Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 2 · Abitur Hessen Erziehungswissenschaft LK 2021

Thema: System der Kinder- und Jugendhilfe · Aus der Prüfung LK (2021)

Aufgabenstellung

2 System der Kinder- und Jugendhilfe

Material 3: Auszug aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

§1 SGB VIII – Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/1.html (abgerufen am 01.09.2020).

Material 4: Heidrun Bründel und Klaus Hurrelmann: Kinder unter gesellschaftlicher Beobachtung

[...] Wenn sich Armut und Benachteiligung immer wieder von den Eltern auf die Kinder übertragen, dann muss die nachwachsende Generation besser als bisher gebildet werden, damit diese mehr Erfolg im Leben haben werden. Sozialinvestive Politik 1 geht mit einer Unterstützung sozial benachteiligter Eltern einher, von denen befürchtet wird, dass sie nicht in der Lage sind, ihre Kinder ausreichend zu fördern.

[...] Aus dieser Logik heraus lassen sich auch zwei der größten politischen Maßnahmen im Zuge sozialinvestiver Politik erklären: der Ausbau der Ganztagsschulen und Kindertagesbetreuung [...]. In beiden Fällen geht es in erster Linie darum, durch eine Verbesserung der Betreuung die Startchancen der Kinder aus bildungsfernen Familien anzugehen. Gleichzeitig wächst damit – strukturell gesehen – der Einfluss des Staates auf die Erziehung der Kinder. [...]

Im Zuge dieser Entwicklung sind Kinder unter „gesellschaftliche Beobachtung“ geraten. Es ist heute selbstverständlich geworden, zu fragen, ob sich ein Kind normal entwickelt, ob es für einen Drei-, Fünf- oder Achtjährigen schon gut genug sprechen oder als Zweijährige auf einem Bein stehen kann, und daraus dann gezielte frühe Interventionen bei Fehlentwicklungen abzuleiten. [...]

Heute sind es keine einzelnen bürgerlichen Väter und Mütter mehr, die sich die Beobachtung ihrer Kinder zur individuellen Aufgabe machen, sondern es ist gesellschaftlich verankert, dass alle Kinder in ihrer Entwicklung überwacht werden. Während die Beobachtung der Leistungsfortschritte von Schulkindern durch Notengebungsverfahren bereits seit langem etabliert ist, wird die Entwicklungsbeobachtung heute in etwas veränderter Form auf die frühe Kindheit angewendet. Dies geschieht beispielsweise über das Gesundheitssystem durch die 1991 eingeführten Kindervorsorgeuntersuchungen – die sogenannten U1 bis U9-Untersuchungen – sowie durch die Etablierung von standardisierten Kinderbeobachtungen in der Kindertagesbetreuung, die von immer mehr Kindern besucht wird. [...] Abweichungen von der alterstypischen Norm werden als mögliche Anzeichen einer Fehlentwicklung gesehen und sollen folglich kontrolliert werden.

[...] Das Besondere an der Entwicklungsdiagnostik ist, dass Abweichungen von der Normalentwicklung in aller Regel nicht so sehr um ihrer selbst willen problematisiert werden, sondern weil befürchtet wird, dass das Kind in Zukunft immer weiter von der Norm abweichen könnte [...]. So können etwa Schwierigkeiten beim Reimen im Vorschulalter als Hinweis auf eine Lese-Rechtschreibschwäche gedeutet werden, die sich sonst erst im Schulalter zeigen und verfestigen würde. Auch hier zeigt sich jenes Muster, das typisch für Kindheit heute ist: Kinder werden nicht nur als Zukunft der Gesellschaft betrachtet, sondern im Hinblick auf ihre Zukunft kontrolliert.

Für Kinder erweist sich dies als zweischneidiges Schwert. Einerseits erlaubt es die Entwicklungsdiagnostik, Schwierigkeiten bereits zu erkennen, bevor sie manifest werden, und das Kind entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse zu fördern oder auch zu entlasten. Andererseits werden Kinder von ihren Eltern bereits sehr früh unter Druck gesetzt, bestimmte Dinge können zu müssen, die sie ihres Alters wegen können sollen. [...]

1 Soziale Investitionen sind Investitionen in Menschen. Menschen sollen ihre Fähigkeiten und Qualifikationen verbessern und sich uneingeschränkt am Arbeits- und Gesellschaftsleben beteiligen können, zentrale Politikbereiche sind Bildung, Kinderbetreuung, Weiterbildung etc.

geändert nach: Heidrun Bründel und Klaus Hurrelmann: Kindheit heute – Lebenswelten der jungen Generation, Weinheim und Basel 2017, S. 40 – 42

2.1

Stellen Sie fünf Möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe dar, den § 1 Abs. 3 SGB VIII (Material 3) umzusetzen.

(19 BE)

2.2

Erörtern Sie die Aussagen des Textes „Kinder unter gesellschaftlicher Beobachtung“ (Material 4) über das Verhältnis elterlicher und institutionalisierter Erziehung.

(25 BE)

Aufgabenstellung: Aufgabe Vorschlag C - Aufgabe 2 · Abitur Hessen Erziehungswissenschaft LK 2021

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

2.1 Stellen Sie fünf Möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe dar, den § 1 Abs. 3 SGB VIII (Material 3) umzusetzen. (19 BE)

Lösung: Darstellung von fünf konkreten Möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Kindertagesbetreuung, SPFH, Erziehungsberatungsstellen, Heimerziehung / betreute Wohnformen, Erziehungsbeistand).

2.2 Erörtern Sie die Aussagen des Textes „Kinder unter gesellschaftlicher Beobachtung“ (Material 4) über das Verhältnis elterlicher und institutionalisierter Erziehung. (25 BE)

Lösung: Ausdifferenzierte Erörterung mit Darstellung zentraler Aspekte des Textes, Abwägung von Pro- und Kontra-Argumenten sowie einem eigenständigen Fazit.

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