Aufgabe 2 - Datenschutz · Abitur NRW Informatik LK · Nachtermin 2022

Thema: Datenschutz und Datensicherheit · Aus der Prüfung LK · Nachtermin (2022)

Aufgabenstellung

Aufgabenstellung:

Im Nationalpark Wildlife teilen sich unterschiedliche Tierarten ein weitläufiges Freigelände. Die Parkleitung will das Zusammenspiel der Tiere näher untersuchen und stattet sie deshalb mit Halsbändern aus, die Begegnungen mit anderen Tieren erfassen und verwalten können.

Jedes Halsband sendet in regelmäßigen Zeitabständen ein Signal mit einem eindeutigen individuellen Schlüssel aus fünf Zeichen. Empfängt ein Halsband das Signal eines anderen Halsbands, kommt eine sogenannte Begegnung zustande. Bei dieser werden der mit dem Signal übertragene Schlüssel, die Stärke des Signals (z. B. zur Ermittlung des Abstands der beiden Tiere) und der Zeitpunkt der Begegnung lokal auf dem empfangenden Halsband gespeichert.

Wird ein bestimmter Schlüssel von einem Halsband erstmals empfangen, legt dieses dafür zusätzlich einen sogenannten Kontakt an. Ein Kontakt verwaltet sämtliche Begegnungen mit demselben Schlüssel. Ist zu einem Schlüssel ein Kontakt vorhanden, gab es also schon mindestens eine Begegnung mit dem Halsband, das diesen Schlüssel sendet. Daher ist bei jeder neuen Begegnung zu prüfen, ob schon ein passender Kontakt vorliegt.

Innerhalb eines Kontakts sind die Begegnungen aufsteigend nach dem Zeitpunkt geordnet. Die Kontakte selbst liegen in einem Suchbaum, der alphabetisch nach dem Schlüssel geordnet ist.

Zur Überprüfung der Funktionsweise werden die Halsbänder zunächst einen Tag lang in einem kleineren Gehege an einigen Erdmännchen des Parks getestet. Zum Zeitpunkt der Aktivierung sind auf den Halsbändern zunächst weder Kontakte noch Begegnungen gespeichert. Das Halsband eines Erdmännchens erfasst während des Tests Begegnungen in der in Abbildung 1 angegebenen Reihenfolge. Abbildung 2 zeigt den Suchbaum mit allen Kontakten (dargestellt über ihren Schlüssel und die Anzahl der zugehörigen Begegnungen), der sich bei der Verarbeitung der Begegnungen aus Abbildung 1 ergibt.

Nr. · Schlüssel · Signalstärke · Zeitpunkt

1 · ncgde · 132 · 2022-03-19 15:54

2 · grsmt · 154 · 2022-03-19 16:21

3 · grsmt · 46 · 2022-03-19 16:23

4 · bdsuw · 113 · 2022-03-19 16:27

5 · pwagb · 21 · 2022-03-19 16:33

6 · mkwda · 78 · 2022-03-19 16:34

7 · ncgde · 103 · 2022-03-19 16:35

8 · mkwda · 142 · 2022-03-19 16:39

9 · wrlyr · 69 · 2022-03-19 17:02

Abbildung 1: Begegnungen des Halsbands eines Erdmännchens

Abbildung 4 zeigt einen Ausschnitt aus dem Implementationsdiagramm des Softwaresystems der Halsbänder.

e)

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Parks hat ein Diensthandy, das von der Parkleitung zentral betreut und mit Updates versorgt wird. So sind die Beschäftigten bei der Arbeit auf dem großen Gelände stets erreichbar und können bei Bedarf Unterstützung rufen. Außerdem benachrichtigt die Parkleitung das Personal über das Smartphone, falls es in Rufbereitschaft kurzfristig von zu Hause aus zum Dienst erscheinen und (z. B. wegen unerwarteter Krankmeldungen von Kolleginnen oder Kollegen) einspringen muss.

Zur Verbesserung der Sicherheit des Personals spielt die Parkleitung mit einem Update automatisch eine neue App auf die Smartphones auf. Sie bietet dieselben Funktionen wie das neuere Halsbandmodell im Park, einschließlich der oben genannten drei Erweiterungen. Zusätzlich bestimmt und speichert die App in regelmäßigen Abständen den aktuellen Standort, auch wenn gar keine Begegnung stattfindet. Die Parkleitung weiß dabei, welcher Schlüssel welcher Mitarbeiterin bzw. welchem Mitarbeiter zugeordnet ist.

Die App wird beim Hochfahren des Smartphones automatisch gestartet und läuft ständig im Hintergrund. Außerdem werden sämtliche erfassten Daten jeden Tag ausgelesen und auf den zentralen Parkserver übertragen.

Beurteilen Sie unter Bezug auf ein Grundprinzip des Datenschutzes das Handeln der Parkleitung.

(6 Punkte)

Aufgabenstellung: Aufgabe 2 - Datenschutz · Abitur NRW Informatik LK · Nachtermin 2022

Lösung

Nach den offiziellen Korrekturhinweisen

e) Beurteilen Sie unter Bezug auf ein Grundprinzip des Datenschutzes das Handeln der Parkleitung.

Lösung: Beurteilung beispielsweise hinsichtlich des Grundprinzips „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ (oder Zweckbindung / Datenminimierung): - Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Begegnungen, Standorte mit Zuordnung zum Schlüssel der Person) ist grundsätzlich verboten, sofern keine gesetzliche Grundlage oder ausdrückliche Einwilligung für den konkreten Zweck vorliegt. - Erstellung detaillierter Bewegungs- und Leistungsprofile ist möglich; Rufbereitschaft erfasst potenziell auch das Privatleben. - Automatische Installation und dauerhafter Hintergrundstart bedeuten, dass keine wirksame Einwilligung vorliegt. - Datenminimierung/Mildere Mittel: Dezentrale Speicherung und Auslesen nur im Notfall wären ausreichend gewesen. - Fazit: Das Vorgehen ist datenschutzrechtlich abzulehnen.

Die ausführliche Erklärung Schritt für Schritt (mit KI) gibt es mit Premium. Premium

Löse sie direkt hier: automatische Korrektur, Hinweise und Lösung Schritt für Schritt.

‹ Aufgabe 1 - Datenschutz · LK · Haupttermin 2022 · Aufgabe 3 - Datenschutz · LK · Nachtermin 2022 ›

Mehr Aufgaben zu Datenschutz und Datensicherheit