Aufgabe Vorschlag D - Aufgabe 3: NS-Machtergreifung 1933/… · Abitur Hessen Geschichte LK 2022
Thema: Scheitern der Weimarer Republik und Errichtung der NS-Diktatur 1930-1934 · Aus der Prüfung LK (2022)
Aufgabenstellung
Material 1
Daten zum Sozialistengesetz – Jahreschronik 1878
11.5.
Der Handwerksgeselle Max Hödel (1857–1878) verübt in Berlin ein Revolverattentat auf Kaiser Wilhelm I. Der 81jährige Monarch bleibt unverletzt.
23.–25.5.
Ein Gesetzentwurf von Reichskanzler Bismarck zur Unterdrückung der Sozialdemokratie, deren Einfluss angeblich hinter dieser Tat stehe, wird vom Reichstag diskutiert und mehrheitlich abgelehnt.
2.6.
Bei einem erneuten Attentatsversuch wird Kaiser Wilhelm I. an Kopf und Armen verletzt. Der Attentäter, ein offenbar geistig verwirrter Akademiker namens Dr. Karl Eduard Nobiling (1848–1878), begeht Selbstmord.
11.6.
Reichskanzler Otto von Bismarck lässt unter dem Eindruck des Attentats den Reichstag auflösen.
30.7.
Bei den vorgezogenen Wahlen zum Reichstag verlieren die Nationalliberalen, die mehrheitlich gegen den ersten Entwurf eines Sozialistengesetzes gestimmt hatten.
19.10.
Bismarcks zweiter Gesetzentwurf wird, nun auch mit den Stimmen der Nationalliberalen, verabschiedet.
21.10.
Das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, kurz Sozialistengesetz genannt, tritt in Kraft.
Zitiert nach: https://www.dhm.de/lemo/jahreschronik/1878; https://www.dhm.de/lemo/kapitel/kaiserreich/innenpolitik/sozialistengesetz.html (abgerufen am 17.07.2021).
Material 2
Auszug aus dem „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ vom 21. Oktober 1878
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages, was folgt:
§. 1.
Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten.
Dasselbe gilt von Vereinen, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten. […]
§. 9.
Versammlungen, in denen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulösen. […]
§. 11.
Druckschriften, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdende Weise zu Tage treten, sind zu verbieten. […]
Deutsches Reichsgesetzblatt 1878, Nr. 34, S. 351–358, URL: https://de.wikisource.org/wiki/Gesetz_gegen_die_gemeingefährlichen_Bestrebungen_der_Sozialdemokratie_(Sozialistengesetz)#%C2%A7._1 (abgerufen am 17.07.2021).
Material 3
a) Begründung des von Bismarck dem Reichstag vorgelegten ersten Entwurfes zum Sozialistengesetz (Mai 1878)
Die Ausbreitung der Sozialdemokratie hat in Deutschland im Laufe der letzten Jahre immer größere Dimensionen angenommen. Die sozialdemokratischen Lehren und Tendenzen sind in Kreise gedrungen, welche denselben früher unzugänglich waren. Die sozialdemokratische Agitation, planmäßig […] betrieben, übt mehr und mehr ihren verderblichen, die Gemüter verwirrenden Einfluß auf die Massen der Bevölkerung aus. Um den Umsturz der bestehenden Verhältnisse und die Bildung des sozialistischen Staates herbeizuführen, ist die Sozialdemokratie unablässig bemüht, Unzufriedenheit in den besitzlosen Klassen zu verbreiten, dieselben gegen die besitzenden Klassen aufzureizen, die überlieferten sittlichen und religiösen Anschauungen, die Vaterlandsliebe, die Pietät und die Achtung vor dem Gesetze, überhaupt alle diejenigen Grundlagen zu untergraben, auf welchen der Staat und die Sicherheit der Gesellschaft beruhen.
Richard Lipinski (Hg.): Dokumente zum Sozialistengesetz, Berlin 1928, S. 24 f.
b) Begründung des von Bismarck dem Bundesrat vorgelegten ersten Entwurfes zum Sozialistengesetz (Mai 1878)
In der Presse und in dem Vereinswesen liegt der Schwerpunkt der sozialdemokratischen Agitation. Die Zahl der zum Teil stark verbreiteten Zeitungen und Zeitschriften der Sozialdemokraten in Deutschland beläuft sich zurzeit auf mehr als sechzig, darunter als die hervorragendste das in Leipzig unter dem Namen „Vorwärts“ erscheinende Zentralorgan der deutschen Sozialdemokratie.
Richard Lipinski (Hg.): Dokumente zum Sozialistengesetz, Berlin 1928, S. 25.
c) Eingabe Bismarcks an den Präsidenten des Reichskanzleramtes Hofmann (19. Mai 1878)
Nicht das Hödelsche Attentat hat das Bedürfnis der Vorlage geschaffen […]. Ein Bedürfnis zur Bekämpfung derselben hat in den Augen der Regierung jederzeit bestanden. Das Hödelsche Attentat kann nur als ein neuer Beleg für die Richtigkeit jener Auffassung dienen; es hat dieselbe nur bestärkt, nicht hervorgerufen, und bietet Anlaß zur Erneuerung des früheren Versuchs, ohne ihn an sich zu begründen.
Richard Lipinski (Hg.): Dokumente zum Sozialistengesetz, Berlin 1928, S. 27.
d) Der preußische Innenminister Graf Eulenburg im Reichstag 23. Mai 1878
Es ist niemandem, am wenigsten mir oder einem Vertreter der Bundesregierungen 1 eingefallen, zu behaupten, daß diese Tat 2 speziell veranlaßt oder hervorgerufen worden ist auf Anstiften der Sozialdemokraten. Nein, dahin geht die Behauptung nicht. Die Behauptung geht aber dahin, daß die Lehren der Sozialdemokratie die Gemüter in der Art verwirren, daß sie sehr leicht dergleichen Ruchlosigkeiten erzeugen können; und in diesem Zusammenhang allein muß man die Sozialdemokratie und deren Lehren für dergleichen traurige und erschreckende Erscheinungen verantwortlich machen.
1 Bundesregierungen, hier: die Regierungen der deutschen Bundesstaaten
2 diese Tat: Gemeint ist das Attentat Hödels.
Richard Lipinski (Hg.): Dokumente zum Sozialistengesetz, Berlin 1928, S. 29.
e) Dr. Nobiling bei seiner Vernehmung am 2. Juni 1878
Was mich dazu veranlaßt hat, weiß ich selbst nicht, einen Grund, Seine Majestät zu hassen, hatte ich nicht.
Ich hatte die Absicht, den Kaiser zu töten und deshalb die beiden Läufe des Gewehres, die ich schon früher, ich glaube vorgestern, mit Schrot geladen, auf S[eine] Majestät abgeschossen. Ich hatte Schrot gewählt, weil ich glaubte, so würde ich besser treffen. Ich hatte schon seit acht Tagen den Entschluß gefaßt, das Oberhaupt des Staates um das Leben zu bringen. Ich habe diese Absicht vor einigen Tagen in einer Kneipe mehreren Bekannten vorgetragen, die dieselbe billigten. Wo diese Kneipe liegt und wer diese Bekannten sind, das kann ich nicht sagen. Schonen will ich meine Bekannten nicht, aber ich kann es nun einmal nicht sagen.
Für Politik interessiere ich mich, ich besuchte seit Weihnachten sozialdemokratische Versammlungen […]. Ich habe auch einmal selbst gesprochen, als über Schutzzoll und Freihandel verhandelt wurde. Die Bekannten, denen ich meine Absicht, den Kaiser zu erschießen, vorgetragen, sind nicht solche, welche ich in den Versammlungen kennen gelernt. Ich schoß auf den Kaiser, weil ich es für das Staatswohl für das Beste hielt, wenn das Staatsoberhaupt weggeschafft würde.
Die Grundzüge der [Sozial-]Demokraten gefielen mir, darum besuchte ich ihre Versammlungen.
Richard Lipinski (Hg.): Dokumente zum Sozialistengesetz, Berlin 1928, S. 30 f.
f) Aus dem Gutachten der Mediziner Johl und Helbing vom 18. Juli 1878
Wenngleich nun Nobiling im allgemeinen verständige Antworten gibt, so muß doch die absolute Gleichgültigkeit und Gemütsleere, die ihn nicht verläßt, Zweifel daran erregen, ob er imstande ist, ein richtiges Verständnis von Frage und Antwort zu haben. Will man selbst annehmen, daß Nobiling von jeher ein eminenter Egoist gewesen, so läßt sich doch nicht statuieren 3, daß im normalen Geisteszustand eine so absolute Stumpfheit, ja gerade Leere an moralischen Empfindungen möglich – Vaterland, Fürst, Familie, Religion, Achtung und Ehre, nichts von allem findet einen Anklang in seinem Innern –, die einzige Regung, die an ihm wahrnehmbar, ist ein dann und wann hervortretender Zug von kindischer Eitelkeit. Seine Gesichtszüge haben etwas Idiotenhaftes […], das früher als höhnisch bezeichnete, auch jetzt noch ziemlich stereotype Lächeln hat den Charakter des Stumpfen, Tierischen.
3 statuieren: feststellen, bestimmen
Paul Kampffmeyer: Unter dem Sozialistengesetz, Berlin 1928, S. 38 f.
g) Staatsanwalt Tessendorff am 18. Juli 1878
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, daß der Angeschuldigte – ein seine Fähigkeiten überschätzender, eitler und ruhmsüchtiger Mensch –, nachdem die wiederholte Zurückweisung seines Gesuchs um Anstellung und die Erschöpfung seiner Subsistenzmittel 4 die Gedanken der Tat und des Selbstmordes in ihm zum Entschluß gebracht haben mögen, aus den Kreisen seiner Partei heraus hierin bestärkt und zum Entschluß getrieben worden ist.
4 Subsistenzmittel: Mittel zur Existenzsicherung, z. B. Lebensmittel
Richard Lipinski (Hg.): Dokumente zum Sozialistengesetz, Berlin 1928, S. 33.
h) Bismarck im Deutschen Reichstag am 19. September 1878
[V]on diesem Augenblick an 5 habe ich in den socialdemokratischen Elementen einen Feind erkannt, gegen den der Staat, die Gesellschaft sich im Stande der Nothwehr befindet. Die Versuche, die ich dagegen gemacht habe bei verschiedenen Acten der Gesetzgebung […], sind ja bekannt und in der Erinnerung des Reichstags; Sie wissen ja, ich bin damit nicht durchgekommen, ich habe sogar viele Vorwürfe darüber hören müssen, aber es hat von dem Augenblick an Versuchen, dem Socialismus entgegen zu treten, nicht gefehlt. […]
Ihr seid gewarnt. Wovor denn gewarnt? Doch vor nichts Anderem, als vor dem nihilistischen 6 Messer und vor der Nobilingschen Schrotflinte. Ja, meine Herren, wenn wir in einer solchen Weise unter der Tyrannei einer Gesellschaft von Banditen existieren sollen, dann verliert jede Existenz ihren Werth, (Bravo! rechts.)
und ich hoffe, daß der Reichstag den Regierungen, dem Kaiser, der den Schutz für seine Person, für seine preußischen Unterthanen und seine deutschen Landsleute verlangt, – daß wir ihm zur Seite stehen werden! Daß bei der Gelegenheit vielleicht einige Opfer des Meuchelmordes unter uns noch fallen werden, das ist ja sehr wohl möglich, aber Jeder, dem das geschehen könnte, mag eingedenk sein, daß er zum Nutzen, zum großen Nutzen seines Vaterlandes auf dem Schlachtfeld der Ehre bleibt!
(Lebhaftes Bravo! Rechts.)
5 Bismarck bezieht sich hier auf eine positive Äußerung des Sozialdemokraten Bebel zum Aufstand revolutionär-linker Kräfte in Paris 1871.
6 nihilistisch, hier: lebensverachtend; Ideale, Werte, Normen bedingungslos ablehnend
Horst Kohl (Hg.): Die Reden des Fürsten Bismarck, 7. Bd., Stuttgart 1893, S. 267 ff.
Hinweise
In den folgenden Jahren nach 1878 wurden über tausend Druckschriften und über dreihundert Organisationen (Vereine, Gewerkschaften) verboten. Tausende Menschen wurden verhaftet oder emigrierten.
Die Reichstagsfraktion der Sozialdemokraten blieb bestehen und Sozialdemokraten konnten auch in den folgenden Jahren in den Reichstag gewählt werden.
Die Rechtschreibung entspricht den jeweiligen Textvorlagen.
3 Die „Zeitschrift für Sozialismus“ behauptet bereits 1935:
„Als 1878 Hödel und Nobiling auf den deutschen Kaiser schossen, war das für Bismarck die gleiche Gelegenheit, wie sie 1933 der Reichstagsbrand Hitler und seiner Bande bot.“
Überprüfen Sie, ausgehend vom vorliegenden Zitat, mögliche Parallelen zwischen dem Sozialistengesetz und dem Umgang der Nationalsozialisten mit der politischen Opposition 1933/34.
(30 BE)

Lösung
Nach den offiziellen Korrekturhinweisen
Überprüfen Sie, ausgehend vom vorliegenden Zitat, mögliche Parallelen zwischen dem Sozialistengesetz und dem Umgang der Nationalsozialisten mit der politischen Opposition 1933/34.
Lösung: Erwartet wird eine differenzierte Überprüfung und Beurteilung, die sowohl Parallelen (Vorwandfunktion eines Attentats/Brandes, Schuldzuweisung an die Linke, staatliche Repression) als auch gravierende Unterschiede (Rechtsstaatlichkeit und parlamentarische Debatte im Kaiserreich vs. terroristische Ausschaltung, Grundrechteabbau und totalitäre Diktatur im NS-Regime) herausarbeitet und zu einem begründeten Fazit gelangt.
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