BAföG und Studienfinanzierung
Wie viel BAföG du bekommen kannst (bis 992 € im Monat), wie das Einkommen deiner Eltern zählt, was du zurückzahlst, und was es sonst gibt: Stipendien, Kindergeld, Krankenversicherung, Nebenjob. Mit grobem Rechner.
Wie viel BAföG bekomme ich höchstens?
992 € im Monat, wenn du nicht bei den Eltern wohnst und dich selbst versicherst: Grundbedarf 475 € + Wohnen außerhalb des Elternhauses 380 € + Krankenversicherungszuschlag 102 € + Pflegeversicherungszuschlag 35 €. Gilt seit WiSe 2024/25 (neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024), unverändert im WiSe 2026/27.
Wie viel BAföG gibt es, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
671 € im Monat.
Wie viel dürfen meine Eltern verdienen?
Vom Monatseinkommen der Eltern (nach Steuern und Sozialpauschale) bleiben 2.540 € frei, wenn sie verheiratet sind, plus Freibeträge für Geschwister. Vom Rest wird nur ein Teil angerechnet (50 %, für jedes Kind 5 % weniger). Der Rechner unten zeigt, wie das ungefähr ausgeht.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Im Studium kommt die Hälfte des BAföG als Geschenk (Zuschuss), die andere Hälfte als Darlehen ohne Zinsen. Zurückzahlen musst du höchstens 10.010 Euro, egal wie lange du BAföG bekommen hast. Die erste Rate ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig, mindestens 130 Euro im Monat. Wer 77 Monatsraten gezahlt hat, dem wird der Rest erlassen. Wer wenig verdient, kann eine Freistellung beantragen. Den Kinderbetreuungszuschlag musst du nie zurückzahlen. Ausnahme: Hilfe zum Studienabschluss (§ 15 Abs. 5) gibt es nur als Volldarlehen; dafür beginnt die Rückzahlung schon nach drei Jahren.
Gibt es eine Altersgrenze?
BAföG gibt es nur, wenn du bei Beginn des Studienabschnitts noch nicht 45 bist. Es gibt Ausnahmen, z. B. für den Zweiten Bildungsweg, für einen Master direkt nach dem Bachelor oder wenn Kindererziehung den Start verzögert hat.
Wie und wann beantrage ich BAföG?
Den Antrag stellst du online über BAföG Digital (Web oder App, Anmeldung mit BundID) oder auf Papier beim Amt für Ausbildungsförderung, meist das Studierendenwerk deiner Hochschule. Geld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, auch wenn das Studium früher begann. Also früh beantragen, am besten schon vor Semesterbeginn. Für das Elterneinkommen zählt der Steuerbescheid aus dem vorletzten Kalenderjahr.
Deutschlandstipendium: was ist das?
300 Euro im Monat, die du nicht zurückzahlen musst. Die Hälfte zahlt ein privater Förderer (Firma, Stiftung, Alumni), die andere Hälfte der Bund. Es hängt nicht vom Einkommen der Eltern ab und geht zusätzlich zum BAföG. Vergeben wird es von der Hochschule selbst: Ihre Auswahlkommission entscheidet nach Noten, aber auch nach Engagement und Hürden im Lebenslauf. Bewerben kannst du dich bei deiner Hochschule, wenn sie mitmacht, auch schon als Studienanfängerin. Gefördert wird mindestens zwei Semester, höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit; die Hochschule prüft jedes Jahr neu. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Begabtenförderungswerke: was ist das?
13 Stiftungen mit verschiedenen Richtungen (religiös, politisch, gewerkschafts- oder wirtschaftsnah, dazu die Studienstiftung) vergeben Stipendien mit Geld vom Bund. Du bewirbst dich direkt bei einem Werk; das Ministerium entscheidet nicht mit. Neben Geld gibt es Seminare, Akademien und ein Netzwerk. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Wer ein solches Stipendium bekommt, erhält daneben kein BAföG (§ 2 Abs. 6 Nr. 2 BAföG).
Bedarfssätze
| Betrag | Norm | |
|---|---|---|
| Grundbedarf (Studium an Hochschule, Akademie, Höherer Fachschule) | 475 € | § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG |
| Wohnen bei den Eltern | 59 € | § 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG |
| Wohnen außerhalb des Elternhauses | 380 € | § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG |
| Zuschlag Krankenversicherung (selbst gesetzlich versichert, Studierendentarif) | 102 € | § 13a Abs. 1 Satz 1 BAföG |
| Zuschlag Pflegeversicherung | 35 € | § 13a Abs. 1 Satz 2 BAföG |
| Kinderbetreuungszuschlag je eigenes Kind unter 14 im Haushalt | 160 € | § 14b Abs. 1 BAföG |
Freibeträge
| Betrag | Norm | |
|---|---|---|
| Eltern, verheiratet und zusammenlebend (zusammen) | 2.540 € | § 25 Abs. 1 Nr. 1 BAföG |
| jeder Elternteil in sonstigen Fällen (z. B. getrennt, alleinstehend) | 1.690 € | § 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG |
| Ehegatte des Elternteils, der nicht Elternteil der Studentin ist | 850 € | § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG |
| je Kind der Eltern (bzw. weitere Unterhaltsberechtigte), das nicht selbst in förderfähiger Ausbildung ist | 770 € | § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG |
| eigenes Einkommen der Studentin | 389 € | § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG i. V. m. Bek. v. 18.11.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 279) |
| eigenes Vermögen (unter 30 Jahren) | 15.000 € | § 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG |
Weitere Hilfen
- Kindergeld (259,00 €): Deine Eltern bekommen für dich weiter Kindergeld, solange du im Studium oder in einer Ausbildung bist, längstens bis zum 25. Geburtstag. Auch eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten (z. B. zwischen Abi und Studium) zählt mit. Im Erststudium darfst du nebenbei unbegrenzt jobben. Nach einem ersten Abschluss (z. B. Bachelor oder Ausbildung) gilt: höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, ein Minijob oder ein Ausbildungsverhältnis, sonst fällt das Kindergeld weg. Ausgezahlt wird es an die Eltern, beantragt bei der Familienkasse. (Quelle)
- Krankenversicherung im Studium (gesetzlich, Studierendentarif) (87,38 €): Bis zum 25. Geburtstag bist du meist kostenlos bei deinen Eltern familienversichert, wenn sie gesetzlich versichert sind und du nicht mehr als 565 € im Monat (mit Minijob: 603 €) verdienst. Danach oder wenn das nicht passt, zahlst du den Studierendentarif: 87,38 € plus den Zusatzbeitrag deiner Kasse (beim Durchschnittssatz von 2,9 % rechnerisch rund 24,80 €) und 30,78 € Pflegeversicherung (kinderlos ab 23: 35,91 €). Den Studierendentarif gibt es höchstens bis zum 30. Geburtstag (danach nur mit besonderen Gründen), sonst wird es als freiwillige Versicherung teurer. Mit BAföG bekommst du dafür 102 € + 35 € Zuschlag. (Quelle)
- Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) (603,00 €): Bis 603 € im Monat ist ein Job ein Minijob. Du zahlst dann nur einen kleinen Rentenbeitrag (3,6 %), von dem du dich befreien lassen kannst; Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung kosten dich nichts. Beim BAföG passt ein Minijob bis 603 € genau in den Freibetrag. Die Grenze hängt am Mindestlohn: 2026 sind das 13,90 € pro Stunde. (Quelle)
- Werkstudenten-Regel (20 Stunden): Verdienst du mehr als 603 € im Monat, bleibst du trotzdem frei von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, solange das Studium im Vordergrund steht. Das nimmt man an, wenn du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest; wie viel du verdienst, spielt dann keine Rolle. Rentenbeitrag zahlst du aber (9,3 % von dir, 9,3 % vom Arbeitgeber). Mehr als 20 Stunden gehen nur in den Semesterferien oder befristet auf höchstens 26 Wochen im Jahr, wenn die Extra-Stunden abends, nachts oder am Wochenende liegen. Arbeitest du dauerhaft mehr, bist du normal sozialversicherungspflichtig. (Quelle)
- Studienstarthilfe (1.000,00 €): Einmal 1.000 € als Geschenk zum Studienstart für alle unter 25, die sich zum ersten Mal an einer Hochschule einschreiben und im Monat vor dem Start Sozialleistungen bekommen (z. B. Grundsicherung/Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen). Gedacht für Laptop, Bücher oder Mietkaution. Antrag nur online über BAföG Digital, bis zum Ende des Monats nach Studienbeginn (WiSe-Start 1. Oktober: bis 30. November). Sie gibt es unabhängig vom BAföG und sie wird nicht darauf angerechnet. Nur für ein Vollzeitstudium. (Quelle)
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