Aufgabe Vorschlag A - 1.1.1 - Abgrenzungsrechnung · Abitur Hessen Rechnungswesen GK 2021
Thema: Abgrenzungsrechnung und kalkulatorische Kosten · Aus der Prüfung GK (2021)
Aufgabenstellung
Die Mandrys Bicycles GmbH ist ein deutscher Fahrradhersteller von Rennrädern, Mountainbikes, Pedelecs und Triathlonrädern mit Sitz in Fulda. 1984 wurde die Firma als Zweirad Mandrys GmbH als Fachhandel für den Radsport gegründet. 1996 erschienen die ersten eigenen Räder unter der Marke „Mandrys“. Im Jahr 2003 vollzog das Unternehmen den Schritt vom Fachhändler zum reinen Fahrradhersteller und benannte sich in Mandrys Bicycles GmbH um.
1.1.1 Erklären Sie anhand der Begriffe Grund-, Anders-, Zusatz- und Nicht-Kosten die Möglichkeiten des Ansatzes von Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in der Kosten- und Leistungsrechnung. Geben Sie für die genannten Kategorien je ein Beispiel an. (6 BE)

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
1.1.1 Erklären Sie anhand der Begriffe Grund-, Anders-, Zusatz- und Nicht-Kosten die Möglichkeiten des Ansatzes von Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in der Kosten- und Leistungsrechnung. Geben Sie für die genannten Kategorien je ein Beispiel an.
Lösung: Die Aufwendungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind nur teilweise und in unterschiedlicher Form für einen Ansatz in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) geeignet: - Grundkosten: Betriebliche, nicht außerordentliche und nicht periodenfremde Aufwendungen können mit identischem Wertansatz in die KLR übernommen werden (z. B. Rohstoffaufwendungen). - Anderskosten: Bestimmte Aufwendungen aus der GuV werden entsprechend den Zielsetzungen der KLR mit modifizierten Wertansätzen als Kosten angesetzt (z. B. kalkulatorische Abschreibungen im Vergleich zu bilanziellen Abschreibungen). - Zusatzkosten: In der KLR können zudem zusätzliche Beträge berücksichtigt werden, denen keine Aufwendungen in der GuV gegenüberstehen (z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Miete). - Nicht-Kosten: Neutrale Aufwendungen werden als betriebsfremde, periodenfremde oder außerordentliche Aufwendungen nicht in die KLR aufgenommen (z. B. Verluste aus Wertpapierverkäufen, Steuernachzahlungen für Vorjahre).
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