Ganz in diesem Sinne heißt es in der Stellungnahme des deutschen Ethikrats: „Die

menschliche Keimbahn ist nicht unantastbar.“ Und ich fand es interessant, dass die Reaktion gerade

aus Amerika war: Das ist ja ungeheuerlich. Ausgerechnet der deutsche Ethikrat als (vermeintlicher)

Inbegriff biokonservativen Denkens spricht von der Antastbarkeit der Keimbahn! Tatsächlich denkt

30 man ja schnell, dass das gleichbedeutend sei mit: „Die Würde des Menschen ist antastbar.“ Aber: Die

biologische Grundlage des Menschen ist nicht der Mensch selbst. Unantastbar ist die Würde eines

einzelnen Menschen, nicht irgendein biologisches Substrat. […] Unsere Gene fixieren nicht, wer wir

sind. […]

PM: […] Aber was ist mit Eingriffen zum Zweck der Optimierung? […]

35 Merkel: Genetische „Impfungen“ sind so legitim, wie es die Therapie der gegebenenfalls auftretenden

Krankheit wäre. Aber sie sind kein reines Enhancement 7. […] Die Fähigkeit, Skilanglauf-

Olympiasieger zu werden oder Ähnliches, haben Eltern ihren Kindern bitte nicht per biologischen

Eingriff mitzugeben. Aber andere, allgemeine, für jedes Menschenleben wertvolle Fähigkeiten: höhere

Konzentrationsfähigkeit, besseres Erinnerungsvermögen, kurz, höhere kognitive, mentale und

40 gegebenenfalls auch emotionale Leistungen – warum soll das im Prinzip verboten sein? Ich sehe

eigentlich keine Gründe.

Dabrock: […] Realität aber sind ja bereits ganz andere Formen von Eingriffen, die nicht auf

genetische Veränderung, sondern auf Selektion zielen. […] Gut möglich, dass eine In-vitro-

Fertilisation 8 in 30, 40 Jahren zur normalen Form der Fortpflanzung wird und wir eine vollständige

45 Entkopplung von Sexualität und Reproduktion haben. Das scheinen mir Entwicklungen zu sein, die

bei der Fragestellung „Dürfen wir uns genetisch optimieren?“ viel eher im Vordergrund stehen sollten.

Kürzlich las ich, dass sich die Disposition zur Intelligenz in den nächsten zehn Jahren sehr deutlich

identifizieren lässt. Und wenn man diese Disposition nicht manipulieren kann, dann wird man

möglicherweise selektieren. Mit Blick auf das Selbstverständnis des Menschen sehe ich hier eine

50 problematische Drift 9.

Merkel: […] Problematisch erscheint mir aber, dass durch die Möglichkeit des genetischen Eingriffs

sozialer Druck entstehen kann für alle zukünftigen Eltern, etwa so: „Besser, Sie optimieren Ihr Kind,

um ihm nicht Nachteile für seine Lebensführung mitzugeben, indem Sie sein Enhancement

unterlassen, während der Nachbar das an seinen Kindern sehr wohl durchführen lässt.“ Hier sehe ich

55 den Staat in der Pflicht. Es ist seine Aufgabe, eine solche freiheitsfeindliche soziale Dynamik zu

verhindern.

„Dürfen wir uns genetisch optimieren?“, in: Philosophie Magazin, 05/2019 August/September, S. 25–29.

Hinweise

Prof. Peter Dabrock (*1964) lehrt Theologie mit dem Schwerpunkt Ethik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. 2016–2020 agierte er als Vorsitzender des Deutschen Ethikrats.

Prof. Reinhard Merkel (*1950) lehrt Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. 2012–2020 war er Mitglied des Deutschen Ethikrats. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört die Frage nach der menschlichen Freiheit im Kontext technischer Innovationen.

1 Die Phil. Cologne ist ein jährliches philosophisches Festival in Köln, bei welchem anerkannte Experten über aktuelle philosophische/ethische Themen diskutieren.

2 2018 veränderte der chinesische Forscher He Jiankui, trotz des in China geltenden Verbots solcher Eingriffe, das Erbgut von Zwillingen, sodass sie fortan resistent gegen HIV sein würden.

3 Keimbahneingriffe – Eingriffe in das Erbgut von Eizellen oder Samenzellen, welche in der veränderten Form an die Nachkommen weitergegeben werden

4 Off-Target-Effekte – Effekte außerhalb der gewünschten Zielsequenz; z. B. das unbeabsichtigte Entfernen bestimmter Gen-Sequenzen, unerwünschte Mutationen ähnlicher, ursprünglich nicht anvisierter Gene

5 CRISPR-Verfahren (CRISPR/Cas-Methode) – eine chemische Methode, durch die einzelne DNS-Bausteine von Lebewesen und Pflanzen gezielt verändert oder entfernt werden können

6 Chorea Huntington (Huntington-Krankheit; veraltet: Veitstanz) – erbliche, unheilbare Krankheit aufgrund eines defekten Gens, was die Zerstörung zentraler Bereiche des Gehirns bedingt; zu den Symptomen von Chorea Huntington zählt der Kontrollverlust über Muskeln und psychische Funktionen.

7 Enhancement, hier: im Sinne von Human-Enhancement – Verbesserung und Selbstgestaltung des Menschen ohne medizinische Notwendigkeit

8 In-vitro-Fertilisation – „im Glas“ herbeigeführte Verschmelzung einer Eizelle mit einer Samenzelle

9 Drift – sog. Strömung, unkontrolliertes Treiben

2

Wenden Sie die kantische Ethik auf die Frage an, ob medizinisch nicht notwendige, optimierende Eingriffe am Genom menschlicher Embryonen moralisch zulässig sind. (40 BE)

Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 3 · Menschenwürde und Menschenrechte in der angewandten Ethik

Material

Dürfen wir uns genetisch optimieren? (2019)

Der Theologe Peter Dabrock diskutierte mit dem Rechtsphilosophen Reinhard Merkel. Das Gespräch führte Barbara Bleisch auf der Phil. Cologne 1.

Philosophie Magazin [im folgenden: PM]: Herr Merkel, Herr Dabrock, am 26. November 2018 kamen

zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte genetisch veränderte Babys zur Welt 2. War dieser

Eingriff in die menschliche Keimbahn ein Tabubruch?

Peter Dabrock: Für mich war das in der Tat ein Tabubruch, genauer gesagt: ein unverantwortlicher

5 Menschenversuch. Die Risiken, die mit diesem Versuch einhergehen, sind überhaupt noch nicht

absehbar. Als ich davon hörte, bin ich regelrecht vom Stuhl gekippt. […]

Reinhard Merkel: Der Eingriff des chinesischen Forschers hat fundamentale Normen verletzt. […] So

wird etwa vermutet, dass das veränderte Genom der beiden Mädchen ihre Lebenserwartung verkürzen

könnte. Und das ist nur eines der Risiken, die mit dem Eingriff verbunden sind. Ja, es handelt sich um

10 eine Menschheitsfrage. Wir sind heute in der Lage, die Spezies Homo sapiens in ihrer grundlegenden

Biologie zu verändern, also etwa in wenigen Generationen neue Formen des Menschseins zu

erzeugen, für deren evolutionäre Entwicklung die Natur eine Million Jahre brauchen würde. Solche

Veränderungen wären und blieben dann gegebenenfalls in der Welt, würden weitervererbt an die

Nachkommen. Das macht Keimbahneingriffe 3 so dramatisch.

15 […] Alarm ist vor allem mit Blick auf die sogenannten Off-Target-Effekte 4 angebracht. Das CRISPR-

Verfahren 5 ist zwar einerseits sehr zielgenau, weil das jeweils anvisierte Gen getroffen und verändert

werden kann. Da es sich aber um ein chemisches Verfahren handelt, besteht die Gefahr, dass es auch

Ziele trifft, die jenseits des eigentlichen Zieles liegen. Dass also Gene mitverändert werden, die dem

anvisierten Gen biochemisch ähnlich sind, die aber nicht verändert werden sollen. […] Nehmen wir

20 einmal an, die Risiken, die mit diesem Verfahren verbunden sind, werden irgendwann kontrollierbar

[…]. Dann habe ich keine grundsätzlichen Einwände dagegen, solche Eingriffe in die Keimbahn

zuzulassen. Jedenfalls dann nicht, wenn sie therapeutischen Zwecken dienten. Was sollte denn

„heilig“ sein an einem Genom, das etwa einen Defekt enthält, der seinen Träger zur Chorea

Huntington 6 disponiert, einer schweren, immer tödlichen Krankheit? Dass wir auch dieses Genom

25 unangetastet lassen sollten, wenn man das defekte Gen herausschneiden könnte, leuchtet mir nicht ein.

[…]

Dabrock: Ganz in diesem Sinne heißt es in der Stellungnahme des deutschen Ethikrats: „Die

menschliche Keimbahn ist nicht unantastbar.“ Und ich fand es interessant, dass die Reaktion gerade

aus Amerika war: Das ist ja ungeheuerlich. Ausgerechnet der deutsche Ethikrat als (vermeintlicher)

Inbegriff biokonservativen Denkens spricht von der Antastbarkeit der Keimbahn! Tatsächlich denkt

30 man ja schnell, dass das gleichbedeutend sei mit: „Die Würde des Menschen ist antastbar.“ Aber: Die

biologische Grundlage des Menschen ist nicht der Mensch selbst. Unantastbar ist die Würde eines

einzelnen Menschen, nicht irgendein biologisches Substrat. […] Unsere Gene fixieren nicht, wer wir

sind. […]

PM: […] Aber was ist mit Eingriffen zum Zweck der Optimierung? […]

35 Merkel: Genetische „Impfungen“ sind so legitim, wie es die Therapie der gegebenenfalls auftretenden

Krankheit wäre. Aber sie sind kein reines Enhancement 7. […] Die Fähigkeit, Skilanglauf-

Olympiasieger zu werden oder Ähnliches, haben Eltern ihren Kindern bitte nicht per biologischen

Eingriff mitzugeben. Aber andere, allgemeine, für jedes Menschenleben wertvolle Fähigkeiten: höhere

Konzentrationsfähigkeit, besseres Erinnerungsvermögen, kurz, höhere kognitive, mentale und

40 gegebenenfalls auch emotionale Leistungen – warum soll das im Prinzip verboten sein? Ich sehe

eigentlich keine Gründe.

Dabrock: […] Realität aber sind ja bereits ganz andere Formen von Eingriffen, die nicht auf

genetische Veränderung, sondern auf Selektion zielen. […] Gut möglich, dass eine In-vitro-

Fertilisation 8 in 30, 40 Jahren zur normalen Form der Fortpflanzung wird und wir eine vollständige

45 Entkopplung von Sexualität und Reproduktion haben. Das scheinen mir Entwicklungen zu sein, die

bei der Fragestellung „Dürfen wir uns genetisch optimieren?“ viel eher im Vordergrund stehen sollten.

Kürzlich las ich, dass sich die Disposition zur Intelligenz in den nächsten zehn Jahren sehr deutlich

identifizieren lässt. Und wenn man diese Disposition nicht manipulieren kann, dann wird man

möglicherweise selektieren. Mit Blick auf das Selbstverständnis des Menschen sehe ich hier eine

50 problematische Drift 9.

Merkel: […] Problematisch erscheint mir aber, dass durch die Möglichkeit des genetischen Eingriffs

sozialer Druck entstehen kann für alle zukünftigen Eltern, etwa so: „Besser, Sie optimieren Ihr Kind,

um ihm nicht Nachteile für seine Lebensführung mitzugeben, indem Sie sein Enhancement

unterlassen, während der Nachbar das an seinen Kindern sehr wohl durchführen lässt.“ Hier sehe ich

55 den Staat in der Pflicht. Es ist seine Aufgabe, eine solche freiheitsfeindliche soziale Dynamik zu

verhindern.

„Dürfen wir uns genetisch optimieren?“, in: Philosophie Magazin, 05/2019 August/September, S. 25–29.

Hinweise

Prof. Peter Dabrock (*1964) lehrt Theologie mit dem Schwerpunkt Ethik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. 2016–2020 agierte er als Vorsitzender des Deutschen Ethikrats.

Prof. Reinhard Merkel (*1950) lehrt Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. 2012–2020 war er Mitglied des Deutschen Ethikrats. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört die Frage nach der menschlichen Freiheit im Kontext technischer Innovationen.

1 Die Phil. Cologne ist ein jährliches philosophisches Festival in Köln, bei welchem anerkannte Experten über aktuelle philosophische/ethische Themen diskutieren.

2 2018 veränderte der chinesische Forscher He Jiankui, trotz des in China geltenden Verbots solcher Eingriffe, das Erbgut von Zwillingen, sodass sie fortan resistent gegen HIV sein würden.

3 Keimbahneingriffe – Eingriffe in das Erbgut von Eizellen oder Samenzellen, welche in der veränderten Form an die Nachkommen weitergegeben werden

4 Off-Target-Effekte – Effekte außerhalb der gewünschten Zielsequenz; z. B. das unbeabsichtigte Entfernen bestimmter Gen-Sequenzen, unerwünschte Mutationen ähnlicher, ursprünglich nicht anvisierter Gene

5 CRISPR-Verfahren (CRISPR/Cas-Methode) – eine chemische Methode, durch die einzelne DNS-Bausteine von Lebewesen und Pflanzen gezielt verändert oder entfernt werden können

6 Chorea Huntington (Huntington-Krankheit; veraltet: Veitstanz) – erbliche, unheilbare Krankheit aufgrund eines defekten Gens, was die Zerstörung zentraler Bereiche des Gehirns bedingt; zu den Symptomen von Chorea Huntington zählt der Kontrollverlust über Muskeln und psychische Funktionen.

7 Enhancement, hier: im Sinne von Human-Enhancement – Verbesserung und Selbstgestaltung des Menschen ohne medizinische Notwendigkeit

8 In-vitro-Fertilisation – „im Glas“ herbeigeführte Verschmelzung einer Eizelle mit einer Samenzelle

9 Drift – sog. Strömung, unkontrolliertes Treiben

3

„Die bevorstehende Kontrolle des Menschen über seine eigene Artnatur erscheint als der krönende Triumph dieser Macht. Als technisch beherrschte schließt die Natur jetzt plötzlich den Menschen wieder ein, der sich in der Technik als Herr ihr gegenübergestellt hatte. Aber wessen Macht ist das – und über wen und was? Offenbar die Macht Jetziger über Kommende, welche die wehrlosen Objekte vorausliegender Entscheidungen der Planer von heute sind. Die Kehrseite heutiger Macht ist die spätere Knechtschaft Lebender gegenüber Toten.“

Nehmen Sie in Auseinandersetzung mit dem Zitat von Hans Jonas aus dem Jahr 1985 sowie den Positionen Dabrocks und Merkels (Material) zur medizinethischen Frage Stellung, ob humangenetische Eingriffe legitim sind. (30 BE)

Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 1 · Texterschließung: Text wiedergeben und zusammenfassen

Material

Michael J. Sandel: Vom Ende des Gemeinwohls – Wie die Leistungsgesellschaft unsere Demokratien zerreißt (2020)

Nehmen wir an, wir könnten das Versprechen erfüllen und jedem Kind die gleiche Chance geben, beim Wettbewerb um Erfolg in der Schule, am Arbeitsplatz und im Leben mitzuhalten. Würde das für eine gerechte Gesellschaft ausreichen? […]

Eine vollkommen mobile 1 Gesellschaft ist aus zwei Gründen ein inspirierendes Ideal. Erstens bringt sie eine gewisse Vorstellung von Freiheit zum Ausdruck. Unser Schicksal sollte nicht durch die Umstände unserer Geburt festgelegt sein – wir sollten vielmehr selbst entscheiden können. Zweitens verweist sie auf die Hoffnung, dass das, was wir erreichen, widerspiegelt, was wir verdient haben. Wenn wir die Freiheit besitzen, auf der Basis unserer eigenen Entscheidungen und Fähigkeiten aufzusteigen, scheint die Aussage fair zu sein, dass diejenigen, die Erfolg haben, diesen auch verdienen.

Wie stark dieser Anreiz auch sein mag – es gibt begründete Zweifel daran, dass eine perfekt verwirklichte Leistungsgesellschaft tatsächlich eine gerechte Gesellschaft wäre. […]

Ist die Ungleichheit, die sich aus dem meritokratischen 2 Wettbewerb ergibt, gerechtfertigt? Verfechter der Leistungsgesellschaft bejahen das – vorausgesetzt, dass alle unter gleichen Ausgangsbedingungen konkurrieren, ist das Ergebnis gerecht. Auch ein fairer Wettbewerb bringt Gewinner und Verlierer hervor. Es kommt darauf an, dass alle an der gleichen Startlinie ins Rennen gehen, nachdem sie gleichen Zugang zu Trainingsmöglichkeiten, Coaching, Ernährung und so weiter hatten. In diesem Fall verdient der Sieger des Rennens den Preis. Die Tatsache, dass einige schneller laufen als andere, bedeutet keine Ungerechtigkeit. […]

Diese Annahme kann man aus zwei Gründen in Frage stellen. Erstens: Dass ich über diese oder jene Fähigkeit verfüge, ist nicht die Folge eigenen Handelns, sondern einem günstigen Zufall zu verdanken, weshalb ich die Vorteile (oder Lasten), die auf glückliche Umstände zurückzuführen sind, nicht erworben oder verdient habe. Meritokraten räumen ein, dass ich die Vorteile nicht verdiene, die der Tatsache zu verdanken sind, dass ich in einer reichen Familie zur Welt gekommen bin. Warum aber sollten dann andere Formen glücklicher Umstände – etwa, dass man über eine überragende natürliche Begabung verfügt – anders betrachtet werden? […]

Zweitens: Dass ich in einer Gesellschaft lebe, die genau die Fähigkeiten schätzt, über die ich zufällig verfüge, ist auch nichts, für das mir Anerkennung zusteht. Auch das hat mit günstigen Umständen zu tun. LeBron James 3 macht als Basketballspieler zig Millionen Dollar – das Spiel ist ungeheuer populär. Abgesehen davon, dass er mit einer Überfülle sportlicher Gaben gesegnet ist, hat LeBron James das Glück, in einer Gesellschaft zu leben, die diese schätzt und belohnt. Er kann nichts dafür, dass er heute lebt, in einer Zeit, in der die Menschen das Spiel lieben, in dem er glänzt, und nicht im Florenz der Renaissance, wo eine große Nachfrage nach Fresko-Malern herrschte, Basketballspieler hingegen eher weniger gesucht waren. […]

Der Reiz des Glaubens an die Leistungsgesellschaft besteht weitgehend in der Vorstellung, unser Erfolg sei von uns selbst geschaffen – zumindest unter den richtigen Bedingungen. Soweit die Wirtschaft ein Feld fairen, nicht durch Privilegien oder Vorurteile befleckten Wettbewerbs ist, sind wir für unser Schicksal selbst verantwortlich. Wir siegen oder scheitern auf Basis unserer Leistungen. Wir bekommen, was wir verdient haben.

Das ist ein befreiendes Bild, weil es nahelegt, dass wir selbst erschaffene menschliche Akteure sind – Urheber unseres Schicksals, die Herren unserer Bestimmung. Auch moralisch ist es befriedigend, weil es erwarten lässt, dass die Wirtschaft auf die altehrwürdige Vorstellung von Gerechtigkeit antworten kann, wonach den Menschen gegeben wird, was ihnen zusteht.

Doch wenn man einräumt, dass unsere Talente nicht unser eigenes Werk sind, wird dieses Bild der Selbsterschaffung komplizierter. […] Wenn unsere Talente Gaben sind, die uns zu Dank verpflichten – ob nun der genetischen Lotterie oder Gott –, dann ist es falsch und eine Täuschung, wenn wir annehmen, wir würden die daraus hervorgehenden Vorteile verdienen.

Dagegen berufen sich die Verfechter der Leistungsgesellschaft auf Anstrengung und harte Arbeit. Sie meinen, dass diejenigen, die aufgrund harter Arbeit aufsteigen, für den Erfolg verantwortlich sind, den ihre Anstrengungen bringen, und dass sie es wert sind, für ihren Fleiß gelobt zu werden. Bis zu einem gewissen Punkt trifft das zu. […]

Denn ungeachtet der Bedeutung von Anstrengungen beruht Erfolg selten auf harter Arbeit allein. Was Olympiasieger und NBA-Stars von weniger erfolgreichen Athleten unterscheidet, ist nicht nur ihr strenges Trainingsprogramm. Viele Basketballspieler trainieren so hart wie LeBron James, doch nur wenige können sich mit seinen Leistungen auf dem Spielfeld messen. […] Anstrengung ist nicht alles.

Michael J. Sandel: Vom Ende des Gemeinwohls – Wie die Leistungsgesellschaft unsere Demokratien zerreißt, Frankfurt/Main 2020, S. 194–199.

1 mobile – Gemeint ist hier soziale Mobilität im Sinn der Möglichkeiten, im sozialen Rang innerhalb der Gesellschaft auf- bzw. abzusteigen.

2 In einer Meritokratie werden gesellschaftliche Güter nach Leistung bzw. Verdienst vergeben.

3 LeBron Raymone James (*1984) ist ein US-amerikanischer Basketballspieler.

Hinweis: Michael J. Sandel (*1953) ist Professor für Philosophie in Harvard.

1

Geben Sie den vorliegenden Text wieder. (Material)

(30 BE)

Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 2 · Theorien der Gerechtigkeit

Material

Michael J. Sandel: Vom Ende des Gemeinwohls – Wie die Leistungsgesellschaft unsere Demokratien zerreißt (2020)

Nehmen wir an, wir könnten das Versprechen erfüllen und jedem Kind die gleiche Chance geben, beim Wettbewerb um Erfolg in der Schule, am Arbeitsplatz und im Leben mitzuhalten. Würde das für eine gerechte Gesellschaft ausreichen? […]

Eine vollkommen mobile 1 Gesellschaft ist aus zwei Gründen ein inspirierendes Ideal. Erstens bringt sie eine gewisse Vorstellung von Freiheit zum Ausdruck. Unser Schicksal sollte nicht durch die Umstände unserer Geburt festgelegt sein – wir sollten vielmehr selbst entscheiden können. Zweitens verweist sie auf die Hoffnung, dass das, was wir erreichen, widerspiegelt, was wir verdient haben. Wenn wir die Freiheit besitzen, auf der Basis unserer eigenen Entscheidungen und Fähigkeiten aufzusteigen, scheint die Aussage fair zu sein, dass diejenigen, die Erfolg haben, diesen auch verdienen.

Wie stark dieser Anreiz auch sein mag – es gibt begründete Zweifel daran, dass eine perfekt verwirklichte Leistungsgesellschaft tatsächlich eine gerechte Gesellschaft wäre. […]

Ist die Ungleichheit, die sich aus dem meritokratischen 2 Wettbewerb ergibt, gerechtfertigt? Verfechter der Leistungsgesellschaft bejahen das – vorausgesetzt, dass alle unter gleichen Ausgangsbedingungen konkurrieren, ist das Ergebnis gerecht. Auch ein fairer Wettbewerb bringt Gewinner und Verlierer hervor. Es kommt darauf an, dass alle an der gleichen Startlinie ins Rennen gehen, nachdem sie gleichen Zugang zu Trainingsmöglichkeiten, Coaching, Ernährung und so weiter hatten. In diesem Fall verdient der Sieger des Rennens den Preis. Die Tatsache, dass einige schneller laufen als andere, bedeutet keine Ungerechtigkeit. […]

Diese Annahme kann man aus zwei Gründen in Frage stellen. Erstens: Dass ich über diese oder jene Fähigkeit verfüge, ist nicht die Folge eigenen Handelns, sondern einem günstigen Zufall zu verdanken, weshalb ich die Vorteile (oder Lasten), die auf glückliche Umstände zurückzuführen sind, nicht erworben oder verdient habe. Meritokraten räumen ein, dass ich die Vorteile nicht verdiene, die der Tatsache zu verdanken sind, dass ich in einer reichen Familie zur Welt gekommen bin. Warum aber sollten dann andere Formen glücklicher Umstände – etwa, dass man über eine überragende natürliche Begabung verfügt – anders betrachtet werden? […]

Zweitens: Dass ich in einer Gesellschaft lebe, die genau die Fähigkeiten schätzt, über die ich zufällig verfüge, ist auch nichts, für das mir Anerkennung zusteht. Auch das hat mit günstigen Umständen zu tun. LeBron James 3 macht als Basketballspieler zig Millionen Dollar – das Spiel ist ungeheuer populär. Abgesehen davon, dass er mit einer Überfülle sportlicher Gaben gesegnet ist, hat LeBron James das Glück, in einer Gesellschaft zu leben, die diese schätzt und belohnt. Er kann nichts dafür, dass er heute lebt, in einer Zeit, in der die Menschen das Spiel lieben, in dem er glänzt, und nicht im Florenz der Renaissance, wo eine große Nachfrage nach Fresko-Malern herrschte, Basketballspieler hingegen eher weniger gesucht waren. […]

Der Reiz des Glaubens an die Leistungsgesellschaft besteht weitgehend in der Vorstellung, unser Erfolg sei von uns selbst geschaffen – zumindest unter den richtigen Bedingungen. Soweit die Wirtschaft ein Feld fairen, nicht durch Privilegien oder Vorurteile befleckten Wettbewerbs ist, sind wir für unser Schicksal selbst verantwortlich. Wir siegen oder scheitern auf Basis unserer Leistungen. Wir bekommen, was wir verdient haben.

Das ist ein befreiendes Bild, weil es nahelegt, dass wir selbst erschaffene menschliche Akteure sind – Urheber unseres Schicksals, die Herren unserer Bestimmung. Auch moralisch ist es befriedigend, weil es erwarten lässt, dass die Wirtschaft auf die altehrwürdige Vorstellung von Gerechtigkeit antworten kann, wonach den Menschen gegeben wird, was ihnen zusteht.

Doch wenn man einräumt, dass unsere Talente nicht unser eigenes Werk sind, wird dieses Bild der Selbsterschaffung komplizierter. […] Wenn unsere Talente Gaben sind, die uns zu Dank verpflichten – ob nun der genetischen Lotterie oder Gott –, dann ist es falsch und eine Täuschung, wenn wir annehmen, wir würden die daraus hervorgehenden Vorteile verdienen.

Dagegen berufen sich die Verfechter der Leistungsgesellschaft auf Anstrengung und harte Arbeit. Sie meinen, dass diejenigen, die aufgrund harter Arbeit aufsteigen, für den Erfolg verantwortlich sind, den ihre Anstrengungen bringen, und dass sie es wert sind, für ihren Fleiß gelobt zu werden. Bis zu einem gewissen Punkt trifft das zu. […]

Denn ungeachtet der Bedeutung von Anstrengungen beruht Erfolg selten auf harter Arbeit allein. Was Olympiasieger und NBA-Stars von weniger erfolgreichen Athleten unterscheidet, ist nicht nur ihr strenges Trainingsprogramm. Viele Basketballspieler trainieren so hart wie LeBron James, doch nur wenige können sich mit seinen Leistungen auf dem Spielfeld messen. […] Anstrengung ist nicht alles.

Michael J. Sandel: Vom Ende des Gemeinwohls – Wie die Leistungsgesellschaft unsere Demokratien zerreißt, Frankfurt/Main 2020, S. 194–199.

1 mobile – Gemeint ist hier soziale Mobilität im Sinn der Möglichkeiten, im sozialen Rang innerhalb der Gesellschaft auf- bzw. abzusteigen.

2 In einer Meritokratie werden gesellschaftliche Güter nach Leistung bzw. Verdienst vergeben.

3 LeBron Raymone James (*1984) ist ein US-amerikanischer Basketballspieler.

Hinweis: Michael J. Sandel (*1953) ist Professor für Philosophie in Harvard.

2

Setzen Sie Sandels Ausführungen (Material) in Beziehung zu Ihnen bekannten Theorien der Gerechtigkeit.

(40 BE)

Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 3 · Theorien der Gerechtigkeit

Material

Michael J. Sandel: Vom Ende des Gemeinwohls – Wie die Leistungsgesellschaft unsere Demokratien zerreißt (2020)

Nehmen wir an, wir könnten das Versprechen erfüllen und jedem Kind die gleiche Chance geben, beim Wettbewerb um Erfolg in der Schule, am Arbeitsplatz und im Leben mitzuhalten. Würde das für eine gerechte Gesellschaft ausreichen? […]

Eine vollkommen mobile 1 Gesellschaft ist aus zwei Gründen ein inspirierendes Ideal. Erstens bringt sie eine gewisse Vorstellung von Freiheit zum Ausdruck. Unser Schicksal sollte nicht durch die Umstände unserer Geburt festgelegt sein – wir sollten vielmehr selbst entscheiden können. Zweitens verweist sie auf die Hoffnung, dass das, was wir erreichen, widerspiegelt, was wir verdient haben. Wenn wir die Freiheit besitzen, auf der Basis unserer eigenen Entscheidungen und Fähigkeiten aufzusteigen, scheint die Aussage fair zu sein, dass diejenigen, die Erfolg haben, diesen auch verdienen.

Wie stark dieser Anreiz auch sein mag – es gibt begründete Zweifel daran, dass eine perfekt verwirklichte Leistungsgesellschaft tatsächlich eine gerechte Gesellschaft wäre. […]

Ist die Ungleichheit, die sich aus dem meritokratischen 2 Wettbewerb ergibt, gerechtfertigt? Verfechter der Leistungsgesellschaft bejahen das – vorausgesetzt, dass alle unter gleichen Ausgangsbedingungen konkurrieren, ist das Ergebnis gerecht. Auch ein fairer Wettbewerb bringt Gewinner und Verlierer hervor. Es kommt darauf an, dass alle an der gleichen Startlinie ins Rennen gehen, nachdem sie gleichen Zugang zu Trainingsmöglichkeiten, Coaching, Ernährung und so weiter hatten. In diesem Fall verdient der Sieger des Rennens den Preis. Die Tatsache, dass einige schneller laufen als andere, bedeutet keine Ungerechtigkeit. […]

Diese Annahme kann man aus zwei Gründen in Frage stellen. Erstens: Dass ich über diese oder jene Fähigkeit verfüge, ist nicht die Folge eigenen Handelns, sondern einem günstigen Zufall zu verdanken, weshalb ich die Vorteile (oder Lasten), die auf glückliche Umstände zurückzuführen sind, nicht erworben oder verdient habe. Meritokraten räumen ein, dass ich die Vorteile nicht verdiene, die der Tatsache zu verdanken sind, dass ich in einer reichen Familie zur Welt gekommen bin. Warum aber sollten dann andere Formen glücklicher Umstände – etwa, dass man über eine überragende natürliche Begabung verfügt – anders betrachtet werden? […]

Zweitens: Dass ich in einer Gesellschaft lebe, die genau die Fähigkeiten schätzt, über die ich zufällig verfüge, ist auch nichts, für das mir Anerkennung zusteht. Auch das hat mit günstigen Umständen zu tun. LeBron James 3 macht als Basketballspieler zig Millionen Dollar – das Spiel ist ungeheuer populär. Abgesehen davon, dass er mit einer Überfülle sportlicher Gaben gesegnet ist, hat LeBron James das Glück, in einer Gesellschaft zu leben, die diese schätzt und belohnt. Er kann nichts dafür, dass er heute lebt, in einer Zeit, in der die Menschen das Spiel lieben, in dem er glänzt, und nicht im Florenz der Renaissance, wo eine große Nachfrage nach Fresko-Malern herrschte, Basketballspieler hingegen eher weniger gesucht waren. […]

Der Reiz des Glaubens an die Leistungsgesellschaft besteht weitgehend in der Vorstellung, unser Erfolg sei von uns selbst geschaffen – zumindest unter den richtigen Bedingungen. Soweit die Wirtschaft ein Feld fairen, nicht durch Privilegien oder Vorurteile befleckten Wettbewerbs ist, sind wir für unser Schicksal selbst verantwortlich. Wir siegen oder scheitern auf Basis unserer Leistungen. Wir bekommen, was wir verdient haben.

Das ist ein befreiendes Bild, weil es nahelegt, dass wir selbst erschaffene menschliche Akteure sind – Urheber unseres Schicksals, die Herren unserer Bestimmung. Auch moralisch ist es befriedigend, weil es erwarten lässt, dass die Wirtschaft auf die altehrwürdige Vorstellung von Gerechtigkeit antworten kann, wonach den Menschen gegeben wird, was ihnen zusteht.

Doch wenn man einräumt, dass unsere Talente nicht unser eigenes Werk sind, wird dieses Bild der Selbsterschaffung komplizierter. […] Wenn unsere Talente Gaben sind, die uns zu Dank verpflichten – ob nun der genetischen Lotterie oder Gott –, dann ist es falsch und eine Täuschung, wenn wir annehmen, wir würden die daraus hervorgehenden Vorteile verdienen.

Dagegen berufen sich die Verfechter der Leistungsgesellschaft auf Anstrengung und harte Arbeit. Sie meinen, dass diejenigen, die aufgrund harter Arbeit aufsteigen, für den Erfolg verantwortlich sind, den ihre Anstrengungen bringen, und dass sie es wert sind, für ihren Fleiß gelobt zu werden. Bis zu einem gewissen Punkt trifft das zu. […]

Denn ungeachtet der Bedeutung von Anstrengungen beruht Erfolg selten auf harter Arbeit allein. Was Olympiasieger und NBA-Stars von weniger erfolgreichen Athleten unterscheidet, ist nicht nur ihr strenges Trainingsprogramm. Viele Basketballspieler trainieren so hart wie LeBron James, doch nur wenige können sich mit seinen Leistungen auf dem Spielfeld messen. […] Anstrengung ist nicht alles.

Michael J. Sandel: Vom Ende des Gemeinwohls – Wie die Leistungsgesellschaft unsere Demokratien zerreißt, Frankfurt/Main 2020, S. 194–199.

1 mobile – Gemeint ist hier soziale Mobilität im Sinn der Möglichkeiten, im sozialen Rang innerhalb der Gesellschaft auf- bzw. abzusteigen.

2 In einer Meritokratie werden gesellschaftliche Güter nach Leistung bzw. Verdienst vergeben.

3 LeBron Raymone James (*1984) ist ein US-amerikanischer Basketballspieler.

Hinweis: Michael J. Sandel (*1953) ist Professor für Philosophie in Harvard.

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„Dagegen berufen sich die Verfechter der Leistungsgesellschaft auf Anstrengung und harte Arbeit. Sie meinen, dass diejenigen, die aufgrund harter Arbeit aufsteigen, für den Erfolg verantwortlich sind, den ihre Anstrengungen bringen, und dass sie es wert sind, für ihren Fleiß gelobt zu werden.“ (Material)

Diskutieren Sie die im Zitat vorgestellte Position. Beziehen Sie dabei auch das Menschenbild von Sigmund Freud mit ein.

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