Abitur Sachsen Deutsch 2023 · LK · Auftreten und Auswirkungen von Hasssprache
Aufgabe Deutsch aus dem IQB-Pool 2023, LK · Auftreten und Auswirkungen von Hasssprache: 2 Teilaufgaben mit Lösungen. Themen: Analyse pragmatischer Texte.
Themen der Aufgabe: Analyse pragmatischer Texte · Erörterung pragmatischer Texte
Aufgabe 1 - Analyse pragmatischer Texte
Material
Paul Sailer-Wlasits: Die Metastasen 1 des Hasses (2019)
Die Versprachlichung von Hass ist kein neues Phänomen. Wie epidemisch sich Hassreden
verbreiten, hingegen schon. Was läge daher näher, als einen Prozentsatz jener staatlichen
Mittel, die weltweit für den digitalen Wandel bereitstehen, in die Humanisierung des digitalen
sprachlichen Miteinanders zu investieren?
5 Anstatt die Hasssprache aber systematisch und global zurückzudrängen, werden mit
unzulänglichen Ressourcen nationale und regionale Scharmützel ausgefochten. Diffuse
Plattformregeln samt überforderten Moderatorinnen sperren auf Social-Media-Plattformen
Satire-Accounts, während Menschenfeinde weitersenden dürfen. Politikerinnen werden aufs
Übelste beleidigt – und Gerichte bewerten das als legitime Meinungsäußerung. Und hat das
10 Netzwerkdurchsetzungsgesetz² in Deutschland eigentlich irgendetwas Substanzielles
durchgesetzt?
Hassreden waren und sind sprachliche Schatten der menschlichen Kulturgeschichte. Erst
vor wenigen Jahrzehnten, als der Zivilisationsprozess bereits weit fortgeschritten schien,
geriet die Sprache in den monströsen Würgegriff von Totalitarismen. Der schrecklichsten
15 aller Menschheitskatastrophen ging eine Deformation der Sprache zu hassverzerrtem,
rassistischem Wortgut voran.
Die verrohte Diktion der NS-Diktatur zerschlug die Sprache des Deutschen Idealismus³.
Verbale Umcodierungen und Hasssprache durchsetzten den Alltag. Auf derartiger
sprachlicher Kontamination, auf solchen toxischen Resten von ethnisch und religiös
20 herabwürdigendem Vokabular gründet die Hassrede unserer Tage. Die Sprache des Hasses
bewirkt einen Zusammenbruch der Symmetrie bestehender Verhältnisse der Anerkennung.
Sprachliche Grenzen werden bedenkenlos übertreten, inhumane Sprachentgleisungen
destabilisieren den Diskurs, es triumphiert der rhetorische Effekt.
Und: Hasssprache metastasiert und richtet sich – etwa aus rechtsextremer Sicht – nicht nur
25 gegen jene Menschen, die angeblich das Abendland und die je eigene monokulturell
definierte Nation von außen bedrohen, sondern auch gegen jene, die sich als „Verräter am
Volk“ für die Schutzsuchenden engagieren. Hassreden sind bei Weitem nicht der einzige
Grund für die Ereignisse in Chemnitz⁴, in Halle⁵ oder den Tod von Walter Lübcke⁶. Doch es
wäre ebenso naiv zu behaupten, ein von zahllosen sprachlichen Übertretungen geprägter
30 Alltag hätte keine vorbereitende Wirkung für Handlungen, in denen die Tat das Wort
überschreitet.
Dort, wo Sprachhandlungen beginnen, zur Verletzungsgefahr durch Sprache zu werden,
brechen Konkurrenzverhältnisse auf zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und
dem Gebot des Schutzes der Menschenwürde. Ethik und Moral gründen auf der
35 Anerkennung zwischenmenschlicher Grenzen. Das gegenwärtige Problem: Wie verständigt
man sich noch über die Grenzen, wenn selbst die US-Administration⁷ Social Media als
Massenverbreitungswaffe nutzt? Und wer soll dann noch über die Einhaltung der Grenze
wachen?
Anstatt das First Amendment⁸ einem sanften juristischen Facelifting zu unterziehen, sind die
40 USA und der größte Teil ihrer Staatsbürger stolz auf ihren in die Jahre gekommenen
Verfassungszusatz aus 1791, in welchem die freie Rede vor Einschränkungen geschützt
wird. Von einigen Ausnahmen, wie etwa der direkten sprachlichen Bedrohung anderer
abgesehen, besitzt Free Speech in den USA eine nahezu unumschränkte Sonderstellung.
Eine aus der Perspektive des europäischen Kultur- und Geschichtsverständnisses kaum
45 verdauliche Attitüde.
Unter diesen Voraussetzungen werden sprachliche Sonderdeformationen möglich, sogar
offene politische Lügen können jederzeit unter dem Deckmantel der freien Rede zu
„Diskussionsbeiträgen“ und „Meinungen“ emporgehoben werden. Jedwede Extremposition
kann als „demokratische Partizipation“ bedenkenlos in den Diskurs infiltriert werden – und
50 längst gibt es auch in Europa populistische Kräfte, die vorgeschobene Bedenken, hinter die
USA freiheitlich zurückzufallen, nutzen, um Unsagbares sag- und sendbar zu machen.
Dabei ist auch zu beobachten, wie schleichend das Gift des Verbalradikalismus wirkt: Bereits
bevor die Sprache rhetorisch umschlägt und in veränderter Wort- und Satzsemantik sichtbar
wird, also in offen rassistischer, herabwürdigender oder gewaltlegitimierender Sprache,
55 existiert bereits die Intention eines sprachlichen Missbrauchs. Überall dort, wo Sprache den
Modus des Allgemeinen verlässt und in einen „Modus der Anrede“ (Judith Butler⁹) wechselt,
kann Hasssprache entstehen. Sobald der Sprechende beginnt, sein Gegenüber zu
bestimmen und auf bestimmte Identitäten festzulegen, übertritt er eine bedeutsame Grenze.
Letztlich fehlt nur noch die explizite Herabwürdigung und das Definieren des Anderen als
60 Gefahr für das je Eigene, damit definitiv Verletzungsgefahr besteht – sei es durch Sprache
(zunächst) und physisch (in der Folge).
Der Übergang vom Wort zur Tat bleibt jedoch ein qualitativer Sprung. Dieser ist nicht aus
einer einzigen Ursache herleitbar, sondern entspricht Vorgängen von sich gegenseitig
verstärkenden Sprechakten, kumulativen Wirkungen von Sprachhandlungen, aus
65 semantischen Auf- und Überladungen und aus daraus ableitbaren Handlungsanweisungen.
Der latente Hass wird durch die Sprache aufgeweckt, er wird manifest und immer weiter
gesteigert bis zu seiner Entladung, denn eines kann die Hasssprache ja eben nicht: sich
selbst mäßigen und disziplinieren.
Langfristig ist die Investition in politische Bildung die wirksamste und günstigste
70 Präventivmaßnahme gegen Hassrede – allerdings jene Form der geistigen Festigung, die
von humanistischen Werten durchdrungen ist und weder der verbalen Ausgrenzung noch der
Perfidie rhetorischer Entgrenzung dient.
Mittelfristig wären behutsame gesetzliche Regelungen und deren Kontrolle wünschenswert.
Aber Vorsicht: Das Risiko der Beschädigung von Meinungsfreiheit ist beträchtlich, wenn
75 staatliche Organe darüber entscheiden, ob Hasssprache vorliegt, oder auch, ob (etwa von
einer Social-Media-Plattform) systematisch Hass und Lügen verbreitet werden. Entscheiden
Rechtsprechende dann basierend auf ihrer subjektiven Lesetradition und Bildung oder etwa
auf der Grundlage von Checklisten darüber, was Hassrede ist? Und was davon wäre uns
künftig lieber? Überhaupt: Können einzelne Richter darüber entscheiden, wie verletzend
80 verbale Aggression auf eine konkrete Person (mit ihrer individuellen Vorgeschichte) in einer
bestimmten Situation gewirkt hat? Oder bedarf es dafür mindestens einer Hass-Jury samt
Sachverständigen?
Kurzfristig wäre die Vorbildfunktion von Politikern, Medien und all jenen Menschen von
eminenter Bedeutung, die als gesellschaftliche Multiplikatoren wirken. Vorbildwirkung ist im
85 Unterschied zu staatlicher Repression kostenlos. Nicht erst die nächste Legislaturperiode,
sondern bereits die nächste Parlamentsrede und der nächste Wahlkampf bieten Gelegenheit
zu verbaler Deeskalation im Sinne politischer Sprachkultur. Gleichzeitig weist dieser
Vorschlag auch schon auf eine Schwäche der Herangehensweise: Es macht Hassrede ja
gerade so attraktiv für bestimmte Charaktere, dass sie – anders als zurückgenommene
90 Sprache – Aufmerksamkeit erzeugt. Die kultivierte Gegenrede ist stets argumentierend,
begründend und erklärend, daher ist und bleibt sie rhetorisch-wirkungspsychologisch im
Nachteil gegenüber der kurzen, scharfen, schneidenden Hassrede.
Gerade weil Hasssprache aufgrund vielfältigster Ursachen entsteht, greifen eindimensionale
Lösungsansätze – wie bei allen komplexen Problemen – zu kurz. Weder die
95 Strafrechtsverschärfung allein noch einzelne Präventivmaßnahmen werden das
vielgestaltige Phänomen unter Kontrolle bringen. Nur das Zusammenwirken von lang-, mittel-
und kurzfristigen Maßnahmen kann, wie ein komplementärer Therapieansatz, die Hassrede
in ihrer Gesamtheit erfassen, fixieren und allmählich auf ein sozial erträgliches Maß
eindämmen. Das klingt sperrig und wird anstrengend – denn die Hassrede wird sich mit
100 Verweis auf die (falsch verstandene) Freiheit gegen jede Maßnahme zu immunisieren
versuchen. Doch ohne alle erdenklichen Schritte und Manöver entfaltet sie schon bald ihr
ganzes zerstörerisches Potenzial.
1 Metastasen: Tumore, die sich bilden, indem sich Krebszellen vom ursprünglichen Tumor ablösen.
2 Netzwerkdurchsetzungsgesetz: seit 2017 gültiges Gesetz, das darauf abzielt, Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte (z. B. Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung) auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.
3 Deutscher Idealismus: Periode innerhalb der Problem- und Theoriengeschichte der klassischen Philosophie zwischen Kant und Hegel um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert.
4 Ereignisse in Chemnitz: gewalttätige, rechtsradikal orientierte Ausschreitungen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes im Sommer 2018.
5 Ereignis in Halle: rechtsextremistischer Anschlag auf die Synagoge in Halle am 09.10.2019.
6 Walter Lübcke: hessischer Regierungspräsident, der am 01.06.2019 durch einen Rechtsextremisten ermordet wurde.
7 Wenn selbst die US-Administration [...] nutzt: Anspielung auf die vom ehemaligen US-Präsidenten Donald John Trump (2017–2021) praktizierte extensive und zugleich aggressive Nutzung der sozialen Medien.
8 First Amendment: Erster Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Der 1791 verabschiedete Artikel verbietet dem Kongress, Gesetze zu verabschieden, die die Rede-, Religions-, Presse-, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken.
9 Judith Butler: US-amerikanische Philosophin, die den Zusammenhang von Sprache und Gewalt unter dem Titel „Hass spricht“ (1997) untersuchte.
Sailer-Wlasits, Paul (31.12.2019): Die Metastasen des Hasses. <https://www.zeit.de/kultur/2019-12/hate-speech-hass-social-media-sprache-ursachen/komplettansicht>. 02.03.2021
Paul Sailer-Wlasits (*1964) ist Autor, Sprachphilosoph und Politikwissenschaftler.
Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechen der Textquelle.
1. Aufgabe
1. Stellen Sie den Argumentationsgang des Textes „Die Metastasen des Hasses“ dar und erläutern Sie die Intention des Textes. ca. 40 %
Aufgabe 2 - Erörterung pragmatischer Texte
Material
Paul Sailer-Wlasits: Die Metastasen 1 des Hasses (2019)
Die Versprachlichung von Hass ist kein neues Phänomen. Wie epidemisch sich Hassreden
verbreiten, hingegen schon. Was läge daher näher, als einen Prozentsatz jener staatlichen
Mittel, die weltweit für den digitalen Wandel bereitstehen, in die Humanisierung des digitalen
sprachlichen Miteinanders zu investieren?
5 Anstatt die Hasssprache aber systematisch und global zurückzudrängen, werden mit
unzulänglichen Ressourcen nationale und regionale Scharmützel ausgefochten. Diffuse
Plattformregeln samt überforderten Moderatorinnen sperren auf Social-Media-Plattformen
Satire-Accounts, während Menschenfeinde weitersenden dürfen. Politikerinnen werden aufs
Übelste beleidigt – und Gerichte bewerten das als legitime Meinungsäußerung. Und hat das
10 Netzwerkdurchsetzungsgesetz² in Deutschland eigentlich irgendetwas Substanzielles
durchgesetzt?
Hassreden waren und sind sprachliche Schatten der menschlichen Kulturgeschichte. Erst
vor wenigen Jahrzehnten, als der Zivilisationsprozess bereits weit fortgeschritten schien,
geriet die Sprache in den monströsen Würgegriff von Totalitarismen. Der schrecklichsten
15 aller Menschheitskatastrophen ging eine Deformation der Sprache zu hassverzerrtem,
rassistischem Wortgut voran.
Die verrohte Diktion der NS-Diktatur zerschlug die Sprache des Deutschen Idealismus³.
Verbale Umcodierungen und Hasssprache durchsetzten den Alltag. Auf derartiger
sprachlicher Kontamination, auf solchen toxischen Resten von ethnisch und religiös
20 herabwürdigendem Vokabular gründet die Hassrede unserer Tage. Die Sprache des Hasses
bewirkt einen Zusammenbruch der Symmetrie bestehender Verhältnisse der Anerkennung.
Sprachliche Grenzen werden bedenkenlos übertreten, inhumane Sprachentgleisungen
destabilisieren den Diskurs, es triumphiert der rhetorische Effekt.
Und: Hasssprache metastasiert und richtet sich – etwa aus rechtsextremer Sicht – nicht nur
25 gegen jene Menschen, die angeblich das Abendland und die je eigene monokulturell
definierte Nation von außen bedrohen, sondern auch gegen jene, die sich als „Verräter am
Volk“ für die Schutzsuchenden engagieren. Hassreden sind bei Weitem nicht der einzige
Grund für die Ereignisse in Chemnitz⁴, in Halle⁵ oder den Tod von Walter Lübcke⁶. Doch es
wäre ebenso naiv zu behaupten, ein von zahllosen sprachlichen Übertretungen geprägter
30 Alltag hätte keine vorbereitende Wirkung für Handlungen, in denen die Tat das Wort
überschreitet.
Dort, wo Sprachhandlungen beginnen, zur Verletzungsgefahr durch Sprache zu werden,
brechen Konkurrenzverhältnisse auf zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und
dem Gebot des Schutzes der Menschenwürde. Ethik und Moral gründen auf der
35 Anerkennung zwischenmenschlicher Grenzen. Das gegenwärtige Problem: Wie verständigt
man sich noch über die Grenzen, wenn selbst die US-Administration⁷ Social Media als
Massenverbreitungswaffe nutzt? Und wer soll dann noch über die Einhaltung der Grenze
wachen?
Anstatt das First Amendment⁸ einem sanften juristischen Facelifting zu unterziehen, sind die
40 USA und der größte Teil ihrer Staatsbürger stolz auf ihren in die Jahre gekommenen
Verfassungszusatz aus 1791, in welchem die freie Rede vor Einschränkungen geschützt
wird. Von einigen Ausnahmen, wie etwa der direkten sprachlichen Bedrohung anderer
abgesehen, besitzt Free Speech in den USA eine nahezu unumschränkte Sonderstellung.
Eine aus der Perspektive des europäischen Kultur- und Geschichtsverständnisses kaum
45 verdauliche Attitüde.
Unter diesen Voraussetzungen werden sprachliche Sonderdeformationen möglich, sogar
offene politische Lügen können jederzeit unter dem Deckmantel der freien Rede zu
„Diskussionsbeiträgen“ und „Meinungen“ emporgehoben werden. Jedwede Extremposition
kann als „demokratische Partizipation“ bedenkenlos in den Diskurs infiltriert werden – und
50 längst gibt es auch in Europa populistische Kräfte, die vorgeschobene Bedenken, hinter die
USA freiheitlich zurückzufallen, nutzen, um Unsagbares sag- und sendbar zu machen.
Dabei ist auch zu beobachten, wie schleichend das Gift des Verbalradikalismus wirkt: Bereits
bevor die Sprache rhetorisch umschlägt und in veränderter Wort- und Satzsemantik sichtbar
wird, also in offen rassistischer, herabwürdigender oder gewaltlegitimierender Sprache,
55 existiert bereits die Intention eines sprachlichen Missbrauchs. Überall dort, wo Sprache den
Modus des Allgemeinen verlässt und in einen „Modus der Anrede“ (Judith Butler⁹) wechselt,
kann Hasssprache entstehen. Sobald der Sprechende beginnt, sein Gegenüber zu
bestimmen und auf bestimmte Identitäten festzulegen, übertritt er eine bedeutsame Grenze.
Letztlich fehlt nur noch die explizite Herabwürdigung und das Definieren des Anderen als
60 Gefahr für das je Eigene, damit definitiv Verletzungsgefahr besteht – sei es durch Sprache
(zunächst) und physisch (in der Folge).
Der Übergang vom Wort zur Tat bleibt jedoch ein qualitativer Sprung. Dieser ist nicht aus
einer einzigen Ursache herleitbar, sondern entspricht Vorgängen von sich gegenseitig
verstärkenden Sprechakten, kumulativen Wirkungen von Sprachhandlungen, aus
65 semantischen Auf- und Überladungen und aus daraus ableitbaren Handlungsanweisungen.
Der latente Hass wird durch die Sprache aufgeweckt, er wird manifest und immer weiter
gesteigert bis zu seiner Entladung, denn eines kann die Hasssprache ja eben nicht: sich
selbst mäßigen und disziplinieren.
Langfristig ist die Investition in politische Bildung die wirksamste und günstigste
70 Präventivmaßnahme gegen Hassrede – allerdings jene Form der geistigen Festigung, die
von humanistischen Werten durchdrungen ist und weder der verbalen Ausgrenzung noch der
Perfidie rhetorischer Entgrenzung dient.
Mittelfristig wären behutsame gesetzliche Regelungen und deren Kontrolle wünschenswert.
Aber Vorsicht: Das Risiko der Beschädigung von Meinungsfreiheit ist beträchtlich, wenn
75 staatliche Organe darüber entscheiden, ob Hasssprache vorliegt, oder auch, ob (etwa von
einer Social-Media-Plattform) systematisch Hass und Lügen verbreitet werden. Entscheiden
Rechtsprechende dann basierend auf ihrer subjektiven Lesetradition und Bildung oder etwa
auf der Grundlage von Checklisten darüber, was Hassrede ist? Und was davon wäre uns
künftig lieber? Überhaupt: Können einzelne Richter darüber entscheiden, wie verletzend
80 verbale Aggression auf eine konkrete Person (mit ihrer individuellen Vorgeschichte) in einer
bestimmten Situation gewirkt hat? Oder bedarf es dafür mindestens einer Hass-Jury samt
Sachverständigen?
Kurzfristig wäre die Vorbildfunktion von Politikern, Medien und all jenen Menschen von
eminenter Bedeutung, die als gesellschaftliche Multiplikatoren wirken. Vorbildwirkung ist im
85 Unterschied zu staatlicher Repression kostenlos. Nicht erst die nächste Legislaturperiode,
sondern bereits die nächste Parlamentsrede und der nächste Wahlkampf bieten Gelegenheit
zu verbaler Deeskalation im Sinne politischer Sprachkultur. Gleichzeitig weist dieser
Vorschlag auch schon auf eine Schwäche der Herangehensweise: Es macht Hassrede ja
gerade so attraktiv für bestimmte Charaktere, dass sie – anders als zurückgenommene
90 Sprache – Aufmerksamkeit erzeugt. Die kultivierte Gegenrede ist stets argumentierend,
begründend und erklärend, daher ist und bleibt sie rhetorisch-wirkungspsychologisch im
Nachteil gegenüber der kurzen, scharfen, schneidenden Hassrede.
Gerade weil Hasssprache aufgrund vielfältigster Ursachen entsteht, greifen eindimensionale
Lösungsansätze – wie bei allen komplexen Problemen – zu kurz. Weder die
95 Strafrechtsverschärfung allein noch einzelne Präventivmaßnahmen werden das
vielgestaltige Phänomen unter Kontrolle bringen. Nur das Zusammenwirken von lang-, mittel-
und kurzfristigen Maßnahmen kann, wie ein komplementärer Therapieansatz, die Hassrede
in ihrer Gesamtheit erfassen, fixieren und allmählich auf ein sozial erträgliches Maß
eindämmen. Das klingt sperrig und wird anstrengend – denn die Hassrede wird sich mit
100 Verweis auf die (falsch verstandene) Freiheit gegen jede Maßnahme zu immunisieren
versuchen. Doch ohne alle erdenklichen Schritte und Manöver entfaltet sie schon bald ihr
ganzes zerstörerisches Potenzial.
1 Metastasen: Tumore, die sich bilden, indem sich Krebszellen vom ursprünglichen Tumor ablösen.
2 Netzwerkdurchsetzungsgesetz: seit 2017 gültiges Gesetz, das darauf abzielt, Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte (z. B. Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung) auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.
3 Deutscher Idealismus: Periode innerhalb der Problem- und Theoriengeschichte der klassischen Philosophie zwischen Kant und Hegel um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert.
4 Ereignisse in Chemnitz: gewalttätige, rechtsradikal orientierte Ausschreitungen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes im Sommer 2018.
5 Ereignis in Halle: rechtsextremistischer Anschlag auf die Synagoge in Halle am 09.10.2019.
6 Walter Lübcke: hessischer Regierungspräsident, der am 01.06.2019 durch einen Rechtsextremisten ermordet wurde.
7 Wenn selbst die US-Administration [...] nutzt: Anspielung auf die vom ehemaligen US-Präsidenten Donald John Trump (2017–2021) praktizierte extensive und zugleich aggressive Nutzung der sozialen Medien.
8 First Amendment: Erster Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Der 1791 verabschiedete Artikel verbietet dem Kongress, Gesetze zu verabschieden, die die Rede-, Religions-, Presse-, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken.
9 Judith Butler: US-amerikanische Philosophin, die den Zusammenhang von Sprache und Gewalt unter dem Titel „Hass spricht“ (1997) untersuchte.
Sailer-Wlasits, Paul (31.12.2019): Die Metastasen des Hasses. <https://www.zeit.de/kultur/2019-12/hate-speech-hass-social-media-sprache-ursachen/komplettansicht>. 02.03.2021
Paul Sailer-Wlasits (*1964) ist Autor, Sprachphilosoph und Politikwissenschaftler.
Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechen der Textquelle.
1. Aufgabe
2. Erörtern Sie die vom Autor vorgeschlagenen Möglichkeiten des Umgangs mit Hassrede. Beziehen Sie die im Text entfalteten Perspektiven auf Hassrede ein. ca. 60 %
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