Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 1 · Abitur Hessen Philosophie GK 2021

Thema: Texterschließung: Text zusammenfassen · Aus der Prüfung GK (2021)

Aufgabenstellung

Material

Sigmund Freud: Zum Verhältnis von individueller Freiheit und Rechtsordnung (1930)

Als letzten, gewiß nicht unwichtigsten Charakterzug einer Kultur haben wir zu würdigen, in welcher

Weise die Beziehungen der Menschen zueinander, die sozialen Beziehungen, geregelt sind, die den

Menschen als Nachbarn, als Hilfskraft, als Sexualobjekt eines anderen, als Mitglied einer Familie,

eines Staates betreffen. [...] Vielleicht beginnt man mit der Erklärung, das kulturelle Element sei mit

5 dem ersten Versuch, diese sozialen Beziehungen zu regeln, gegeben. Unterbliebe ein solcher Versuch,

so wären diese Beziehungen der Willkür des einzelnen unterworfen, d. h. der physisch Stärkere würde

sie im Sinne seiner Interessen und Triebregungen entscheiden. [...] Das menschliche Zusammenleben

wird erst ermöglicht, wenn sich eine Mehrheit zusammenfindet, die stärker ist als jeder einzelne und

gegen jeden einzelnen zusammenhält. Die Macht dieser Gemeinschaft stellt sich nun als „Recht“ der

10 Macht des einzelnen, die als »rohe Gewalt« verurteilt wird, entgegen. Diese Ersetzung der Macht des

einzelnen durch die der Gemeinschaft ist der entscheidende kulturelle Schritt. Ihr Wesen besteht darin,

daß sich die Mitglieder der Gemeinschaft in ihren Befriedigungsmöglichkeiten beschränken, während

der einzelne keine solche Schranke kannte. Die nächste kulturelle Anforderung ist also die der

Gerechtigkeit, d. h. die Versicherung, daß die einmal gegebene Rechtsordnung nicht wieder zu

15 Gunsten eines einzelnen durchbrochen werde. [...] Das Endergebnis soll ein Recht sein, zu dem alle –

wenigstens alle Gemeinschaftsfähigen – durch ihre Triebopfer beigetragen haben und das keinen –

wiederum mit der gleichen Ausnahme – zum Opfer der rohen Gewalt werden läßt.

Die individuelle Freiheit ist kein Kulturgut. Sie war am größten vor jeder Kultur, allerdings damals

meist ohne Wert, weil das Individuum kaum imstande war, sie zu verteidigen. Durch die

20 Kulturentwicklung erfährt sie Einschränkungen, und die Gerechtigkeit fordert, daß keinem diese

Einschränkungen erspart werden. Was sich in einer menschlichen Gemeinschaft als Freiheitsdrang

rührt, kann Auflehnung gegen eine bestehende Ungerechtigkeit sein und so einer weiteren

Entwicklung der Kultur günstig werden, mit der Kultur verträglich bleiben. Es kann aber auch dem

Rest der ursprünglichen, von der Kultur ungebändigten Persönlichkeit entstammen und so Grundlage

25 der Kulturfeindseligkeit werden. Der Freiheitsdrang richtet sich also gegen bestimmte Formen und

Ansprüche der Kultur oder gegen Kultur überhaupt. [...] Ein gut Teil des Ringens der Menschheit

staut sich um die eine Aufgabe, einen zweckmäßigen, d. h. beglückenden Ausgleich zwischen diesen

individuellen und den kulturellen Massenansprüchen zu finden [...].

Durch alle ihre Mühen hat diese Kulturbestrebung bisher nicht sehr viel erreicht. Die gröbsten

30 Ausschreitungen der brutalen Gewalt hofft sie zu verhüten, indem sie sich selbst das Recht beilegt, an

den Verbrechern Gewalt zu üben, aber die vorsichtigere und feineren Äußerungen der menschlichen

Aggression vermag das Gesetz nicht zu erfassen. [...]

Wenn die Kultur nicht allein der Sexualität, sondern auch der Aggressionsneigung des Menschen so

große Opfer auferlegt, so verstehen wir es besser, daß es dem Menschen schwer wird, sich in ihr

35 beglückt zu finden. Der Urmensch hatte es in der Tat darin besser, da er keine Triebeinschränkungen

kannte. Zum Ausgleich war seine Sicherheit, solches Glück lange zu genießen, eine sehr geringe. Der

Kulturmensch hat für ein Stück Glücksmöglichkeit ein Stück Sicherheit eingetauscht. [...]

Wenn wir gegen unseren jetzigen Kulturzustand mit Recht einwenden, wie unzureichend er unsere

Forderungen an eine beglückende Lebensordnung erfüllt, wieviel Leid er gewähren läßt, das

40 wahrscheinlich zu vermeiden wäre, wenn wir mit schonungsloser Kritik die Wurzeln seiner

Unvollkommenheit aufzudecken streben, üben wir gewiß unser gutes Recht und zeigen uns nicht als

Kulturfeinde. Wir dürfen erwarten, allmählich solche Abänderungen unserer Kultur durchzusetzen, die

unsere Bedürfnisse besser befriedigen und jener Kritik entgehen. Aber vielleicht machen wir uns auch

mit der Idee vertraut, daß es Schwierigkeiten gibt, die dem Wesen der Kultur anhaften und die keinem

45 Reformversuch weichen werden.

Sigmund Freud: Das Unbehagen in der Kultur. Und andere kulturtheoretische Schriften. Frankfurt/M. 10. Aufl. 2007, S. 60–62 und S. 77–80.

Hinweise

Die Erstveröffentlichung von „Das Unbehagen in der Kultur“ erfolgte 1930 in Wien.

Der Arzt und Kulturphilosoph Sigmund Freud (1856–1939) emigrierte 1938 und verstarb im britischen Exil in London.

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