Aufgabe Vorschlag A - 1 - Arzneimittelversorgung · Abitur Hessen Gesundheitsökonomie GK 2022

Thema: Arzneimittelversorgung · Aus der Prüfung GK (2022)

Aufgabenstellung

Die Gesundheitssysteme der Schweiz und Deutschlands im Vergleich / Vergütung von Krankenhäusern

1 Wie aus einer Umfrage des Commonwealth Fund hervorgeht, sind die Schweizerinnen und Schweizer mit ihrem Gesundheitssystem zufrieden.

1.1

Beschreiben Sie mögliche Gründe für das Ansteigen der Arzneimittelausgaben in Deutschland. [12 BE]

1.3

Auch in Deutschland hat man eine Reihe von Reformen umgesetzt, die dazu dienen sollen, die Arzneimittelausgaben zu senken. Hierzu gehört unter anderem das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG).

Stellen Sie die Regelungen des AMNOG bei der Nutzenbewertung und Preisfestsetzung von Arzneimitteln dar und beurteilen Sie dessen Eignung, Kostensteigerungen im Arzneimittelbereich entgegenzuwirken. [18 BE]

1.4

Im deutschen Gesundheitssystem soll insbesondere das Solidarprinzip für Gerechtigkeit sorgen.

Erklären Sie das Solidarprinzip im Allgemeinen und untersuchen Sie, inwiefern es für gesetzlich Versicherte im Arzneimittelbereich Anwendung findet. [6 BE]

Aufgabenstellung: Aufgabe Vorschlag A - 1 - Arzneimittelversorgung · Abitur Hessen Gesundheitsökonomie GK 2022

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

1.1 Beschreiben Sie mögliche Gründe für das Ansteigen der Arzneimittelausgaben in Deutschland.

Lösung: Mögliche Gründe sind u. a.: - Demografischer Wandel (mehr ältere Patientinnen/Patienten, Zunahme von Multimorbidität und Polypharmazie). - Zunahme von Zivilisationskrankheiten (ungesunder Lebensstil, Bewegungsmangel). - Bessere Erkennung von Krankheiten und Entdeckung neuer Krankheiten. - Gestiegenes Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung. - Präferenz für schnelle medikamentöse Behandlung gegenüber Verhaltensänderung. - Keine Verpflichtung für Ärztinnen und Ärzte, stets Generika oder die günstigste Variante zu verordnen. - Hohe Forschungs- und Entwicklungskosten für patentgeschützte Innovationen bei freier Preisbildung. - Trend zu hochpreisiger Biotechnologie und individualisierter Medizin. - Ausnutzung von Wirtschaftlichkeits- bzw. Regressgrenzen bei der Verordnung. - Steigende Inflationsrate und höhere Beschaffungskosten.

1.3 Stellen Sie die Regelungen des AMNOG bei der Nutzenbewertung und Preisfestsetzung von Arzneimitteln dar und beurteilen Sie dessen Eignung, Kostensteigerungen im Arzneimittelbereich entgegenzuwirken.

Lösung: Darstellung der Regelungen: - Nach Markteinführung reicht der Hersteller ein Nutzendossier beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein. - Der G-BA (häufig unter Beauftragung des IQWiG) bewertet das Gutachten und beschließt, ob ein Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie vorliegt. - Bei fehlendem Zusatznutzen wird das Medikament einer Festbetragsgruppe zugeordnet. - Bei anerkanntem Zusatznutzen verhandeln Hersteller und GKV-Spitzenverband einen Erstattungsbetrag/Rabatt. Dieser gilt ab dem 13. Monat nach Markteinführung (im ersten Jahr galt der vom Hersteller frei festgelegte Preis). - Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine Schiedsstelle (rückwirkend ab Monat 13). Bei Ablehnung kann eine Kosten-Nutzen-Bewertung erfolgen. Beurteilung der Eignung: - *Positiv / Eignung:* Begrenzung der freien Preisbildung auf 12 Monate; Scheininnovationen (Analogpräparate) erhalten keinen überhöhten Preis mehr; Transparenz über therapeutischen Mehrwert vermeidet Fehlverordnungen. - *Kritik / Grenzen:* Keine direkte Preisregulierung im ersten Jahr; Bestandsmarkt (der Großteil der Ausgaben) unterliegt nicht der frühen Nutzenbewertung; Innovationspreise mit Zusatznutzen bleiben weiterhin hoch.

1.4 Erklären Sie das Solidarprinzip im Allgemeinen und untersuchen Sie, inwiefern es für gesetzlich Versicherte im Arzneimittelbereich Anwendung findet.

Lösung: Erklärung des Solidarprinzips: - Beiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (prozentual vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze), nicht nach dem individuellen Krankheitsrisiko. - Leistungen werden unabhängig von der Beitragshöhe nach dem gesundheitlichen Bedarf erbracht (Katalog der GKV). Untersuchung im Arzneimittelbereich: - *Anwendung:* Gleicher Anspruch auf notwendige Medikamente für alle Versicherten unabhängig von den Beiträgen; Befreiung von Zuzahlungen für Kinder unter 18 Jahren (Familienausgleich: Kinderlose zahlen für Versicherte mit Kindern mit). - *Einschränkung:* Zuzahlungen von Versicherten (10 % des Abgabepreises, mind. 5 €, max. 10 €) sind zunächst einkommensunabhängig und belasten geringere Einkommen relativ stärker, bis die Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei chronisch Kranken) greift.

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