Abitur Thüringen Deutsch 2023 · LK · Auftreten und Auswirkungen von Hasssprache

Aufgabe Deutsch aus dem IQB-Pool 2023, LK · Auftreten und Auswirkungen von Hasssprache: 2 Teilaufgaben mit Lösungen. Themen: Analyse pragmatischer Texte.

Themen der Aufgabe: Analyse pragmatischer Texte · Erörterung pragmatischer Texte

Aufgabe 1 - Analyse pragmatischer Texte

Material

Paul Sailer-Wlasits: Die Metastasen 1 des Hasses (2019)

Die Versprachlichung von Hass ist kein neues Phänomen. Wie epidemisch sich Hassreden

verbreiten, hingegen schon. Was läge daher näher, als einen Prozentsatz jener staatlichen

Mittel, die weltweit für den digitalen Wandel bereitstehen, in die Humanisierung des digitalen

sprachlichen Miteinanders zu investieren?

5 Anstatt die Hasssprache aber systematisch und global zurückzudrängen, werden mit

unzulänglichen Ressourcen nationale und regionale Scharmützel ausgefochten. Diffuse

Plattformregeln samt überforderten Moderatorinnen sperren auf Social-Media-Plattformen

Satire-Accounts, während Menschenfeinde weitersenden dürfen. Politikerinnen werden aufs

Übelste beleidigt – und Gerichte bewerten das als legitime Meinungsäußerung. Und hat das

10 Netzwerkdurchsetzungsgesetz² in Deutschland eigentlich irgendetwas Substanzielles

durchgesetzt?

Hassreden waren und sind sprachliche Schatten der menschlichen Kulturgeschichte. Erst

vor wenigen Jahrzehnten, als der Zivilisationsprozess bereits weit fortgeschritten schien,

geriet die Sprache in den monströsen Würgegriff von Totalitarismen. Der schrecklichsten

15 aller Menschheitskatastrophen ging eine Deformation der Sprache zu hassverzerrtem,

rassistischem Wortgut voran.

Die verrohte Diktion der NS-Diktatur zerschlug die Sprache des Deutschen Idealismus³.

Verbale Umcodierungen und Hasssprache durchsetzten den Alltag. Auf derartiger

sprachlicher Kontamination, auf solchen toxischen Resten von ethnisch und religiös

20 herabwürdigendem Vokabular gründet die Hassrede unserer Tage. Die Sprache des Hasses

bewirkt einen Zusammenbruch der Symmetrie bestehender Verhältnisse der Anerkennung.

Sprachliche Grenzen werden bedenkenlos übertreten, inhumane Sprachentgleisungen

destabilisieren den Diskurs, es triumphiert der rhetorische Effekt.

Und: Hasssprache metastasiert und richtet sich – etwa aus rechtsextremer Sicht – nicht nur

25 gegen jene Menschen, die angeblich das Abendland und die je eigene monokulturell

definierte Nation von außen bedrohen, sondern auch gegen jene, die sich als „Verräter am

Volk“ für die Schutzsuchenden engagieren. Hassreden sind bei Weitem nicht der einzige

Grund für die Ereignisse in Chemnitz⁴, in Halle⁵ oder den Tod von Walter Lübcke⁶. Doch es

wäre ebenso naiv zu behaupten, ein von zahllosen sprachlichen Übertretungen geprägter

30 Alltag hätte keine vorbereitende Wirkung für Handlungen, in denen die Tat das Wort

überschreitet.

Dort, wo Sprachhandlungen beginnen, zur Verletzungsgefahr durch Sprache zu werden,

brechen Konkurrenzverhältnisse auf zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und

dem Gebot des Schutzes der Menschenwürde. Ethik und Moral gründen auf der

35 Anerkennung zwischenmenschlicher Grenzen. Das gegenwärtige Problem: Wie verständigt

man sich noch über die Grenzen, wenn selbst die US-Administration⁷ Social Media als

Massenverbreitungswaffe nutzt? Und wer soll dann noch über die Einhaltung der Grenze

wachen?

Anstatt das First Amendment⁸ einem sanften juristischen Facelifting zu unterziehen, sind die

40 USA und der größte Teil ihrer Staatsbürger stolz auf ihren in die Jahre gekommenen

Verfassungszusatz aus 1791, in welchem die freie Rede vor Einschränkungen geschützt

wird. Von einigen Ausnahmen, wie etwa der direkten sprachlichen Bedrohung anderer

abgesehen, besitzt Free Speech in den USA eine nahezu unumschränkte Sonderstellung.

Eine aus der Perspektive des europäischen Kultur- und Geschichtsverständnisses kaum

45 verdauliche Attitüde.

Unter diesen Voraussetzungen werden sprachliche Sonderdeformationen möglich, sogar

offene politische Lügen können jederzeit unter dem Deckmantel der freien Rede zu

„Diskussionsbeiträgen“ und „Meinungen“ emporgehoben werden. Jedwede Extremposition

kann als „demokratische Partizipation“ bedenkenlos in den Diskurs infiltriert werden – und

50 längst gibt es auch in Europa populistische Kräfte, die vorgeschobene Bedenken, hinter die

USA freiheitlich zurückzufallen, nutzen, um Unsagbares sag- und sendbar zu machen.

Dabei ist auch zu beobachten, wie schleichend das Gift des Verbalradikalismus wirkt: Bereits

bevor die Sprache rhetorisch umschlägt und in veränderter Wort- und Satzsemantik sichtbar

wird, also in offen rassistischer, herabwürdigender oder gewaltlegitimierender Sprache,

55 existiert bereits die Intention eines sprachlichen Missbrauchs. Überall dort, wo Sprache den

Modus des Allgemeinen verlässt und in einen „Modus der Anrede“ (Judith Butler⁹) wechselt,

kann Hasssprache entstehen. Sobald der Sprechende beginnt, sein Gegenüber zu

bestimmen und auf bestimmte Identitäten festzulegen, übertritt er eine bedeutsame Grenze.

Letztlich fehlt nur noch die explizite Herabwürdigung und das Definieren des Anderen als

60 Gefahr für das je Eigene, damit definitiv Verletzungsgefahr besteht – sei es durch Sprache

(zunächst) und physisch (in der Folge).

Der Übergang vom Wort zur Tat bleibt jedoch ein qualitativer Sprung. Dieser ist nicht aus

einer einzigen Ursache herleitbar, sondern entspricht Vorgängen von sich gegenseitig

verstärkenden Sprechakten, kumulativen Wirkungen von Sprachhandlungen, aus

65 semantischen Auf- und Überladungen und aus daraus ableitbaren Handlungsanweisungen.

Der latente Hass wird durch die Sprache aufgeweckt, er wird manifest und immer weiter

gesteigert bis zu seiner Entladung, denn eines kann die Hasssprache ja eben nicht: sich

selbst mäßigen und disziplinieren.

Langfristig ist die Investition in politische Bildung die wirksamste und günstigste

70 Präventivmaßnahme gegen Hassrede – allerdings jene Form der geistigen Festigung, die

von humanistischen Werten durchdrungen ist und weder der verbalen Ausgrenzung noch der

Perfidie rhetorischer Entgrenzung dient.

Mittelfristig wären behutsame gesetzliche Regelungen und deren Kontrolle wünschenswert.

Aber Vorsicht: Das Risiko der Beschädigung von Meinungsfreiheit ist beträchtlich, wenn

75 staatliche Organe darüber entscheiden, ob Hasssprache vorliegt, oder auch, ob (etwa von

einer Social-Media-Plattform) systematisch Hass und Lügen verbreitet werden. Entscheiden

Rechtsprechende dann basierend auf ihrer subjektiven Lesetradition und Bildung oder etwa

auf der Grundlage von Checklisten darüber, was Hassrede ist? Und was davon wäre uns

künftig lieber? Überhaupt: Können einzelne Richter darüber entscheiden, wie verletzend

80 verbale Aggression auf eine konkrete Person (mit ihrer individuellen Vorgeschichte) in einer

bestimmten Situation gewirkt hat? Oder bedarf es dafür mindestens einer Hass-Jury samt

Sachverständigen?

Kurzfristig wäre die Vorbildfunktion von Politikern, Medien und all jenen Menschen von

eminenter Bedeutung, die als gesellschaftliche Multiplikatoren wirken. Vorbildwirkung ist im

85 Unterschied zu staatlicher Repression kostenlos. Nicht erst die nächste Legislaturperiode,

sondern bereits die nächste Parlamentsrede und der nächste Wahlkampf bieten Gelegenheit

zu verbaler Deeskalation im Sinne politischer Sprachkultur. Gleichzeitig weist dieser

Vorschlag auch schon auf eine Schwäche der Herangehensweise: Es macht Hassrede ja

gerade so attraktiv für bestimmte Charaktere, dass sie – anders als zurückgenommene

90 Sprache – Aufmerksamkeit erzeugt. Die kultivierte Gegenrede ist stets argumentierend,

begründend und erklärend, daher ist und bleibt sie rhetorisch-wirkungspsychologisch im

Nachteil gegenüber der kurzen, scharfen, schneidenden Hassrede.

Gerade weil Hasssprache aufgrund vielfältigster Ursachen entsteht, greifen eindimensionale

Lösungsansätze – wie bei allen komplexen Problemen – zu kurz. Weder die

95 Strafrechtsverschärfung allein noch einzelne Präventivmaßnahmen werden das

vielgestaltige Phänomen unter Kontrolle bringen. Nur das Zusammenwirken von lang-, mittel-

und kurzfristigen Maßnahmen kann, wie ein komplementärer Therapieansatz, die Hassrede

in ihrer Gesamtheit erfassen, fixieren und allmählich auf ein sozial erträgliches Maß

eindämmen. Das klingt sperrig und wird anstrengend – denn die Hassrede wird sich mit

100 Verweis auf die (falsch verstandene) Freiheit gegen jede Maßnahme zu immunisieren

versuchen. Doch ohne alle erdenklichen Schritte und Manöver entfaltet sie schon bald ihr

ganzes zerstörerisches Potenzial.

1 Metastasen: Tumore, die sich bilden, indem sich Krebszellen vom ursprünglichen Tumor ablösen.

2 Netzwerkdurchsetzungsgesetz: seit 2017 gültiges Gesetz, das darauf abzielt, Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte (z. B. Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung) auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.

3 Deutscher Idealismus: Periode innerhalb der Problem- und Theoriengeschichte der klassischen Philosophie zwischen Kant und Hegel um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert.

4 Ereignisse in Chemnitz: gewalttätige, rechtsradikal orientierte Ausschreitungen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes im Sommer 2018.

5 Ereignis in Halle: rechtsextremistischer Anschlag auf die Synagoge in Halle am 09.10.2019.

6 Walter Lübcke: hessischer Regierungspräsident, der am 01.06.2019 durch einen Rechtsextremisten ermordet wurde.

7 Wenn selbst die US-Administration [...] nutzt: Anspielung auf die vom ehemaligen US-Präsidenten Donald John Trump (2017–2021) praktizierte extensive und zugleich aggressive Nutzung der sozialen Medien.

8 First Amendment: Erster Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Der 1791 verabschiedete Artikel verbietet dem Kongress, Gesetze zu verabschieden, die die Rede-, Religions-, Presse-, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken.

9 Judith Butler: US-amerikanische Philosophin, die den Zusammenhang von Sprache und Gewalt unter dem Titel „Hass spricht“ (1997) untersuchte.

Sailer-Wlasits, Paul (31.12.2019): Die Metastasen des Hasses. <https://www.zeit.de/kultur/2019-12/hate-speech-hass-social-media-sprache-ursachen/komplettansicht>. 02.03.2021

Paul Sailer-Wlasits (*1964) ist Autor, Sprachphilosoph und Politikwissenschaftler.

Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechen der Textquelle.

1. Aufgabe

1. Stellen Sie den Argumentationsgang des Textes „Die Metastasen des Hasses“ dar und erläutern Sie die Intention des Textes. ca. 40 %

Aufgabe 2 - Erörterung pragmatischer Texte

Material

Paul Sailer-Wlasits: Die Metastasen 1 des Hasses (2019)

Die Versprachlichung von Hass ist kein neues Phänomen. Wie epidemisch sich Hassreden

verbreiten, hingegen schon. Was läge daher näher, als einen Prozentsatz jener staatlichen

Mittel, die weltweit für den digitalen Wandel bereitstehen, in die Humanisierung des digitalen

sprachlichen Miteinanders zu investieren?

5 Anstatt die Hasssprache aber systematisch und global zurückzudrängen, werden mit

unzulänglichen Ressourcen nationale und regionale Scharmützel ausgefochten. Diffuse

Plattformregeln samt überforderten Moderatorinnen sperren auf Social-Media-Plattformen

Satire-Accounts, während Menschenfeinde weitersenden dürfen. Politikerinnen werden aufs

Übelste beleidigt – und Gerichte bewerten das als legitime Meinungsäußerung. Und hat das

10 Netzwerkdurchsetzungsgesetz² in Deutschland eigentlich irgendetwas Substanzielles

durchgesetzt?

Hassreden waren und sind sprachliche Schatten der menschlichen Kulturgeschichte. Erst

vor wenigen Jahrzehnten, als der Zivilisationsprozess bereits weit fortgeschritten schien,

geriet die Sprache in den monströsen Würgegriff von Totalitarismen. Der schrecklichsten

15 aller Menschheitskatastrophen ging eine Deformation der Sprache zu hassverzerrtem,

rassistischem Wortgut voran.

Die verrohte Diktion der NS-Diktatur zerschlug die Sprache des Deutschen Idealismus³.

Verbale Umcodierungen und Hasssprache durchsetzten den Alltag. Auf derartiger

sprachlicher Kontamination, auf solchen toxischen Resten von ethnisch und religiös

20 herabwürdigendem Vokabular gründet die Hassrede unserer Tage. Die Sprache des Hasses

bewirkt einen Zusammenbruch der Symmetrie bestehender Verhältnisse der Anerkennung.

Sprachliche Grenzen werden bedenkenlos übertreten, inhumane Sprachentgleisungen

destabilisieren den Diskurs, es triumphiert der rhetorische Effekt.

Und: Hasssprache metastasiert und richtet sich – etwa aus rechtsextremer Sicht – nicht nur

25 gegen jene Menschen, die angeblich das Abendland und die je eigene monokulturell

definierte Nation von außen bedrohen, sondern auch gegen jene, die sich als „Verräter am

Volk“ für die Schutzsuchenden engagieren. Hassreden sind bei Weitem nicht der einzige

Grund für die Ereignisse in Chemnitz⁴, in Halle⁵ oder den Tod von Walter Lübcke⁶. Doch es

wäre ebenso naiv zu behaupten, ein von zahllosen sprachlichen Übertretungen geprägter

30 Alltag hätte keine vorbereitende Wirkung für Handlungen, in denen die Tat das Wort

überschreitet.

Dort, wo Sprachhandlungen beginnen, zur Verletzungsgefahr durch Sprache zu werden,

brechen Konkurrenzverhältnisse auf zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und

dem Gebot des Schutzes der Menschenwürde. Ethik und Moral gründen auf der

35 Anerkennung zwischenmenschlicher Grenzen. Das gegenwärtige Problem: Wie verständigt

man sich noch über die Grenzen, wenn selbst die US-Administration⁷ Social Media als

Massenverbreitungswaffe nutzt? Und wer soll dann noch über die Einhaltung der Grenze

wachen?

Anstatt das First Amendment⁸ einem sanften juristischen Facelifting zu unterziehen, sind die

40 USA und der größte Teil ihrer Staatsbürger stolz auf ihren in die Jahre gekommenen

Verfassungszusatz aus 1791, in welchem die freie Rede vor Einschränkungen geschützt

wird. Von einigen Ausnahmen, wie etwa der direkten sprachlichen Bedrohung anderer

abgesehen, besitzt Free Speech in den USA eine nahezu unumschränkte Sonderstellung.

Eine aus der Perspektive des europäischen Kultur- und Geschichtsverständnisses kaum

45 verdauliche Attitüde.

Unter diesen Voraussetzungen werden sprachliche Sonderdeformationen möglich, sogar

offene politische Lügen können jederzeit unter dem Deckmantel der freien Rede zu

„Diskussionsbeiträgen“ und „Meinungen“ emporgehoben werden. Jedwede Extremposition

kann als „demokratische Partizipation“ bedenkenlos in den Diskurs infiltriert werden – und

50 längst gibt es auch in Europa populistische Kräfte, die vorgeschobene Bedenken, hinter die

USA freiheitlich zurückzufallen, nutzen, um Unsagbares sag- und sendbar zu machen.

Dabei ist auch zu beobachten, wie schleichend das Gift des Verbalradikalismus wirkt: Bereits

bevor die Sprache rhetorisch umschlägt und in veränderter Wort- und Satzsemantik sichtbar

wird, also in offen rassistischer, herabwürdigender oder gewaltlegitimierender Sprache,

55 existiert bereits die Intention eines sprachlichen Missbrauchs. Überall dort, wo Sprache den

Modus des Allgemeinen verlässt und in einen „Modus der Anrede“ (Judith Butler⁹) wechselt,

kann Hasssprache entstehen. Sobald der Sprechende beginnt, sein Gegenüber zu

bestimmen und auf bestimmte Identitäten festzulegen, übertritt er eine bedeutsame Grenze.

Letztlich fehlt nur noch die explizite Herabwürdigung und das Definieren des Anderen als

60 Gefahr für das je Eigene, damit definitiv Verletzungsgefahr besteht – sei es durch Sprache

(zunächst) und physisch (in der Folge).

Der Übergang vom Wort zur Tat bleibt jedoch ein qualitativer Sprung. Dieser ist nicht aus

einer einzigen Ursache herleitbar, sondern entspricht Vorgängen von sich gegenseitig

verstärkenden Sprechakten, kumulativen Wirkungen von Sprachhandlungen, aus

65 semantischen Auf- und Überladungen und aus daraus ableitbaren Handlungsanweisungen.

Der latente Hass wird durch die Sprache aufgeweckt, er wird manifest und immer weiter

gesteigert bis zu seiner Entladung, denn eines kann die Hasssprache ja eben nicht: sich

selbst mäßigen und disziplinieren.

Langfristig ist die Investition in politische Bildung die wirksamste und günstigste

70 Präventivmaßnahme gegen Hassrede – allerdings jene Form der geistigen Festigung, die

von humanistischen Werten durchdrungen ist und weder der verbalen Ausgrenzung noch der

Perfidie rhetorischer Entgrenzung dient.

Mittelfristig wären behutsame gesetzliche Regelungen und deren Kontrolle wünschenswert.

Aber Vorsicht: Das Risiko der Beschädigung von Meinungsfreiheit ist beträchtlich, wenn

75 staatliche Organe darüber entscheiden, ob Hasssprache vorliegt, oder auch, ob (etwa von

einer Social-Media-Plattform) systematisch Hass und Lügen verbreitet werden. Entscheiden

Rechtsprechende dann basierend auf ihrer subjektiven Lesetradition und Bildung oder etwa

auf der Grundlage von Checklisten darüber, was Hassrede ist? Und was davon wäre uns

künftig lieber? Überhaupt: Können einzelne Richter darüber entscheiden, wie verletzend

80 verbale Aggression auf eine konkrete Person (mit ihrer individuellen Vorgeschichte) in einer

bestimmten Situation gewirkt hat? Oder bedarf es dafür mindestens einer Hass-Jury samt

Sachverständigen?

Kurzfristig wäre die Vorbildfunktion von Politikern, Medien und all jenen Menschen von

eminenter Bedeutung, die als gesellschaftliche Multiplikatoren wirken. Vorbildwirkung ist im

85 Unterschied zu staatlicher Repression kostenlos. Nicht erst die nächste Legislaturperiode,

sondern bereits die nächste Parlamentsrede und der nächste Wahlkampf bieten Gelegenheit

zu verbaler Deeskalation im Sinne politischer Sprachkultur. Gleichzeitig weist dieser

Vorschlag auch schon auf eine Schwäche der Herangehensweise: Es macht Hassrede ja

gerade so attraktiv für bestimmte Charaktere, dass sie – anders als zurückgenommene

90 Sprache – Aufmerksamkeit erzeugt. Die kultivierte Gegenrede ist stets argumentierend,

begründend und erklärend, daher ist und bleibt sie rhetorisch-wirkungspsychologisch im

Nachteil gegenüber der kurzen, scharfen, schneidenden Hassrede.

Gerade weil Hasssprache aufgrund vielfältigster Ursachen entsteht, greifen eindimensionale

Lösungsansätze – wie bei allen komplexen Problemen – zu kurz. Weder die

95 Strafrechtsverschärfung allein noch einzelne Präventivmaßnahmen werden das

vielgestaltige Phänomen unter Kontrolle bringen. Nur das Zusammenwirken von lang-, mittel-

und kurzfristigen Maßnahmen kann, wie ein komplementärer Therapieansatz, die Hassrede

in ihrer Gesamtheit erfassen, fixieren und allmählich auf ein sozial erträgliches Maß

eindämmen. Das klingt sperrig und wird anstrengend – denn die Hassrede wird sich mit

100 Verweis auf die (falsch verstandene) Freiheit gegen jede Maßnahme zu immunisieren

versuchen. Doch ohne alle erdenklichen Schritte und Manöver entfaltet sie schon bald ihr

ganzes zerstörerisches Potenzial.

1 Metastasen: Tumore, die sich bilden, indem sich Krebszellen vom ursprünglichen Tumor ablösen.

2 Netzwerkdurchsetzungsgesetz: seit 2017 gültiges Gesetz, das darauf abzielt, Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte (z. B. Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung) auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.

3 Deutscher Idealismus: Periode innerhalb der Problem- und Theoriengeschichte der klassischen Philosophie zwischen Kant und Hegel um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert.

4 Ereignisse in Chemnitz: gewalttätige, rechtsradikal orientierte Ausschreitungen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes im Sommer 2018.

5 Ereignis in Halle: rechtsextremistischer Anschlag auf die Synagoge in Halle am 09.10.2019.

6 Walter Lübcke: hessischer Regierungspräsident, der am 01.06.2019 durch einen Rechtsextremisten ermordet wurde.

7 Wenn selbst die US-Administration [...] nutzt: Anspielung auf die vom ehemaligen US-Präsidenten Donald John Trump (2017–2021) praktizierte extensive und zugleich aggressive Nutzung der sozialen Medien.

8 First Amendment: Erster Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Der 1791 verabschiedete Artikel verbietet dem Kongress, Gesetze zu verabschieden, die die Rede-, Religions-, Presse-, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken.

9 Judith Butler: US-amerikanische Philosophin, die den Zusammenhang von Sprache und Gewalt unter dem Titel „Hass spricht“ (1997) untersuchte.

Sailer-Wlasits, Paul (31.12.2019): Die Metastasen des Hasses. <https://www.zeit.de/kultur/2019-12/hate-speech-hass-social-media-sprache-ursachen/komplettansicht>. 02.03.2021

Paul Sailer-Wlasits (*1964) ist Autor, Sprachphilosoph und Politikwissenschaftler.

Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechen der Textquelle.

1. Aufgabe

2. Erörtern Sie die vom Autor vorgeschlagenen Möglichkeiten des Umgangs mit Hassrede. Beziehen Sie die im Text entfalteten Perspektiven auf Hassrede ein. ca. 60 %

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