Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 2 · Abitur Hessen Erziehungswissenschaft LK 2022

Thema: System der Kinder- und Jugendhilfe · Aus der Prüfung LK (2022)

Aufgabenstellung

2 Das System der Kinder- und Jugendhilfe

2.1

Stellen Sie die rechtlichen Grundlagen und die strukturelle Organisation der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland dar. Bei Ihren Ausführungen ist die Zusammenarbeit freier und öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu berücksichtigen. (20 BE)

2.2

Skizzieren Sie wesentliche Ergebnisse aus dem Text von Andreas Mairhofer et al. „Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie“ (Material 2). (15 BE)

Material 2: Andreas Mairhofer et al.: Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie (2020)

1 Die Corona-Pandemie und die ab Mitte März 2020 zu deren Eindämmung verhängten Maßnahmen haben Auswirkungen auf zahlreiche Lebens- und Gesellschaftsbereiche. Auch die Kinder- und Jugendhilfe ist hiervon betroffen. Um einen ersten empirischen Eindruck zu gewinnen, wie sich die Corona-Pandemie auf bestimmte Bereiche der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe auswirkt, wurde

5 vom Deutschen Jugendinstitut e.V. eine bundesweite Onlinebefragung bei allen 575 Jugendämtern durchgeführt, an der sich 371 Ämter beteiligt haben (Rücklaufquote 65%). Im Fokus der Erhebung stehen Fragen zum Kinderschutz, zur Bereitstellung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und zur Kommunikation mit den Adressaten. Die empirischen Ergebnisse beziehen sich auf den Zeitraum der Erhebung zwischen 23. April und 12. Mai 2020.

10 Der überwiegende Anteil der Jugendämter gibt an, dass sich die Anzahl von Gefährdungsmeldungen und Inobhutnahmen im Erhebungszeitraum entweder nicht verändert hat (55% und 66%) oder gesunken ist (25% und 19%). Aus ergänzenden Kommentaren geht hervor, dass diese Zahlen von den Jugendämtern unterschiedlich interpretiert werden. Als einen Grund benennen Jugendämter eine Unterbrechung von Kommunikationswegen, etwa aufgrund der Schließung von Schulen und Kitas.

15 Ein Teil der Jugendämter äußert die Sorge, dass während des Lockdowns Fälle von Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung junger Menschen möglicherweise nicht ausreichend erkannt werden und auch zusätzliche Unterstützungsbedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien entstehen könnten. Aus Sicht der Jugendämter stellt die Aufgabe, aktuelle Hilfebedarfe zu erkennen und zu priorisieren, zurzeit der Befragung die größte mit der Corona-Pandemie verknüpfte Herausforderung dar.

20 Die Jugendämter messen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für deren Wohl eine zentrale Bedeutung zu. Alle befragten Jugendämter nehmen trotz der bestehenden Beschränkungen Aufgaben im Kontext des Kinderschutzes wahr und zwar prioritär. Fast alle Jugendämter (99%) geben an, dass vorläufige Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) von Kindern und Jugendlichen weiterhin begonnen werden. Um mögliche Gefährdungen von Kindern abzuschätzen, nutzen 98 Prozent der

25 Ämter trotz Kontaktbeschränkungen weiterhin Hausbesuche bei den Familien.

Die allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter – ASD – nehmen weiterhin auch Aufgaben neben dem Kinderschutz wahr: Zwei von fünf Jugendämtern (39%) geben sogar an, keine Einschränkungen des Aufgabenspektrums des ASD vorgenommen zu haben. Nur in wenigen Jugendamtsbezirken kommt es vor, dass keine stationären oder ambulanten Hilfen begonnen werden. Häufiger ist dies der

30 Fall bei den präventiven Angeboten der Frühen Hilfen (25%), beim Jugendwohnen (31%) oder in der Jugendhilfe im Strafverfahren (32%), wobei die Gründe dafür teilweise außerhalb des Einflussbereichs der Jugendämter liegen.

Sieben von acht Jugendämtern (87%) geben an, trotz der Einschränkungen während des Erhebungszeitraums weiterhin Hilfeplanungen durchzuführen. Dieses wesentliche Instrument der fachlichen

35 Steuerung von erzieherischen Hilfen wird jedoch in der Mehrheit der Jugendämter in angepasster Weise (z.B. andere Kommunikationswege, Fokussierung auf bestimmte Fälle) umgesetzt. 37 Prozent der Jugendämter führen nur bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung Hilfeplanung durch.

Die Jugendämter halten über viele Kanäle den Kontakt mit den Adressaten. In einem von drei Jugendämtern wird im ASD kein direkter, persönlicher Kontakt aufrechterhalten. Diejenigen Jugendämter,

40 die keine direkten persönlichen Kontakte ermöglichen, haben allerdings nach eigener Einschätzung auch mit größeren Herausforderungen z.B. bei der Ausstattung zu kämpfen und sie sehen noch stärker die Risiken der fehlenden Kommunikation (Hilfebedarfe zu erkennen, Kinderschutz sicherzustellen, Partizipation der Adressaten aufrecht zu erhalten). Ein Viertel gibt zudem an, mit den Adressaten im ASD auch bildgestützt zu kommunizieren. Bei Beratungsstellen und in den ambulanten Hilfen fällt

45 dieser Anteil höher aus.

Auf die veränderte Kommunikationssituation und mögliche zusätzliche Beratungsbedarfe reagieren 89 Prozent der Jugendämter mit verstärkten Bemühungen, auf bestehende Beratungs- und Krisenangebote hinzuweisen. Die Hälfte der Jugendämter (47%) hat auf die veränderte Kommunikationssituation reagiert, indem sie zusätzliche Kapazitäten für Online-, Telefon- und Chatberatung bereitgestellt habe.

geändert nach: Andreas Mairhofer, Christian Peucker, Liane Pluto, Eric van Santen, Mike Seckingerunter: Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie. DJI Jugendhilfebarometer bei Jugendämtern, Deutsches Jugendinstitut e.V., München 2020, S. 7 f.

2.3

Diskutieren Sie das Spannungsfeld des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zwischen der Funktion als Dienstleister einerseits und der Funktion als Eingriffsbehörde andererseits. (15 BE)

Aufgabenstellung: Aufgabe Vorschlag A - Aufgabe 2 · Abitur Hessen Erziehungswissenschaft LK 2022

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

2.1 Stellen Sie die rechtlichen Grundlagen und die strukturelle Organisation der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland dar. Bei Ihren Ausführungen ist die Zusammenarbeit freier und öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu berücksichtigen.

Lösung: Rechtliche Grundlagen und strukturelle Organisation der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII sowie das Subsidiaritätsprinzip und die Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern.

2.2 Skizzieren Sie wesentliche Ergebnisse aus dem Text von Andreas Mairhofer et al. „Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie“ (Material 2).

Lösung: Wesentliche Ergebnisse aus Material 2 zu Gefährdungsmeldungen, Kinderschutz, Hilfeplanung und Kommunikation der Jugendämter während der Pandemie.

2.3 Diskutieren Sie das Spannungsfeld des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zwischen der Funktion als Dienstleister einerseits und der Funktion als Eingriffsbehörde andererseits.

Lösung: Diskussion des Spannungsfelds zwischen Dienstleistungsfunktion (Hilfe, Freiwilligkeit, Vertrauen) und Eingriffsfunktion (Wächteramt, Inobhutnahme, Zwang).

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